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    Windreich AG - auf ein Neues (Seite 99)

    eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
    neuester Beitrag 17.05.24 14:26:17 von
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      Avatar
      schrieb am 15.02.17 22:23:30
      Beitrag Nr. 13.527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.327.535 von Roothom am 15.02.17 16:08:35Bist Du Jurist? ich frage mich, ob konkludentes Verhalten immer gilt oder ob es in bestimmten Situationen Formerfordernisse gelten. Nun, notariell beurkundet musste es ja nicht sein...

      Hm...möglicherweise wird das Gericht die Gesamtheit der Umstände bewerten müssen, Ausgang ungewiß.
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      schrieb am 15.02.17 19:21:28
      Beitrag Nr. 13.526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.327.535 von Roothom am 15.02.17 16:08:35Es ist leider wahr, dass Hr Blümle nicht ausführlich genug auf das Thema Makler eingegangen ist, das kannst du nun mal nicht leugnen.
      Solche Halbwahrheiten machen auf mich direkt einen schlechten Eindruck und in Punkto Sachstandsberichte ist mir hier schon einfach zu viel Negatives eingefallen.
      Was soll das, dass man auf den aktuellen Sachstandsbericht wartet und danach spekuliert man genauso rum wie vorher auch?

      Am schlimmsten finde ich immer noch, dass Hr. Blümle aktiv die Anleihegläubigerversammlungen verboten hatte. Keine Chance, der Wahrheit näher zu kommen, egal welches Thema.
      Avatar
      schrieb am 15.02.17 16:36:04
      Beitrag Nr. 13.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.327.535 von Roothom am 15.02.17 16:08:35Ich sprach von MEG1 GmbH, welche nicht in Insolvenz ist.
      Herr Her hat genehmigt, dass WB vollmachtlos handelte - im Interesse der Firma.


      Der IV hat für die andern Firmen genehmigt. Wenn er heute das Gegenteil behauptet, lügt er schlicht und einfach. Den Nutzen aus der Vermittlung hat er allemal gezogen.
      Avatar
      schrieb am 15.02.17 16:08:35
      Beitrag Nr. 13.524 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.323.585 von windequity am 15.02.17 10:04:11
      zitate windequity:
      "Für die MEG1 hat Herr Heer den Vertrag genehmigt. Das liegt den Anwälten vor."

      "die Zustimmung ist konkludent erfolgt aufgrund von mündlichen und schriftlichen Austausch zwischen WB/Heer und dem Makler."

      klingt für mich wie ein Widerspruch. ich würde mal sagen, dass eine genehmigung für eine vollmachtlose vertretung auch eine deratige formulierung enthalten muss. oder eben eine eindeutige eigene verpflichtung des handlungsberechtigten. mündliche absprachen zu derart gravierenden geschäftsvorfällen in insolvenzverfahren dürften seltenheitswert haben.

      und wie hat der iv genehmigt? durch konkludentes handeln? das würde erklären, warum er nichts von der genehmigung weiss...
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      Avatar
      schrieb am 15.02.17 10:04:11
      Beitrag Nr. 13.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.317.575 von Windra am 14.02.17 16:40:55die Zustimmung ist konkludent erfolgt aufgrund von mündlichen und schriftlichen Austausch zwischen WB/Heer und dem Makler.

      Das Asset stripping bei MEG GmbH ist bemerkenswert.....
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      schrieb am 14.02.17 16:40:55
      Beitrag Nr. 13.522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.316.033 von windequity am 14.02.17 14:16:45in welcher Form hat Herr Heer den maklervertrag nachgenehmigt?
      Konkludent durch die alleinige Vorlagen reicht meiner Meinung nicht aus.

      hat er das aktiv gemacht, durch sein eigenes aktives Tun? Schriftlich oder mündlich?

      Das Thema Ausgliederung von assets in die Merkur Offshore ist ein Thema für sich. ich habe ausdrücklich nach den Gründen gefragt. Wie gewohnt, keine Antwort oder aber auch schon mal widersprüchliche Aussagen.

      da man uns aber Anleihegläubigerversammlungen verweigern hatte, wo man auch hätte Fragen stellen, bleibt alles im Dunkeln.

      komischerweise wird schon mal dem elman1 und mir das Stokholm-Syndrom vorgeworfen (angeblich zu viel Anbiederung an Balz), aber was ist mit den anderen, die alles was merkwürdig ist, immer für das Übliche erklären? Kein Syndrom, Blümle als Retter?
      Für eigene Kraft hat es leider nicht gereicht. ProKon behauptet sich dagegen halbwegs.
      Auch da war die Buchhaltung chaotisch.
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      Avatar
      schrieb am 14.02.17 15:23:00
      Beitrag Nr. 13.521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.316.033 von windequity am 14.02.17 14:16:45ich finde auf jeden Fall nicht gut, dass Hr. blümle seine Ausführungen zum Thema Makler lediglich auf das Thema WB als GF der Windreich GmbH beschränkt.
      Denn damit bleiben wir wieder beim Spekulieren.

      Mündliche Verträge sind genauso gültig wie schriftliche wenn es belastbare Zeugen gibt.
      Falls Partners Group schon vor der Insolvenzeröffnung der FC Windenergy vermittelt wurden, dann dürfte der Makler erstmal seinen Anspruch haben, und zwar als Inso-Forderung. So sehe ich es.

      Ich kann mir auch gut vorstellen, dass ein Fehler begangen wurde, als bestimmte potentielle Investoren in dem Maklervertrag von OSA nicht ausgeschlossen wurden, und zwar all die wo Kontakte schon vorher bestanden. Damit würde man die Gefahr der Doppelprovision ausschließen.

      Hr. Blümle ist Jurist - ich finde, er hätte im Sachstandsbericht die ganze Situation erläutern müssen. Denn wenn FC Windenergy was zahlen muss, dann betrifft es direkt die Quote von Windreich.

      Es ist ein komisches Verfahren, wenn man durch Zufälle in Internetforen mehr erfährt als im dafür regulär vorgesehenen Kanal.

      und bitte nicht schon wieder über mich herfallen, nach dem Motto wie naiv Windra doch sei...
      von der Sdk gab es eine öffentliche Kritik in einem Newsletter bezüglich der aus dem Rahmen fallenden Intransparenz des Verfahrens (obwohl kein öffentliches Verfahren).
      kein öffentliches Verfahren heißt doch nicht Willkür und Insolvenzverwalter macht was er will.
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 14:16:45
      Beitrag Nr. 13.520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.311.522 von windequity am 13.02.17 22:26:07Pro Memoria: neben WB, Windreich und FC Windenergy ist auch die MEG 1 GmbH expressis verbis Vertragspartei des Maklers. Inwieweit die Merkur GmbH involviert ist, wird in Gerichtsverfahren geklärt.
      Die Anwälte gehen von solidarischen Haftungen aus.

      Für die MEG1 hat Herr Heer den Vertrag genehmigt. Das liegt den Anwälten vor. Für die Umsetzung des Prjektes war es nicht erforderlich eine zweite SPV namens Merkur zu gründen, es sei denn man wollte bestehenden Verpflichtungen der MEG ausklammern, zum Beispiel die Provision für den Makler vermeiden. Die PG hätte die Anteile der MEG1 übernommen
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      Avatar
      schrieb am 14.02.17 03:41:43
      Beitrag Nr. 13.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.312.076 von Roothom am 14.02.17 00:29:22zur Werthaltigkeit von MEG/Merkur:
      ich habe Dich so verstanden, dass Du Merkur einem anderen Stadium zugeordet hast als ich. Es war ja "ready to construct" und nicht einfach "late stage".
      Ich habe geschrieben, dass es knapp 300 Mio sind - je nachdem wie man es betrachtet 260-280.
      die Achsen sind nicht explizit beschriftet, aber ich denke, man kommt klar.
      Bitte schau nochmal.

      das ist aber ein Mittelwert. Die deutschen Projekte müssten höherwertiger sein, nach meiner Logik, denn in dem Mittelwert befinden sich auch Projekte aus Dänemark und Großbritannien, wo man schon länger auf ein anderes Verfahren umgestellt hatte.
      Jetzt steht das für Deutschland an, die erste Ausschreibungsrunde findet jetzt im März statt.
      Mit anderen Worten gehörte Merkur zu den letzten Projekten, wo man eine richtig üppige Rendite damit einfahren konnte.

      Wenn Du - so wie elman1 und ich - von Hr. Günther so Aussagen bekommen hättest, wonach "was für ein Glück dass man überhaupt noch einen Käüfer für Merkur fand" - wärest Du dann nicht sauer und würdest Du Dich nicht für dumm verkauft vorkommen? Würdest Du Dich nicht für dumm verkauft vorkommen, wenn Du auf der Versammlung am 22.07. von Hr. Blümle Folien präsentiert bekommst, wo allen Ernstes drin steht, dass die Range für Merkur so zwischen 30 und 80 Mio angeblich liegen soll und deswegen sei das erzielte Ergebnis im oberen Bereich?

      Hier gibt es eine wirklich solide Broschüre, man muss nur lesen wollen. Bei Hr.Blümle waren "Fairness Opinions" wo man rein gar nichts weiß, welche Projekte in welchem Stadium dort vorkommen. Hr. Blümle sagt dann zwar selber, dass manche Gutachten das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen, aber seine Folien mit diesen niedrigen Beträgen sind da schon in der Welt.
      Wieviele Leute gibt es, die dann vertieft kritisch nachhacken?

      zum Thema Transparenz und Insolvenz als ein nicht öffentliches Verfahren: es gibt keinen logischen Grund, warum Hr. Blümle plötzlich auf den Verweis auf die Aussage zur Quote verzichtet. Die Anleihen sind nun mal am Kapitalmarkt notiert und auch jemand, der später einsteigt hat ein Anrecht auf eine angemessene Information über sein Investment. Man mag von der Spekulation halten was man will, aber auch Spekulanten haben ihre Rolle. Sonst kämen für sämtliche Anleihen immer nur zwei Werte in Frage, entweder 100% oder Null.
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 00:29:22
      Beitrag Nr. 13.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.311.777 von Windra am 13.02.17 23:02:59
      das ist zuviel des lobes...
      "Leider spielst Du denjenigen in die Karten, die offenbar vorhaben,..."

      Ich denke nicht, dass meine hier geäußerte Meinung irgendwem grossartig Vorteile verschaffen wird. Ich denke auch nicht, dass meine Meinung dazu irgendwie relevant wäre. Ist halt ein interessantes Thema und ich hab aus verschiedenen Gründen öfter damit zu tun.

      Ich denke auch nicht, dass aus meinen Beiträgen hervorgeht, dass ich das alles toll finde und davon begeistert bin. Eigentlich versuche ich eher, die Angelegenheit sachlich und objektiv zu beurteilen und mich nicht von Emotionen leiten zu lassen. Bei KTG- Energie lag ich damit ziemlich richtig und auch dort gab es stark divergierende Meinungen. Insofern finde ich die Bemerkung von elman eher amüsant...

      Mir ist auch klar, dass angesichts mangelhaften Einblicks die Meinung, die ich mir bilde, unvollständig oder falsch sein kann. Daher bin ich auch sehr gespannt, wie die Maklergeschichte ausgeht. Der IV schreibt, er hat nicht genehmigt. laut Windequity haben die Anwälte diese Genehmigung. Veröffentlichen wird er sie aus verständlichen Gründen hier nicht.

      Es bleibt also weiter spannend und wird am ende vor gericht entschieden werden müssen, auch wenn es keine pkh und keinen Prozess gibt. Denn dann muesste der Makler selbst klagen, da der iv die Forderung wohl weiter bestreiten würde.

      Heisst für die Gläubiger allerdings, dass es dann selbst nach verkauf von gtI doch erstmal keine ausschüttung geben würde, da unsicherheit besteht, wem was zusteht. Soviel nochmal zu eventuellen Interessen in dieser Angelegenheit...

      Was die 300 Mio für MEG betrifft, kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen, wo das aus der eingestellten Studie ersichtlich sein soll.

      "Passt auch nicht zu den Vorschriften bezüglich Transparenz auf dem Kapitalmarkt" -

      Insoverfahren sind nicht öffentlich und Neuanlagen in Anleihen insolventer Unternehmen keine Kapitalanlage, sondern reine Spekulation...
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