ADLER Real Estate -- heiße Empfehlung (Seite 58)
eröffnet am 09.06.13 16:42:23 von
neuester Beitrag 28.03.24 13:57:58 von
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Das erinnert mich an IFA Hotels, da wurden auch ständig KE gemacht, obwohl es keinen objektiven Grund gab. Durch die KE wird der NAV pro Aktie gesenkt.
Bin lange bei Adler investiert, überlege nun erstmals Bestände zu reduzieren.
Ich warte nochmal die Zahlen ab. Hier rechne ich mit guten Zahlen. Immopreise steigen, Trend zu Home Office macht Randlagen attraktiver. Die Frage ist wieviel Geduld hat man und
wann gibt es squeeze out oder bug Vertrag. Eine versüssung der Wartezeit mit einer (Garantie)Dividende würde helfen.
Soweit ich weiß (ohne es nochmal recherchiert zu haben), sind instis (Scherzer) an Board. Die scheinen jedoch auch nichts gegen dieses Vorgehen in der Hand zu haben.
Nach unten scheint der Kurs abgesichert zu sein. Bei einem squeeze out oder Beherrschungsvertrag sind wahrscheinlich deutlich höhere Kurse drin.
Bin lange bei Adler investiert, überlege nun erstmals Bestände zu reduzieren.
Ich warte nochmal die Zahlen ab. Hier rechne ich mit guten Zahlen. Immopreise steigen, Trend zu Home Office macht Randlagen attraktiver. Die Frage ist wieviel Geduld hat man und
wann gibt es squeeze out oder bug Vertrag. Eine versüssung der Wartezeit mit einer (Garantie)Dividende würde helfen.
Soweit ich weiß (ohne es nochmal recherchiert zu haben), sind instis (Scherzer) an Board. Die scheinen jedoch auch nichts gegen dieses Vorgehen in der Hand zu haben.
Nach unten scheint der Kurs abgesichert zu sein. Bei einem squeeze out oder Beherrschungsvertrag sind wahrscheinlich deutlich höhere Kurse drin.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.584.961 von DOBY am 03.11.20 19:07:52Die HV-Einladung ist nun online mit 26 Seiten!
https://adler-ag.com/new/wp-content/uploads/2020/11/Tagesord…
Adler will sich weiteres Kapital von 20.000.000 € genehmigen lassen. Unter bestimmten Bedingungen auch unter Ausschluß des Bezugsrechts für Aktionäre. Seitenlang wird nur von der Einräumung neuen genehmigten Kapitals geschrieben.
Nun frage ich mich wofür man das macht/braucht? Nur um den verbliebenen Streubesitz rauszurdrücken und Mürbe zu machen. Wenn man die Firma mit mehr Kapital ausstatten will bräuchte man ja nicht jedes Mal das Kapital erhöhen.
Von einem Beherrschungsvertrag oder Squeeze-Out ist weit und breit nichts zu lesen. Für mich erst mal enttäuschend.
Gibt`s Meinungen von den Fachleuten?
Die Zahlen kommen ja dann auch endlich nächsten Montag.
https://adler-ag.com/new/wp-content/uploads/2020/11/Tagesord…
Adler will sich weiteres Kapital von 20.000.000 € genehmigen lassen. Unter bestimmten Bedingungen auch unter Ausschluß des Bezugsrechts für Aktionäre. Seitenlang wird nur von der Einräumung neuen genehmigten Kapitals geschrieben.
Nun frage ich mich wofür man das macht/braucht? Nur um den verbliebenen Streubesitz rauszurdrücken und Mürbe zu machen. Wenn man die Firma mit mehr Kapital ausstatten will bräuchte man ja nicht jedes Mal das Kapital erhöhen.
Von einem Beherrschungsvertrag oder Squeeze-Out ist weit und breit nichts zu lesen. Für mich erst mal enttäuschend.
Gibt`s Meinungen von den Fachleuten?
Die Zahlen kommen ja dann auch endlich nächsten Montag.
HV Einladung im Bundesanzeiger erschienen
15.12. virtuell
kein Tagesordnungspunkt Beherrschungsvertrag oder Squeeze Out
15.12. virtuell
kein Tagesordnungspunkt Beherrschungsvertrag oder Squeeze Out
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.571.470 von guteboerseboeseboerse am 02.11.20 16:33:11Gerade newes könnest Recht haben
Haltet ihr einen Squeeze-Out im nächsten Jahr für möglich oder wahrscheinlich um sich des verbliebenen Streubesitzes noch zu entledigen. Kann mir vorstellen dass der nur noch bei 3,xx oder 2,xx Prozent liegt oder bis dahin liegen wird.
Rz. 653 und die Zinsermittlung für die Berechnung des Ausgleich gelten doch immer, ausgehend vom Erragswert. Unabhängig von Frankfurt.
Ja, so niedrig ist der ADO Zins vermutlich nicht und dann sieht es doch eigentlich ganz gut aus für die Bemessung der Höhe der Adler Ausgleichszahlung.
Ja, so niedrig ist der ADO Zins vermutlich nicht und dann sieht es doch eigentlich ganz gut aus für die Bemessung der Höhe der Adler Ausgleichszahlung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.558.167 von honigbaer am 31.10.20 15:54:20
Für SOs ist die Vorgabe des BGH künftig eindeutig, bei Beherrschungsverträgen dagegen nicht. Ist zwar wenig logisch bei SO und BuG verschieden vorzugehen, aber denkbar.
ja, wenn sich die LG Frankfurt Methode durchsetzt
meiner Meinung nach höher, weil Ado wegen dem Consus Abenteuer viel schlechter an Geld kommt, siehe:
DGAP-News: ADO Properties S.A.: ADO Properties S.A. platziert erfolgreich eine fünfjährige Anleihe über EUR 400 Millionen zur Refinanzierung bestehender Schulden (deutsch)
Mi, 29.07.20 19:45 Uhr, Quelle: dpa-AFX
Zitat von honigbaer: Die LG Frankfurt Methode, allein auf den Börsenkurs abzustellen, ist doch Humbug, oder?
Die Auffassung, alleine der Börsenkurs sei maßgeblich, wird doch durch die BGH Entscheidungen bezüglich der Abfindungen gerade nicht akzeptiert.
Für SOs ist die Vorgabe des BGH künftig eindeutig, bei Beherrschungsverträgen dagegen nicht. Ist zwar wenig logisch bei SO und BuG verschieden vorzugehen, aber denkbar.
Ich gehe davon aus, dass die Ertragswerte für Adler und ADO einiges über den Börsenkursen liegen werden. Deshalb macht ma ja Beherrschungsverträge und keine Squeeze-outs bei Adler und Consus.
Also wird die Ermittlung des Ausgleichs sich am Ertragswert orientieren.
(2. Absatz Prüfungsbericht WCM auf Seite 130)
Wichtig bei der Ermittlung des Ausgleichs ist außerdem der Verrentungszinssatz und der liegt zwischen unternehmensspezifischem Zins (Marktrisikoprämie) und risikolosem Zins.
Rz. 653. des WCM Gutachtens setzt aber dabei den Fremdkapitalzins von TLG an, da WCM integriert werden soll. Das wäre dann bei Adler / ADO wohl auch so?
ja, wenn sich die LG Frankfurt Methode durchsetzt
Ist denn der aktuelle Fremdkapitalzins bei ADO höher oder niedriger, als bei TLG damals, als der Gutachter aus 2,75% Zins und 0,57% Beherrschungsvertrag- Risikoprämie auf 3,35% Zins kam?
meiner Meinung nach höher, weil Ado wegen dem Consus Abenteuer viel schlechter an Geld kommt, siehe:
DGAP-News: ADO Properties S.A.: ADO Properties S.A. platziert erfolgreich eine fünfjährige Anleihe über EUR 400 Millionen zur Refinanzierung bestehender Schulden (deutsch)
Mi, 29.07.20 19:45 Uhr, Quelle: dpa-AFX
Die LG Frankfurt Methode, allein auf den Börsenkurs abzustellen, ist doch Humbug, oder?
Die Auffassung, alleine der Börsenkurs sei maßgeblich, wird doch durch die BGH Entscheidungen bezüglich der Abfindungen gerade nicht akzeptiert.
Ich gehe davon aus, dass die Ertragswerte für Adler und ADO einiges über den Börsenkursen liegen werden. Deshalb macht ma ja Beherrschungsverträge und keine Squeeze-outs bei Adler und Consus.
Also wird die Ermittlung des Ausgleichs sich am Ertragswert orientieren.
(2. Absatz Prüfungsbericht WCM auf Seite 130)
Wichtig bei der Ermittlung des Ausgleichs ist außerdem der Verrentungszinssatz und der liegt zwischen unternehmensspezifischem Zins (Marktrisikoprämie) und risikolosem Zins.
Rz. 653. des WCM Gutachtens setzt aber dabei den Fremdkapitalzins von TLG an, da WCM integriert werden soll. Das wäre dann bei Adler / ADO wohl auch so?
Ist denn der aktuelle Fremdkapitalzins bei ADO höher oder niedriger, als bei TLG damals, als der Gutachter aus 2,75% Zins und 0,57% Beherrschungsvertrag- Risikoprämie auf 3,35% Zins kam?
Die Auffassung, alleine der Börsenkurs sei maßgeblich, wird doch durch die BGH Entscheidungen bezüglich der Abfindungen gerade nicht akzeptiert.
Ich gehe davon aus, dass die Ertragswerte für Adler und ADO einiges über den Börsenkursen liegen werden. Deshalb macht ma ja Beherrschungsverträge und keine Squeeze-outs bei Adler und Consus.
Also wird die Ermittlung des Ausgleichs sich am Ertragswert orientieren.
(2. Absatz Prüfungsbericht WCM auf Seite 130)
Wichtig bei der Ermittlung des Ausgleichs ist außerdem der Verrentungszinssatz und der liegt zwischen unternehmensspezifischem Zins (Marktrisikoprämie) und risikolosem Zins.
Rz. 653. des WCM Gutachtens setzt aber dabei den Fremdkapitalzins von TLG an, da WCM integriert werden soll. Das wäre dann bei Adler / ADO wohl auch so?
Ist denn der aktuelle Fremdkapitalzins bei ADO höher oder niedriger, als bei TLG damals, als der Gutachter aus 2,75% Zins und 0,57% Beherrschungsvertrag- Risikoprämie auf 3,35% Zins kam?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.557.525 von honigbaer am 31.10.20 13:47:09Beim Tauschverhältnis in Ado dürfte sich eine Hochrechnung nicht auswirken, aber bei der Bemessung der Ausgleichszahlung kann es wichtig werden.
z.B. LG Frankfurt rechnet ja grob gesagt:
(3Monats Referenzkurs +ev. Hochrechnungszuschlag+zwischenzeitliche Kapitalmaßnahmen) *angemessener Zins (z.B. 4%) ergibt Höhe der Garantiedividende
also z.B.
(6,75 € + 2,7 € Zuschlag+ Berücksichtigung Kapitalmaßnahmen) * 4% gleich 0,378 € Garantiedividende bei Ausklammerung der KEs zu 12,52/12,62 €
Gäbe es keine Hochrechnung, dann wäre nach der "LG Frankfurt" Methode die Ausgleichszahlung deutlich geringer.
Kommt dagegen die Ertragswert-Methode zum Einsatz dann bringt die Hochrechnung nichts und das Gericht darf sich damit beschäftigen, wie die "ungebührlichen Mittel" der letzten Monate zu bewerten sind.
Das Verfahren TLG/WCM Beherrschungsvertrag wird vermutlich wegweisend werden in Sachen Garantiedividende, falls man vor den BGH zieht.
z.B. LG Frankfurt rechnet ja grob gesagt:
(3Monats Referenzkurs +ev. Hochrechnungszuschlag+zwischenzeitliche Kapitalmaßnahmen) *angemessener Zins (z.B. 4%) ergibt Höhe der Garantiedividende
also z.B.
(6,75 € + 2,7 € Zuschlag+ Berücksichtigung Kapitalmaßnahmen) * 4% gleich 0,378 € Garantiedividende bei Ausklammerung der KEs zu 12,52/12,62 €
Gäbe es keine Hochrechnung, dann wäre nach der "LG Frankfurt" Methode die Ausgleichszahlung deutlich geringer.
Kommt dagegen die Ertragswert-Methode zum Einsatz dann bringt die Hochrechnung nichts und das Gericht darf sich damit beschäftigen, wie die "ungebührlichen Mittel" der letzten Monate zu bewerten sind.
Das Verfahren TLG/WCM Beherrschungsvertrag wird vermutlich wegweisend werden in Sachen Garantiedividende, falls man vor den BGH zieht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.557.393 von DOBY am 31.10.20 13:21:18Ändert das denn etwas?
Schließlich muss ja wohl auch der ADO Kurs entsprechend hochgerechnet werden, so dass das das Austauschverhältnis doch gar nicht beeinflusst.
Und hat sich nicht inzwischen sowieso alles geändert, durch Anwendung der "ungebührlichen Mittel", die sich doch erst am Ende des zweiten Quartals auf die Unternehmenswerte auswirkten?
Schließlich muss ja wohl auch der ADO Kurs entsprechend hochgerechnet werden, so dass das das Austauschverhältnis doch gar nicht beeinflusst.
Und hat sich nicht inzwischen sowieso alles geändert, durch Anwendung der "ungebührlichen Mittel", die sich doch erst am Ende des zweiten Quartals auf die Unternehmenswerte auswirkten?
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