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    Windreich AG - auf ein Neues (Seite 98)

    eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
    neuester Beitrag 17.05.24 14:26:17 von
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      schrieb am 16.02.17 16:39:07
      Beitrag Nr. 13.537 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.337.807 von windequity am 16.02.17 16:28:47
      genau das
      war ja auch die Hypothese für diese Theorie (als Reaktion auf Ihren Beitrag 13.531.

      Wäre grundsätzlich vorstellbar und würde einige Fragen beantworten, die anders keinen Sinn ergeben. Ist aber - wie gesagt - reine Spekulation.
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 16:31:02
      Beitrag Nr. 13.536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.337.666 von windequity am 16.02.17 16:16:57
      wieder gegenfrage:
      "Kann jemand erklären, warum eine neue SPV für das gleiche Projekt gegründet wurde? "

      Warum muss sich der iv dafür rechtfertigen, dass er eine bestimmte Konstellation für sinnvoll hält?
      Entscheidet darüber jetzt ein einzelner Gläubiger?

      Ausserdem kann es bei Inso-Verfahren sehr wohl sinnvoll sein, eine neue "saubere" Gesellschaft zu nutzen, und zwar aus ganz verschiedenen Überlegungen heraus.

      und was soll das heissen:

      "die neue Gesellschaft Merkur wurde ebenfalls ins Recht genommen und belangt."

      hat der makler jetzt doch aktiv geklagt? Das wär eine ganz neue Information...
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      schrieb am 16.02.17 16:28:47
      Beitrag Nr. 13.535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.336.232 von Roothom am 16.02.17 13:35:47Würde bedeuten, Partners zahlt rund 170 Mio und überweist dem Makler 85 die er in Rechnung stellte, so kommen wir auf die berühmten 85.

      Das würde nur Sinn machen, wenn der Makler und die Partners verbundene Unternehmen sind und am gleichen Strick ziehen.
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      Avatar
      schrieb am 16.02.17 16:16:57
      Beitrag Nr. 13.534 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.336.232 von Roothom am 16.02.17 13:35:47die neue Gesellschaft Merkur wurde ebenfalls ins Recht genommen und belangt. Sie wurde nämlich von Blümle nur gegründet, um die Maklerprovision und andere Verpflichtungen zum Verschwinden zu bringen. Blümle war sogar Aufsichtsrat.

      Kann jemand erklären, warum eine neue SPV für das gleiche Projekt gegründet wurde?
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      Avatar
      schrieb am 16.02.17 13:35:47
      Beitrag Nr. 13.533 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.335.668 von Roothom am 16.02.17 12:49:15
      nachtrag...
      ... zu der Theorie, dass Partners und Makler zusammenhängen. Ich hatte am 12.12. schon einmal diese Version formuliert, wonach die Provision praktisch Bestandteil eines Gesamtpaktes gewesen sein könnte und die Provision dann den direkt an WR zu zahlenden Kaufpreis mindern würde. Zitat daraus:

      "alle anderen eventuellen geldflüsse des projektes fliessen der neuen gesellschaft zu, nicht wr i.I.- vielleicht müssen die ja dann dafür auflommen - was u.U. den eher geringen Kaufpreis mit erklären würde. was dann letztlich auch durchaus sinn ergeben würde - auch für den vermittler."

      In Summe wäre der KP dann bei 170 Mio, was ja den hier kolportierten Werten viel näher kommt.

      Dann allerdings wären für die Zahlung der Provision eben die Käufer bzw. die neue Gesellschaft zuständig und die hohe Provisionsforderung ggü. WR klar vertragswidrig und diese würde schon allein an § 138 BGB scheitern. Und die von windequity eingebrachte Option der Zurückbehaltung des KP durch Partners könnte noch ganz anders ausgelegt und entsprechend behandelt werden.

      Alles Spekulation wohlgemerkt...
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      schrieb am 16.02.17 12:49:15
      Beitrag Nr. 13.532 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.335.320 von windequity am 16.02.17 12:12:25
      Interessant!
      1. Frage: Was geht es den Käufer an, ob der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dessen Vertragspartnern erfüllt? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

      2. Frage: Was hätte der Käufer davon?

      Da Frage 1 wohl recht klar negativ zu beantworten ist, würde die Antwort auf Frage 2 möglicherweise zu der Vermutung führen, dass Käufer und Makler zusammenhängen und gemeinsame Sache zum Nachteil des Verkäufers machen. Damit wär dann aber wohl der Provisionsanspruch völlig passe und Schadenersatzansprüchen ein grosses Tor geöffnet.

      Glaub ich also eher nicht. Sollte es doch so sein - umso besser für die WR-Gläubiger!
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      Avatar
      schrieb am 16.02.17 12:12:25
      Beitrag Nr. 13.531 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.335.209 von Roothom am 16.02.17 12:00:19Option:

      Partners zahlt nicht solange die Verkäuferschaft keine Regelung mit dem Makler getroffen hat, aus Vorsicht heraus.
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      Avatar
      schrieb am 16.02.17 12:00:19
      Beitrag Nr. 13.530 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.332.242 von windequity am 16.02.17 02:53:26
      und?
      "Interesanterweise steht nirgends, dass der erste Teil des Kaufspreises von 50 Mio von Partners bezahlt wurde. Darüber schweigt sich der IV bei Gericht aus.Möglicherweise hält Partners diesen zurück."

      Wäre doch eine interessante Option. Dann wird der Vertrag wegen Nichterfüllung rückabgewickelt, zu besseren Konditionen neu verkauft und auf Schadenersatz geklagt...

      Vielleicht war der KP aber noch gar nicht fällig, weil die Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, die vielleicht noch nicht vollständig erfüllt sind? Vielleicht liegt es aber auch daran, dass der Bericht zur Inso von WR gehört und daher auf Umstände, die zunächst einmal die anderen Verfahren betreffen, keine Stellung nimmt, sondern auf jene verweist?

      Was genau soll uns also dieser Kommentar sagen?
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      Avatar
      schrieb am 16.02.17 02:53:26
      Beitrag Nr. 13.529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.332.149 von Roothom am 16.02.17 01:22:14Interesanterweise steht nirgends, dass der erste Teil des Kaufspreises von 50 Mio von Partners bezahlt wurde. Darüber schweigt sich der IV bei Gericht aus.Möglicherweise hält Partners diesen zurück.
      Die heutigen Eigentumsverhältnisse und Eintragungen im HR der Merkur GmbH lassen solche Rückschlüße zu. Das gleiche betrifft die fehlenden Kapitalerhöhungen für das Stammkapital.
      29 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 01:22:14
      Beitrag Nr. 13.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.331.372 von Windra am 15.02.17 22:23:30
      nein, jurist bin ich nicht.
      Aber Insoverfahren werden nach der Insolvenzordnung geregelt. Die einschlägigen Paragrafen hat Blümle ja benannt und geschrieben, dass er diesen Vertrag nicht genehmigt hat. Windequity behauptet das Gegenteil.

      Diese angebliche Genehmigung muss der Makler nun vor Gericht beweisen, da er ja behauptet, eine Forderung zu haben. Dafür braucht er gute Argumente bzw. Dokumente. Angeblich hat er die. Dazu kann ich nichts sagen, aber dass er vor Gericht mit dem Argument "konkludentes Handeln" durchkäme, ist für mich angesichts der Umstände nicht vorstellbar. Und dass er eine schriftliche Genehmigung des IV vorlegen kann, halte ich für ausgeschlossen angesichts der Aussagen des IV.

      Also dürfte es auf Gesprächsnotizen, diversen Schriftwechsel und Zeugenaussagen hinauslaufen. Ob ein Gericht dem dann folgen könnte, kann man ohne Kenntnis derselben nicht beurteilen. Ich seh es dennoch eher gelassen. Insbesondere auch in Bezug auf den Einfluss auf die Quote, denn selbst bei Erfolg des Maklers und Anerkennung als Masseverbindlichkeit (aus meiner Sicht aber unwahrscheinlich) sehe ich für Windreich bzw. Windenery maximal den geflossenen Kaufpreis als Basis für die Berechnung.

      Das geht aus dem hier seinerzeit von windequity eingestellten Vertrag für mich so hervor. Völlig unklar, wie man daraus gegenüber dem Verkäufer eine Berechnung aus dem gesamten Projekt ableiten will, zumal das rechnerisch zu einer Provision führen würde, die die gesamten Mittel, die dem Verkäufer überhaupt zufliessen, übersteigt. So eine Klausel kann nur unwirksam sein, weil sie jedweder wirtschaftlichen Logik zuwider läuft.

      Das wäre etwa so, als wenn der Verkäufer eines reinen Baugrundstückes eine Maklerprovision schulden würde, die sich aus dem Wert des später vom Käufer darauf errichteten Gebäudes errechnet. Warum man so eine Rechnung dennoch macht und als Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet, wird sicher auch das Gericht interessieren und bei einer Entscheidung berücksichtigen.

      Sicher wären dann ggf. auch Schadenersatzansprüche gegenüber dem Makler zu prüfen, falls festgestelllt wird, dass die Forderung zumindest in dieser exorbitanten Höhe unbillig war. Das Ganze könnte sich am Ende also vielleicht sogar positiv für die Masse auswirken...
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