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    Windreich AG - auf ein Neues (Seite 95)

    eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
    neuester Beitrag 17.05.24 14:26:17 von
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      Avatar
      schrieb am 18.02.17 15:38:33
      Beitrag Nr. 13.567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.354.805 von windequity am 18.02.17 15:09:29
      Die Höhe
      der Geriko resultiert allein aus der exorbitanten Forderung...

      Wenn pkh dem Grunde nach zu bewilligen ist, sollte die Höhe keine Rolle spielen, denn andernfalls wäre der Rechtsweg trotz guter Erfolgsaussichten versperrt. Was rechtsstaatlich bedenklich wäre.

      Mir fehlt aber noch die Antwort auf die Frage, was der Makler mit dem offensichtlichen Versuch bezweckt, den Prozess zu verhindern. Meint er, dass der IV dann einfach zahlt? Oder will er die Ausschüttung an die Inso-Gläubiger verzögern? Genau darauf läuft es nämlich hinaus...
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      schrieb am 18.02.17 15:09:29
      Beitrag Nr. 13.566 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.354.556 von Roothom am 18.02.17 14:10:02Gemäss ZPO sendet das Gericht den Antrag zu PKH zusammen mit dem Klageentwurf dem Beklagten.
      Der Beklagte kann, muss aber nicht, dazu seine Bemerkungen abgeben, insbesondere ob aus seiner Sicht dem Kläger PKH zu gewähren sei, oder eben nicht. Diese prozessualen Möglichkeiten hat der Makler ausgenützt. Die Entscheidung des Gerichtes nach doppelten Schriftenwechsels steht noch aus.
      Für mich wäre es eine Ueberraschung, wenn der Richter PKH im Betrage von rund 1 Million € gewährt.
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      Avatar
      schrieb am 18.02.17 14:10:02
      Beitrag Nr. 13.565 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.354.385 von Roothom am 18.02.17 13:35:49
      und warum eigentlich
      fragt ein Gericht den Beklagten sozusagen, was er von der Klage hält, bevor darüber verhandelt wird?

      Zwar muss bei Beantragung von PKH geprüft werden, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Aber dies nun ausgerechnet beim Beklagten zu tun, stimmt mich schon etwas nachdenklich.

      Ob das wohl im Sinne des Erfinders ist? Oder vielleicht zu Befangenheitsanträgen führen könnte?
      17 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.02.17 13:35:49
      Beitrag Nr. 13.564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.353.776 von windequity am 18.02.17 11:26:39
      da frag ich gleich nochmal
      "Der Makler hat vom Gericht verlangt, dass der IV den Gerichtskostenvorschuss aus den 50 Mio Kaufpreis bezahlt."

      Auch wenn ich mich wiederhole: Was geht es den Makler an, wie der Kläger die Geriko bezahlt???
      Warum will der Makler den Prozess verhindern? Was hat er davon, wenn über die Forderung nicht rechtskräftig entschieden wird?

      Abgesehen davon fliesst der KP nicht sofort und direkt an WR als Kläger, sondern WR erhält am Ende das, was übrig bleibt. Wann das sein wird, steht in den Sternen. Wie soll daraus also heute ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden???

      Darüber kann man nur den Kopf schütteln, es sei denn...

      Die 2. Version könnte ungefähr so aussehen, dass sich der Makler extra den insolventen Vertragspartner ausgesucht hat und die anderen schonen will. Mit WR ist eh kein Geschäft mehr zu machen. Mit den neuen Eigentümern von MEG und Merkur hingegen schon. Mit WB will man es sich nicht verscherzen, wohingegen die ganzen anderen Gläubiger einem egal sein können.
      Hat man damit Erfolg, zieht man die ganze Kohle bei WR ab und der IV kann dann die anderen Beteiligten auf Ersatz verklagen, da man ja gesamtschuldnerisch haftet. Was aber vieleicht nicht mehr geht, weil dadurch Masseunzulänglichkeit eintritt...

      Ergebnis: ein Gläubiger bekommt für ein paar Stunden Arbeit zum Kontakte herstellen alles, der Rest der Gläubiger, die das ganze überhaupt erst finanziert und damit ermöglicht haben, belommen nichts.

      Da aber bekanntermassen WR nur zu einem sehr geringen Anteil den Nutzen aus diesem vermeintlichen deal hatte, dürfte § 138 BGB greifen und diese Theorie sich in Luft auflösen...
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      Avatar
      schrieb am 18.02.17 11:26:39
      Beitrag Nr. 13.563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.352.639 von Windra am 18.02.17 06:15:12Der Makler hat vom Gericht verlangt, dass der IV den Gerichtskostenvorschuss aus den 50 Mio Kaufpreis bezahlt.

      Ich habe es nicht schwarz auf weiss, dass Partners zahlten. Verkäufer der Anteile ist die MEG1, welche die Anteile an der Merkur Offshore GmbH der Partner gegen Zahlung andienen müssten.
      Im HR zu Merkur Offshore ist nach wie vor die MEG1 GmbH mehrheitliche Eigentümerin.

      Man hat verkauft, aber die Anteile nicht abgetreten. Da muss was zwischen Partner und Blümle im Gange sein. Ich denke ganz im Hinterköpfchen, dass Partner sich aus dem Deal zurückziehen will.
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      schrieb am 18.02.17 06:15:12
      Beitrag Nr. 13.562 ()
      woher wissen wir, dass die Partners nicht gezahlt haben?
      die zahlen doch erstmal an die Offshore GmbH, oder?
      nur weil die neuen Eigentumsverhältnisse im Unternehmensregister noch nicht richtig abgebildet sein sollten, ich weiß nicht, ob man darauf schon direkt unterstellen kann, dass der Preis noch nicht geflossen ist.
      20 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.02.17 01:47:10
      Beitrag Nr. 13.561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.352.279 von windequity am 17.02.17 23:32:58
      Ich meinte das
      eher andersrum...

      Sollten die Partner nicht zahlen, wird der IV sicher andere Wege suchen und finden, als einen Mahnbescheid/Zahlungsbefehl.

      Eine Rückabwicklung des Vertrages wäre da sicher die bessere Option.

      Wobei die Frage ist, ob denn der KP bereits fällig war...
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      schrieb am 17.02.17 23:32:58
      Beitrag Nr. 13.560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.349.051 von Roothom am 17.02.17 16:47:07Man kann keinen deutschen Mahnbescheid in die Schweiz zustellen. Siehe Lugano-Abkommen.
      Der IV kann in der Schwriz ohne weiteres einen Zahlungsbefehl ausstellen und damit die Bezreibung einleiten.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 17.02.17 16:47:07
      Beitrag Nr. 13.559 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.348.925 von Churgast am 17.02.17 16:35:00
      mahnbescheid
      wird nicht funktionieren, da der IV den sicher nicht ergehen lassen würde.

      Das Ganze kann - falls man sich nicht doch noch aussergerichtlich einigt oder die Forderung zurückgezogen wird - nur gerichtlich geklärt werden. Und das bedeutet bei dieser Forderungshöhe eben auch entsprechende Kosten.
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      schrieb am 17.02.17 16:35:00
      Beitrag Nr. 13.558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.348.721 von Roothom am 17.02.17 16:15:23Das Komma in "115,000" bedeutet wohl eher ein Tausenderzeichen?

      Womit wir bei der nächsten Kuriosität dieses Streits wären: wie mahnt man die Zahlung von 85 Mio verjährungshemmend an, ohne ein Vermögen für den Mahnbescheid zu zahlen?
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