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    Vonovia (vorm. Deutsche Annington Immobilien SE) (Seite 78)

    eröffnet am 19.06.13 20:23:14 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:50:57 von
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      schrieb am 05.01.24 14:49:44
      Beitrag Nr. 10.005 ()
      wenn der staat eine aufgabe übernimmt, kostet sie i.d.R. das dreifache. deshalb sind staatliche bewirtschaftete immobilien auch innerhalb kürzester zeit abbruchreif.
      Vonovia | 27,01 €
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      schrieb am 05.01.24 14:37:13
      Beitrag Nr. 10.004 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.056.349 von hannes24 am 05.01.24 14:29:50Wen ich die Mieten erhöhe und Mietern passt es nicht, sollen die sich woanders etwas suchen . Kaufe ich mir ein neues Auto muss ich ja auch den Betrag bezahlen den das Autohaus will ,oder
      Vonovia | 26,85 €
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 14:29:50
      Beitrag Nr. 10.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.053.694 von cecoboy am 05.01.24 08:14:14
      Zitat von cecoboy:
      Zitat von Roberto24: Der Staat übernimmt die Miete und die Mieter können trotzdem nach Mallorca fliegen


      Genau, und das ist halt nicht gerecht. Es besteht ein Grundrecht auf Wohnen und Urlaub. Sobald die Vonovia wieder in staatlichen Händen ist, kann die Miete gesenkt, der Staat entlastet und die Mieter trotzdem in den Urlaub fliegen. Mit dem freiwerdende Geld kann die Bauindustrie unterstützt werden, die sich dann dauerhaft zu niedrigen Mieten verpflichtet. Alle gewinnen, außer ein paar angelsächsische Großaktionäre aus der Spähre des Trumpschen Utopía. Willkommen in der Realität.


      Utopisches Parteiprogramm

      Freibier für uns alle ! Die Chinesen und Inder zahlen
      Vonovia | 27,20 €
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      Avatar
      schrieb am 05.01.24 14:28:24
      Beitrag Nr. 10.002 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.056.169 von georg60 am 05.01.24 14:04:06
      Zitat von georg60: Wird ein Grundstückseigentümer enteignet, dann muss er für den Verlust seines Vermögens entschädigt werden. Art. 14 Abs. 3 GG (Grundgesetz) sieht hierzu vor, dass die „Entschädigung unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“ ist.


      Das gibt es doch ein Gutachten zu, dass im Rahmen von "Enteignet Deutsche Wohnen" erstellet wurde. Gibt's bei google.

      Du investierst hier, ohne das Gutachten gelesen zu haben? Mutig. Viel Spaß.
      Vonovia | 27,20 €
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      Avatar
      schrieb am 05.01.24 14:05:38
      Beitrag Nr. 10.001 ()
      Enteignung
      Nur Fiktiv!
      Mich würde die Höhe der Abfindung interessieren.
      Wer kann da was beitragen?
      Vonovia | 27,16 €

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      Avatar
      schrieb am 05.01.24 14:04:06
      Beitrag Nr. 10.000 ()
      Wird ein Grundstückseigentümer enteignet, dann muss er für den Verlust seines Vermögens entschädigt werden. Art. 14 Abs. 3 GG (Grundgesetz) sieht hierzu vor, dass die „Entschädigung unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“ ist.

      Man könnte aufgrund dieser Formulierung in der Verfassung auf die Idee kommen, dass die Höhe der Enteignungsentschädigung eher zufällig und bei Ebbe in der Staatskasse entsprechend gering ausfällt, nachdem „die Allgemeinheit“ grundsätzlich wenig Interesse daran hat, dem enteigneten Eigentümer eine hohe Entschädigung zu bezahlen.

      Regelmäßig sehen die Gesetze jedoch vor, dass der betroffene Eigentümer einen angemessenen Ausgleich für den Verlust seines Eigentums erhalten soll, der ihn in die Lage versetzen soll, sich einen vergleichbaren Gegenstand zu beschaffen. In aller Regel wird der Eigentümer mit dem Verkehrswert entschädigt, den sein Eigentum zum Zeitpunkt des Enteignungsbeschlusses hatte.

      Nähere Auskünfte zur Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken gibt die auf Grundlage von § 199 BauGB (Baugesetzbuch) erlassene Wertermittlungsverordnung (WertV). Zur Ermittlung des Verkehrswerts können von der Enteignungsbehörde danach das so genannte Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren herangezogen werden.
      Vonovia | 27,16 €
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 13:45:13
      Beitrag Nr. 9.999 ()
      Igno Liste und Ruhe. Hier geht es nicht mehr um das Unternehmen sondern reine Meinungsmacher gegenüber den bösen Kapitalisten. Es steht jedem frei sich eine andere Wohnung zu suchen. Oh können sie es sich nicht leisten, dann wird es an mangelnder Qualifikation liegen, denn wenn ich etwas gut kann, verdiene ich auch genug Geld. Also ist jeder der in einer herunter gekommenen Wohnung lebt auch in gewissen Teilen selbst dafür verantwortlich. Ist hart wenn man das jemandem ins Gesicht sagt, aber es steckt in den aller meisten fällen die Wahrheit dahinter. Also selbst schuld. Das was hier aber von einer bestimmten Person propagiert wird ist Kommunismus pur. Und wir wissen alle, der ist bisher überall gescheitert.
      Vonovia | 27,20 €
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 13:13:20
      Beitrag Nr. 9.998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.055.422 von georg60 am 05.01.24 12:03:05
      Zitat von georg60: In unserer Stadt waren die sozialen Wohnungen der Stadt die herunter gekommensten. Total abgesandelt, bis diese verkauft und durch neuen Eigentümer saniert bzw. teilsaniert wurden.
      Gute Wohnungen kosten Geld.
      Wir reden hier nicht von Miethaien.


      Zu dieser Einstellung kann man kommen. Aber es gibt in Deutschland halt genug Wohnung, die von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften verwaltet werden, die eben die Mieteinnahmen zur Verwaltung und Instandhaltung der Wohnungen einsetzen und nicht nicht zur Tilgung von Schulden oder Dividende an Aktionäre. Wenn wir bei der Vonovia von einem FFO von 2 Mrd. EUR sprechen, wäre das Geld vielleicht bei der Reparatur von Heizungen besser aufgehoben. Das Beispiel Vonovia zeigt , dass Wohnungen in der Hand von profitorientierten börsennotierten Unternehmen die nicht mit Geld umgehen können, vielleicht nicht die beste Entscheidung war. Der Fehler muss korrigiert werden.
      Vonovia | 27,14 €
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 13:02:57
      Beitrag Nr. 9.997 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.055.515 von Toscanoptic am 05.01.24 12:18:36
      Zitat von Toscanoptic: [
      Wer also Wohnungen vermietet, dient damit schon dem Wohle der Allgemeinheit, eben weil er Wohnraum zur Verfügung stellt. Über einen Mietpreis steht da nichts. Sollte der Staat oder Teile der Bürgerschaft der Meinung sein, dass Wohnungen zu teuer vermietet werden, kann der Staat oder jeder Bürger selbst dafür sorgen, dass günstiger Wohnraum entsteht.


      Ja, oder er begrenzt die Mieten per Gesetz. Voilá. Eurer Problem ist ja, dass die Mietentwicklung gesetzlich begrenzt ist und dadurch eine Entwicklung nach Angebot und Nachfrage auch nur im begrenzten Umfang möglich ist. Ihr versucht zwar immer die positiven Effekte auf die Gewinne der Vonovia durch die Wohnungsmisere darzustellen, leider sieht die Realität halt anders auch. Durch die Mietpreisbremse hat die Entwicklung nach Angebots/Nachfrage an Wohnraum keinen wahrnehmbaren positiven Effekt auf die Gewinne der Vonovia. Ihr müsst also irgendwie den Gesetzgeber dazu überreden, dass er das ändert. Da Rechtspopulisten wie Herr Söder und Frau Weidel zwar viel reden, wenn der Tag lang ist, aber vor Taten dann doch zurückschrecken, wenn der Volkszorn ausgelöst durch Mieterhöhungen den Mob auf die Straße treibt, wünsche ich Euch natürlich viel Glück dabei, dass eine zukünftige "bürgerliche" Koalition aus CSU und AFD Gesetze erlässt, um die Sanierung der Vonovia von Tante Gerda finanzieren zu lassen. Eurer Problem ist aber, dass die Vonovia so einen miesen Ruf hat, dass es dieser schwer fallen wird, entsprechende Lobby-Arbeit zu leisten. Ich kenne niemanden außer einer handvoll AFDler und Manchester Kapitalisten hier im Forum, die irgendwie diesem Unternehmen ein Träne nachweinen würden. Ich beobachte und kommentiere aber weiter. Die Uhr tickt.
      Vonovia | 27,19 €
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 12:18:36
      Beitrag Nr. 9.996 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.053.694 von cecoboy am 05.01.24 08:14:14
      Zitat von cecoboy:
      Zitat von Roberto24: Der Staat übernimmt die Miete und die Mieter können trotzdem nach Mallorca fliegen


      Genau, und das ist halt nicht gerecht. Es besteht ein Grundrecht auf Wohnen und Urlaub. Sobald die Vonovia wieder in staatlichen Händen ist, kann die Miete gesenkt, der Staat entlastet und die Mieter trotzdem in den Urlaub fliegen. Mit dem freiwerdende Geld kann die Bauindustrie unterstützt werden, die sich dann dauerhaft zu niedrigen Mieten verpflichtet. Alle gewinnen, außer ein paar angelsächsische Großaktionäre aus der Spähre des Trumpschen Utopía. Willkommen in der Realität.


      Die Artikel im Grundgesetz würde ich gerne sehen, die ein Grundrecht auf Wohnen und Urlaub garantieren! Das Grundgesetz ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat!!
      Hier der einschlägige Artikel 14 im Grundgesetz:

      (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
      (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.


      Wer also Wohnungen vermietet, dient damit schon dem Wohle der Allgemeinheit, eben weil er Wohnraum zur Verfügung stellt. Über einen Mietpreis steht da nichts. Sollte der Staat oder Teile der Bürgerschaft der Meinung sein, dass Wohnungen zu teuer vermietet werden, kann der Staat oder jeder Bürger selbst dafür sorgen, dass günstiger Wohnraum entsteht. Die öffentliche Hand kann kommunale Wohnbaugesellschaften gründen und der Bürger kann Wohnbaugenossenschaften gründen und dann ebenfalls günstige Wohnungen bauen, die er dann auch selbst nutzen kann. Gerade das Genossenschaftswesen bietet da üppige Möglichkeiten, damit jeder zu einer Wohnung kommen kann. Das würde dann gleichzeitig dazu führen, dass aufgrund eines reichlichen Angebots an neuen Mietwohnungen -wie angedeutet - der Miethai Vonovia auf seinen verschimmelten Wohnungen sitzen bleiben würde und in die Insolvenz müsste.
      Vonovia | 27,12 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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