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    BGH urteilt für Lehman-Anleger - Rechtsschutz für Kapitalanleger - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.13 10:35:43 von
    neuester Beitrag 10.05.13 22:51:59 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 10.05.13 10:35:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das ist doch mal wieder eine gute Nachricht: Der Bundesgerichtshof hat zwei Ausschlussklauseln für Kapitalanleger in Rechtsschutzversicherungen für unwirksam erklärt. Dabei handelt es sich um die sogenannte Effektenklausel und die Prospekthaftungsklausel. Ausgangspunkt waren Klagen im Rahmen der Lehman-Pleite. Anlegern von Lehman-Zertifikaten wurde der Rechtsschutz verwehrt. Die wurde nun vom BGH revidiert.

      Die Frage ist nun, wie sich das mit den Verjährungsfristen für Klagen gegen Banken verhält.

      Quelle: http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6189299-kapitalanl…
      Avatar
      schrieb am 10.05.13 22:51:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von Valetta: Die Frage ist nun, wie sich das mit den Verjährungsfristen für Klagen gegen Banken verhält.


      Für die Verjährung hat das keine Bedeutung. Da kann die Bank ja nichts für, wenn der Kläger keinen Versicherungsschutz für einen Prozess bekommt.


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