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    Umzugskosten Ausland-->Deutschland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.04.13 12:14:22 von
    neuester Beitrag 02.05.13 22:56:56 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 27.04.13 12:14:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine Frage an die Steuerexperten unter Euch:

      Ich bin letztes Jahr von USA nach Deutschland zurückgezogen, nachdem ich dort ein beruflich bedingtes (bzw. vom Arbeitgeber finanziell gefördertes) Aufbaustudium absolviert habe.

      Inwieweit kann ich die Umzugskosten steuerlich absetzen, insbesondere die Flugkosten nach Deutschland?
      Die Frage ist, ob die Flugkosten teil des Umzugs sind, da ich zuerst übergangsweise einige Wochen bei meinen Eltern gewohnt habe, bis ich eine Wohnung gesucht und gefunden habe. Meine Steuersoftware erlaubt nur zwei Fahrten mit dem PKW zur Wohnungsbesichtigung u.ä. als Umzugskosten abzusetzen...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.13 12:18:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kann ich Dir nicht sagen. Mir fällt gerade wieder auf wie nötig eine umfassende Steuerreform in diesem Land ist. Leute mit Deiner Qualifikation sollten ihre Zeit nicht damit verschwenden derartigen Fragen nachzugehen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.13 17:57:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.524.455 von Mondbewohner am 27.04.13 12:18:22Leute mit Deiner Qualifikation sollten ihre Zeit nicht damit verschwenden derartigen Fragen nachzugehen. und fragt somit einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.....

      Diese Berufsgruppe ist in ihrem Fach genauso gut ausgebildet wie vermutl. Sie als Amerikastudent in Ihrem Arbeitsgebiet ;)

      Sie haben Ihr Wissen ja auch nicht aus kostenlosen Foren.....:kiss:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.13 19:20:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.525.357 von sausebraus2000 am 27.04.13 17:57:23Mal sehen ob sich Taxadvisor seines Anliegens erbarmt :D
      Avatar
      schrieb am 28.04.13 10:34:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.524.447 von Thomas_MBA am 27.04.13 12:14:22Meine Steuersoftware erlaubt nur zwei Fahrten mit dem PKW zur Wohnungsbesichtigung u.ä. als Umzugskosten abzusetzen...

      dann ist die "Steuersoftware" nichts wert und kann auch nicht viel gekostet haben.

      Bei Fahrten zu berufl. notwendigen Wohnungsbesichtigungen gibt es steuerlich keine Beschränkung auf jeweils 2 Fahrten. Man muss die notwendig gewordenen Fahrten (Gespräche mit Makler(n), Vermietern usw. auch mal eine Fahrt umsonst) nur dem FA glaubhaft machen.

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      schrieb am 02.05.13 14:14:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von Thomas_MBA: Ich habe eine Frage an die Steuerexperten unter Euch:

      Ich bin letztes Jahr von USA nach Deutschland zurückgezogen, nachdem ich dort ein beruflich bedingtes (bzw. vom Arbeitgeber finanziell gefördertes) Aufbaustudium absolviert habe.

      Inwieweit kann ich die Umzugskosten steuerlich absetzen, insbesondere die Flugkosten nach Deutschland?
      Die Frage ist, ob die Flugkosten teil des Umzugs sind, da ich zuerst übergangsweise einige Wochen bei meinen Eltern gewohnt habe, bis ich eine Wohnung gesucht und gefunden habe. Meine Steuersoftware erlaubt nur zwei Fahrten mit dem PKW zur Wohnungsbesichtigung u.ä. als Umzugskosten abzusetzen...


      Warst du denn überhaupt zu dem Zeitpunkt der Wohnungssuche in Deutschland steuerpflichtig?
      Avatar
      schrieb am 02.05.13 22:56:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank für die Antworten bisher.

      Thoughtbreaker, ich habe erst nach dem Umzug begonnen, wieder zu verdienen; generell bin ich aber für das ganze Jahr 2012 steuerpflichtig in Deutschland.


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