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    Verluste aus Aktien verfallen? Umwandeln möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.10.13 14:08:45 von
    neuester Beitrag 23.10.13 21:15:11 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.187.439
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      schrieb am 20.10.13 14:08:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Gemeinde!

      Ich habe paar Fragen. Zu Steuern, Aktienverlusten und der eventuell möglichen Umwandlung ... und möglicher externer Hilfe

      Ich habe alte Verluste aus Aktiengeschäften die ja Ende des Jahres verfallen. Es geht um etwas über 16.000 Euro.
      Meine Beraterin von einem Lohnsteuer Hilfe Verein hat mir mal gesagt, dass man alte Verluste in neue umwandeln kann. Geht das wirklich?

      Oder gibt es hier eventuell Leute die mir helfen könnten diese Verluste zurückzuholen? Ich beschreibe euch mal ein Szenario ... wäre dies möglich? Entschuldigt das ich dies so offen schreibe, aber mir geht es z.Z. nicht gut und brauche Hilfe.

      Einige von euch verdienen mit Sicherheit gut an Aktien. Wäre folgender beschriebener Fall möglich?

      Wobei ich eher eine Person suche für folgendes Szenario ... falls dich möglich ist.

      Person XY der von Börsengewinnen lebt oder regelmässig daran verdient zahlt ja seine Steuern auf die Gewinne. Diese Person macht auf seinen Namen ein neues Konto auf. Dann wird man ja immer gefragt, ob man die Aktiengeschäfte für sich selbst macht oder für einen anderen. Dann wird mein Name angegeben, damit ich dann offiziell Gewinne gemacht habe und mir so über den Jahressteuerausgleich meine Verluste zurückholen kann. Tut mir leid, dass ich danach frage. Ich will unbedingt mein Leben ändern und diese Summe zu verlieren wäre sehr ärgerlich. Kennst Ihr jemand der das machen würde? Und würde das so gehen? Ich will nichts geliehen haben. Derjenige macht ganz normal seine Aktiengeschäfte von seinem Konto aus. Nur offiziell in meinem Namen.

      Viele Grüße
      Jürgen

      P.S. bitte erschlagt mich nicht wegen meinem Vorschlag
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.13 14:42:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.660.007 von JSchulte am 20.10.13 14:08:45Das geht nicht, das wäre Geldwäsche (?) und Steuerhintertziehung. Auch wenn es Dir nicht gut geht: wir haben hier im Forum diverse Möglichkeiten in extensio diskutiert, wie die Verluste risikolos bzw. mit sehr geringem risiko umgewandelt werden können.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.10.13 20:04:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.660.097 von Taxadvisor am 20.10.13 14:42:40wo steht es, dass man alte Verluste umwandeln kann?
      Avatar
      schrieb am 20.10.13 20:51:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Immerhin wären noch gut 2 Monate Zeit, auf legalen Wegen Gewinne zu erzielen. Allerdings ohne nennenswertes Eigenkapital geht es natürlich nicht. Ansonsten müsste man schauen, dass man 2 Depots hat, in einem entseht Gewinn, der noch vor Jahresende verrechnet wird, im anderen Verlust, der erst im neuen Jahr realisiert wird. Im einen Depot liegen die Calls auf BMW, im anderen die Puts auf Daimler.
      Avatar
      schrieb am 21.10.13 23:39:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von JSchulte: Hallo liebe Gemeinde!

      Ich habe paar Fragen. Zu Steuern, Aktienverlusten und der eventuell möglichen Umwandlung ... und möglicher externer Hilfe

      Ich habe alte Verluste aus Aktiengeschäften die ja Ende des Jahres verfallen. Es geht um etwas über 16.000 Euro.
      Meine Beraterin von einem Lohnsteuer Hilfe Verein hat mir mal gesagt, dass man alte Verluste in neue umwandeln kann. Geht das wirklich?

      Oder gibt es hier eventuell Leute die mir helfen könnten diese Verluste zurückzuholen? Ich beschreibe euch mal ein Szenario ... wäre dies möglich? Entschuldigt das ich dies so offen schreibe, aber mir geht es z.Z. nicht gut und brauche Hilfe.

      Einige von euch verdienen mit Sicherheit gut an Aktien. Wäre folgender beschriebener Fall möglich?

      Wobei ich eher eine Person suche für folgendes Szenario ... falls dich möglich ist.

      Person XY der von Börsengewinnen lebt oder regelmässig daran verdient zahlt ja seine Steuern auf die Gewinne. Diese Person macht auf seinen Namen ein neues Konto auf. Dann wird man ja immer gefragt, ob man die Aktiengeschäfte für sich selbst macht oder für einen anderen. Dann wird mein Name angegeben, damit ich dann offiziell Gewinne gemacht habe und mir so über den Jahressteuerausgleich meine Verluste zurückholen kann. Tut mir leid, dass ich danach frage. Ich will unbedingt mein Leben ändern und diese Summe zu verlieren wäre sehr ärgerlich. Kennst Ihr jemand der das machen würde? Und würde das so gehen? Ich will nichts geliehen haben. Derjenige macht ganz normal seine Aktiengeschäfte von seinem Konto aus. Nur offiziell in meinem Namen.

      Viele Grüße
      Jürgen

      P.S. bitte erschlagt mich nicht wegen meinem Vorschlag


      Lieber Jürgen,
      Dein gesunder Männerverstand sollte Dir sagen, dass das so nicht geht! Deine liebe Steuerverbraterin sollte Dir aber immer die voll Information geben: Dieser Verlusttopf "verfällt" nicht, es lassen sich nur keinen Gewinne aus Wertpapiergeschäften mehr verrechnen, wohl aber andere "private Veräußerungsgeschäfte", Du müsstest nur den Ferrari oder Deine Gemäldesammlung unterjährig mit Gewinn verkaufen, oder aus Deinem umfangreichen Immobilienbesitz was abstoßen, es sollte aber steuerlich auch sauber erworben sein.
      Noch ein gut gemeinter Rat: Du wirst mit Sicherheit ein vermögender Mann und Du genau so viel Energie, Fleiß und Verstand in legale Arbeit investierst, wie Du potentiell in "fragwürdige" Projekte zu investieren bereit bist!

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      Avatar
      schrieb am 22.10.13 10:57:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es gibt auch legale Möglichkeiten und dazu schon diverse Diskussionen. schau auch mal in

      http://der-privatier.com/altverluste-verfallen/
      Das Buch muss man dazu nicht unbedingt kaufen, ist nur ein möglicher Ansatz.
      Allerdings wird die Zeit langsam knapp..


      Sehenden Auges in ein Steuerstrafverfahren rennen, hat aber auch was :-) Danach sind die Altverluste dien kleinstes Problem :-)
      Avatar
      schrieb am 22.10.13 13:43:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Depotmahlzeit Aber wie viele arbeiten mit weit mehr Energie, Fleiß und Verstand, als ein Boardeintrag auf wallstreet-online erfordert, und kommen doch auf keinen grünen Zweig ??

      Es liegt in der Systematik der Abgeltungssteuer, Gewinne zu besteuern und Verluste nicht zu berücksichtigen. Im Wirtschaftsleben wird es immer so sein, dass die Gewinne bei einzelnen Marktteilnehmern anfallen und die Verluste bei anderen. Vieles am Börsengeschäft ist ja letztlich ein Nullsummenspiel, bei dem Einzelne verlieren, seien es nun Peschvögel oder schlicht unerfahrene Anleger oder seien sie zufällig investiert, wenn der Markt mal wieder crasht, wie 2008.

      Fairerweise hätte der Gesetzgeber entweder eine Negativsteuer als Vergütung für Verluste einführen müssen oder zumindest einen Handel mit Verlustvorträgen erlauben. Bei den Verlustvorträgen von Firmen gilt übrigens ähnliches. Die Firmen zahlen brav Steuern, aber die Verluste aus einer Insolvenz können meist nie mehr verrechnet werden. Ähnliches gilt auch für ausländische Unternehmen, die ihre in Deutschland verbuchten Verluste kaum grenzüberschreitend verrechnen können.

      Wenn als die Methoden der Steuerfestsetzung so fragwürdig sind (Gewinne besteuern, Verluste vergessen), sagt der gesunde Menschenverstand, dass man die Regelungen bei den Anlageentscheidungen entsprechend berücksichtigen muss. Es ist ja nicht der Bürger, sondern der Staat, der hier mit seiner fragwürdigen Regelung und einem völlig willkürlichem Verfallstermin Kopfzerbrechen bereitet. Ob sowas (Enteignung der Verlustvorträge) überhaupt Verfassungskonform ist, werden dann wahrscheinlich wieder die Gerichte prüfen müssen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.13 16:35:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von honigbaer: Wenn als die Methoden der Steuerfestsetzung so fragwürdig sind (Gewinne besteuern, Verluste vergessen), sagt der gesunde Menschenverstand, dass man die Regelungen bei den Anlageentscheidungen entsprechend berücksichtigen muss. Es ist ja nicht der Bürger, sondern der Staat, der hier mit seiner fragwürdigen Regelung und einem völlig willkürlichem Verfallstermin Kopfzerbrechen bereitet. Ob sowas (Enteignung der Verlustvorträge) überhaupt Verfassungskonform ist, werden dann wahrscheinlich wieder die Gerichte prüfen müssen.


      Das kann man so sehen, keine Frage. Aber das ist nur die halbe Wahrheit.

      Die Verlustvorträge sind in einer Zeit entstanden, in der man Gewinne in die Steuerfreiheit laufen lassen konnte und Verluste als steuerpflichtig realisiert hat ("Verluste besteuern, Gewinne vergessen"). Diese Asymmetrie ZUGUNSTEN der Steuerpflichtigen, hat der Gesetzgeber jetzt mit einer Asymmetrie zu Lasten der Anleger gekontert.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.10.13 09:59:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das tollste ist bei 16 TEUR Verlustvortrag geht es um ca. 4000 EUR Steuern, maximal. Bei halbe halbe kann der reiche Geschäftspartner mal eben 2000 EUR Steuerersparnis "verdienen". Juju ^^

      Das steht in keinem Verhältnis zum Aufwand. Selbst wenn es legal wäre.
      Avatar
      schrieb am 23.10.13 21:15:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      2.000 Euro = manchem sein ganzes Geld ?! :(
      Oder wird jetzt aus fiktiver Geldwäsche und Steuerbetrug ein fiktives Bagatelldelikt? :laugh:


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