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    Windreich AG - auf ein Neues (Seite 94)

    eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
    neuester Beitrag 17.05.24 14:26:17 von
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      Avatar
      schrieb am 18.02.17 21:13:48
      Beitrag Nr. 13.577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.356.020 von Windra am 18.02.17 19:31:27
      der IV
      hat in seiner Präsentation aufgezeigt, wie die Ges.-struktur nach der Umsetzung aussehen wird.

      Dort sieht man auch, dass dies wohl in mehreren Schritten erfolgen wird.

      Teil 1 (rechte Seite) ist offenbar umgesetzt (siehe HR), bedurfte aber keiner KP-Zahlung, stattdessen werden weitere Eigenmittel eingebracht (also keine Schenkung, wie von windequity behauptet). Daher war die Umschreibung in diesem Punkt wohl schon möglich.

      Teil 2 unterscheidet sich inhaltlich, da dort ein Kauf vereinbart ist. Daher gilt dort wohl meine Aussage, dass die Umschreibung erst nach Vollzug der Transaktion erfolgen wird. Was völlig normal ist. Inwieweit Teilkaufpreise geflossen sind oder nicht, kann man daher aus dem HR eher nicht ablesen. Das dürfte auch noch auf sich warten lassen und bedeutet erstmal nicht, dass es da Probleme gibt...
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      Avatar
      schrieb am 18.02.17 19:31:27
      Beitrag Nr. 13.576 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.355.861 von Roothom am 18.02.17 18:56:52bitte schau hier:
      https://www.unternehmensregister.de/ureg/registerPortal.html…

      da wurde eine neue Liste mit Gesellschaftern eingetragen, die anderen neuen Eigentümer. sind dabei. Die Partners nicht. windequity hat somit Recht, auch wenn ich den Grund nicht kenne.

      Sich selber zu überzeugen kostet genau 1,50 Euro. Ich habe diesen Betrag investiert.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.02.17 18:56:52
      Beitrag Nr. 13.575 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.355.540 von windequity am 18.02.17 17:56:50
      und ich
      denke, dass der IV keine Anteile überträgt, wenn die Zahlung nicht gesichert ist.

      Um derartige Probleme zu lösen, gibt es Notaranderkonten. Vielleicht liegt ja die erste Rate dort...
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      Avatar
      schrieb am 18.02.17 17:56:50
      Beitrag Nr. 13.574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.355.171 von Roothom am 18.02.17 16:37:23Das kommt darauf an, was in den closing documents steht. Ich bin sicher, dass Partners kein Geld zahlt ohne Sicherheiten.
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      Avatar
      schrieb am 18.02.17 16:37:23
      Beitrag Nr. 13.573 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.355.069 von windequity am 18.02.17 16:23:05
      Und noch zu den Gesellschaftsverhältnissen im HR...
      abgesehen davon, wer was bekommt ist bekanntermassen der KP in zwei Raten zu zahlen, wovon zumindest die 2. bislang nicht fällig gewesen sein dürfte.

      Warum also sollte die Abtretung der Geschäftsnateile dann jetzt schon vollzogen werden? Das Eigentum geht normalerweise erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung über.
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      Avatar
      schrieb am 18.02.17 16:29:17
      Beitrag Nr. 13.572 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.355.069 von windequity am 18.02.17 16:23:05
      warum
      leitet er dann das Gericht auf den offensichtlichen Irrweg, dass wr über die 50 Mio Kaufpreis schon verfügen kann?
      Avatar
      schrieb am 18.02.17 16:23:05
      Beitrag Nr. 13.571 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.355.018 von Roothom am 18.02.17 16:10:34Im Gegenteil will der Makler, dass der Prozess endlich los geht und nicht weiter um PKH gestritten wird.
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.02.17 16:10:34
      Beitrag Nr. 13.570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.354.949 von windequity am 18.02.17 15:52:37
      Wenn er wirklich meint,
      dass seine Forderung berechtigt ist, sollte er den Prozess unterstützen und nicht sabotieren.

      Zumal er so ohne selbst zu leistenden Gerichtskostenvorschuss zu seinem Recht käme.

      So sieht es eher danach aus, als wenn die Forderung doch nicht so sicher ist und er damit nur Druck machen will, um etwas zu bekommen, was ihm nicht zusteht. Und zwar auf Kosten der anderen Gläubiger, denn die müssen das bezahlen, nicht der IV.
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      Avatar
      schrieb am 18.02.17 16:07:55
      Beitrag Nr. 13.569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.354.556 von Roothom am 18.02.17 14:10:02Gemäss ZPO sendet das Gericht den Antrag zu PKH zusammen mit dem Klageentwurf dem Beklagten.
      Der Beklagte kann, muss aber nicht, dazu seine Bemerkungen abgeben, insbesondere ob aus seiner Sicht dem Kläger PKH zu gewähren sei, oder eben nicht. Diese prozessualen Möglichkeiten hat der Makler ausgenützt. Die Entscheidung des Gerichtes nach doppelten Schriftenwechsels steht noch aus.
      Für mich wäre es eine Ueberraschung, wenn der Richter PKH im Betrage von rund 1 Million € gewährt.
      Avatar
      schrieb am 18.02.17 15:52:37
      Beitrag Nr. 13.568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.354.907 von Roothom am 18.02.17 15:38:33Der Makler wartet auf ein faires Angebot des IV. Dann zieht er seine Forderung zurück.

      Oder was würdest Du ihm empfehlen?
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