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    Quellensteuer USA 39,6% - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.13 12:40:01 von
    neuester Beitrag 18.11.13 08:56:22 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.188.406
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      schrieb am 17.11.13 12:40:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe seit zwei Monaten in meinem Depot eine amerikanische Aktie mit dem Namen Breitburn Energy Partners L.P. RG Part UTS.ON, die zu MLP (Master Limit Partnerships (MLP) zählt. Die erste Dividende, die ich jetzt erhielt, wurde mit 39,6% Quellensteuer belegt, keine Anrechnung in D, aber später in D noch mit Progressionsvorbehalt zu versteuern. Das alles konnte ich auf den Seiten von Clearstream nachverfolgen.
      Meine Frage ist, hat sich irgend jemand schon mal die Quellensteuer aus den USA zurückgeholt? Bei 'normalen' Aktien habe ich über das Formular W-8BEN bei meiner Bank der Targobank mit der Anrechnung keine Probleme. Clearstream sagt ... Zugelassene Begünstigte (wer auch immer das ist) können direkt beim US Internal Revenue Service eine Rückerstattung beantragen.
      Danke!
      be.

      P.S.: Die rund 10% Div.rendite hatten mich gelockt, aber da sich jetzt auf Grund der Steuer der Betrag der Rendite wohl auf 5% ermässigt, werde ich den Wert wohl wieder abstoßen.
      Avatar
      schrieb am 17.11.13 13:43:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von dr.wssk: Die erste Dividende, die ich jetzt erhielt, wurde mit 39,6% Quellensteuer belegt, keine Anrechnung in D, aber später in D noch mit Progressionsvorbehalt zu versteuern.


      Das spricht gegen eine Aktien und für eine unternehmerische Beteiligung. Ob es auch dafür eine Erstattungsmöglichkeit gibt, kann ich nicht beurteilen. Aber die Steuerfreihei in D spricht m.E. dagegen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 17.11.13 16:12:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank Taxadvisor für Deine schnelle Antwort. Ich hatte auf Dich gehofft, aber kein Problem, vielleicht meldet sich noch ein anderer. Ggf. schreibe ich mal an Clearstream, ansonsten wieder etwas 'gelernt'.
      be.
      Avatar
      schrieb am 17.11.13 18:15:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also bei der Diba fülle ich keine Formulare aus und habe trotzdem nur 15% Quellensteuer. Bitte nicht über die Höhe der Ausschüttung lachen... Sieht bei allen meinen US-Aktien so aus.

      Z.B.

      Dividendengutschrift
      ISIN (WKN) US9426222009 (885676)
      Wertpapierbezeichnung Watsco Inc. Reg. Shares Cl.A DL -,50
      Nominale 8,00 Stück
      Zins-/Dividendensatz 0,40 USD
      Ex-Tag 10.10.2013
      Zahltag 31.10.2013
      Brutto USD 3,20
      QuSt 15,00 % (EUR 0,35) USD 0,48
      Zwischensumme USD 2,72
      Umg. z. Dev.-Kurs (1,372723) EUR 1,98
      Kapitalertragsteuer 25,00% EUR 0,23
      Solidaritätszuschlag 5,50% EUR 0,01
      Gesamtbetrag zu Ihren Gunsten EUR 1,74
      Avatar
      schrieb am 17.11.13 18:47:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke, bei einer 'normalen' US-Aktie sieht das bei mir mit den 15% genau so aus, aber offenbar zählt die Breitburn Energy als Beteiligung, dann sind die 39,6% korrekt. Meine Frage bzw. mein Wunsch ist, falls es überhaupt geht, komme ich an eine Rückerstattung aus den USA ran. bzw. hat das schon jemals jemand versucht. Bei mir war es die 'Gier' nach der rund 10% Div.rendite. Da ich mit dem Papier im Plus stehe, werde ich wohl verkaufen. Den Stress tue ich mir nicht an. An Frankreich und Spanien (vor 2010) bin ich mit Rückzahlungen schon gescheitert. Aber Österreich, Schweiz, Norwegen sind ohne großen Aufwand machbar. Besser natürlich Großbritannien, die die Quellensteuer bisher noch nicht kennen.
      be.

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      schrieb am 18.11.13 00:07:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eine MLP bzw. LP schüttet keine Dividenden aus, sondern mind. 90% des freien Cash Flows an den Limited Partner als Distribution, der diese statt der Firma versteuern muß. Und in den USA gibt es halt andere Steuersätze als meinetwegen auf den Marshall Inseln, wo manche der maritimen MLP's ihren Sitz haben aus eben solchen Steuergründen.
      Bei den Zahlungen von z.B. Navios Maritime Partners wird nur die deutsche Abgeltungssteuer einbehalten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 07:56:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.855.416 von Ulf-Imat am 18.11.13 00:07:19Dann ist die Konsequenz, dass die Auschüttung sicherlich nicht der Abgeltungssetuer in Deutschland unterliegt sondern dem persönlichen Steuersatz.
      Und angerechnet werden kann in Deutschland nur die Quellensteuer nach DBA und nicht die gezahlte.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 08:56:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Gut, beenden wir das Thema, danke für die Antworten, die Papiere sind soeben raus, ich hatte mit diesem Wert schon einmal 'gespielt' und mich gewundert, dass beim Verkauf keine Steuern anfielen. Mal sehen, was mir die Targo im nächsten Frühjahr als Steuerabrechnung zusendet. Eigentlich wollte ich in diesem Jahr die Anlage KAP gar nicht abgeben, weil ich sonst nur normale Erträge mit der Abgeltungsteuer habe.
      be.


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