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    ausländische Quellensteuer (Zeile 54 KAP) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.04.13 11:54:31 von
    neuester Beitrag 08.04.13 12:56:16 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.180.613
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      schrieb am 05.04.13 11:54:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      ausländische Quellensteuer (Zeile 54 KAP): Ist diese Quellensteuer nur Steuer mindernd oder gibt es Geld zurück?
      Erläuterung: Mein Kind hat kein steuerpflichtiges Einkommen. Lohnt sich eine Steuererklärung, um hier Geld zurückzuerhalten?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.04.13 12:32:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Quellensteuer und Anlage Kind?Oder hat das Kind ein Depot?
      Mit Verlaub gesagt:etwas verwirrend
      Avatar
      schrieb am 05.04.13 15:04:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.369.579 von mullagan am 05.04.13 11:54:31Lediglich bei ZIV (EU-Quellensteuer) erfolgt eine Erstattung, reguläre ausl. Quenllensteuer wird nur angerechnet.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 08.04.13 12:56:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      oscarelle: Richtig, das Kind hat ein Depot und Einkünfte aus Fonds, die teilweise nicht in Deutschland investieren.

      Taxadvisor: danke. Kann ich an der Meldung der Bank erkennen, ob ZIV oder ausl. Quellensteuer einbehalten wurde? Es handelt sich nach deren Angabe um Summen, die in Zeile 54 KAP einzsuetzen wären...


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