Welchen Freibetrag gibt es bei Einkünften aus Gewerbebetrieb? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.03.13 17:58:59 von
neuester Beitrag 26.03.13 11:29:38 von
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Hallo,
im Jahre 2011 habe ich 702 € Einkünfte ais Gewerbebetrieb gehabt,im Steuerbescheid wurde nach § 46 EStG ein Freibetrag von 388 € gewährt.
Im Verlauf des Jahres 2012 wurden weitere Einkünfte aus Gewerbetrieb in Höhe von 787 € nachgemeldet,so dass der Gesamtbetrag der Einkünfte für 2011 nun 1.489 € beträgt.Im 2. Steuerbescheid für 2011 wurde der Gesamtbetrag von 1.489 € besteuert,es wurde kein Freibetrag mehr gewährt.
Wer kann mir die Regelung der Freibeträge bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 46 EStG erläutern und konkretisieren?
Vielen Dank an für sachkundige Hinweise im Voraus !
Gruß
bolro
im Jahre 2011 habe ich 702 € Einkünfte ais Gewerbebetrieb gehabt,im Steuerbescheid wurde nach § 46 EStG ein Freibetrag von 388 € gewährt.
Im Verlauf des Jahres 2012 wurden weitere Einkünfte aus Gewerbetrieb in Höhe von 787 € nachgemeldet,so dass der Gesamtbetrag der Einkünfte für 2011 nun 1.489 € beträgt.Im 2. Steuerbescheid für 2011 wurde der Gesamtbetrag von 1.489 € besteuert,es wurde kein Freibetrag mehr gewährt.
Wer kann mir die Regelung der Freibeträge bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 46 EStG erläutern und konkretisieren?
Vielen Dank an für sachkundige Hinweise im Voraus !
Gruß
bolro
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.297.507 von bolro am 25.03.13 17:58:59Es gibt keinen Freibetrag bei gewerblichen Einkünften...
Bei Arbeitnehmern sind sonstige, andere Einkünfte aller Art bis zu EUR 410 "steuerfrei" (§70 EStDV). Zwischen EUR 410 und EUR 810 gibt es eine Gleitzone. Ab EUR 411 ist als "Freibetrag" der Betrag zu gewähren, der sich als Differenz zwischen EUR 810 und den tatsächlichen Einkünften ergibt.
Im Beispiel dürfte gelten: EUR 702 abzgl. 40% Altersfreibetrag = EUR 422
Freibetrag: EUR 810 - EUR 422 = EUR 388
Erhöht: EUR 1.489 abzgl. 40 % Altersfreibetrag = EUR 893
Freibetrag: EUR 810 - EUR 893 = Negativ, damit kein Freibetrag.
Gruß
Taxadvisor
Bei Arbeitnehmern sind sonstige, andere Einkünfte aller Art bis zu EUR 410 "steuerfrei" (§70 EStDV). Zwischen EUR 410 und EUR 810 gibt es eine Gleitzone. Ab EUR 411 ist als "Freibetrag" der Betrag zu gewähren, der sich als Differenz zwischen EUR 810 und den tatsächlichen Einkünften ergibt.
Im Beispiel dürfte gelten: EUR 702 abzgl. 40% Altersfreibetrag = EUR 422
Freibetrag: EUR 810 - EUR 422 = EUR 388
Erhöht: EUR 1.489 abzgl. 40 % Altersfreibetrag = EUR 893
Freibetrag: EUR 810 - EUR 893 = Negativ, damit kein Freibetrag.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.297.775 von Taxadvisor am 25.03.13 18:24:44Hallo Taxadvisor,
toll dass es dich hier im Forum gibt.
Lass Dir mal von den MODs ein [VIP] verpassen, denn das hast du allemal verdient.
Grüsse vom Dattel
toll dass es dich hier im Forum gibt.
Lass Dir mal von den MODs ein [VIP] verpassen, denn das hast du allemal verdient.
Grüsse vom Dattel
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.298.937 von Datteljongleur am 25.03.13 20:59:58Spitze ist der Mann/die Frau
Pervers - in anderen Staaten werden ganze Lebens-Ersparnisse und Existenzen in nächtlichen Politikersitzungen vernichtet, während hier einzelne Erbsen gezählt werden.
Zitat von borazon: Pervers - in anderen Staaten werden ganze Lebens-Ersparnisse und Existenzen in nächtlichen Politikersitzungen vernichtet, während hier einzelne Erbsen gezählt werden.
würde ich so nicht unterschreiben. Wahescheinlich ist es eine Gbr auf Solar getrimmt.
Warum soll die Allegemeinheit alles mitfinanzieren
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.300.529 von borazon am 26.03.13 07:37:26Pervers - in anderen Staaten werden ganze Lebens-Ersparnisse und Existenzen in nächtlichen Politikersitzungen vernichtet, während hier einzelne Erbsen gezählt werden.
...das siehst du völlig falsch. Nirgends wird so viel abgezogen wie bei uns, nirgends zahlt man so viel an die Staatsdiener wie bei uns, nirgends gibt es einen so großen Niedriglohnsektor wie bei uns.
Deshalb hat das mit Erbsen zählen überhaupt nichts zu tun!!!
...das siehst du völlig falsch. Nirgends wird so viel abgezogen wie bei uns, nirgends zahlt man so viel an die Staatsdiener wie bei uns, nirgends gibt es einen so großen Niedriglohnsektor wie bei uns.
Deshalb hat das mit Erbsen zählen überhaupt nichts zu tun!!!
Die Partikularinteressen von Beamtenhassern und Niedrigverdienern wären noch ein zusätzliches Thema.
Trotzdem wird in #2 auf 1 Euro "genau" herumgerechnet, während in Zypern Sparer völlig willkürlich enteignet werden, unabhängig von ihrer Gesamtsituation, egal, ob sie staatliche Renten/Pensionen bekommen, oder selbst vorgesorgt haben (hätten) und nichts bekommen werden, oder ob kurzfristigen Kontoguthaben Schulden entgegenstehen usw.
Doch egal, manche Leute interessiert das sowieso nicht, weil sie jeden Selbstständigen mit 100k Rücklagen oder nur Kontostand für supi-mega-reich halten, während sie selber das Vielfache an Renten- und Sozialgeld abgreifen.
Trotzdem wird in #2 auf 1 Euro "genau" herumgerechnet, während in Zypern Sparer völlig willkürlich enteignet werden, unabhängig von ihrer Gesamtsituation, egal, ob sie staatliche Renten/Pensionen bekommen, oder selbst vorgesorgt haben (hätten) und nichts bekommen werden, oder ob kurzfristigen Kontoguthaben Schulden entgegenstehen usw.
Doch egal, manche Leute interessiert das sowieso nicht, weil sie jeden Selbstständigen mit 100k Rücklagen oder nur Kontostand für supi-mega-reich halten, während sie selber das Vielfache an Renten- und Sozialgeld abgreifen.
Hallo Taxadvisor,
ich habe Dir eine private Nachricht zugeschickt.
Ich möchte mich auch hier im Forum dem Lob und dem Dank von Datteljongleur und von sausebrauss2000 in Bezug auf Deine Antwort auf meine Frage vom 25.3.2013 anschließen.
Vielen,vielen Dank!!
Gru0
bolro
ich habe Dir eine private Nachricht zugeschickt.
Ich möchte mich auch hier im Forum dem Lob und dem Dank von Datteljongleur und von sausebrauss2000 in Bezug auf Deine Antwort auf meine Frage vom 25.3.2013 anschließen.
Vielen,vielen Dank!!
Gru0
bolro
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