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    Windreich AG - auf ein Neues (Seite 97)

    eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
    neuester Beitrag 17.05.24 14:26:17 von
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      schrieb am 16.02.17 21:50:15
      Beitrag Nr. 13.547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.341.540 von Roothom am 16.02.17 21:27:38
      nein, ist wohl anders...
      es geht dem Makler ja gar nicht um eine Insolvenzforderung, wegen der er im Falle des Bestreitens selbst Klage erheben muss. Hab mich eh gefragt, warum eigentlich der IV klagen soll.

      Vielmehr behauptet der Makler ja, der Vertrag sei vom IV genehmigt worden und er daher nun Massegläubiger. Und dem muss der Iv schon deshalb aktiv entgegentreten, weil er persönlich für Masseverbindlichkeiten haftet. Also muss er schon aus Eigeninteresse feststellen lassen, dass die Forderung nicht besteht.

      Dafür wird er im Zweifel dann wohl auch den Gerichtskostenvorschuss leisten...
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      schrieb am 16.02.17 21:27:38
      Beitrag Nr. 13.546 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.341.495 von windequity am 16.02.17 21:24:24
      und wenn der IV dann die Klage zurueckzieht?
      dann bleibt die Forderung bestritten. was nützt das dem Makler?

      will er, dass seine Forderung anerkannt wird oder will er nur das Verfahren behindern und den anderen Gläubigern damit schaden?
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      Avatar
      schrieb am 16.02.17 21:24:24
      Beitrag Nr. 13.545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.341.204 von Roothom am 16.02.17 20:55:36Wen pkh abgelehnt wird, muss der IV erst mal den Gerichtskostenvorschuss vorleisten.
      Den Entwurf für seine Klage hat er dem Gericht eingereicht.
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      schrieb am 16.02.17 20:55:36
      Beitrag Nr. 13.544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.340.803 von windequity am 16.02.17 20:16:30
      "Das kostet doppelt."
      Sind auch zwei Verfahren. und wenn der Makler seine angebliche Forderung bei beiden angemeldet hat, muss der IV auch zweimal klagen, weil bei Erfolg nur in einem Verfahren das Problem im 2. Verfahren fortbesteht...

      "was er ablehnend tat"

      Was hat der Makler davon, wenn pkh abgelehnt wird und kein Prozess stattfindet???
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      Avatar
      schrieb am 16.02.17 20:16:30
      Beitrag Nr. 13.543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.340.668 von Roothom am 16.02.17 20:04:33Der IV hat zwei Klagen eingereicht gegen den Makler für WR und Windenergy. Das kostet doppelt. Der Richter hat den Makler aufgefordert zur PKH Stellung zu nehmen was er ablehnend tat
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      schrieb am 16.02.17 20:04:33
      Beitrag Nr. 13.542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.340.350 von windequity am 16.02.17 19:43:35
      Ich weiss jetzt nicht,
      was der Makler mit der Entscheidung des Gerichts zur PKH zu tun hat. Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Richter das versteht und sich bei der Entscheidung davon leiten lässt.

      Was den Geldfluss betrifft, ist die Erklärung vielleicht darin zu suchen, dass 2/3 erstmal windenergy zustehen, davon auch noch Darlehen etc. zu tilgen sind und WR erst etwas davon sieht, wenn das Verfahren dort eine Ausschüttung zulässt. Solange bleibt es für WR eine Forderung.

      Die Forderung des Maklers richtet sich aber gegen WR und dessen IV klagt dagegen. Formal gesehen hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
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      Avatar
      schrieb am 16.02.17 19:51:24
      Beitrag Nr. 13.541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.338.179 von Windra am 16.02.17 17:02:13
      "Sorry, wenn das jetzt etwas emotional rüberkommt,"
      damit hab ich kein Problem, denke aber, dass man mit Emotionen hier nicht weiterkommt.

      Dass Du auf KTG Energie verweist, ist insofern interessant, als dass ich hier in diesem Forum zu genau diesem Thema auch recht viel geschrieben habe. Ich weiss nicht, ob Du das gelesen hast, aber dort habe ich mit genau demselben Ansatz gearbeitet und sehr früh gesehen, was in etwa passieren wird.

      Mir ist also völlig klar, dass bei diesen Verfahren - und ganz besonders bei Eigenverwaltung - sehr viel passieren kann, was nicht im Sinne der Gläubiger ist. Das Problem dabei ist - solange es gesetzeskonform gemacht wird, ist es nahezu nicht angreifbar. Was der IV muss und was nicht, regelt die Insolvenzordnung. Ob das einzelnen Gläubigern so passt oder nicht, ist vollkommen irrelevant. Wer meint, dass es was bringt, kann Rechtsmittel einlegen. Sich darüber aufregen bringt hingegen nichts.

      Und nochmal: Ich versuche hier nur, die Dinge realistisch zu bewerten, soweit das möglich ist und dabei abzuschätzen, was die Folgen sein könnten. Und da ruft nunmal einiges, was hier gepostet wird, meinen Widerspruch hervor.

      Versuch doch einfach mal, die Sache aus der Perspektive des IV zu sehen. Halbgott oder nicht - er ist der, der im Verfahren das Sagen hat. Und Schubra ist nicht irgendwer. Also kann man - wie bei KTG, wo die Görg-Leute federführend waren, davon ausgehen, dass die wissen, was sie tun.

      Insofern finde ich die Geschichte mit dem Makler auch höchst spannend...
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      Avatar
      schrieb am 16.02.17 19:43:35
      Beitrag Nr. 13.540 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.337.834 von Roothom am 16.02.17 16:31:02Der Makler hat sich eine Klage gegen Merkur und MEG vorbehalten. Möglicherweise findet diese in der Wiederklage gegen Blümle Platz.
      Der Richter hat noch nicht zu PKH entschieden. Der Makler hat dazu die Offenlegung des Geldflusses von 50 Mio gefordert.
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      schrieb am 16.02.17 17:02:13
      Beitrag Nr. 13.539 ()
      nach dem Gesellschaftsvertrag den man im Unternehmensregister gegen eine kleine Gebühr sich anschauen kann, war mit den 25% von DEME auch direkt so, dass man nichts mehr ohne DEME Zustimmung machen konnte, das erklärt, warum die nachträglichen Angebote von Balz so abgeschmettert wurden.

      Roothom: Du tust wiederholt so, als würde es immer grundsätzlich alles mit rechten Dingen zugehen. Lies Dir bitte ein aktuelles anderes Beispiel für Schweinereien mit der KTG
      https://www.anwalt.de/rechtstipps/anleihe-der-ktg-energie-ag…

      Warum verweigerst Dich so standhaft dem Gedanken, dass so ein Verfahren wo man doch Millionen absahnen kann, wie Windreich, das willkommene Fressen für viele Geier ist?
      Selbst wenn wir 'Anleihegläubiger uns einig wären, wäre schwierig gegenzuhalten. Aber immer so gebetsmühlenartig: der Insolvenzverwalter ist ein halber Gott, nirgendwo ordendtlich Rechenschaft schuldig, usw. usf.
      Ja, nun, ist das eher ein Treuhänder oder ein Diktator? Sorry, wenn das jetzt etwas emotional rüberkommt, aber wie gesagt, ich vermisse einfach eine differenzierte Betrachtung.

      Diese Konstruktion mit merkur Offshore GmbH und plötzlich DEME mit 25% war doch mehr als dubios...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 16:54:51
      Beitrag Nr. 13.538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.337.834 von Roothom am 16.02.17 16:31:02
      Zitat von Roothom: Warum muss sich der iv dafür rechtfertigen, dass er eine bestimmte Konstellation für sinnvoll hält?
      Entscheidet darüber jetzt ein einzelner Gläubiger?

      .


      Roothom, sorry, ich muss erneut feststellen, dass Deine Beiträge ziemlich einseitig sind.

      Warum meinst Du, dass der Insolvenzverwalter tun und lassen kann was er will, OHNE eine Begründung zu liefern? Bei dem Makler hinterfragst Du - durchaus zu Recht - alles sehr gründlich.
      und bei Blümle rein gar nichts?

      Die neue Konstruktion hatte immerhin zu Folge, dass DEME plötzlich 25% an der neuen Gesellschaft hielt, einfach so! Dann wurden die Projektrechte eingebracht und uns wurde ständig erzählt, dass nichts "verkauft" wurde.
      ja, sicher, so kann man das auch nennen.

      nicht "verkauft" weil "verschenkt" und verschenken ist nicht verkaufen, oder?

      So wie ich es sehe und auch aufgrund der präsentierten Unterlagen, hat DEME einfach so 25% geschenkt bekommen, als Ausgleich für das Weiterfinanzieren des Projekts. Das hätte man garantiert billiger haben können.
      JdN, der 40 Mio für 26% der Anteile zahlen wollte, hat so ein Angebot auf jeden Fall nicht bekommen!
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