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    Verrechn. Altverluste vor 2009 Eheleute - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.02.13 14:49:14 von
    neuester Beitrag 15.02.13 23:03:18 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.179.519
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      Avatar
      schrieb am 15.02.13 14:49:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eheleute haben Altverluste vor 2009.
      z.B.
      Ehemann 10.000 €
      Ehefrau 15.000 €

      Ehemann könnte in 2012 Gewinne von 12.000 € gegensetzen.
      Ehefrau könnte in 2012 Gewinne von 2000 € gegensetzen.

      Bei einer gemeinsamen Steuererklärung könnte man, dann Gewinne beim Ehemann mit Verlusten von Ehefrau gegenrechnen, oder muss das streng getrennt werden?

      Wäre da für Info dankbar, da man diesbezügl. 2013 letztmalig "steuern" könnte.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.02.13 16:17:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.145.736 von Apolonia am 15.02.13 14:49:14Hallo Apolonia,

      beide müssen eine eigene Anlage KAP abgeben.

      Das Finanzamt verrechnet dann die Gewinne von beiden mit den Altverlusten
      von beiden. Der verbleibende Verlustvortrag von 11000 der Ehefrau kann bis 2013 von beiden aufgebraucht werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.02.13 16:56:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.146.306 von Bunny38 am 15.02.13 16:17:02Vielen Dank Bunny38

      da bin ich ja beruhigt.

      Apolonia
      Avatar
      schrieb am 15.02.13 17:05:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.145.736 von Apolonia am 15.02.13 14:49:14Dafür ist allerdings Gütergemeinschaft Voraussetzung.
      Avatar
      schrieb am 15.02.13 23:03:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von cathunter: Dafür ist allerdings Gütergemeinschaft Voraussetzung.


      Das ist kompletter Unsinn... Der Güterstand hat für die Frage der Zusammenveranlagung und Ihre Rechtsfolgen keine Auswirkungen.

      Gruß
      Taxadvisor


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