Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 416)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 15.05.24 09:29:29 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.952.505 von buildtomorrow am 18.11.21 07:44:18
werden die Immos auch in zu breiten Spreads gehandelt bei den Neo-Maklern ??
Zitat von buildtomorrow: Die EZB spricht sich in ihrem gestern veröffentlichen Finanzstabilitätsbericht für aufsichtliche Maßnahmen gegen das Preishoch bei Wohnimmobilien aus
werden die Immos auch in zu breiten Spreads gehandelt bei den Neo-Maklern ??
TradeRepublic mit Studie zu PFOF
heute auf Finanz-szene.de:"Mit einer selbst in Auftrag gegebenen Studie will der Berliner Neobroker Trade Republic ein angeblich drohendes „Payment for Order Flow“-Verbot (siehe zu diesem Thema unser großes FAQ von voriger Woche) abwehren, berichten „Handelsblatt“ und „Börsen-Zeitung“ (jeweils Print) heute Morgen … +++ … So sei bei der von der WHU und der University of Southern Denmark durchgeführten Untersuchung herausgekommen, dass die Kurse bei Lang & Schwarz (also beim Handelsabwickler von Trade Republic) nur in knapp 1% der Fälle schlechter gewesen seien als bei einer Ausführung über Xetra – und in 21% der Fälle sogar besser … +++ … Wie die „Börsen-Zeitung“ zudem berichtet, soll die Entscheidung der EU-Kommission zum „Payment for Order Flow“-Modell unmittelbar bevorstehen … +++ … Jüngste Äußerungen der zuständigen Kommissarin McGuinness hatten bekanntlich nahegelegt, dass statt eines „PFOF“-Verbots wohl eher ein einheitliches Referenzpreis-Register (im Fachjargon: „Consolidated Tape“) angestrebt wird +++ Die EZB spricht sich in ihrem gestern veröffentlichen Finanzstabilitätsbericht für aufsichtliche Maßnahmen gegen das Preishoch bei Wohnimmobilien aus – eine Forderung, die vor allem Deutschland gelten dürfte"
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.949.784 von Zozzle am 17.11.21 20:33:03
ich würde denken das sie keinen anlass gesehen haben die risikovorsorge zu erhöhen. die 45mio würde ich daher als maximale schadenssumme sehen. ich würde die 45mio aber auch stehen lassen wenn sich abzeichnet das die summe geringer wird. und wnen der vorgang dann abgeschlossen ist würde ich die rückstellung auflösen.
ich würde jedenfalls nicht das risiko vom "rumgeeiere" eingehen. rückstellung bilden (ist halt so. kommt man nicht drum rum), rückstellung reduzieren (wäre vielleicht möglich, aber taktisch unklug falls es wieder erwarten anders kommt). mit pech rückstellung wieder erhöhen (wie will man das den aktionären erklären?). das bringt nur unruhe rein.
Zitat von Zozzle: Mal ne Frage: Die maximale Ergebnisbelastung beträgt 61 Mio. für den gesamten Zeitraum, dafür wurden unter Abwägung 45 Mio. Rückstellungen gebildet. Jetzt kommt ein Bescheid für 2 Jahre über 14 Mio.
LUS hat aber nicht im selben Zug die Rückstellungen angepasst. Falls der Bescheid geringer ist als erwartet, müsste LUS nicht auch unverzüglich die Rückstellungen anteilig für die Jahre verringern? Und andersrum, wenn diese 14 Mio. anteilig der Gesamtsumme von 61 Mio. entsprechen, müsste LUS nicht die Rückstellungen im Hinblick auf die anderen Jahre erhöhen?
Da sie nichts angepasst haben, würde dies bedeuten, dass wir mit einer Gesamtbelastung von 45 Mio für alle Jahre rechnen können?
ich würde denken das sie keinen anlass gesehen haben die risikovorsorge zu erhöhen. die 45mio würde ich daher als maximale schadenssumme sehen. ich würde die 45mio aber auch stehen lassen wenn sich abzeichnet das die summe geringer wird. und wnen der vorgang dann abgeschlossen ist würde ich die rückstellung auflösen.
ich würde jedenfalls nicht das risiko vom "rumgeeiere" eingehen. rückstellung bilden (ist halt so. kommt man nicht drum rum), rückstellung reduzieren (wäre vielleicht möglich, aber taktisch unklug falls es wieder erwarten anders kommt). mit pech rückstellung wieder erhöhen (wie will man das den aktionären erklären?). das bringt nur unruhe rein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.950.984 von PawnJo am 17.11.21 22:23:08
Ja das Urteil wird bereits von den Finanzämtern angewendet, indem Zinsen für den Zeitraum ab 2019 vorläufig nicht festgesetzt werden. Allerdings gilt dies nur für die "normalen" Zinsen nach § 233a AO.
Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) werden weiterhin mit 6% p.a. festgesetzt. Ob bei LuS Hinterziehungszinsen festgesetzt werden, ist derzeit nicht bekannt, da LuS ja keine Details zur Thematik veröffentlicht. Da es sich offenkundig um ein steuer-strafrechtliches Problem (Cum-Ex) handelt, sehe ich die Festsetzung von Hinterziehungszinsen als wahrscheinlich an - also dann 6% für auch Zeiträume ab 2019.
Zitat von PawnJo: Meint ihr das ist schon umgesetzt? Die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam. Vielleicht ist ja aus dieser Richtung mit einer positive Überraschung zu rechnen.
Pawn
Ja das Urteil wird bereits von den Finanzämtern angewendet, indem Zinsen für den Zeitraum ab 2019 vorläufig nicht festgesetzt werden. Allerdings gilt dies nur für die "normalen" Zinsen nach § 233a AO.
Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) werden weiterhin mit 6% p.a. festgesetzt. Ob bei LuS Hinterziehungszinsen festgesetzt werden, ist derzeit nicht bekannt, da LuS ja keine Details zur Thematik veröffentlicht. Da es sich offenkundig um ein steuer-strafrechtliches Problem (Cum-Ex) handelt, sehe ich die Festsetzung von Hinterziehungszinsen als wahrscheinlich an - also dann 6% für auch Zeiträume ab 2019.
Guten Abend in die Runde,
Ich schätze, dass die Rückstellungen nicht angepasst werden müssen da LuS wahrscheinlich im Vorfeld schon ziemlich genau berechnet hat was da auf sie zukommt. Ich rechne damit, dass die Rückstellungen die Nachforderungen + Zinsen ziemlich genau abdecken werden. LuS und das FA sind zwar Gegenspieler aber die reden trotzdem miteinander. Halte es daher für unwahrscheinlich, dass da Überraschungen auf uns zukommen. Einspruch einzulegen ist immer ein guter Schritt. Habe aber wenig Hoffnung, dass dieser von Erfolg gekrönt sein wird.
Die Höhe der Zinsen hat mich kurz schockiert...
Habe letztens im Radio gehört, dass der Strafzinsatz zu hoch ist und als verfassungswidrig erklärt wurden.
Eine kurze Internet Recherche hat folgendes ergeben:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 08.07.2021, Az.: 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 nach § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) verfassungswidrig ist.
Meint ihr das ist schon umgesetzt? Die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam. Vielleicht ist ja aus dieser Richtung mit einer positive Überraschung zu rechnen.
Gruß
Pawn
Ich schätze, dass die Rückstellungen nicht angepasst werden müssen da LuS wahrscheinlich im Vorfeld schon ziemlich genau berechnet hat was da auf sie zukommt. Ich rechne damit, dass die Rückstellungen die Nachforderungen + Zinsen ziemlich genau abdecken werden. LuS und das FA sind zwar Gegenspieler aber die reden trotzdem miteinander. Halte es daher für unwahrscheinlich, dass da Überraschungen auf uns zukommen. Einspruch einzulegen ist immer ein guter Schritt. Habe aber wenig Hoffnung, dass dieser von Erfolg gekrönt sein wird.
Die Höhe der Zinsen hat mich kurz schockiert...
Habe letztens im Radio gehört, dass der Strafzinsatz zu hoch ist und als verfassungswidrig erklärt wurden.
Eine kurze Internet Recherche hat folgendes ergeben:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 08.07.2021, Az.: 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 nach § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) verfassungswidrig ist.
Meint ihr das ist schon umgesetzt? Die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam. Vielleicht ist ja aus dieser Richtung mit einer positive Überraschung zu rechnen.
Gruß
Pawn
ja klar
Dividende
Wenn ich die Aktie heute kaufe bekomme ich dann dje Dividende?
hier mal ein Beitrag aus dem Ariva Forum vom 31.August 2021
Autor Raymond_Ja, Beitrag 8303
*****************************************************************
"Erhaltene Zinsen und Dividenden des L&S-Konzerns lt. den im Bundesanzeiger veröffentlichten L&S-Konzernabschlüssen (in Mio. EUR):
2011 55,093***
2010 25,851***
2009 19,893***
2008 14,181
2007 28,783
Summe: 143,801mio; daraus KapSt zzgl. SolZ (26,375%) = 37,927mio
***laut Kapitalflussrechnung"
*****************************************************************
ich habe das jetzt nicht nachgeblättert im Bundesanzeiger, aber wenn das auch Grundlage der Berechnungen seitens LUS ist, dann sehen wir
dass 2008 und 2008 nicht die "dicken Brocken" sind, sondern nur 23,7% der Gesamtsumme darstellen - wenn wir die heute erwähnten 14 Mio EUR auf die 61 Mio EUR verteilen, kommen wir auf 23% - eine Diskrepanz, aber vielleicht durch die Zinskomponente erklärbar
aber noch einmal: ich verweise hier auf den Ariva Beitrag, ohne die Fakten dahinter selber geprüft zu haben
https://www.ariva.de/forum/kgv-3-6-lang-schwarz-ab-heute-han…
Autor Raymond_Ja, Beitrag 8303
*****************************************************************
"Erhaltene Zinsen und Dividenden des L&S-Konzerns lt. den im Bundesanzeiger veröffentlichten L&S-Konzernabschlüssen (in Mio. EUR):
2011 55,093***
2010 25,851***
2009 19,893***
2008 14,181
2007 28,783
Summe: 143,801mio; daraus KapSt zzgl. SolZ (26,375%) = 37,927mio
***laut Kapitalflussrechnung"
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ich habe das jetzt nicht nachgeblättert im Bundesanzeiger, aber wenn das auch Grundlage der Berechnungen seitens LUS ist, dann sehen wir
dass 2008 und 2008 nicht die "dicken Brocken" sind, sondern nur 23,7% der Gesamtsumme darstellen - wenn wir die heute erwähnten 14 Mio EUR auf die 61 Mio EUR verteilen, kommen wir auf 23% - eine Diskrepanz, aber vielleicht durch die Zinskomponente erklärbar
aber noch einmal: ich verweise hier auf den Ariva Beitrag, ohne die Fakten dahinter selber geprüft zu haben
https://www.ariva.de/forum/kgv-3-6-lang-schwarz-ab-heute-han…
Zitat von Zozzle: Ja ok, wann die das dann in der Buchhaltung buchen ist mir eigentlich egal, aber die Info dazu müsste doch eigentlich unverzüglich kommen.
Nur wenn es Kursrelevant ist, ist es ad-hoc pflichtig….leider ist das sehr schwammig
Aber man sollte L&S auch mal Zeit geben, den Inhalt ordentlich zu würdigen und zu berechnen
05.04.24 · 4investors · Lang & Schwarz |
05.04.24 · EQS Group AG · Lang & Schwarz |
02.04.24 · 4investors · Lang & Schwarz |
02.04.24 · EQS Group AG · Lang & Schwarz |
20.03.24 · wO Chartvergleich · Bayer |
23.02.24 · wO Newsflash · Lang & Schwarz |
23.02.24 · EQS Group AG · Lang & Schwarz |
21.02.24 · wO Chartvergleich · Dow Jones |
17.11.23 · 4investors · Lang & Schwarz |
17.11.23 · wO Newsflash · Lang & Schwarz |