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    Frage zur Haftung als geschlossene Beteiligungen Kommanditgesellschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.06.13 18:52:26 von
    neuester Beitrag 02.07.13 22:45:54 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 17.06.13 18:52:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Servus, mir liegt hier ein Prospekt vor und weil mich das Thema interessiert, bitte ich um kurze Antwort zu einer Passage, die ich nicht verstehe.
      Mein Anlageberater hat sich in diesen Punkt zu allgemein gehalten...

      Also anbei der Text:
      "Bei einer Beteiligung als Direktkommanditist haftet der Anleger in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (1% der Zeichnungssumme ohne Agio). Die Haftung besteht, soweit die Einlage in dieser Höhe nicht geleistet oder wieder an den Kommanditisten ausgezahlt wurde."

      Die Einlage im Handelsregister ergibt sich ja aus den Einzahlungen der Anleger. Bedeutet das, dass wenn die Einlage z.B. im Insolvenzfall nicht zustandekommt (z.B. weil Ratenzahler nicht gezahlt haben) alle Kommanditisten dafür gesamtschuldnerisch haften? Was bedeutet in diesem Fall Direktkommanditist? Ist es dasselbe wie Kommanditist?
      Wenn damit nur meine Einlage gemeint sein sollte, wieso nur 1 Prozent? Ich dachte, ich kann bei geschlossenen Beteiligungen grundsätzlich mein gesamtes eingezahltes Vermögen verlieren...

      Wäre nett wenn jemand kurz aufklären könnte.
      Vielleicht noch zur Info. Der Fonds wirbt damit, dass es keine Nachschusspflicht gibt.


      und in dem Zusammenhang noch eine andere Frage...

      Was konkret könnten Auszahlungen sein, die nicht durch Gewinne gedeckt sind?
      Diese kann die Gesellschaft ja zurückfordern. Aber wieso sollte die Gesellschaft überhaupt auszahlen, wenn sie keine Gewinne macht?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.06.13 19:43:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mein Anlageberater hat sich in diesen Punkt zu allgemein gehalten...

      Suche Dir bitte einen neuen "Anlageberater" !

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 10:46:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Suche Dir einen neuen Berater (wobei 98% der Vertriebler die Fragen nicht korrekt beantworten können, s. die diversten Beiträge zu vergleichbaren Fragen in allen möglichen Foren) oder gehe zum RA. Es ist wichtig, dass Du das verstehst, weil Du nur so abschätzen kannst, wozu Du Dich eigentlich durch den Beitritt verpflichtest. Zu Deinen Fragen:

      Die Einlage im HR ergibt sich nicht aus den Einzahlungen der Anleger. Vielmehr ist die Kommanditeinlage (die Höhe, in der sich der Anleger beteiligt) und die Haftsumme (das was im HR steht) zu unterscheiden.

      Direktkommanditisten sind die, die im HR eingetragen werden - davon zu unterscheiden sind solche, deren Beteiligungen vom Treuhänder gehalten werden. Zwischen Treuhänder und Anleger besteht dann (im letzteren Fall) regelm. die Pflicht, Ausschüttungen weiterzuleiten, resp. Kosten zu ersetzen und im Innenverhältnis freizustellen.

      Die Kommanditisten haften nicht gesamtschuldnerisch, wenn ein anderer Kommanditist seine Einlage nicht zahlt. Sie haften allerdings - jeder bis zur Höhe der im HR eingetr Haftsumme - im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern der Gesellschaft. Soweit sie die Hafteinlage in Höhe der Haftsumme geleistet haben, sind sie von der Haftung im Außenverhältnis (also ggü. Gläubigern der Gesellschaft) befreit. Erfolgen Zahlungen an Kommanditisten, die nicht durch einen handelsrechtlichen Gewinn gedeckt waren) und sinkt dadurch das in die Gesellschaft eingezahlte Kapital des Anlegers unter den Wert, der im HR eingetragen ist, haften die Kommanditisten bis zur Höhe der Haftsumme wieder im Außenverhältnis (ggü. der Gesellschaft richtet sich das Verhältnis nach dem Gesellschaftsvertrag).


      Dass die Pflicht zu Nachschüssen ausgeschlossen ist, ist für Publikumsfonds eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

      Auszahlungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, sind etwa möglich, wenn in der Kasse des Fonds Geld ist, das nicht aus handelsrechtlichen Gewinnen stammt (aus Liquisdität - etwa nach Mieteinnahmen, wenn der Fonds durch die Abschreibungen handelsrechtlich (noch) keine Gewinne macht)).

      Natürlich kannst Du Deine gesamte Einlage verlieren (nicht Dein gesamtes Vermögen) - Du musst aber unterscheiden, wem Du was schuldest. Die Haftsumme im HR ist nur relevant für Deine direkte Haftung ggü den Gläubigern der Gesellschaft. Davon zu unterscheiden ist das, was die Gesellschaft ihren Gläubigern schuldet und das was Du der Gesellschaft schuldest.

      Eigentlich absurd, dass ich das umsonst mache... Ich hoffe, Dir ist geholfen - sonst bitte boardmail.
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 17:16:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.864.719 von Wallfried am 17.06.13 18:52:26Ergänzend noch zu Deiner Frage wegen den Auszahlungen...

      Es ist beinahe normal, dass die erste(n) Ausschüttung(en) aus der Liquiditätsreserve stammen, dies dient lediglich dazu, um beim Vertrieb besser dazustehen und nicht erst nach zwei oder drei Jahren auszuschütten.

      Hohe Liquireserve bedeutet meistens, dass der Anleger seine erste Ausschüttung abzüglich Weichkosten selbst bezahlt.

      Dies ist vor allem der Fall bei Projektentwicklungsphasen z.B. im Bereich alternative Energien, die naturgemäß während der Bauphase keine Erträge haben.

      Ansonsten hat das carribean alles sehr gut erklärt.
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 21:28:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      vielen Dank carribean. Ich habe mir nochmal den Gesellschaftsvertrag zu Gemüte gezogen und konnte mit deiner Hilfe, den entsprechenden Absatz finden, wo nochmal alles genau erklärt ist.

      Es gibt genau 3 Gesellschafter, einen persönlich haftenden, einen (Direkt-)Kommanditisten und einen Treuhandkommanditisten.

      Ich als Treugeber kann mich nach diesen Vertrag anscheinend als Direktkommanditisten übertragen lassen. Kostet dann bis zu 1000 Euro und meine Hafteinlage wäre dann 100 Euro plus 1% von meiner Pflicheinlage (entspricht Zeichnungssumme). Ist zwar relativ wenig, aber wieso ich das machen sollte, entschließt sich mir trotzdem nicht...

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      schrieb am 19.06.13 15:05:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      soweit ich mich erinnere, hatte das erbschaftssteuerliche Vorteile (das ist jetzt aber eine ungenaue Erinnerung). Ferner kann es in meinen Augen immer ein Vorteil sein, selbst auch nach außen hin Eigentümer/Gesellschafter zu sein. Wer weiß, was die Treuhand sonst noch so alles anstellen kann :yawn:

      Ein handelsrechtlich positives Ergebnis lässt meist mehrere Jahre auf sich warten. Wenn man dann nicht gesellschaftsvertraglich zur Rückzahlung verpflichtet ist und die im HR eingetragene Haftsumme niedriger als die Kommanditeinlage ist, muss man die erhaltenen Ausschüttungen nicht zurückzahlen (es sei denn die Beschlüsse sind unsauber gefasst).
      Avatar
      schrieb am 19.06.13 21:27:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ergänzend zu meinen Vorrednern:
      Du solltest darauf achten, ob die Auszahlungen (in den Jahren) tatsächlich aus Liquiditätsüberschüssen (Einnahmen abzgl. Kosten und Abschreibung) gezahlt werden können oder ob dafür die Liquiditätsreserve herhalten muss - was Jo1 meinte.
      Außerdem drauf achten, ob eine Ausschüttung nicht auch zulasten der Tilgung künstlich nach oben geschraubt wird.

      Der Unterschied Treugeber - Direktkommandistist hatte meines Wissens in der Vergangenheit erbschaftssteuerliche Vorteile. Ein Direktkommanditist konnte Steuervergünstigungen für vererbtes / verschenktes Betriebsvermögen nutzen, ein Treugeber nicht. Nach der letzten Erbschaftssteuerreform ist die Unterscheidung aber hinfällig. An Kosten für eine Eintragung ins Handelsregister fallen nur wenige Euros an Kosten an.
      PS: Direktkommanditisten erhalten viel Werbung, ist ja ein öffentliches Register...

      Mal allgemein zum Angebot:
      1.000€ Mindestbeteiligung?
      Ratensparer?

      Mein Tip: Finger weg!! Und: such Dir einen anderen Berater!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.07.13 22:45:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.881.633 von ArabHP am 19.06.13 21:27:27Hallo ArapHP,

      ich kann dir in dem Punkt nur zustimmen -> Finger weg von Ratenanspargeschichten bei Geschlossenen Fonds.

      Ansonsten wären den vorherigen Beiträgen nur Dinge anzufügen, die Feinheiten betreffen würden.

      Der Tenor stimmt, wie er da steht.

      und der "Berater" :D ... bräuchte wohl noch mal eine passende "Schulung" des Vertriebs ;)

      Wenn ich meinem Arzt sowohl die Anamnese, die Diagnose, sowie die Therapie erklären muss... ^^
      dann suche ich mir einen anderen Arzt ^^

      Soviel zu den Schlüssen, die man aus den Beiträgen gewinnen kann.

      Also -> Denken, dann handeln ... und der "Berater" denkt auch -> an sein Portemonnaie ;)

      MfG


      Fizban :cool:


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