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    Telefonica Deutschland Dividende 2014 (Hv) - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 14.02.14 13:10:37 von
    neuester Beitrag 24.04.24 15:47:56 von
    Beiträge: 1.945
    ID: 1.191.527
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      schrieb am 24.04.24 15:47:56
      Beitrag Nr. 1.945 ()
      0,18 € Dividende
      Telefonica Deutschland | 2,346 €
      Avatar
      schrieb am 24.04.24 15:46:10
      Beitrag Nr. 1.944 ()
      Telefonica Deutschland | 2,346 €
      Avatar
      schrieb am 23.04.24 11:59:04
      Beitrag Nr. 1.943 ()
      Schlussmitteilung Delisting
      "...,Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 18. April 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland) („Meldestichtag“) ist das Angebot für 47.028.888 Telefónica Deutschland-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 1,58% des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland.

      ...

      Die Gesamtzahl der Telefónica Deutschland-Aktien, für die das Angebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der Telefónica Deutschland-Aktien und der nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilenden Stimmrechtsanteile in Bezug auf Telefónica Deutschland, die die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG zum Meldestichtag hielten, beläuft sich zum Meldestichtag auf 2.880.817.453 Telefónica Deutschland-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 96,85% des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland..."

      Quelle: Bundesanzeiger
      Telefonica Deutschland | 2,346 €
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      schrieb am 21.04.24 22:01:32
      Beitrag Nr. 1.942 ()
      Ich habe TD ja auch nun einige Zeit gehabt..und ohne das Angebot anzunehmen veräußert..das war gut so...durch die Dividende nach mehreren Jahren und nach Versteuerung mit kleinem Plus das Parkett Gott sei Dank verlassen...seitdem ist der Kurs hier wie eingemeißelt ...was soll hier noch kommen.... halten... wegen der Dividende?? weiß nicht was das hier noch bringen soll.... außer Diskussionen...🙈
      Telefonica Deutschland | 2,346 €
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      schrieb am 20.04.24 09:20:08
      Beitrag Nr. 1.941 ()
      Blättere mal zurück. Da ging es schon um die Mindestdividende. Ist nicht ganz sicher, weil die Aktien keinen Nennwert haben. Meine Vermutung wäre 4 Cent.

      Ohne einen Dividendenbeschluss bzw. ohne einen Beherrschungsvertrag kann die Mutter den Gewinn nicht abschöpfen. Sie könnte Darlehen vergeben, aber mehr nicht.
      Telefonica Deutschland | 2,346 €

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      schrieb am 20.04.24 09:06:57
      Beitrag Nr. 1.940 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.649.529 von straßenköter am 19.04.24 15:28:16Wie ist denn das bei der Mindestdividende im Kontext der Muttergesellschaft? Wie hoch wäre die Mindestdividende in diesem Fall deines Erachtens nach?

      Darf die Muttergesellschaft den Cashflow der Tochter teilweise transferieren bzw. den möglichen Gewinn bilanziell irgendwie abschöpfen um davon profitieren zu können ohne die restlichen Aktionäre daran zu beteiligen? Vermutlich - so wäre meine Einschätzung - vorerst nicht, solange ihnen nicht das komplette Unternehmen(zu 100 Prozent) gehört.

      Die notwendigen Investitionen in 5G neigen sich absehbar größtenteils dem Ende entgegen oder sind bereits ausgelaufen, was den FCF nochmals deutlich anschieben dürfte. Sollten ja dann nochmals pro Jahr in der Größenordnung von 1 Mrd Euro weniger "Ausgaben" sein wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe. Das sind etwa 20% der Marktkapitalisierung. Ich meine was passiert dann mit dem zusätzlichen zur Verfügung stehenden Kapital das nicht mehr investiert werden muss?

      Irgendwann wird man diesen Trend dann zwangsläufig auch in den Bilanzen sehen/erkennen. Bin mir nicht sicher, inwiefern man das durch Bilanzkosmetik noch zeitlich etwas verzögern kann.

      Also umso mehr ich mich damit beschäftige, umso größer werden meine begründeten Zweifel an einer markgerechten Bewertung des Übernahmeangebotes durch die Muttergesellschaft und ob deren Angebot auch den "echten" inneren Wert des Unternehmens repräsentiert hat. Ich denke bei der Angebotsunterbreitung hat man im Vorfeld bewusst alles möglichst negativ dargestellt, nicht zuletzt um dann selbst auch davon maßgeblich profitieren zu können, indem man entsprechend niedriges Angebot unterbreiten kann.

      Von nun an sollten sich analog zu den letzten Veröffentlichen der Geschäftszahlen von Quartal zu Quartal mittelfristig eigentlich durchweg positive Tendenzen einstellen und früher oder später in den Zahlen bemerkbar machen.

      Ich hoffe es wird ein kompetenter Sachverständiger gutachtlich mit einer umfänglichen Unternehmensbewertung oder einer Stellungnahme zu wichtigen punktuellen Bewertungssachverhalten beauftragt, der das ausreichend berücksichtigt und entsprechend bewertet und würdigt.
      Telefonica Deutschland | 2,346 €
      Avatar
      schrieb am 19.04.24 18:05:55
      Beitrag Nr. 1.939 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.649.529 von straßenköter am 19.04.24 15:28:16
      Dividendenpolitik anfechten
      Gibt es noch einen anderen Weg als § 254 AktG (2) für eine Anfechtungsklage der Dividende für Kleinstaktionäre?
      Telefonica Deutschland | 2,346 €
      Avatar
      schrieb am 19.04.24 15:28:16
      Beitrag Nr. 1.938 ()
      Wenn der Großaktionär einen SO möchte, kannst du dich erst einmal nicht wehren. Du musst dann deine Aktien gegen die Abfindung abgeben. Wehren kannst du dich nur insofern, dass du dich an einem Spruchverfahren zur Überprüfung des ermittelten Abfindung beteiligen kannst.

      Wozu willst du einen privaten Börsenhandel? Du kannst die Aktie an der Börse Hamburg handeln und wenn ein Squeeze Out kommt, hast du keine Aktien mehr.

      Bei der Dividendenpolitik kann man nur auf die gesetzliche Mindestdividende klagen.
      Telefonica Deutschland | 2,346 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.04.24 15:16:14
      Beitrag Nr. 1.937 ()
      Widerstand gegen potentiellen Squeeze out!
      An alle noch kleine Aktienbesitzer von Telefonica Deutschland und die es noch bleiben wollen!
      Wie kann man als Kleinstaktionär sich bei einem möglichen Squeze out möglichst effektiv gegen einen Schwergewichtaktionär wehren?
      Ich würde meine Aktien gerne noch weiterhin halten, und mich nicht zu einem Verkauf zwingen lassen.
      Als erste Ideen käme mir da in den Sinn:
      sich als Stakeholder zu (in)formieren, in welcher Form auch immer. Kann man z. B. einen privaten Börsen/Informationshandel mit Plattform initiieren?
      Präsenz zu zeigen, vlt. nicht nur auf der HV.
      Wie kann man sich gegen die Änderung der Dividendenpolitik wehren? Wer legt diese denn fest? Der Mehrheitsaktionär?
      Wer wäre denn bereit, sich für seine Interessen diesbezüglich einzusetzen?
      ein fragender Kleinstreaktionär
      Telefonica Deutschland | 2,346 €
      Avatar
      schrieb am 16.04.24 12:29:17
      Beitrag Nr. 1.936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.595.394 von straßenköter am 10.04.24 13:18:54Schätze mal, dass telefonica ca 96% einsammeln werden. Auf jeden Fall kriegen sie meine erstmal nicht.
      Telefonica Deutschland | 2,350 €
      Avatar
      schrieb am 10.04.24 13:18:54
      Beitrag Nr. 1.935 ()
      Wasserstand 10.04.2024
      "...Bis zum 9. April 2024, 18:00 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland) („Meldestichtag“), ist das Angebot für 7.098.109 Telefónica Deutschland-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,24% des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland..."

      "...Die Gesamtzahl der Telefónica Deutschland-Aktien, für die das Angebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der Telefónica Deutschland-Aktien und der nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilenden Stimmrechtsanteile in Bezug auf Telefónica Deutschland, die die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG zum Meldestichtag hielten, beläuft sich zum Meldestichtag auf 2.838.603.486 Telefónica Deutschland-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 95,43% des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland..."
      Telefonica Deutschland | 2,342 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.04.24 20:10:32
      Beitrag Nr. 1.934 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.579.191 von AlphaOne_ am 07.04.24 17:33:46Stell dir das Überprüfungsverfahren nicht so schematisch vor. Die Beauftragung eines Gutachtens durch den Richter kommt nur selten vor. Speziell das Gericht in Frankfurt fragt auch mal nur, ob der Durchschnittskurs bezahlt wurde. Frei nach dem Gedanken, dass der Markt immer recht hat. Das ist echt absurd geworden. Die Rechtsprechung wird immer kleinaktionärsunfreundlicher.
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      Avatar
      schrieb am 07.04.24 19:43:33
      Beitrag Nr. 1.933 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.577.945 von AlphaOne_ am 07.04.24 09:39:43
      Zitat von AlphaOne_: Was ist denn daran grundsätzlich so schwer zu verstehen? Das Übernahmeangebot ist nicht fair bepreist. ...


      Meine Ansicht gilt für Leute, die schnelles Geld wollen - und keine jahrelange Hängepartie.

      "Fair bepreist" ist da bei Übernahmen für mich keine Kategorie.
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      Avatar
      schrieb am 07.04.24 17:33:46
      Beitrag Nr. 1.932 ()
      Also wenn man die rechtliche Lage eine wenig näher beleuchtet, wird deutlich, dass ein Rechtsstreit infolge eines Beherrschungs- und/oder Gewinn­abführungs­vertrages, eines Squeeze-outs oder einer Ver­schmelzung mittels Spruchverfahren ein relativ langwieriger Prozess werden kann.

      Wenigstens scheint sichergestellt, dass das Gericht dann einen unabhängigen Sachverständigen/Gutachter hinzuzieht.

      Ich zitiere mal:

      "Der lange Weg zur angemessenen Abfindung
      Zur Angemessenheit und damit zur Höhe der Abfindung im konkreten Fall gibt es – nicht nur wegen des natürlichen Interessengegensatzes – nahezu immer Dissens, i.d.R. offenen Streit zwischen den Mehrheits- und den Minder­heits­aktionären. Unternehmensbewertungen nach den Fundamentalmethoden sind grundsätzlich komplex, sowohl in Bezug auf die stets unter Unsicherheit erfolgenden Überschussprognosen als auch die Festlegung des Kapitalisierungszinssatzes. Eine besondere Herausforderung an den Bewerter liegt oft in der zutreffenden Einschätzung der Märkte des zu bewertenden Unternehmens sowie dessen Position und Möglichkeiten in den Märkten. Zur Vermeidung einer unangemessenen, zu niedrigen Abfindung schützt das Gesetz die Minderheitsaktionäre mittels mehrerer Überprüfungen.



      Die Unternehmens- und Anteilsbewertung und die Ableitung eines Mindestbetrags für das Abfindungs­angebot werden regelmäßig von Wirtschafts­prüfungs­gesellschaften durchgeführt, wenngleich es sich nicht um Vorbehaltsaufgaben von Wirtschaftsprüfern handelt. Meist erstellen die Bewerter ihre Gutachten in der ausdrücklichen Rolle eines neutralen Gutachters i.S.d. IDW S1; formal sind sie jedoch lediglich Parteigut­achter. Im Falle eines BGAV oder eines Squeeze-outs beauftragt der Mehrheitsaktionär die Bewertung. Zum Schutz der Minderheitsaktionäre sieht das Gesetz eine zwingende Prüfung durch unabhängige, vom Gericht ausgewählte und bestellte, jedoch vom Hauptaktionär vergütete Wirtschaftsprüfer oder Wirtschafts­prüfungs­gesellschaften vor, die sich im Kern auf die Feststellung richtet, ob die Abfindung angemessen ist. Je nach Strukturmaßnahme handelt es sich um eine Vertragsprüfung (BGAV, §§ 293b-e AktG), eine Angemessen­heits­prüfung (Squeeze-out § 327c AktG) oder eine Verschmelzungs­prüfung (§§ 9-12 UmwG). Bei der Prüfung wird zwar keine eigenständige Unternehmens- und Anteils­be­wertung durchgeführt, jedoch ist die vorliegende Bewertung dezidiert in allen wesentlichen Schritten nachzuvollziehen. Das erfolgt häufig zeitlich parallel zur Erstellung der Bewertung. Auf der beschluss­­fassenden Hauptversammlung werden das Bewertungsgutachten sowie der Bericht des/der Prüfer(s) ausgelegt. Minderheits­aktionäre können während der Haupt­versammlung Fragen an die Gesellschaft zur Bewertung, Abfindungs­bemessung und Prüfung stellen. I.d.R. sind Bewertungs­gutachter und Prüfer Teil des Backoffice-Teams der Gesellschaft und bereiten die Antworten vor. Erfahrungsgemäß fallen die Antworten knapp aus.



      Spruchverfahren
      Fasst die Hauptversammlung den Beschluss zur gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahme, wird deren Umsetzung seit und durch Einführung des Spruchverfahrensgesetzes im September 2003 nicht mehr verzögert, wenn Minderheitsaktionäre die Angemessenheit des Abfindungsangebots angreifen. Im Spruchverfahren überprüft das Landgericht auf Aktionärsantrag ausschließlich die Abfindungshöhe. Annährend jede aktienrechtliche Strukturmaßnahme mündete bisher in ein Spruchverfahren, bei großen Gesellschaften z.T. mit einer deutlich 3-stelligen Anzahl an Antragstellern, darunter häufig auch Streitaktionäre oder aktivistische Aktionäre.



      Die Verfahrensführung durch die Gerichte, respektive Richter, und die von den Parteien wahrnehmbare Dichte ihrer Überprüfungsschritte fällt sehr unterschiedlich aus. Die Verfahren können sich über viele Jahre, durchaus auch mehr als 10 Jahre hinziehen. Soweit das Gericht es zulässt oder sogar fördert, kann sich im Laufe eines Verfahrens die anfangs extrem ausgeprägte Informationsasymmetrie zu Bewertungssach­verhalten zulasten der Antragsteller schriftsatzweise oder aufgrund mündlicher Verhandlungen abbauen und so eine erheblich bessere Basis für die Überprüfung erreicht werden. Der Streit um Bewertungsan­nahmen und -methodik kann eine sehr hohe Detailtiefe erreichen. Wegen Besonderheiten im Geschäfts­modell, den Märkten oder Technologien ziehen Antragsteller mit größeren Positionen teilweise ent­sprechende Branchenexperten zur Beurteilung hinzu. Die Überprüfung auf Planungsmängel findet nach der Rechtsprechung jedoch z.B. ihre Grenze dort, wo zwar sachverständig durchaus eine weitaus profitablere Strategie umsetzbar erscheint, das Unternehmen jedoch tatsächlich etwas anderes geplant hat.



      Entstehen beim Gericht Zweifel an einer ausreichenden Prüfung der Bewertung durch den/die sachver­ständigen Prüfer oder der Bewertung selbst, kann es einen weiteren Sachverständigen gutachtlich mit einer umfänglichen Unternehmensbewertung oder einer Stellungnahme zu punktuellen Bewertungssachverhalten beauftragen.



      Gegen den Beschluss des Landgerichts kann Beschwerde erhoben werden, die den Streit zur nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht, führt.



      Entscheidet das Gericht auf eine höhere als die angebotene Abfindung, wirkt das für alle von der Struktur­maßnahme betroffenen Minderheitsaktionäre, auch, wenn sie sich im Spruchverfahren nicht engagiert haben. Schließlich ist zu beachten, dass Zahlungen an Minderheitsaktionäre infolge einer gerichtlichen Erhöhung der Abfindung ab dem Tag des Beschlusses der Hauptversammlung gemäß § 327b Abs. 2 AktG zu 5 Prozent­punkten über dem Basiszins verzinst werden müssen.



      Fazit
      Aktien- und umwandlungsrechtliche Strukturmaßnahmen – BGAV, Squeeze-out, Verschmelzung – stellen aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Ermittlung einer angemessenen Abfindung für die Minderheits­aktionäre komplexe Bewertungsanlässe dar. Die Unternehmens­bewertungen nach dem in der Recht­sprechung anerkannten Bewertungsstandard IDW S 1 werden von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt und geprüft und annährend jeder Fall wird auch bei einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft. Die Angemessenheit der Abfindung wird häufig erst viele Jahre nach dem Tag des Beschlusses über die Strukturmaßnahme festgestellt und kann zu erheblichen Nachzahlungen an die Minderheits­aktionäre führen. Um als Mehrheits- oder Minderheitsaktionär bestmöglich auf das Spruchverfahren vorbereitet zu sein, sollte man sich zur Unternehmensbewertung professionell durch erfahrene Experten beraten lassen.


      Quelle: https://www.roedl.de/themen/corporate-litigation/abfindung-r…

      Würde die Bieterin gleich ein verbessertes Angebot ihrerseits vorlegen, könnte man sich das weitere ggf. langwierige Prozedere sparen. Wenn man sich den Langfristchart ansieht, haben die am absoluten Tiefpunkt ihr Angebot unterbreitet.

      Bin dann ja mal auf die verschobene Hauptversammlung im Juni gespannt....
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.04.24 11:22:17
      Beitrag Nr. 1.931 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.578.278 von globalvalueinvest am 07.04.24 11:04:32
      Zitat von globalvalueinvest: erstmal wird es den Dividenenabschlag geben
      ,man sollte also O2D zu 2,17 in Hamburg kaufen koennen
      kann mir auf jeden Fall nicht vorstellen das man spaeter weniger als 2,35 bekommt


      Das wäre auch mein Basisszenario. Fragt sich nur, auf wie viele Jahre man die Dividende verteilen müssen wird.
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      Avatar
      schrieb am 07.04.24 11:04:32
      Beitrag Nr. 1.930 ()
      erstmal wird es den Dividenenabschlag geben
      ,man sollte also O2D zu 2,17 in Hamburg kaufen koennen
      kann mir auf jeden Fall nicht vorstellen das man spaeter weniger als 2,35 bekommt
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.04.24 10:52:14
      Beitrag Nr. 1.929 ()
      Fassen wir mal zunächst die Fakten zusammen. Die Mutter will auf Teufel unbedingt so viele Aktien, wie möglich und unterbreitet zwei Übernahmeangebote zu 2,35€. Dazu kauft sie noch alles über die Börse auf, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Offensichtlich ist die Muttergesellschaft der Meinung, dass 2,35€ ein günstiger Preis ist. Sonst würde sie ja nicht kaufen. Mittlerweile ist mit dem Erreichen ein aktienrechtlicher Squeeze Out möglich.

      Das Thema Squeeze Out wird in den Angebotsunterlagen vehement bestritten.Ich habe selten so eindeutige Aussagen gelesen. Macht der Streubesitz an der Börse Sinn. Natürlich nicht. Wäre ein Merger eine Alternative? Theoretisch ja, aber in eine Holdingstruktur operatives Geschäft in die Holding zu bringen, ist wenig zielführend (gleiche Konstellation gerade bei Hornbach Holding/Hornbach Baumarkt). Insofern stellt sich die Aussage, welche Halbwertszeit die Aussage zu Squeeze Out hat? Das können wir nicht beantworten.

      Wenn die Mutter 2,35€ permanent bezahlt, muss sie doch mindestens so viel wert sein? Theoretisch ja, aber unzählige - aus meiner Sicht - Gefälligkeitsgutachten, die ich in den letzen zwei Jahren erleben durfte, zeigen eine andere Sprache. Seit einiger Zeit werden die über das Ertragswertverfahren ermittelten Werte heruntergerechnet, indem man die thesaurierten Gewinne einfach unberücksichtigt lässt. So hat man zum Beispiel die Abfindung für den Beherrschungsvertrag bei Pfeiffer Vacuum heruntergerechnet, genauso wie kürzlich die Abfindung zum Squeeze Out bei der Aareal Bank. Ob das die Gerichte korrigieren werden, bleibt abzuwarten. Dem VWAP, also dem Kursschnitt als Untergrenze für einen Squeeze Out kommt also im Fall der Fälle eine hohe Bedeutung zu.

      Der zukünftige Kurs dürfte davon abhängen, ob die Mutter beständig zu 2,35€ zukaufen wird. Macht sie es nicht, sind auch tiefere Kurse möglich. Die Wenigsten halten es aus, eine quasi dividendenlose Aktie zu halten. Da sind schon viele schwach geworden. Meines Erachtens spricht vieles dafür, dass die Aktie mehr als 2,35€ wert ist. Die Zeit wird zeigen, was die Aussage wert ist.
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      Avatar
      schrieb am 07.04.24 09:51:00
      Beitrag Nr. 1.928 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.576.547 von SteffensOnline am 06.04.24 15:15:31
      Zitat von SteffensOnline:
      Zitat von globalvalueinvest: ...
      verkaufen kann ich technisch nicht weil meine o2D einen EK von 1,80 haben und ich bei 2,35 also Steuern zahlen muesste
      ...

      Die Steuern zahlst du dann aber beim Squeeze-out da dieser auch wie ein Verkauf gewertet wird.


      falls es ein Merger ist werden keine Steuern faellig
      ich lebe selber in Asien und zahle keine Steuern mehr aber meine o2D sind noch bei der Coba deswegen habe ich die auch gehalten
      muss die noch nach Asien verschieben was bei der Coba nicht so einfach ist.

      bin gespannt zu welchem Preis die O2D in Hamburg gehandelt werden
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      Avatar
      schrieb am 07.04.24 09:39:43
      Beitrag Nr. 1.927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.576.544 von walker333 am 06.04.24 15:13:40Was ist denn daran grundsätzlich so schwer zu verstehen? Das Übernahmeangebot ist nicht fair bepreist. Meines Erachtens ist der ganze Ablauf rückblickend äußerst fragwürdig, inklusive aller Gerüchte die letzten Sommer gestreut wurden um die Aussichten maximal zu trüben und den Kurs vor dem Übernahmeangebot zu drücken, was sich hinterher in den Geschäftszahlen überhaupt nicht widergespiegelt hat - im Gegenteil.

      Ich mache es mal plakativ. Ich verkaufe dir einen netten Sportflitzer für 100 Tsd Euronen im Jahr 2012. Das der vielleicht nur 70-80 Tsd Wert war hat mich damals nicht interessiert. Hauptsache meine Kasse hat geklingelt. Dann zwinge ich dich 2023, weil ich so nett bin und es nur gut mit dir meine und es damals vertragsrechtlich ein paar kleingedruckte Absätze in unserem Vertragswerk gab, die du nicht gelesen hattest bzw. über welche du dir nicht im klaren warst, ein verpflichtendes Rückkaufangebot für 10 Tsd Euro anzunehmen, obwohl das Auto noch mindestens zwischen 15-20 Tsd Wert ist.

      Und dann stelle ich es noch so dar, als sei ich ein fairen Geschäftspartner und furchtbar großzügig. Du brauchst dich ja nur nicht so anstellen.

      Was würde das bei dir für einen Eindruck hinterlassen? Erstens würdest du von mir vermutlich nie wieder ein Fahrzeug erwerben. Und zweitens würdest du auch versuchen, den Wagen sofern es dir irgendwie möglich ist nicht unter Preis verkaufen zu müssen und schauen, dass du in der Situation das beste für dich herausholst.

      Oder lässt du dich gerne über den Tisch ziehen?

      Traurig ist, dass die Finanzaufsicht so etwas zulässt. Das ist so offensichtlich, das quillt aus allen Knopflöchern.

      Ich bin ja mal gespannt wenn es - so wie ich das einschätze - bald zum Squeeze Out kommt, welchen angeblich unabhängigen "gekauften" Sachverständigen bzw. Wirtschaftsprüfer sie dann aus dem Hut zaubern und präsentieren werden, um eine möglichst geringe "Abfindung" für die verbleibenden Aktionäre zahlen zu müssen.
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.04.24 15:15:31
      Beitrag Nr. 1.926 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.576.265 von globalvalueinvest am 06.04.24 13:13:07
      Zitat von globalvalueinvest: ...
      verkaufen kann ich technisch nicht weil meine o2D einen EK von 1,80 haben und ich bei 2,35 also Steuern zahlen muesste
      ...

      Die Steuern zahlst du dann aber beim Squeeze-out da dieser auch wie ein Verkauf gewertet wird.
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.04.24 15:13:40
      Beitrag Nr. 1.925 ()
      Verstehe ich nicht wie man als normaler Kleinaktionär da nicht zu 2,35 € verkauft / andient.

      Da ärgert man sich doch nur rum über so eine Depotleiche, und gut informiert wird man auch nicht mehr. Solche delisteten Aktien sind mehr was für Spezialisten hier, wie z.B. straßenköter ... ;)

      Mal geht es gut (wie bei Software AG), mal schlecht (wie bei Suse). Lieber woanders neu investieren, und sich von altem lösen!

      Ich interessiere mich für solche Sondersituations-Aktien nur, um im Vorfeld relativ sicher ein wenig mitverdienen zu können..


      Für Andiener noch als genereller Tipp:
      Bei den Depotbanken muss man meist schon früher andienen als das offizielle Datum. Hier bei Telefonica Deutschland kann man bei flatex aber komfortabel, bis zum letzten Tag (18.06.24) online andienen. Bei Degiro nur bis 17.04.24 um 12 Uhr.
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.04.24 14:15:18
      Beitrag Nr. 1.924 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.565.021 von straßenköter am 04.04.24 14:31:27
      Mindestdividende
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von globalvalueinvest: ...

      O2D hat keinen Nennwert also 4% von 0 ist 0 oder?

      Gute Frage. Da die Aktien zwar nennwertlos sind, aber einen anteiligen Betrag von 1,00€ je Aktie am Grundkapital einnehmen, wäre meine Vermutung 4 Cent je Aktie. Das ist aber nur aus dem Bauch heraus. Vielleicht kennt sich einer besser mit dem Aktienrecht aus.


      Genauso ist es. Aus dem Geschäftsbericht 2022 (.pdf) Punkt 5.10, Seite 88:

      ...
      Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG zum 31. Dezember 2023 beträgt unverändert 2.975 Mio. EUR und ist eingeteilt in 2.974.554.993 nennwertlose Namensaktien unverändert zum 31. Dezember 2022 mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 1,00 EUR.
      ...

      Siehe auch §254 AktG
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
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      schrieb am 06.04.24 13:28:34
      Beitrag Nr. 1.923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.576.271 von globalvalueinvest am 06.04.24 13:15:49
      Zitat von globalvalueinvest:
      Zitat von straßenköter: Das hast du richtig verstanden. Seit vielen Jahren handelt die Börse Hamburg die Delistingaktien einfach weiter, sofern schon zuvor ein Listing bestanden hat, was ja bei TD der Fall ist. Zuletzt traf dies auch auf die ehemaligen M-Dax-Werte Aareal Bank und der Software AG zu.


      technisch handelt nicht die Borse Hamburg sondern ein Spezialist ausserboerslich


      Solche Aussagen verwirren doch nur. Ja, für die Abwicklung in Hamburg und München ist mwb zuständig, Das ändert aber nichts daran, dass die Aktie für den Aktionär ganz normal, wie über Xetra, Stuttgart oder Tradegate und Co gewohnt, zu handeln ist. Man merkt da keinen Unterschied, wenn man davon absieht, dass der Börsenplatz in Hamburg teuer beim Handeln ist. Auch das Wort außerbörslich verwirrt hier. Ja, das beibehaltene Listing löst keine Verpflichtung für den Emittenten aus, aber die Veröffentlichung eines GB und die Durchführung einer HV bleiben erhalten. Man muss sich halt im Klaren sein, dass es nur noch einmal im Jahr einen Bericht geben wird, sofern das Thema Gesellschafterausschluss per Sqeeze Out nicht schnell auf den Tisch kommt.
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
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      schrieb am 06.04.24 13:15:49
      Beitrag Nr. 1.922 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.575.773 von straßenköter am 06.04.24 10:28:27
      Zitat von straßenköter: Das hast du richtig verstanden. Seit vielen Jahren handelt die Börse Hamburg die Delistingaktien einfach weiter, sofern schon zuvor ein Listing bestanden hat, was ja bei TD der Fall ist. Zuletzt traf dies auch auf die ehemaligen M-Dax-Werte Aareal Bank und der Software AG zu.


      technisch handelt nicht die Borse Hamburg sondern ein Spezialist ausserboerslich
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      1 Antwort
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      schrieb am 06.04.24 13:13:07
      Beitrag Nr. 1.921 ()
      Telefonoica wird sicherlich in Hamburg weiterhin ausserboerslich handelba sein wir bei anderen Aktien die delisted wurden.
      Dividende wird es nun vermutlich nicht mehr geben oder eventuell doch da die Mutter den Cashflow braucht
      verkaufen kann ich technisch nicht weil meine o2D einen EK von 1,80 haben und ich bei 2,35 also Steuern zahlen muesste
      leider konnte ich nicht die O2D nach Asien uebertragen
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      2 Antworten
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      schrieb am 06.04.24 10:59:17
      Beitrag Nr. 1.920 ()
      Bei der BAFIN kann man sich das Vertragswerk ansehen...

      https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterla…

      Von Interesse insbesondere Kapitel 10. , 16. , 17.
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
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      schrieb am 06.04.24 10:49:26
      Beitrag Nr. 1.919 ()
      Stellt sich dann halt die Frage, ob Telefonica S.A. auch weiter Papiere einsammeln wird.

      Und der Kurs halbwegs stabil bleibt. Dividende wird es ja keine mehr geben, was sich im ursprünglichen Übernahmeangebot auch etwas anders gelesen hat. Dort hätte man interpretieren können es gibt auch weiterhin Dividende ggf. wird diese etwas gekürzt bzw, von der Finanzsituation des Unternehmens(in diesem Fall Telefonica Deutschland) abhängig gemacht.

      Jetzt liest sich das so...

      In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Bieterin verpflichtet, den Aktionären von Telefónica Deutschland ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zu unterbreiten. Das Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits direkt von ihr gehalten werden, sieht die Zahlung einer Gegenleistung von 2,35 Euro je Telefónica-Deutschland-Aktie in bar vor. Das vorausgegangene Aktienerwerbsangebot der Bieterin Telefónica Local Services belief sich ebenfalls auf 2,35 Euro je Aktie in bar und lief vom 5. Dezember 2023 bis zum 17. Januar 2024.

      Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die den Inhabern von Aktien von Telefónica Deutschland in der Angebotsunterlage angebotene Gegenleistung je Telefónica-Deutschland-Aktie 2,35 Euro beträgt und den gesetzlichen Mindestpreisregeln gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 Börsengesetz („BörsG“) i.V.m. § 31 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) und den anwendbaren Vorschriften der WpÜG-Angebotsverordnung entsprechen wird.

      Nach der erwarteten Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien von Telefónica Deutschland wird das Delisting wirksam. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

      Vor dem Hintergrund des geplanten Delisting wird der ursprünglich im Mai vorgesehene Termin für die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf einen späteren Termin, der noch bekanntgegeben wird, verschoben werden. In jedem Fall wird die Hauptversammlung nach der Abwicklung des Delisting-Angebots und frühestens Mitte Juni stattfinden.

      Die Bieterin und deren Muttergesellschaft Telefónica, S.A. haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie, abgesehen von der Dividende für das Geschäftsjahr 2023, derzeit nicht beabsichtigen, die Ausschüttung von Dividenden für weitere Geschäftsjahre zu unterstützen.


      Quelle: https://www.telefonica.de/news/corporate/2024/03/telefonica-…

      Weiß jemand, ob die Frankfurter Wertpapierbörse ihre Entscheidung über das Delisting(Widerruf der Zulassung) schon bekanntgegeben hat? Wie lange dauert es dann in der Regel, bis ein Handel nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist? Oder wird das Delisting sofort mit Bekanntgabe der Entscheidung wirksam?

      Ich versuche halt Chancen / Risiken etwas abzuwägen. Meines Erachtens nach ist das Übernahmeangebot nicht fair bepreist und spiegelt eine Unterbewertung des Unternehmens wider.
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      Avatar
      schrieb am 06.04.24 10:28:27
      Beitrag Nr. 1.918 ()
      Das hast du richtig verstanden. Seit vielen Jahren handelt die Börse Hamburg die Delistingaktien einfach weiter, sofern schon zuvor ein Listing bestanden hat, was ja bei TD der Fall ist. Zuletzt traf dies auch auf die ehemaligen M-Dax-Werte Aareal Bank und der Software AG zu.
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.04.24 10:16:39
      Beitrag Nr. 1.917 ()
      Ich rekapituliere mal.

      Bin mir nicht sicher, ob deine "Aussage" richtig verstanden/interpretiert habe. Du sagst also, man wird die Aktien von Telefonica Deutschland nach einem möglichen Delisting(sofern die Genehmigung erteilt wird, wovon auszugehen sein dürfte) auch weiterhin "ganz normal" an der Börse über die Börse (in Hamburg) handeln können?

      Kann sein, dass meine Fragerei etwas unwissend erscheint, aber ich hatte - zugegeben - einen so gelagerten Fall noch nie bzw. war davon persönlich betroffen. Man lernt oftmals noch dazu, selbst mit einigen Jährchen Börsenerfahrung.
      Telefonica Deutschland | 2,348 €
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      schrieb am 05.04.24 20:05:59
      Beitrag Nr. 1.916 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.574.009 von AlphaOne_ am 05.04.24 19:34:59Wie bei allen Delisting, bei denen bereits zum Zeitpunkt der Delistingankündigung in Hamburg ein Listing bestand, bleibt dieses erhalten. Das mit dem OTC-Handel ist also Unsinn.
      Telefonica Deutschland | 2,344 €
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