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    35% Quellensteuer. Wäre es nicht an der Zeit für eine Art shitstorm? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.13 14:32:14 von
    neuester Beitrag 16.09.13 13:55:56 von
    Beiträge: 86
    ID: 1.183.017
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      Avatar
      schrieb am 18.06.13 14:32:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Anlass für diesen Thread ist die neue eingeführte 35% Quellensteuer auf Dividenden aus Tschechien.

      In der Regel ist der Kleinanleger bei den Quellensteuern der Dumme. Mangels Maße rentiert sich eine Rückforderung, wegen der hohen Bankgebühren nicht, bzw. steht oftmals der zeitliche/finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag.
      Für Kleinanleger heißt es also entweder hohe Gebühren, oder abartig hohe Steuern. Im Falle von Tschechien kommt man als in Deutschland Ansässiger auf über 45% Steuerbelastung.

      Wie ich meine ein schlechter Witz und in höchstem Maße unsozial.

      Die Lösung wäre aus meiner Sicht ein bankenunabhängiges, kostenloses Internetangebot zur Abwicklung der Rückerstattung, bzw. noch besser, zur Vermeidung der Quellensteuer.

      Hierzu müssten man die Banken, wie auch die zuständige Behörde, das Bundesfinanzministerium (verantwortet die Doppelbesteuerungsabkommen) in ein Boot holen.
      Was nützen Doppelbesteuerungsabkommen, wenn sie eigentlich für einen nicht unerheblichen Teil der Anleger nicht umsetzbar sind?

      Ich bitte um Meinungen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 14:37:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.869.819 von betterthantherest am 18.06.13 14:32:14Was ich bisher gemacht habe war Banken, den Bankenverband, Behörden usw. anzuschreiben. Die Antworten waren überwiegend enttäuschend und nicht unbedingt zweckfördernd bzw stehen noch aus.

      Die Frage wäre, ob Druck von vielen Seiten nicht helfen könnte. Ich denke an Anschreiben von Anlegern, bzw. wäre es vielleicht hilfreich, könnte man die Fachpresse für dieses Thema gewinnen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 14:50:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eigentlich müsste ja schon der Umstand, dass man in einem zivilisierten Land ein Konto eröffnet hat (wo der Wohnsitz bekannt und real sein sollte) ausreichen, um einen Quellensteuerabzug zu vermeiden, da dies entsprechenden DBAs teils schon so vorsehen.

      Warum kann dies nicht so geregelt und umgesetzt werden?

      Bürokratieabbau nennt sich so etwas.
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 15:12:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      In der Regel ist der Kleinanleger bei den Quellensteuern der Dumme. Mangels Maße rentiert sich eine Rückforderung, wegen der hohen Bankgebühren nicht, bzw. steht oftmals der zeitliche/finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag.

      Genau so ist es!
      War mal in TOTAL (Frankreich) investiert, da wurden mir 25% Quellensteuer abgezogen.

      Seitdem investiere ich nicht mehr in solche Aktien!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 15:42:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.870.149 von Datteljongleur am 18.06.13 15:12:50In Frankreich liegt die Steuer inzwischen bei 30%. Langfristig schneiden sich diese Länder ins eigene Fleisch. Das Interesse an deren Aktien sinkt, die Kurse geben tendenziell nach und damit sinkt das Volksvermögen. Hinzu kommt das Problem sich als Unternehmen weniger gut über die Börse finanzieren zu können.

      Schlau ist das von den Regierungen nicht.


      Schlau finde ich es auch nicht, wenn Regierungen nicht dafür sorgen, dass die eigenen Bürger an das ihnen zustehende Geld kommen. Zu viel bezahlte Quellensteuer.

      Mit relativ geringem Aufwand könnte ein großer finanzieller Nutzen herbeigeführt werden.

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      Avatar
      schrieb am 18.06.13 16:42:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.869.819 von betterthantherest am 18.06.13 14:32:14Ich habe nur noch australische- und britische Auslandaktien im Depot. Für mich als Kleinanleger wäre eine Steuerrückforderung viel zu kompliziert und der Aufwand wäre zu groß für den geringen Nutzen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 17:04:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      offenbar ist es eher so, daß Regierungen mit den Zusatzeinnahmen, die ihnen eigentlich nicht zustehen gezielt kalkulieren.
      Es wäre eigentlich sehr einfach die DBAs so zu gestalten, daß keine aufwendigen Rückforderungen im Ursprungsland notwendig sind. Für die Fälle USA und Niederlande klappt dies einwandfrei (automatische Ermäßigung auf 15%), der Rest betreibt Haushaltsanierung mit Raubgeldern.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 19:22:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.871.201 von DOBY am 18.06.13 17:04:34Genau so sehe ich das auch. Man könnte sicherlich, wenn man wollte.

      Die Frage ist kann man so viel Druck aufbauen, bis sich etwas ändert.
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 19:25:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.870.983 von MdBJuppZupp am 18.06.13 16:42:30Die Tendenz geht aber scheinbar in die Richtung immer mehr und neue Steuern. So reduziert sich der Anlagehorizont immer weiter, was nicht im Sinne einer globalen Streuung liegt.
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 19:29:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Möglichkeiten gibt es.

      http://www.comdirect.de/cms/service-kontakt-formulare.html

      Unter Wertpapiere und Depot

      Steuerformulare.

      Die Sache sollte für Kleinanleger allerdings kostenlos sein und es bleibt immer noch der bürokratische Aufwand.
      Avatar
      schrieb am 19.06.13 06:12:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich kaufe nur Deutsche, Norwegische und Schweizer Aktien. Hatte mal eine Samsung, aber die ist so stark gestiegen, da waren mir die Steuer egal.
      Avatar
      schrieb am 19.06.13 08:28:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      Politik wird immer noch nach Interessengruppen ausgerichtet. Die Interessengruppe der Aktionäre ist in Deutschland sehr klein und damit nicht wichtig.

      Das zeigt sich ja schon an diese besch...euerten Abgeltungssteuer in Deutschland.
      Das jedes Land da sein eigenes Süppchen kocht, ist in Zeiten des Euroraums ein Witz. Was wir zumindest brauchen ist eine einheitliche Besteuerung innerhalbe des Währungsraums. Dann weiss jeder Investor wo er dran ist und muss nicht mühsam herausfinden um wieviel ihn die jeweilige Regierung erleichtern will.

      Das geht aber nur, wenn sich die Betroffenen zusammenschliessen und Druck machen. Wenn jeder für sich alleine kämpft, wird sich nicht's ändern
      Avatar
      schrieb am 19.06.13 11:01:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von sdaktien: Das geht aber nur, wenn sich die Betroffenen zusammenschliessen und Druck machen. Wenn jeder für sich alleine kämpft, wird sich nicht's ändern


      So hatte ich mir das auch gedacht. Die Resonanz hier ist aber schon erschreckend gering.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.06.13 15:03:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.875.989 von betterthantherest am 19.06.13 11:01:23Es ist echt eine Riesenschweinerei! Von wegen Altersvorsorge mit Aktien. Habe heute Dividendeneingang (Agnico) aus Canada gehabt. Auch dort ist die Quellensteuer von 15% auf 25% erhöht worden! Rentieren sich eigentlich noch Fonds welcher Art auch immer? Denke NEIN!
      Avatar
      schrieb am 19.06.13 15:27:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich habe als Ösi die Konsequenz gezogen.

      Also Italiener raus. Erstattung funktioniert, aber von Einreichung bis Auszahlung 3-7 Jahre erlebt.
      Also, Frankreich raus. Erstattung wäre zwar einfach, aber je Dividende 85€ Bestätigungsgebühr.

      In der USA geht die Reduktion automatisch.
      Swiss einfach, Kohle kommt nach 6 Monaten wie das Uhrwerk. Ihr Germanen seit auch voll OK, dauert aber 9 Monate.

      Eine Problematik ist England, Australien. Dort gibt es keine KEST. Alles wird über die Körperschaftssteuer dort versteuert. Ob die Kohle die Aktionäre bekommen oder in der Fa. Investiert wird, nicht relevant.
      So, da 0 KEST dort, verlangt dann unsere Finanz auch 25% von der Ausschüttung? Da kann man locker auf 60-70% vom Gewinn kommen.

      Der erste Schritt wäre meiner Meinung nach die Besteuerung der Firmen in Europa zu vereinheitlichen. Einheitliche Erstattungsformulare für den gesamten Wirtschaftsraum. Ob dann eine zentrale Erstattung für Europa eingeführt wird wäre dann optimal.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.06.13 15:31:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.878.339 von Dividendenabstauber am 19.06.13 15:27:16Der erste Schritt wäre meiner Meinung nach die Besteuerung der Firmen in Europa zu vereinheitlichen.


      Das ist aber gar nicht gewollt!;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.06.13 16:58:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.878.391 von Datteljongleur am 19.06.13 15:31:56Eine einheitliche Besteuerung wäre das Schlimmste, was passieren könnte. Dann gäbe es keinen Wettbewerb mehr unter den Ländern.

      Mir waren die Steuern in Deutschland zu hoch, also bin ich in die Schweiz gezogen. Hier hatte ich die Auswahl zwischen 26 Kantonen mit höchst unterschiedlichen Steuern. Man kann abwägen, was einem mehr wert ist, niedrige Steuern oder hohe Immobilienpreise.

      Was für Einkommenssteuern gilt, sollte auch für Unternehmenssteuern gelten.

      Was geändert werden muss ist, wie Aktionäre hinsichtlich der Quellensteuern behandelt werden. Hier wollte ich ansetzen.
      Avatar
      schrieb am 19.06.13 17:04:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.878.339 von Dividendenabstauber am 19.06.13 15:27:16Ich tendiere in Sachen Quellensteuer ebenfalls dazu, mir die Länder heraus zu suchen, die für mich am günstigsten sind. Was für mich zählt ist das, was bei mir ankommt.

      Die Rendite errechnet sich letztendlich daraus, was ich für die Aktie bezahle und was ich an Erträgen bekomme.
      Avatar
      schrieb am 20.06.13 11:57:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wenn ich mir diesen Thread, oder die Threads zu tschechischen Aktien durchlese, ist für mich nicht erkennbar, das einer derjenigen der eine tschechische Aktie besessen hat, einfach versucht hat, seinen Wohnsitz nachzuweisen, und damit nur die normale 15%ige tschechische Quellensteuer abgezogen zu bekommen.

      Einen Versuch des Nachweises des Wohnsitzes gegenüber Tschechien, erscheint mir weitaus realistischer erfolgsversprechend zu sein, als den Versuch zu unternehmen Politik und Massenmedien gegen den Quellenssteuerwahnsinn zu mobilisieren.

      Der Versuch Politik und Massenmedien für ein Anliegen von Aktionären(Kapitalisten) zu mobilisieren erscheint mir als eine gigantische Verkennung der Realitiät, in der Politik und Massenmedien, diese Gruppe Schritt für Schritt zu Feindbild aufbauen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.06.13 13:39:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.885.619 von FreddyMercury am 20.06.13 11:57:26Nehmen wir Kleinanleger die 50 oder 100€ Rückerstattung bekämen und schon 50€ Gebühr an die Bank abdrücken dürfen (mir sind solche Fälle bekannt). Dann ist das doch ganz einfach ungerecht und unsozial.

      Das wäre was für die Links Partei. :laugh:

      Wenn die/der kleine Frau/Mann schon mal ein Stück vom großen Kuchen Wirtschaft abbekommen möchte...

      und kriegt aber nichts.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.06.13 14:23:53
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.886.549 von betterthantherest am 20.06.13 13:39:22
      Das wäre was für die Links Partei. :laugh:


      Genau, denn bei der Linken würde die Quellensteuer einheitlich auf 100% steigen!:laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.06.13 14:58:01
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.886.899 von Datteljongleur am 20.06.13 14:23:53100%, das ist ja auch richtig. Denn der Staat braucht das Geld ja für die Bildung...

      des Vermögens der Politiker (Diäten, Pensionen usw.).


      Diese Heuchler predigen Wasser und trinken Wein, bzw. fahren Porsche

      http://www.sueddeutsche.de/politik/die-linke-streit-um-klaus…

      oder essen Hummer.

      http://www.focus.de/politik/deutschland/sahra-wagenknecht-au…

      http://www.sueddeutsche.de/politik/sahra-wagenknecht-laesst-…

      Ist halt am schönsten auf Kosten der anderen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.06.13 15:33:19
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.887.257 von betterthantherest am 20.06.13 14:58:01100%, das ist ja auch richtig. Denn der Staat braucht das Geld ja für die Bildung...

      des Vermögens der Politiker (Diäten, Pensionen usw.).



      aber für die "tollen"deutschen Autobahnen, auf denen sich jeder auch mit Unterstützung von ADAC und konsorten totfahren darf,
      reicht nicht mal das Geld für blow-up sichere Fahrbahnen.

      Währenddessen stopfen sich die politiker anläßlich des wahlkampfbesuches von Merkels "Bruder"auf unsere Kosten mit"Köstlichkeiten" voll, um dann hernach auf unsere Kosten diäten einzulegen und privatärzte aufzusuchen.:keks:
      Avatar
      schrieb am 20.06.13 16:43:57
      Beitrag Nr. 24 ()
      Zitat von betterthantherest: Dann ist das doch ganz einfach ungerecht und unsozial.



      Wenn die/der kleine Frau/Mann schon mal ein Stück vom großen Kuchen Wirtschaft abbekommen möchte


      Diese Heuchler predigen Wasser und trinken Wein, bzw. fahren Porsche

      Du versuchst auf der gleichen Argumentationsschiene zu argumentieren wie die Linken selbst(sozial, kleiner Mann, und Angriff die Intigrität des politischen Gegners), und erkennst dabei nicht das der politische Gegner diese Argumentationsschiene weitaus besser beherrscht als du(er überzeugt zigmal soviel Leute wie du).

      Man gewinnt kein Spiel mit unterschiedlich verteilten Fähigkeiten, solange man zuviel in Disziplinen kämpft, in denen der Gegner weitaus stärker ist als man selbst.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.06.13 17:41:30
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.888.329 von FreddyMercury am 20.06.13 16:43:57Eigentlich wollte ich nur mal sehen, ob es Betroffene gibt die bereit sind, sich für ihre Interessen einzusetzen.

      Scheinbar ist der international anlegende Kleinanleger aber eine aussterbende Spezies.

      Das finde ich schon bedenklich. Erst einmal grundsätzlich und zum anderen, dürften die meisten wenn überhaupt nur noch in Fonds investieren. Dabei können sich dann wieder die Banken und die ganzen Finanzhaie gesund stoßen. So etwas ist aus meiner Sicht mehr als ärgerlich, aber da kann man wohl nichts machen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.06.13 19:44:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.888.905 von betterthantherest am 20.06.13 17:41:30Du hast immer noch nicht beantwortet, ob du es überhaupt versucht hast, zukünftig nur den normalen tschechischen Quellensteuersatz von 15% abzudrücken.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 14:26:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.889.917 von FreddyMercury am 20.06.13 19:44:12Sorry, habe ich überlesen.

      Mein persönliches Problem liegt darin, in der Schweiz zu wohnen, meine Depots aber in Deutschland zu führen. Die deutschen Banken erklären, für meine Belange in Sachen Quellensteuern nicht zuständig zu sein. Sie verweisen an die Schweizer Steuerbehörden.

      Diese konnten mir bisher aber auch nicht weiterhelfen.

      Ich stehe mit dem Finanzministerium in Tschechien in Kontakt, aber von dort kommt eigentlich auch nur Unsinn. Könnten Sprachprobleme sein. Deshalb habe ich angeregt die Schweizer Botschaft in Prag um Hilfe zu bitten.

      Da ich ein paar Depots von in Deutschland Ansässigen betreue, habe ich wegen der Möglichkeiten recherchiert. Bei einer Vermeidung des Quellensteuerabzugs wollen die von mir befragten Banken nicht behilflich sein. Wegen der Rückerstattung gibt es noch Klärungsbedarf, sie wird aber wohl Kosten verursachen. Wobei ein Bankberater eine Andeutung gemacht hat (wegen meiner speziellen Situation), es gäbe noch einen anderen Weg. Da man sich aber wohl die Gebühren nicht durch die Lappen gehen lassen will, rückt man mit der Wahrheit nicht heraus. Ich könnte das Wissen ja weitergeben.

      Ich bin ja nach wie vor der Ansicht, dass es eigentlich Aufgabe des Deutschen Staates wäre, deutschen Anlegern zu ihrem Recht und damit Geld zu verhelfen. Es nützt doch nichts, DBAs abzuschließen, wenn die Umsetzung für viele Anleger nicht möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 14:32:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      Zwei Antworten der Tschechischen Behörden:

      1. Antwort

      Die Quellensteuer von 35% wurde als ein Mittel zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung eingeführt und gilt nur im Verhältnis zu den nicht-kooperativen Jurisdiktionen.

      Die Steuerzahler der Vertragsstaaten (d.h.aus den Ländern, mit denen die Tschechische Republik eine Vereinbarung für den Austausch von Informationen abgeschlossen hat - Doppelsteuersabkommen, TIEA, die Bewohner von EU und EWR und in näher Zukunft auch die Unterzeichner des Straßburger Abkommens), werden nicht der höheren Steuer unterligen. Sie sind verplichtet, dieses Faktum zu beweisen und dann werden nicht der höheren Quellensteuer unterliegen.

      Aus diesem Grund müssen die Steurzahler einen gültigen Personalausweis oder ehrenvolle Erklärung vorlegen, dass sie aus den Vertragsstaaten sind und die Steuer in Höhe von 15% wird einbehalten.

      Zur Anwendung des modifizierten Steuersatzes aus dem Doppelsteuersabkommens folgt man als bisher - d.h. es ist notwendig, eine Wohnsitzbescheinigung und eine ehrenvolle Erklärung vorweisen, dass das Subjekt ein wirklicher Eigentümer des Einkommens ist, bzw. muss er weitere Bedingungen laut des entsprechenden Abkommens zu treffen.

      Eventuelle Rückerstattung der falsch abgezogen Steuer ist natürlich möglich, die Steuerzahler müssen sich immer an ihren Steuerzahler (wer zahlt die Einkommen) - Verfahren siehe § 237 der Steuerordnung Nr. 280/2009 Gbl. anwenden und sie geben die Beweise für die Anwendung eines niedrigeren Steuersatzes - siehe oben.


      2. Antwort

      Die erwähnten Dokumenten muss man an Ihren Steuerzahler (die Bank oder jemand anderer, wer zahlt Ihnen die Enkünfte) übergeben. Die können auch in deutscher Sprache sein.

      Die Angelegenheiten, die mit der Steuer zusammenhängen, besprechen Sie bitte mit dem Steuerzahler.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 14:34:07
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.895.585 von betterthantherest am 21.06.13 14:32:52Alles klar?
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 14:40:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.895.585 von betterthantherest am 21.06.13 14:32:52die Bank oder jemand anderer, wer zahlt Ihnen die Enkünfte

      Mit wer zahlt Ihnen die Einkünfte könnte natürlich auch die Tschechische Aktiengesellschaft gemeint sein.

      Die Banken in Deutschland wollen meine Dokumente jedenfalls nicht.
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 15:55:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      die frage ist ja wem ich meinen Wohnsitz nachweisen soll...

      sinnig ist für mich allein die Depot führende Bank...

      inwiefern allerdings Gebühren einbehalten werden ist mir nicht klar.. Wenn man in Europa ne einheitliche Quellensteuer von 30 % hätte die direkt von den Unternehmen einbehalten würde und an das FA abgeführt würde wäre allen geholfen.... Keine Anrechnung und kein Schnickschnack... da ich selber schon zig selbstanzeigen bearbeitet habe weiß ich was das teilweise für eine Heidenarbeit ist....

      vor allem bei thesaurierenden Fonds....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 16:16:24
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.896.289 von TurboTrader3000 am 21.06.13 15:55:1330% Quellensteuer, du bist aber großzügig.

      Da ich die überwiegende Zahl an Staatswesen auf dieser Welt für parasitäre Veranstaltungen halte, würde ich diese so kurz wie möglich halten.

      Zudem sollte schon jedes Land die Höhe der Steuern selbst festlegen können, wegen des Wettbewerbs.

      Was es braucht ist eine einheitliche, einfache und kostenlose Regelung zur Abwicklung. Dann kann man sich immer noch überlegen, in welchem Land man investiert.

      Tschechien hat ein wenig die A... Karte gezogen.
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 16:22:34
      Beitrag Nr. 33 ()
      ich weiß nicht... wenn man bedenkt wo in den meisten Ländern der Spitzensteuersatz liegt....

      okay, man kann anführen, dass die Unternehmen ja schon Steuern bezahlen... allerdings gibt es noch genug Unternehmen die ein KGV unter 10 haben und wenn die das alles ausschütten würden hätten wir eine unglaubliche Dividendenrendite...

      30 % scheint mir von daher ein fairer Wert zu sein ;)
      wegen mir könnte man im Gegenzug den Freibetrag auf 2000 Euro erhöhen das würde wiederum die Kleinanleger massiv entlasten...

      ABER wir kommen hier vom Thema ab ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 16:43:04
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.896.561 von TurboTrader3000 am 21.06.13 16:22:34Wie gesagt, über die Höhe der Steuer kann man streiten.

      Wichtig ist eine einheitliche Regelung, wie verfahren wird.

      Deutsche Behörden haben sich wegen meines Anliegens bisher entweder als nicht zuständig erklärt, oder erst gar nicht geantwortet.

      Wenn man den Staat mal brauchen könnte hilft er nicht.

      Übrigens bin ich immer noch deutscher Staatsbürger und zahle noch einen schönen Batzen Geld an Steuern in Deutschland. Da kann man schon noch was erwarten.
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 19:08:24
      Beitrag Nr. 35 ()
      Tja, wirklich ein beschissene Situation. Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich bzgl. der tschechischen Quellensteuer noch nicht aufgeben. Vielleicht kannst du doch noch etwas bewirken. Vielleicht kannst du ja versuchen dich an die tschechische Firma zu wenden, von der du Aktien besitzt, daß erscheint mir hier noch am sinnvollsten und viellversprechensten.

      Da es die Regelung mit den 30% erst seit kurzem gibt, und jetzt offensichtlich erst vielleicht ungeplante Probleme auftreten, würde ich auch die Hoffnung nicht aufgeben, daß es schon nächstes Jahr mit nur 15% Quellensteuer vielleicht ganz automatisch klappt.

      Daß die tschechische Politik hier aktiv wird, halte ich für viel wahrscheinlicher als daß deutsche Politiker in deinem Sinn aktiv werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 19:33:49
      Beitrag Nr. 36 ()
      Zitat von betterthantherest: Zwei Antworten der Tschechischen Behörden:

      1. Antwort


      Die Steuerzahler der Vertragsstaaten (d.h.aus den Ländern, mit denen die Tschechische Republik eine Vereinbarung für den Austausch von Informationen abgeschlossen hat - Doppelsteuersabkommen, TIEA, die Bewohner von EU und EWR und in näher Zukunft auch die Unterzeichner des Straßburger Abkommens), werden nicht der höheren Steuer unterligen. Sie sind verplichtet, dieses Faktum zu beweisen und dann werden nicht der höheren Quellensteuer unterliegen.

      Aus diesem Grund müssen die Steurzahler einen gültigen Personalausweis oder ehrenvolle Erklärung vorlegen, dass sie aus den Vertragsstaaten sind und die Steuer in Höhe von 15% wird einbehalten.


      Eventuelle Rückerstattung der falsch abgezogen Steuer ist natürlich möglich, die Steuerzahler müssen sich immer an ihren Steuerzahler (wer zahlt die Einkommen) - Verfahren siehe § 237 der Steuerordnung Nr. 280/2009 Gbl. anwenden und sie geben die Beweise für die Anwendung eines niedrigeren Steuersatzes - siehe oben.


      Das heißt für mich, dass du dem Finanzamt in Tschechien nachweisen sollst, dass du deutscher Staatsbürger bist.

      hast du schon in diese Richtung weiter geforscht?

      Vielleicht ist es ausreichend an die tschechische Steuerbehörde die relevanten Unterlagen zu senden mit Angabe einer Bankverbindung und der Bitte die Steuerdifferenz zu erstatten.

      Oder aber du bittest die Bank darum nur 15 % zu überweisen, da du ja nachgewiesenerweise deutscher Staatsbürger bist.

      Halt du hast deinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hast gesagt - ja dann ist auch das schweizer FA dafür zuständig..
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 19:36:34
      Beitrag Nr. 37 ()
      Zitat von betterthantherest: die Bank oder jemand anderer, wer zahlt Ihnen die Enkünfte

      Mit wer zahlt Ihnen die Einkünfte könnte natürlich auch die Tschechische Aktiengesellschaft gemeint sein.

      Die Banken in Deutschland wollen meine Dokumente jedenfalls nicht.


      Die Einkünfte bezahlt dir deine Depotführende Bank...
      deshalb an die Bank wenden mit Hinweis auf die gesetzliche Grundlage nur 15 % einzubehalten und abzuführen!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 19:48:50
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.898.037 von FreddyMercury am 21.06.13 19:08:24In der Regel hat man bei den DBAs einige Jahre Zeit sein Geld zurück zu holen. Eigentlich bin ich da noch guter Dinge.

      Nichts desto trotz möchte ich das Thema noch weiterverfolgen.

      Wenn von den Behörden, bzw. der Regierungsseite nichts konstruktives mehr kommt, habe ich mir überlegt, mit meinem Anliegen die Fachpresse (Wirtschafts- Anlegerzeitschriften usw.) anzusprechen.

      So wie die Sache heute abläuft, ist es doch ein echtes Armutszeugnis für Politik und Behörden. Von Steuergeldern gut leben, aber nichts für die Steuerzahler tun.
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 19:54:20
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.898.175 von TurboTrader3000 am 21.06.13 19:33:49Das heißt für mich, dass du dem Finanzamt in Tschechien nachweisen sollst, dass du deutscher Staatsbürger bist.

      Dann hätte man mir das in der zweiten Antwort aber geschrieben. Mir kommt es so vor, als hätten die Leute im Finanzministerium selbst keine Ahnung.
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 19:59:14
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.898.189 von TurboTrader3000 am 21.06.13 19:36:34Die Einkünfte bezahlt dir deine Depotführende Bank...
      deshalb an die Bank wenden mit Hinweis auf die gesetzliche Grundlage nur 15 % einzubehalten und abzuführen!


      Die Bank fühlt sich wegen meines Wohnsitzes in der Schweiz nicht zuständig. Zuständig sollen die Schweizer Steuerbehörden sein, was diese aber bisher mehr oder weniger verneinen. Nach deren Angaben, sollte ich die Dokumente an das Finanzministerium schicken, die sie aber gar nicht haben wollen.

      Da bin ich noch dran.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 22:34:39
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.898.375 von betterthantherest am 21.06.13 19:59:14 Da bin ich noch dran!!
      Vielleicht hast du doch noch Erfolg mit deiner Nachfrage! Heute hat mir die ING-Diba tatsächlich eine Stornomeldung zu der Quellenstuer aus Kanada (Agnico) eingebucht. Statt den tatsächlichen 15 % wurden mir 25 % abgezogen und diese wurden jetzt korrigiert. Offenstichtlich kennen sich die Banken selbst auch nicht mehr aus welche Steuerhöhe durch Dividenden von ausländichen Aktiengesellschaften derzeit legitem sind!! Das kann noch spannend werden!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.06.13 11:12:09
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.899.175 von Briefmarke am 21.06.13 22:34:39Bei Problemen mit Banken kann ich den Ombudsmann des Bankenverbandes empfehlen.

      http://bankenverband.de/service/beschwerdestelle

      Bei meiner Tochter gab es ein Problem mit der DAB-Bank und wie soll es anders sein, der ungarischen Quellensteuervermeidung.

      Der Ombudsmann konnte tatsächlich helfen und die Sache wurde in unserem Sinne bereinigt.

      Von der ING-DiBa habe ich heute ein Schreiben bekommen, man bedauert mir nicht helfen zu können bla bla bla.

      Sollte ich keine andere Lösung finden, werden ich auch in diesem Fall den Ombudsmann einschalten.
      Avatar
      schrieb am 22.06.13 12:18:47
      Beitrag Nr. 43 ()
      Kannst du bitte den Sachverhalt bezüglich der Quellensteuervermeidung erläutern? Danke :-)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.06.13 16:12:11
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.900.681 von TurboTrader3000 am 22.06.13 12:18:47Um für Ungarn einen höheren Quellensteuersatz zu vermeiden, mussten lediglich ein paar Angaben gemacht werden. Ein unterschriebenes Stück Papier mit den Angaben war ausreichend. Dieses ging an die Bank und damit profitierte man von einem niedrigeren Steuersatz.

      Bei meiner Tochter lagen die Angaben vor und es wurde über Jahre der niedrige Steuersatz berechnet, bis die DAB-Bank (die Ex-Bank ihres Vertrauens) eines Tages ein neues "Formular" verlangte.

      Dies tat man nicht etwa über ein Anschreiben, nein man machte die Nachricht über das Internet publik. Da für meine Tochter keine Benachrichtigung eingerichtet war, verpassten wir den Termin und bei der nächsten Dividendenzahlung wurde ein höherer Steuersatz angesetzt.

      Wir haben reklamiert, da die Angaben ja vorlagen und der ermäßigte Steuersatz über Jahre zum Abzug kam. Die Bank hatte schlichtweg das alte Formular verschlampt.

      Zuerst verweigerte sich die Bank. Doch auf unsere Beschwerde beim Ombudsmann hin, wurde die zu viel bezahlte Steuer zurückbezahlt.


      Die ING-DiBa hat die Steuervermeidung mit Ungarn ebenfalls angeboten. Bei Tschechien redet man sich darauf heraus, man müsse persönliche Daten von Kunden weitergeben und man lehne dies ab.

      In meinen Augen ist das schlichtweg eine Lüge, da man bei Ungarn ja auch Daten weitergegeben hat. Außerdem sollte man es den Kunden überlassen, ob sie Daten weitergeben oder nicht.

      Lenkt die ING-DiBa nicht ein, geht die Angelegenheit auf alle Fälle zum Ombudsmann.
      Avatar
      schrieb am 22.06.13 16:32:49
      Beitrag Nr. 45 ()
      klingt vernünftig. Kannst du mich diesbezüglich bitte auf dem Laufenden halten?
      Dann wäre CEZ doch noch ne Alternative :-)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.06.13 16:44:12
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.901.443 von TurboTrader3000 am 22.06.13 16:32:49Wäre nicht schlecht, wenn du bei deiner Bank anfragen würdest, wie die das mit der Quellensteuervorabvermeidung, bzw. mit der Rückerstattung halten.

      Ich finde kundenfreundliche Banken (falls es die gibt) sollte man nennen.
      Avatar
      schrieb am 24.06.13 00:04:05
      Beitrag Nr. 47 ()
      Wie wird eigentlich "bohei" oder so geschrieben ? Ich für meinen Teil wundere mich, daß jemand das eine fröhlichens Shitstorm zum Wenzelsplatz schicken will, wo er sich doch in gerade das Glashaus gesetzt hat, wo es seit Jahren die höchste Quellensteuer gibt. Holidays am Marterhorn oder warum wird nicht dort stattdessen ins Alphorn gestoßen ? Oder haben wir alle nur tschechische Dividendenpapiere und nicht vielmehr die Nestles dieser Welt ?

      Im übrigen ist für Menschen, die nicht in Schland versteuern, die Quellensteuer auf deutsche Dividenden auch nicht ohne, nämlich 26,375%.

      Und: die Steuerabzüge für ausländische Dividenden, wo die Quellensteuer 15% beträgt (z.b. Philips,Altria und noch 2 bis 3 andere) sind für gute toitsche Aktionäre geringer als bei Dividenden aus Deutschland,Commonwealth,und den Steuerinseln, sobald der Freibetrag überschritten ist, da bei Anrechnung der 15% der Soli (und die Kirchensteuer) ja nur noch auf die verbleibenden 10% Abgeltungssteuer berechnet werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.06.13 10:47:32
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.905.715 von Ulf-Imat am 24.06.13 00:04:05Die Schweizer Quellensteuer sollte immer noch relativ einfach zurück zu fordern sein.

      http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…

      Wichtig, auf der Seite heißt es:

      "Damit Sie die QDF-Formulare am PC ausfüllen, speichern und ausdrucken können, muss die aktuelle Version der Gratis-Software Snapform Viewer installiert sein."

      Für mich persönlich wäre die Sache mit der Schweizer Verrechnungssteuer (so wird sie hier genannt) ganz einfach. Ich muss die Dividenden nur in meiner Einkommenssteuererklärung angeben und schon wird diese mit meiner Steuerschuld "verrechnet".

      Nicht in Deutschland lebende dürfen sich die zu viel bezahlte deutsche Quellensteuer zurückholen. Nur als Deutscher in der Schweiz (gilt auch für andere Länder mit niedrigen Steuersätzen) darf man das die ersten 6 Jahre nicht. Eine aus meiner Sicht ungerechtfertigte Schlechterstellung.

      Der deutsche Parasitenstaat möchte verhindern, dass sich Leute ins steuergünstige Ausland absetzen.
      Avatar
      schrieb am 24.06.13 19:19:37
      Beitrag Nr. 49 ()
      jein, die Wegzugsbesteuerung macht durchaus Sinn.

      Ich persönlich finde, dass wer in Deutschland eine kostenlose Ausbildung nebst Studium genossen hat, die deutschen Vorteile genossen hat sollte auch in Deutschland Steuern bezahlen.

      Das es viel Verschwendung gibt ist eine andere Sache... Aber da geht niemand auf die Straße und nur Menschen die auch demonstrieren oder sich anderweitig gegen Missstände einsetzen haben ein Recht sich über den "Parasitenstaat" zu echauffieren!

      In den USA hat man nach dem Studium meist 100-200k Euro Schulden.

      In Deutschland meist keine. Dazu kommt eine günstige Krankenversicherung.

      Dafür bezahlt man dann später mehr Steuern. Das finde ich durchaus legitim!

      Das Politiker sich immer mehr wie im Selbstbedienungsladen vorzukommen scheinen ärgert mich auch total.

      Es würde doch vollkommen reichen, wenn MdL 8.000 Euro Brutto und MdB
      10.000 Euro Brutto bekommen würden und davon wie jeder andere für Ihre Rente und allen sonstigen Schnick-Schnack vorsorgen müssten!

      und das Beamtentum wird uns die nächsten Jahre noch das Genick brechen... Jedes Unternehmen muss Pensionsrückstellungen bilden aber der Staat? Neeeiin, der doch nicht... ich weiß nicht wer das alles bezahlen soll... Wenn wir in ein paar Jahren die Hälfte des Staatshaushaltes für Pensionszahlungen aufbringen müssen und der Rest an noch nicht pensionierte Beamte bezahlt wird werden einige aufschreien und es wird hoffentlich zu massiven Kürzungen kommen....

      Herzlichen Glückwunsch jetzt schon mal an alle Beamten...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.06.13 22:51:45
      Beitrag Nr. 50 ()
      Die Bank fühlt sich wegen meines Wohnsitzes in der Schweiz nicht zuständig. Zuständig sollen die Schweizer Steuerbehörden sein, was diese aber bisher mehr oder weniger verneinen. Nach deren Angaben, sollte ich die Dokumente an das Finanzministerium schicken, die sie aber gar nicht haben wollen.

      also, da ich so einen Dienstleistungsvertrag mit der comdirekt habe, dass sie diverse Quellensteuern für mich zurückholen (gegen Gebühr, auch Italien, Südkorea..) kenne ich das Vorgehen. Es ist so, dass die Wohnsitzbestätigung vom zuständigen Finanzamt ausgestellt wird, und die Bank diese dann mit den Formularen im Ausland einreicht (zur Korrespondenz mit dem FA und den ausl Stellen habe ich die Bank ermächtigt) In Deinem Fall dürfte das Problem sein, daß eine (in Dtl) tätige Bank wohl kaum DBAs der Schweiz mit Tschechien anwendet und wohl auch nicht das zuständige schweizer Finanzamt kontaktiert. Das müsstest Du schon selbst machen, ans eigene Finanzamt wenden, Wohnsitzbescheinigung (mit Hintergrund daß Du in der Schweiz steuerpflichtig bist) ausstellen lassen und dann tschechisches Formular ausfüllen. Da es sich um ein DBA Schweiz-Tschechien handelt werden die Formulare bei der zuständigen schweizer Bundesbehörde vorrätig sein. Soweit meine Theorie. Einfacher wäre es sicher, wenn Du in der Schweiz steuerpflichtig bist, solche Aktien bei einer in der Schweiz tätigen Bank zu lagern. Eigentlich müsstest Du nicht nur bei tschechischen Aktien dieses Problem haben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.06.13 23:06:09
      Beitrag Nr. 51 ()
      Zitat von TurboTrader3000: jein, die Wegzugsbesteuerung macht durchaus Sinn.


      naja, das Geschilderte bedeutet, daß er immer die deutschen Aktien vor Dividendenausschüttung verkaufen kann, danach wieder kaufen und sich somit die "zusatz" Steuer spart, zumindest wenn es sich um eine nichtdeutsche Bank handelt wird da dann wohl kaum Abgeltungssteuer erhoben. Somit eine Steuererhebung für dummies^^ :D
      Avatar
      schrieb am 25.06.13 11:59:15
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.911.605 von TurboTrader3000 am 24.06.13 19:19:37Vor Jahren geisterte mal der "durchschnittliche Steuerzahler" durch die Presse. Ich habe dann mal ausrechnen lassen, was der an Einkommenssteuer im Jahr zahlt und wie hoch meine Belastung in eben diesem Jahr war.

      Die Zahl konnte ich mir gut merken, es war das 43 Fache. Ich hatte also in einem Jahr das an Einkommenssteuern bezahlt, was der durchschnittliche Steuerzahler in 43 Jahren bezahlt und das war nicht das einzige und auch nicht das Jahr mit meiner höchsten Steuerbelastung.

      Also nach meinem Empfinden bin ich dem deutschen Staat nun wirklich absolut nichts schuldig.

      Wenn jemand gehen will, sollte man ihn gehen lassen und nicht noch ausplündern.

      Man sollte sich als Staat lieber fragen, wie attraktiv man für Leistungsträger und Wohlhabende noch ist. Wenn ich mir ansehe, wen ich in der Schweiz so alles antreffen kann, angefangen über Schuhmacher, Vettel usw. ist es mit Deutschland nicht mehr weit her.

      Viele Leute die in der Schweiz leben, könnten ihr Domizil auch ganz ohne Steuern in Monaco aufschlagen. Tun sie aber nicht. Man ist bereit Steuern zu bezahlen, wie ich auch. Nur sollte es halt im Rahmen bleiben und nicht ausarten.
      Avatar
      schrieb am 25.06.13 12:07:48
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.913.291 von DOBY am 24.06.13 22:51:45Theoretisch wäre die Sache einfach zu lösen, praktisch tun sich Abgründe auf...

      Niemand will zuständig sein und jeder schiebt die Verantwortung auf eine andere Institution.


      Was das Kaufen und Verkaufen von Aktien vor dem Dividendentermin angeht ist das auch nicht so einfach. Erstens würden meine Stücke zuweilen die Kurse bewegen und zum anderen klappt das mit dem theoretischen Dividendenabschlag nicht immer so, wie man sich das vorstellt.

      Mir ist es schon passiert, dass ich aus Aktien raus gegangen bin und ich zum angepeilten Kurs nicht wieder rein kam. Also zahle ich die ungerechtfertigte Steuer und ärgere mich halt über diese Abzocke.
      Avatar
      schrieb am 25.06.13 13:24:00
      Beitrag Nr. 54 ()
      Zitat von betterthantherest: Man sollte sich als Staat lieber fragen, wie attraktiv man für Leistungsträger und Wohlhabende noch ist. Wenn ich mir ansehe, wen ich in der Schweiz so alles antreffen kann, angefangen über Schuhmacher, Vettel usw. ist es mit Deutschland nicht mehr weit her.

      die Politiker wollen gewählt werden, und da es die Zufriedenheit des Volkes steigert, wenn "die Reichen" richtig bluten müssen (immerhin besitzen ca. 50% der Bevölkerung in Dtl. nichts und nur 10% wirklich Bemerkenswertes, also 90% potentielle Stimmen), wird man sich eher dazu entscheiden "soziale Gerechtigkeit" zu verkünden und Vettel und Co. lieber ziehen zu lassen. Insofern ist die Bundesrepublik nichts anderes als eine "DDR-light", zumindest was die Grundeinstellung des Großteils der Bevölkerung angeht. Unternehmerkulur besitzt nur eine kleine Minderheit, die potentiell wegen jedem Dreck sofort gegenüber dem Gemeinwesen auf der Anklagebank sitzt. Daß es genau diese Minderheit ist, die der breiten Masse ihren relativen Wohlstand ermöglicht, darüber wird nicht nachgedacht.
      Avatar
      schrieb am 25.06.13 18:22:49
      Beitrag Nr. 55 ()
      Zum Thema Quellensteuerrückerstattung hatte ich ein Mitglied des Bundestages angeschrieben, dessen Namen ich hier mal lieber nicht nennen möchte, da ich nicht angefragt habe, ob ich die Antwort veröffentlichen darf.

      Hier Auszüge aus der Antwort.

      in Anbetracht der Vielzahl der Staaten, in denen deutsche Bürgerinnen und Bürger Geld anlegen, ist es für die Finanzbehörden alles andere, über die jeweiligen nationalen Regelungen informiert zu sein, schließlich sind in diesen Fällen die Steuergesetze beider Länder zu beachten. Da Auslandsinvestoren in der Regel größere Beträge anlegen, geht der Staat davon aus, dass diese auch die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen und sich vorab über steuerliche Fragen informieren. Wenn ich Ihren Fall richtig verstehe, richtet sich Ihre Steuerrückforderung auch nicht an den deutschen, sondern an den tschechischen Staat, so dass Sie sich mit den dortigen Finanzbehörden in Verbindung setzen müssten.

      Ich frage mich ja, wer die Doppelbesteuerungsabkommen aushandelt und ob es dabei nicht auch um das Recht zweier Länder geht. Irgendwas verstehe ich offensichtlich falsch.

      Mein Hinweis gerade wegen der Ungerechtigkeit gegenüber Kleinanlegern ist wohl nicht richtig angekommen.

      Ich bekam den Hinweis, ich solle mich an die tschechischen Behörden wenden. Genau das sollte eben nicht der Fall sein. Wozu werden Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, wenn sie nicht durchführbar sind?

      Damit Sie aber die gewünschten Informationen erhalten, würde ich Ihnen empfehlen, sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. Im Rahmen des Petitionsverfahrens wird eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen eingefordert, die Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter helfen dürfte. Die Anschrift lautet:

      Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
      Platz der Republik 1
      11011 Berlin

      Sie haben die Möglichkeit Ihre Eingabe auch auf elektronischem Wege einzureichen: https://epetitionen.bundestag.de/


      Muss ich noch klären, ob es etwas ausmacht, wenn mein Wohnsitz im Ausland liegt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.06.13 22:01:42
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.919.419 von betterthantherest am 25.06.13 18:22:49Hier, bei diesem Schreiben eines Abgeordneten, erkennt man alzu leicht ein naives Gedankengut in Bezug auf Steuerabgaben und Steuergerechtigkeit innerhalb der EU.

      Gebe Dir in allen Argumenten uneingeschränkt Recht. Auch lese ich Deine beiträge seit langem sehr gerne. Nur das eine Zitat über Leistungsträger und deren angedeutete gerechte hohe Bezahlung teile ich ausdrücklich nicht. Es ist nicht richtig der Bundeskanzlerin und andere hohe Organe mit einem Jahresgehalt von rund 350T€ abzuspeisen und Sportgrößen im Jahr 5 Millionen € und mehr zu bezahlen. Auch Abteilungsleiter bei Banken sowie Vorstände mit über 10 Mio. im Jahr ist unverantwortlich. Absurd sind Bruttostundenlöhne von 5 € bis 10 € in Deutschland für wirklich schaffende Arbeiter und Angestellte. Auf diesem Auge - der niedrigen Besoldung aus der Arbeitskraft und der Doppelbesteuerung von Erträgen aus dem Ausland - sind unsere Vertreter des Volkes, blind,taub und stumm zugleich!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.06.13 13:12:05
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.921.173 von Briefmarke am 25.06.13 22:01:42Nur um es vorweg zu schicken. Mit der Bezahlung diverser "Leistungsträger" in unserer Gesellschaft bin ich auch nicht mehr einverstanden. Einem Teil dieses Personenkreises ist offensichtlich jedes Gefühl für Anstand verloren gegangen.

      Was eine angebrachte Bezahlung angeht, so führe ich das überwiegend auf politisches Versagen zurück. Wenn es in einem wirtschaftsfeindlichen Umfeld immer weniger Unternehmen gibt, die sich immer mehr Arbeitnehmer teilen können, wirkt das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Viele Arbeitskräfte kleiner Lohn. Im anderen Falle wäre es umgekehrt.

      Ansonsten müssen sich die Beschäftigten schon auch mal an die eigene Nase fassen. Die hundert millionste Friseuse wird es einfach schwer haben, noch eine auskömmliche Bezahlung zu erreichen.
      Avatar
      schrieb am 26.06.13 14:18:58
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.921.173 von Briefmarke am 25.06.13 22:01:42Die Idee mit der Petition gefällt mir, deshalb habe ich gerade die Redaktion von Handelsblatt und Wirtschaftswoche angeschrieben, mein Anliegen geschildert und um deren Mithilfe gebeten. Mal sehen was kommt.

      Man bräuchte ein paar Leute die sich damit auskennen, Rechtswissenschaftler usw.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 13:26:27
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.925.799 von betterthantherest am 26.06.13 14:18:58Die Antwort vom Handelsblatt liegt vor.

      Ich solle mich doch an die Banken, das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden...

      Was soll ich sagen, ich bin schwer am überlegen mein Abonnement zu kündigen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.13 18:28:37
      Beitrag Nr. 60 ()
      Nun habe ich auch eine Antwort vom Bundesfinanzministerium erhalten.

      Man könne mir nicht helfen.

      Ich solle mich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden (was ich ja schon gemacht habe und wo mir erklärt wurde man wäre nicht zuständig) und ich sollte mich doch an die Tschechische Botschaft wenden (was ich auch schon getan habe, was mich nicht weitergebracht hat).

      So weit ist es schon. Der normale Bürger soll sich um diplomatische Angelegenheiten kümmern.

      Man fragt sich schon, wofür es diese ganzen Behörden eigentlich gibt und wozu man Steuern bezahlt.

      Es läuft wohl auf eine Petition hinaus.
      Avatar
      schrieb am 06.07.13 18:47:27
      Beitrag Nr. 61 ()
      Also, lieber Kämpfer gegen die Abzocke der ertragsorientierten Anleger.
      Ich habe schon vor einer Weile die Konsequenzen gezogen. Entweder ist die Div Besteuerung so gestaltet dass ich keine Rückerstattung brauche oder sie ist einfach ist wie in der Schweiz.
      Entweder die Europäer sind in diesem Punkt freundlich zu mir, oder mein Kapital geht dorthin wo es mit Freuden gesehen wird.

      Unsere Politiker begreifen nicht dass wir Kapital benötigen für die Wirtschaft, je mehr da ist desto besser. Bei uns in Ösiland sind wir so weit, dass selbst bei Verlusten Wertzuwachssteuer abkassiert wird in gewissen Situationen. Die Reformen die bitter nötig sind in der staatlichen Verwaltung werden einfach verweigert. Daher muss brutal abkassiert werden.
      Die Gewerkschaften, Kammern, die Sozialistische Partei und weitere Organisationen haben dem Kapital den Kampf angesagt. Ich, wenn Kapital frei wird, reagiere dementsprechend.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 12:56:15
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.996.583 von Dividendenabstauber am 06.07.13 18:47:27Grundsätzlich hast du natürlich recht, sich entsprechend zu positionieren. Nur wenn die Tendenz ohne Gegenwehr so weitergeht, stehen wir irgendwann auf verlorenem Posten. Ich möchte den Staatsgläubigen das Ruder nicht kampflos überlassen.

      Die Politik Österreichs verstehe ich überhaupt nicht. Wenn man wollte könnte man wie die Schweiz oder gar Monaco Vermögende und somit Kapital anziehen. Zum Schaden des Landes wäre das mit Sicherheit nicht.
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 14:10:38
      Beitrag Nr. 63 ()
      Eine Petition zur Aktienbesteuerung finde ich gut aber was soll da rein? Man kann eine Maximalforderung stellen nach dem Motto:

      "Keine Gewinne auf Aktien!"

      Ich glaube aber, das wird nicht wirklich wirksam sein. Da es hier um ein steuerliches Thema geht muss wahrscheinlich auch der Bundesrat mit einbezogen werden.

      Man sollte auch mal schauen, dass man entsprechende Interessengruppen mit in's Boot holt, die am Besten auch noch als Lobbygruppen beim Bundestag registriert sind. Mir fallen auf Anhieb das Deutsche Aktieninstitut und die SdK ein (obwohl ich von Letzterer nicht wirklich überzeugt bin).

      Was die Besteuerung an sich betrifft will ich hier mal eine Idee äussern, anhand derer man den Inhalt solch einer Petition diskutieren kann:

      Ich wäre dafür, dass man die Gewinne die man am Kapitalmarkt erzielt mit der normalen Einkommenssteuer berechnet. Das wäre zwar wahrscheinlich eine höhere Belastung für grosse Vermögen, die Gruppe der Kleinanleger, die sich ja einen privaten Kapitalstock für die Rente aufbauen sollen werden dagegen entlastet.

      Meiner Meinung nach würde dies auch der Aktienkultur in Deutschland wieder einen positiven Schub verleihen.

      Auch die Besteuerung selbst dürfte dadurch übersichtlicher und damit einfacher werden.

      Das war jetzt so meine Idee. Vielleicht gibt es ja noch bessere.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 17:12:19
      Beitrag Nr. 64 ()
      Lieber Besser als der Rest!

      Bei uns hat einmal, es ist 25 Jahre her ein Sozialistischer Finanzminister ein neues Stiftungsrecht mit Besteuerung generiert. Viele Ösis haben das genutzt und gestiftet, auch Ausländer. Geld der Ösis kam in Massen heim. Seit so 10 Jahren JÄHRLICHE Verschlechterungen bei den Steuern. 2012 war das erste Jahr seither, wo wieder mehr Abwanderungen als Neugründungen stattfanden.
      Die Konsequenz ist, es werden neue Steuern gefordert um diese Lücke zu schließen. Die Reichen gehören endlich mal gerecht besteuert. Laut Steuerstatistik haben wir bei uns nur etwas über 404 Personen die mehr 1 Mill. € versteuert.
      Dass die Schweiz für 1000 Einwohner in der Hoheitsverwaltung nur 8 Beschäftigte hat und wir 23, dort wäre das Potential. Jeder Politiker KÄMPFT für Erhalt dieses Zustandes. Jedes Jahr werden Milliarden als Einsparung genau da im Budget angesetzt.
      Übrigens ab 60000€ Verdienst im Jahr greift der Höchstsatz von 50%. Die Schulden wachsen weiter, daher brauchen wir ja eine gerechte Besteuerung.

      Soll ich weiter machen, fürs Erste hat sich der Zorn verringert.
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 21:53:41
      Beitrag Nr. 65 ()
      Moment,die letzten Beiträge zielen an dem Thema des Therades vorbei! Die Ausgangslage sind weiterhin diese unverschämt hohen 35 % Quellensteuer auf Dividendenerträge; in diesem Fall aus der CZ. Vorab wurden doch bereits die jeweils gültigen Inlandssteuern des Produzenten (hier PM-CZ) vollumfänglich an den Fiskus (hier CZ) abgeführt!! Für Bürger und Aktionäre im Heimatland der Kapitalgesellschaften fallen also keine weiteren Steuern im Bezug auf Dividenden an; sofern ihre persönliche Einkommensstruktur nicht die dort gültigen Steuersätze übersteigt. Mir will einfach nicht in den Kopf eingehen,weshalb ich von Böhmen nach Bayern mit zusätzlichen 35 % Quellensteuer belastet werden soll,obwohl das Unternehmen bereits im Herkunftsland seine Überschüsse/Gewinne ordentlich versteuert hat!! Wenn hier in D oder CH oder in Austria jemand seinen Sparerfreibetrag ausgeschöpft hat und weitere Steuern zahlen muss ist das meiner Meinung in Ordnung. Aber eine so hohe Strafsteuer wie hier mit 35 % nur für den Transit von CZ nach anderswo zu verlangen in Zeiten eines gemeinsamen Europas ist undemokratisch und kontraprodutiv
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 23:21:41
      Beitrag Nr. 66 ()
      Undemokratisch ist das nicht, denn ein demokratisches Parlament hat diese Steuer beschlossen.

      Am thema vorbei ist das nicht wirklich, denn die hohe Besteuerung im Ausland ist meiner Meinung nach ein Ergebnis dessen, wie man Aktionäre hier behandelt (man kann auch sagen in Europa behandelt).

      Wenn die grösste Ökonomie in Europa eine ordentliche Aktienbesteuerung bekommt, wird dies auch Auswirkungen auf die Nachbarn haben.

      Letztlich würde mein Vorschlag auch die Besteuerung mit Tschechien vereinfachen, denn ausschlaggebend ist deine persönliche steuerliche Situation. Es gibt keinen Satz X, sondern die Steuer würde sich nach deinem persönlichen Steuersatz richten, sofern du in Deutschland versteuerst.
      Avatar
      schrieb am 09.07.13 13:56:54
      Beitrag Nr. 67 ()
      Das schlimmste an Steuern ist, dass Politiker versuchen damit zu steuern.

      Allein schon der Gedanke, mit einem hohen Steuersatz Steuerhinterziehung vermeiden zu wollen ist unendlich dumm. Ein niedriger Steuersatz macht es unrentabel teure Steuervermeidungsstrategien zu entwickeln. Ein hoher Steuersatz macht die Steuervermeidung erst richtig interessant. Nehmen wir Tschechische Unternehmen. Die könnten statt Dividenden auszuschütten auf Aktienrückkäufe umschwenken. Dann verliert der Staat die Steuern auf Dividenden komplett. Je nach dem in welchem Land man lebt sind Kursgewinne steuerfrei (Schweiz). Gut für die Anleger schlecht für den Staat. Ich werde die Unternehmen dahingehend noch anschreiben.

      Wegen der Petition überlege ich mir nicht alles in einen Topf zu packen, sondern die Forderungen aufzuschlüsseln.

      Warum wird bei einem Deutschen Anleger mit Depot in Deutschland überhaupt eine Quellensteuer erhoben, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Rückforderung schon gegeben sind?

      Die Banken sind ja gezwungen die Identität ihrer Kunden eindeutig festzustellen und damit wird gleichzeitig geklärt, ob und welche Doppelbesteuerungabkommen für einen gelten. Eine automatische Vorabvermeidung wäre die Konsequenz. Damit entfiele dieser bürokratische Schwachsinn der Rückerstattung und gleichzeitig würden Kleinanleger vor Ungerechtigkeit geschützt.
      Avatar
      schrieb am 09.07.13 14:04:28
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.002.455 von sdaktien am 08.07.13 14:10:38Mit den "Interessengruppen ist das so eine Sache. Wessen Interessen werden eigentlich vertreten.

      Beispiel DSW. Hier wird ein Erstattungsservice angeboten. Natürlich gegen entsprechendes Entgelt. Hier dürfte man kaum an einer "Vereinfachung" interessiert sein.

      http://www.dsw-info.de/Erstattungsservice-durch-die-K.656.0.…
      Avatar
      schrieb am 15.07.13 11:26:25
      Beitrag Nr. 69 ()
      Endlich mal was brauchbares.


      Dear Mr. Denkennichdoch,

      Komercni banka which is the authorized bank for Philip Morris dividend distribution, withheld 35% withholding tax according to the Czech Income Taxes Act in cases where the shareholder did not provide the required documents, i.e. tax residency certificate and declaration of beneficial ownership.

      In order to apply for the reduced withholding tax rate and in order to partially refund the withholding tax please send the application and enclose:

      1. Declaration of beneficial ownership (name of the shareholder, address, number of shares owned, identification number of the shareholder)

      2. Tax residency certificate which will be translated to the Czech language and the translation will be verified

      Please do not forget to include bank account number to which you wish the refund to be sent.

      Please, send the above to the following address:

      Philip Morris ČR a.s

      Zuzana Husovská

      Karlovo náměstí 10

      Praha 2

      120 00

      Czech Republic



      Please, contact me if you need further information.

      Thank you and best regards,



      Zuzana Husovska





      Zuzana Husovská

      TAX Analyst





      Philip Morris ČR a.s.

      Karlovo náměstí 10

      120 00 Praha 2

      Tel.: +420 266 702 233

      Email: zuzana.husovska@pmi.com
      Avatar
      schrieb am 19.07.13 15:01:25
      Beitrag Nr. 70 ()
      Inzwischen habe ich eine Antwort vom Bundesverband Deutscher Banken bekommen.

      Sehr geehrter Herr,

      die Probleme bei der Rückerstattung bzw. Ermäßigung von internationaler Quellensteuern, die Sie beschreiben, sind leider seit langem bekannt und bisher ungelöst. Erforderlich sind aus unserer Sicht möglichst einheitliche Regelungen zu Inhalt und Verfahren für alle Staaten, die Anleger und Finanzintermediäre von bürokratischen Hindernissen entlasten. Daher setzt sich der Bankenverband aktiv dafür ein, die internationalen Verfahren zur Quellensteuerentlastung im Sinne eines ungehinderten Kapitalverkehrs über die Grenze zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.

      Der beigefügte Aufsatz enthält einen Überblick über diesbezügliche aktuelle Initiativen auf internationaler Ebene. Die OECD hat Anfang diesen Jahres Empfehlungen in Form eines umfassenden sog. "TRACE Implementation package" veröffentlicht. Zuletzt hat zudem eine EU-Arbeitsgruppe (sog. T-BAG), die sich seit Jahren mit der Thematik befasst, ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Diese Dokumente finden Sie unter den angegebenen Links. Wir hoffen, dass diese Unterlagen für Sie von Interesse sind.

      Mit freundlichen Grüßen

      Anne van Dülmen

      Aufsatz:
      (See attached file: 1827972.pdf)

      TRACE:

      http://www.oecd.org/ctp/exchange-of-tax-information/TRACE_Im…

      T-BAG:
      http://ec.europa.eu/internal_market/financial-markets/docs/c…
      -------------------------------------------------------
      RAin Anne van Dülmen

      Bundesverband deutscher Banken e.V.
      Geschäftsbereich Steuern
      Direktorin

      Burgstr. 28
      10178 Berlin
      Tel. 030-1663-3260
      Fax 030-1663-3299
      anne.van.duelmen@bdb.de
      www.bankenverband.de
      Avatar
      schrieb am 19.07.13 15:02:21
      Beitrag Nr. 71 ()
      Avatar
      schrieb am 19.07.13 15:03:55
      Beitrag Nr. 72 ()
      Avatar
      schrieb am 19.07.13 15:05:36
      Beitrag Nr. 73 ()
      Avatar
      schrieb am 19.07.13 15:06:40
      Beitrag Nr. 74 ()
      Avatar
      schrieb am 19.07.13 15:07:28
      Beitrag Nr. 75 ()
      Avatar
      schrieb am 19.07.13 15:08:07
      Beitrag Nr. 76 ()
      Avatar
      schrieb am 21.07.13 16:42:47
      Beitrag Nr. 77 ()
      Von Philip Morris in Tschechien habe ich ein Word Dokument "Declaration of beneficial ownership" erhalten. Die "Tax Identification Number" bekommt man scheinbar hier

      http://www.centraldepository.cz/index.php/en/

      da es heißt "or date of birth" habe ich mein Geburtsdatum angegeben.



      Prohlášení skutečného vlastníka / Declaration of beneficial ownership




      Zahraniční osoba / společnost
      Foreign Company / Individual

      DIČ nebo datum narození

      TIN (Tax Identification Number) or date of birth

      Adresa v zemi rezidence
      Address in the state of residency




      Já, níže podepsaný, tímto prohlašuji, že výše uvedená osoba / společnost je skutečným vlastníkem příjmu Philip Morris ČR (CS0008418869), který jí plyne od Komerční banky, a.s., a že tento příjem je podle daňového práva státu její rezidence považován za její příjem.
      I hereby declare that the above mentioned company / individual is the beneficial owner of the income of Philip Morris ČR a.s.(CS0008418869) received from Komerční banka, a.s. and that the income is considered as an income of the above mentioned company / individual under the tax legislation of the state of residency of the company / individual.
      V případě, že by se výše uvedené skutečnosti změnily u kteréhokoliv v budoucnu obdrženého příjmu, zavazuji se o změnách neprodleně informovat Komerční banku, a.s./Philip Morris ČR a.s
      In case of any changes related to the beneficial owner of any future income from Philip Morris ČR received from Komerční banka, a.s. I will inform Komerční banka, a.s. /Philip Morris ČR a.s .without undue delay.


      V / In ___________________________________ datum / date ________________







      Podpis / Signature
      (pro společnost: oprávněná osoba)
      (for companies: authorized person)
      Avatar
      schrieb am 21.07.13 16:55:24
      Beitrag Nr. 78 ()
      Ich habe mir einen Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer auf Englisch zusammengeschuster. Da mein Englisch in dieser Hinsicht, so gut nun auch wieder nicht ist, verzichte ich darauf ihn hier zu veröffentlichen.

      Als Inhalt habe ich angegeben wie viel Dividende ich bekommen habe, was abgezogen wurde und wie viel ich laut DBA erstattet haben möchte.

      Dazu noch meine Bankverbindung IBAN/Swift

      Beigefügt habe ich meine Ansässigkeitsbescheinigung/Wohnsitzbescheinigung (stellt das Finanzamt aus) den Auszug der Dividendengutschrift und die "Declaration of beneficial ownership".

      Das ganze geht morgen per Post an

      Philip Morris ČR a.s
      Zuzana Husovská
      Karlovo náměstí 10
      120 00 Praha 2
      Czech Republic

      Dann heißt es erst mal abwarten, ob das alles so passt.

      Wie es sich mit anderen Tschechischen Gesellschaften verhält muss ich erst noch herausfinden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.13 15:32:52
      Beitrag Nr. 79 ()
      Ich hatte beim Bundesministerium der Finanzen noch mal nachgehakt und nun die folgende Antwort erhalten. Es läuft wieder darauf hinaus, man müsse sich selbst kümmern. Für mich ein schlechter Witz und alles andere als das, was ich von einem Staat erwarten würde.

      Einmal mehr muss man sich fragen, wofür man in Deutschland eigentlich Steuern zahlt.



      vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Finanzen. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und durch Rücksprache mit dem zuständigen Referat komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Ich bitte um Ihr Verständnis.

      Inwieweit Dividendenzahlungen, die eine in Deutschland ansässige Person aus dem Ausland bezieht, einer ausländischen Quellensteuer unterliegen, richtet sich sowohl nach dem nationalen Steuerrecht des anderen Staates als auch nach dem zwischen Deutschland und dem anderen Staat vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). In den von Deutschland vereinbarten DBA wird nahezu einheitlich geregelt, dass auch der Staat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist (sog. Quellenstaat) höchstens 15 Prozent Quellensteuer auf Dividenden erheben darf.

      Die Berücksichtigung ausländischer Quellensteuern erfolgt grundsätzlich bereits bei Erhebung der deutschen Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer). Davon abweichend wird die deutsche Kapitalertragsteuer ohne Berücksichtigung der ausländischen Steuer erhoben, wenn im betreffenden ausländischen Staat nach dem Recht dieses Staates ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung der ausländischen Steuer besteht. Denn die deutschen Zahlstellen können bei der Gutschrift ausländischer Dividenden Einzelheiten des kapitalertragsteuerpflichtigen Sachverhalts nicht erkennen. Deshalb werden im automatisierten Verfahren von den Zahlstellen (Kreditinstituten) nur die ausländischen Quellensteuern angerechnet, für die kein Erstattungsanspruch im Quellenstaat geltend gemacht werden kann.

      Das heißt, erhebt der Quellenstaat nach seinem nationalen Steuerrecht eine Quellensteuer die dem DBA-Steuersatz entspricht - beispielsweise i.H.v. 15 % - wird diese Steuer vollumfänglich mit der in Deutschland erhobenen Abgeltungssteuer verrechnet. Erhebt der Quellenstaat eine höhere Quellensteuer als der im DBA vorgesehene Steuersatz, kann die ausländische Steuer nur bis zur Höhe des DBA-Steuersatzes auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Hinsichtlich des darüber hinausgehenden Betrages hat der Dividendenempfänger einen Entlastungsanspruch gegenüber dem Quellenstaat. Wie dieser Entlastungsanspruch geltend gemacht werden kann richtet sich nach den nationalen Regelungen des anderen Staates; in Ihrem Fall nach den Bestimmungen Tschechiens.

      Da es sich um Verfahren der jeweiligen Vertragsstaaten, nach deren nationalen Recht handelt, hat das Bundesministerium der Finanzen keinen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Entlastungsverfahren. Gleichwohl setzt sich das Bundesministerium der Finanzen dafür ein, dass in Deutschland ansässigen Dividendenempfängern die Rückerstattung zu viel einbehaltener ausländischer Quellensteuern ermöglicht wird. Daher engagiert sich Deutschland sowohl auf europäischer Ebene als auch im Rahmen der OECD für eine Vereinheitlichung der Entlastungsverfahren. Wann diese Initiativen zu konkreten Verfahrensänderungen in den beteiligten Staaten führen werden, ist derzeit allerdings noch nicht absehbar.

      Ich empfehle Ihnen, sich wegen einzelner Fragen oder Beschwerden zu den Erstattungsverfahren anderer Staaten direkt an die Finanzabteilungen bei den Botschaften der Quellenstaaten zu wenden, so z. B. an die:

      Botschaft der Tschechischen Republik

      Wilhelmstraße 44
      10117 Berlin
      Telefon: 030 / 226 38 - 0
      E-Mail: berlin@embassy.mzv.cz

      Konsularabteilung:
      Telefon: 030 / 22 63 81 21/23/24
      Fax: 030/ 229 40 33

      Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Auskunft im Hinblick auf eine unkomplizierte Anrechnung oder Erstattung der ausländischen Quellensteuer erteilen zu können, hoffe aber, Ihnen bei Ihrem Anliegen trotzdem behilflich gewesen zu sein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag

      Doris Frauenrath
      ________________________
      Referat für Bürgerangelegenheiten
      - Leitungsstab -

      Bundesministerium der Finanzen
      Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

      Telefon: 030-18682-3300
      Fax: 030-18682-2297
      E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
      Internet: http://www.bundesfinanzministerium.de
      Avatar
      schrieb am 07.08.13 15:39:30
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.086.677 von betterthantherest am 21.07.13 16:55:24Letzter Stand.

      Ich bin nicht als Eigentümer eingetragen.

      However, you are not listed as the direct Philip Morris ČR shareholder on the official list of shareholders held by the Central Securities Depository Prague

      Liegt wahrscheinlich daran, dass die Aktien über Clearstream verwaltet werden.

      Die Tschechen tun offensichtlich alles, um sich vor einer Rückerstattung der Quellensteuern zu drücken und die Behörden in Deutschland und der Schweiz sehen tatenlos zu.

      Fragt mich mal ob ich mich heute schon geärgert habe.

      Das mit der Petition kann ich auch sein lassen. Man würde auf die laufenden Bestrebungen (Beitrag 71) verweisen.

      Ich habe schon vor Jahren eine Petition in einem anderen Zusammenhang eingereicht. Seinerzeit machte man, wie es so schön heißt, den Bock zum Gärtner. Mein "Gegenpart" durfte als Sachverständiger seine "qualifizierte" Meinung kundtun, der man sich dann angeschlossen hat und das war es dann.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.13 17:24:49
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.199.563 von betterthantherest am 07.08.13 15:39:30
      Unter dem Deckmantel der steurgerechtigkeit werden hält die steuern erhöht.... Die erhöhen ja nicht um dir anschließend die steuern wieder zu erstatten :p neeee die wollen die schön behalten und du bist ja auch kein Wähler in CR also was soll's

      net ärgern.... es gibt genügend Börsen wo man klasse Aktien kaufen kann OHNE Doppelbesteuerung z.b. GB, USA, Bermuda, VA etc....

      Frankreich, CR etc. Halt links liegen lassen :)
      Avatar
      schrieb am 28.08.13 19:40:45
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.869.819 von betterthantherest am 18.06.13 14:32:14ich wäre sofort dabei.

      dort gibt es doch diese Online Petitionen. Ab einer bestimmten Summe von Ja Stimmen (geht alles online) muss sich damit der Bundestag befassen.

      Ich hab auch einige schöne Dividendenaktien im Depot. Spanien / Frankreich... wirds einem schon übel.

      Normal könnte man alles so regeln wie mit USA / einfach den Wisch ausfüllen fertig. Oder die Länder sollten es machen wie GB - gar keine Steuern.

      Mach mal..ich weiss leider nicht wie der Link heisst. Ich würde dann online sofort bestätigen...

      Grüße.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.08.13 16:15:58
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.344.789 von Baikani am 28.08.13 19:40:45Ein Problem könnte tatsächlich die Steuerhoheit der Länder sein, die die Quellensteuern erheben.

      In diesem Zusammenhang habe ich gerade vorhin die Französische Botschaft angeschrieben und die Auswirkung der Französischen Regelung auf Kleinanleger geschildert.

      Entweder zahlt man hohe Steuern oder hohe Bankgebühren, die es für Kleinanleger wirtschaftlich uninteressant macht die Steuer zurück zu fordern.

      Wegen Tschechien habe ich mich noch mal an das Tschechische Finanzministerium gewandt. Eine Antwort steht noch aus.

      Meine Versuche die Presse auf das ganze Thema aufmerksam zu machen, haben leider nicht gefruchtet. Ohne ausreichende Unterstützung sehe ich für eine Petition nur geringe Aussichten.
      Avatar
      schrieb am 29.08.13 16:32:04
      Beitrag Nr. 84 ()
      Das meint die ING-DiBa zur Rückerstattung der Französischen Quellensteuer.

      Die französischen Behörden akzeptieren den Erstattungsbeleg nur dann, wenn dieser von der ausländischen Lagerstelle vorgelegt wird.

      Auf Wunsch übernehmen wir auch die Weiterleitung des Erstattungsantrages für Sie. Es fallen dann 50 Euro zuzüglich Fremdgebühren von etwa 60 Euro zuzüglich 19 %Mehrwertsteuer pro Dividendenzahlung an. Diese werden Ihrem Depotverrechnungskonto sofort belastet.

      Die Weiterbearbeitung erfolgt bei der Lagerstelle. Dort werden die ausländischen Wertpapiere unserer Kunden verwaltet. Da wir Ihren Antrag nicht abschließend bearbeiten, haben wir keinen Einfluss auf den Geldeingang.


      Ich habe dann geschrieben ich könnte den Erstattungsantrag ja auch selbst an die Lagerstelle schicken. Hier die Antwort.

      Wir prüfen die Anträge auf Vollständigkeit sowie deren korrekte Befüllung und leiten diese weiter. Bitte reichen Sie uns die Formulare ausgefüllt und unterzeichnet im Original ein.

      50 Euro für praktisch nichts.

      Ich weiß schon, warum ich Bankster nicht leiden kann.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.08.13 20:16:44
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.350.603 von betterthantherest am 29.08.13 16:32:04"Bankster" :laugh:

      Ein schönes Wochenende wünscht
      Jupp
      Avatar
      schrieb am 16.09.13 13:55:56
      Beitrag Nr. 86 ()
      Ich hatte das Tschechische Finanzministerium wegen der Probleme bei der Rückerstattung der Quellensteuer angeschrieben. Hier die Antwort.

      Die Generaldirektion für Finanzen ist nur kompetent, die unverbindliche allgemeine Auslegung der Steuergesätze und Verträge, zu bieten. Die ist nicht zuständing in die bestimmten Steuerverfahren der zuständingen Steuerbehörde zu geben. Die Anfragen der Öffentllichket sind auf einer allgemeinen Ebene unter Bezugnahme auf die entsprechenden Bestimmungen zu beantworten – siehe vorherige e-mail.

      In komplizierten Fällen, wie das erwähnte Fall, müssen Sie sich an den zertifizierten Steuerberater oder an Ihr Finanzamt zu wenden (zu Ihrer Information stellen wir fest, dass im Falle von Problemen im Zusammenhang mit der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommen, gibt es eine Möglichkeit aus diesem Abkommen – siehe Artikel 25 des Abkommens – Verständigungsverfahren, zu nutzen).

      Für Vollständigkeit teilen wir Ihnen mit, dass tschechische Finanzbeamte in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften, in der auch Princip der Vermögenseinkommen festgelegt wird – siehe unser e-mail, zu verfahren.



      Mit freundlichen Grüssen



      Ist schon eine Frechheit was in Behörden so abgeht. Niemand ist für irgendwas zuständig.

      Aus Sicht des normalen Kleinanlegers sind die ganzen Doppelbesteuerungsabkommen total nutzlos. Entweder man zahlt die ungerechtfertigte Steuer, oder die Rückerstattung wird einem unmöglich gemacht, oder man gibt sein Geld gleich an die Bank weiter. Es ist und bleibt eine riesige Sauerei.


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      35% Quellensteuer. Wäre es nicht an der Zeit für eine Art shitstorm?