Windreich AG - auf ein Neues (Seite 1393)
eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
neuester Beitrag 05.03.24 19:49:43 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 44.267.875 von Kaschmirkanzler am 18.03.13 18:09:40Danke Kaschmirkanzler,
die Möglichkeit hört sich den Umständen entsprechend gut an. Ist natürlich nur ein organisatorisches Problem, die Leute zusammen zu bekommen. Wann muss eine Gläubigerversammlung einberufen werden?
die Möglichkeit hört sich den Umständen entsprechend gut an. Ist natürlich nur ein organisatorisches Problem, die Leute zusammen zu bekommen. Wann muss eine Gläubigerversammlung einberufen werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.267.403 von benzolime am 18.03.13 16:51:44WR kann als Emittent jederzeit eine Gläubigerversammlung einberufen (wobei die 2015er zunächst über die Anwendbarkeit des Schuldverschreibungsgesetzes beschließen müsste, was allerdings einer gerichtlichen Überprüfung unterläge). Problem für WR ist, dass damit zugegeben werden würde, dass WR ein Restrukturierungsfall ist, da das Ziel einer solchen Gläubigerversammlung in der Senkung der Zinsen oder der Verschiebung von Fälligkeiten bestehen muss.
Die Anleihengläubiger müssen mindestens 5% der ausstehenden Nennbetrags der Anleihe zusammenbringen, um die Durchführung einer Gläubigerversammlung vom Emittenten verlangen zu können.
Auf einer Gläubigerversammlung können die Anleihebedigungen geändert und ergänzt werden.
Die Anleihengläubiger müssen mindestens 5% der ausstehenden Nennbetrags der Anleihe zusammenbringen, um die Durchführung einer Gläubigerversammlung vom Emittenten verlangen zu können.
Auf einer Gläubigerversammlung können die Anleihebedigungen geändert und ergänzt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.267.622 von Benx am 18.03.13 17:23:35Ein Kündigungsgrund für die Anleihe bestand bei der verspäteten Zahlung noch nicht vor. Daher sehe ich wenig Chancen für eine Kündigung.
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Dieser Beitrag wurde von k.maerkert moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.267.616 von benzolime am 18.03.13 17:23:15Ich weiß ja nicht wie weit Dein Glaube reicht, aber mMn, wäre es noch besser als ein Ave Maria wohl die Anleihe noch schnell zu verkaufen, solange man noch 20 bekommt.
Zitat von rasputin1: 2. Anleihezeichner: beten
Anleihe kündigen. Eine geringe Chance hat man wohl nur, wenn man diese vor der verspäteten Zinszahlung (Kündigungsgrund) erworben hat.
Die Sache mit der Gläubigerversammlung macht Sinn, wenn es wohl nicht so einfach ist, wie es sich anhört, die 5% Stimmanteil zusammenzubekommen.
Bei Solarworld war eine diesbezügliche Initative der SdK nicht erfolgreich...
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.267.570 von rasputin1 am 18.03.13 17:15:09dann werde ich mal 10 Ave Maria beten, zusätzlich noch den Rosenkranz.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 44.267.369 von Kaschmirkanzler am 18.03.13 16:46:51Was heißt das konkret? Was muss Windreich, bzw. der Anleiheinhaber jetzt tun?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.267.363 von benzolime am 18.03.13 16:45:49Faktisch ja. Zumindest würde ich auch so rechnen.
Allerdings sind das ja "nur" die Baukosten. Bei dem eigentlich Wert des Unternehmens kann man dann kreativ werden.
Allerdings sind das ja "nur" die Baukosten. Bei dem eigentlich Wert des Unternehmens kann man dann kreativ werden.