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    Windreich AG - auf ein Neues (Seite 66)

    eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
    neuester Beitrag 17.05.24 14:26:17 von
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      schrieb am 06.04.18 13:40:26
      Beitrag Nr. 13.857 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.456.242 von windequity am 04.04.18 09:36:15
      Zitat von windequity: Um es nochmals zu formulieren: Der Makler hat einen mündlichen Vertrag mit Herrn Balz im November 2013 abgeschlossen und zwar in der Schweiz. Er kannte Herrn Balz und Windreich bis dahin überhaupt nicht. Zum genau gleichen Zeitpunkt stellte der Makler alt Bundesrat Blocher Herrn Balz vor als potientiellen Investor vor.

      Somit haben wir mal 3 Zeugen.

      Windra kann spekulieren, was sie will. Das zuständige Gericht wird das untersuchen.
      Herr Blümle hatte einige Kontakte mit dem Makler in Sachen Windreich. Auch das wird untersucht werden. Sofern ein Rechtsanspruch im Grunde nach besteht, ist über die angemessene Höhe einer Abfindung zu diskutieren.


      Wie bitte soll man denn das jetzt verstehen? Du redest hier von einem mündlichen Vertrag aus 2013 und dann von einem schriftlichen Vertrag aus 2016? Ja was ist denn nun richtig? Und b) seit wann haben mündliche Verträge eine Gültigkeit, wenn eine Seite sich daran nicht erinnern will oder kann? Und da kein Vertrag vorliegt, hat der Insoverwalter auch kein Problem mit der bisherigen Argumentation.
      Wenn du jetzt hier dieses Datum in den Raum stellst, bleibt die Frage offen, wann die Verjährungsfrist abgelaufen ist bzw. wird. Und zweitens auch, ob es unterschiedliche Verjährungsfristen in so einem Fall in D un CH gibt.
      Avatar
      schrieb am 05.04.18 23:27:29
      Beitrag Nr. 13.856 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.473.126 von Windra am 05.04.18 18:53:28
      Sicherheitenverwertung
      So, wie das hier formuliert wurde, klingt das in Bezug auf den "Vorrang" bestimmter Sicherheiten in der Tat nicht schlüssig. ich werde in den nächsten Tagen nochmal darauf zurückkommen.

      Ich fürchte, da werden verschiedene Sachverhalte vermengt.

      Banken z.b. sind regelmäßig frei in der Entscheidung, welche Sicherheit sie wann und wie verwerten, solange nichts anderes individuell vereinbart wurde.

      Mir ist insofern auch nicht klar, inwiefern der Iv hier falsch gehandelt haben soll. zumal bei den Verflechtungen im wr-konzern ohnehin offenbar alles für alles haftet. das zu entwirren ist schon eine mammutaufgabe.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.04.18 18:53:28
      Beitrag Nr. 13.855 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.471.998 von noch-n-zocker am 05.04.18 17:19:33@noch-n-zocker: ja.
      Es bleibt aber dennoch die Frage, wieviel man noch aus den Erlösen aus der Privatinsolvenz erwarten darf, oder? Das ist schon wieder eine "black box". Sorry, aber das Insolvenzrecht ist doch wirklich zum K....

      Es gibt eine Rechtslage, die besagt, dass wenn ein Gesellschafter Sicherheiten aus dem Privatvermögen gibt, dann gehen diese vor.
      Das bedeutet: selbst wenn man Schulden aus dem Firmenvermögen bezahlen könnte, es sind trotzdem VORRANGIG die privat gegebenen Sicherheiten zu verwenden. Herr Blümle macht sich persönlich haftbar, wenn er sowas nicht konsequent durchsetzt. Möglicherweise drücke ich mich hier falsch aus, aber wenn Interesse besteht, dann suche ich in meinen Ordnern rum um die Gerichtsurteile korrekt zu zitieren.

      Oder Roothom oder jemand anders befreit mich davon und schaltet sich hier nochmal ein.

      Herr Balz hat Gelder entzweigt um Oldtimer zu kaufen. Aber was ist denn jetzt mit dem Geld aus dem Verkauf? Die Oldtimer verzeichneten doch enorme Wertsteigerungen in den letzten Jahren oder etwa nicht?

      @windequity: wenn nicht mal Herr Geiwitz die Forderung des Maklers zur Tabelle aufnehmen wollte, dann worauf stützt denn der Makler seine Hoffnung, dass irgendjemand ihm Vergleichsverhandlungen überhaupt anbieten wird? Gibt es dazu irgendwelche Anzeichen oder sind es einfach Behauptungen um sich selber Mut zu machen?
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.04.18 17:19:33
      Beitrag Nr. 13.854 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.455.843 von Windra am 04.04.18 09:01:07
      Oldtimer
      Deswegen lautet die Frage: was ist mit den Oldtimern und mit welchen Zahlungsflüssen haben wir hier noch zu rechnen?

      Das Kapitel mit den Oldtimern ist doch lange beendet.

      Balz hat sich den Emissionserlös der Anleihen als Gesellschafterdarlehen auszahlen lassen, hat für die 50 Mio. Oldtimer gekauft und hat diese dann als Sicherheiten an die Bank(en) verpfändet.

      https://www.auto-motor-und-sport.de/event/historische-rennwa…

      Die Autos wurden kurz nach Insolvenzeröffnung in einer spektakulären Aktion abgeholt

      https://www.bild.de/regional/stuttgart/insolvenz/gerichtsvol…
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.04.18 14:09:00
      Beitrag Nr. 13.853 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.457.655 von Windra am 04.04.18 11:33:17Absolut falsch. Der Makler wartet ab, wann und ob es zu Vergleichsverhandlungen kommt. Wenn die scheitern, wird er Klage erheben, um die drohende Verjährung zu unterbrechen. Möglicherweise wird er erst dann klagen sobald GT 1 verkauft ist.

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      schrieb am 04.04.18 11:33:17
      Beitrag Nr. 13.852 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.457.541 von Windra am 04.04.18 11:24:50noch eine kleine Ergänzung:
      nur weil der Makler irgendjemand als potentiellen Investor dem Herrn Balz vorgestellt hat, bedeutet das noch lange nicht, dass dieser jemand die Existenz des Maklervertrags bezeugen kann...

      wir drehen uns hier somit im Kreis. Ich würde mich auch freuen, wenn was Belastbares käme.

      Wenn der Makler keine Klage erhebt, dann ist doch nichts dahinter.'
      logisch, oder etwa nicht?
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      Avatar
      schrieb am 04.04.18 11:24:50
      Beitrag Nr. 13.851 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.456.242 von windequity am 04.04.18 09:36:15ja, natürlich kann ich spekulieren wieviel ich will, dennoch:

      warum bleibt die Frage ob wenigstens Herr Geiwitz die Forderung zur Tabelle aufgenommen hätte, unbeantwortet?

      Wie lange möchte der Makler noch mit der Klageerhebung warten? Das versteht doch wirklich kein Mensch, oder?

      Wenn ich mir so sicher wäre, dann hätte ich doch schon 10 Mal die Klage erhoben. Alles andere ist doch sinnlos.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.04.18 09:36:15
      Beitrag Nr. 13.850 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.455.843 von Windra am 04.04.18 09:01:07Um es nochmals zu formulieren: Der Makler hat einen mündlichen Vertrag mit Herrn Balz im November 2013 abgeschlossen und zwar in der Schweiz. Er kannte Herrn Balz und Windreich bis dahin überhaupt nicht. Zum genau gleichen Zeitpunkt stellte der Makler alt Bundesrat Blocher Herrn Balz vor als potientiellen Investor vor.

      Somit haben wir mal 3 Zeugen.

      Windra kann spekulieren, was sie will. Das zuständige Gericht wird das untersuchen.
      Herr Blümle hatte einige Kontakte mit dem Makler in Sachen Windreich. Auch das wird untersucht werden. Sofern ein Rechtsanspruch im Grunde nach besteht, ist über die angemessene Höhe einer Abfindung zu diskutieren.
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      schrieb am 04.04.18 09:01:07
      Beitrag Nr. 13.849 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.453.872 von windequity am 03.04.18 22:01:17@windequity: warum warten? Mal ganz davon abgesehen, dass die Anleihegläubiger keine Provisionen an zig Parteien für eins und das Gleiche zahlen möchten, habe ich durchaus ein fachliches Interesse. Es bleibt Dir überlassen ob Du hier etwas zur Transparenz beitragen möchtest.

      Frage 1: wie hat Herr Geiwitz reagiert, hat er die Forderung des Maklers zur Tabelle aufgenommen?

      Frage 2: hast Du etwas mehr Informationen, wieviel Zufluss man von der Privatinsolvenz von Herrn Balz erwarten darf? Herr Nieding schreibt ja auf seiner Homepage, dass Hr. Balz sich 48,5 Mio Euro im Jahre 2009 von Windreich "geliehen" hat um seine Oldtimer zu bezahlen. Einfach so glaube ich hier niemand mehr, ganz egal wie prominent die Leute sind und wie oft sie auf Wikipedia stehen.

      Allerdings fällt hier auf, dass Herr Balz sich niemals gegen die Vorwürfe gewehrt hatte.

      Deswegen lautet die Frage: was ist mit den Oldtimern und mit welchen Zahlungsflüssen haben wir hier noch zu rechnen?

      Rechtliche Frage:
      ich habe meine Anleihen relativ kurz vor der Insolvenz gekauft. Sollte man Herrn Balz die Insolvenzverschleppung nachweisen können, dann habe ich auch einen Anspruch gegen ihn, und zwar zu 100%. Denn hätte ich es gewußt, dass das Unternehmen eigentlich längst den Insolvenzantrag hätte stellen müssen, dann hätte ich doch nicht gekauft. Das gleiche gilt für viele andere.

      Gibt es da einen Rang, wer zuerst befriedigt wird?

      Der Makler hat nun mal eine geschäftliche Beziehung zu Herrn Balz aufgebaut, als alles bereits groß durch die Presse ging. Ich bezweifle somit, dass irgendein deutscher Richter das Nichtwissen zugunsten des Maklers auslegt. Weiterhin negativ zu Lasten des Maklers:
      Herr Balz hat ihm schriftlich einen Vertrag vorgelegt wo er als Geschäftsführer auftritt. Und zwar von mehreren Gesellschaften. In Wirklichkeit war er von keiner Gesellschaft mehr der Geschäftsführer. Ich kommentiere das hier nicht weiter, weil Herr Balz ohnehin seine Klage am Hals hat, da sollen sich andere damit beschäftigen.

      Aber glaubt Dein Makler wirklich, dass irgendein Gericht hier noch Herrn Balz als einen neutralen Zeugen auftreten läßt?

      Das andere ist doch genauso lächerlich. Richtige Zeugen können nur natürliche Personen sein. Man kann keine Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor Gericht als Zeuge vorladen ohne eine natürliche Person als Organ/Vertreter.

      Wenn der Makler somit keine weiteren Zeugen hat - am besten solche die keine Anklageschrift von 600 Seiten am Hals haben - dann ist doch sein Anspruch vollkommen wertlos.

      Dass Dein Makler immer noch keine Klage erhoben hat und die gerichtliche Klärung durch Hr. Blümle - wie Roothom schon schrieb - sogar behinderte, spricht doch für sich.

      Meinst Du nicht?
      16 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.04.18 22:01:17
      Beitrag Nr. 13.848 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.445.736 von Windra am 02.04.18 23:58:47Der Makler als eine schweizerische Aktiengesellschaft ist Partei und demnach kein Zeuge, nur interessiert. Die Organe der Gesellschsft sind hingegen valable Zeugen. Diese Zeugen werden vereidigt.
      Der Richter kann den Wert der Aussagen frei würdigen.

      Zu irgendeinem Zeitpunkt wird die Maklergesellschaft eine Klage einreichen, möglicherweise mit einer Stufenklsge resp. einem Minimalbetrag für Provision, um das Risiko tief zu halten. Je nachdem wie es läuft, kann der eingeklagte Betrag später erhöht werden.
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