checkAd

    Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht steuerlich absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.14 16:19:19 von
    neuester Beitrag 11.08.14 13:25:34 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.197.346
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 10.138
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.08.14 16:19:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Steuerexperten,

      kann man die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht irgendwie in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen?

      Ich habe mir gerade ein Video von einem Youtuber angesehen, der dort seinen Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht vorstellt und sein Steuerberater setzt für ihn seine Rentenversicherungsbeiträge zu 78% von der Steuer ab. Der Youtuber empfiehlt Selbständigen deshalb wegen der steuerlichen Vorteile den Abschluss einer solchen Rentenversicherung.
      Er hat die Versicherung seit dem Jahr 2009. Ich dachte eigentlich, dass heutzutage nur noch Riester- und Rürup-Renten steuerlich eine Rolle spielen.

      Würde mich freuen hierüber Klarheit zu bekommen.

      Wer sich das selbst ansehen will, kann das ab der Minute 12:30 über diesen Link tun:
      www.youtube.com/watch?v=tFyTSFugFsM&list=UUpV9LpCg4uwYCQZ3qoEn_YQ
      Avatar
      schrieb am 10.08.14 16:48:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach meiner Kenntnis stimmen Ihre Informationen, denn ab 2006 sind weder die Beiträge zu privaten Lebens- als auch für private Rentenversicherungen steuerlich absetzbar. Es sei denn, es handelt sich um Riester- oder Rürup-Verträge. Die genannte steuerliche Absetzbarkeit von 78 % bezieht sich klar auf einen Rürup-Vertrag.
      Avatar
      schrieb am 10.08.14 17:03:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wobei doch aber ein Rürup-Vertrag niemals ein Kapitalwahlrecht beinhalten darf. Demnach dürfte es sich bei seinem Vertrag doch eigentlich gar nicht um einen Rürup-Vertrag handeln.

      Sein Steuerberater hat aber die Beiträge für die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zu 78% abgesetzt und ein Steuerberater sollte sich ja damit auskennen. Außerdem hat auch das Finanzamt die Berücksichtigung zu 78% akzeptiert. Insofern irritiert mich das Ganze.
      Avatar
      schrieb am 10.08.14 21:44:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nur bei alten Verträgen, die bis 2004 abgeschlossen wurden, kommt ein steuerlicher Ansatz der Beiträge in Betracht, wenn ein Kapitalwahlrecht besteht. (zu 78% in 2014 und auch nur im Rahmen der Vorsorgehöchsbeträge) Ansonsten sind nur noch echte Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht bei den Beiträgen begünstigt. Insbesondere Rürup mit einem hohen begünstigten Volumen. Aber man muss dann beachten, dass aufgrund der eingerechneten hohen Lebenserwartung und der tiefen Zinsen, eine Rentenversicherung teuer ist. Also eine echte Versicherung gegen hohe Lebenserwartung, weniger Kapitalanlage.

      Alternativ kommen für Sparer mindestens 12jährige fondsgebundene Rentenversicherungen mit Endalter mindestens 62 in Betracht. Die Beiträge sind nicht abziehbar, aber statt Abgeltungssteuer wird der halbe persönliche Steuersatz auf die Erträge fällig bei Kapitalwahl. Bei Wahl der Rente kommt die günstige Besteuerung nach Ertragsanteil (etwa 20-30% je nach Alter bei Rentenbeginn) zum Tragen, bei Rüruprenten steigt hingegen der Steuersatz auf die Rente kontinuierlich und beträgt z.B. 2020 80%.
      Avatar
      schrieb am 10.08.14 23:55:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also der spricht bei Minute 12:30 von "mit Steuerberater im Gespräch eine weitere "Art-Rürup-Rente" abzuschließen" und von der Steuer abzusetzen. Aber von einer Versicherung mit Kapitalwahlrecht spricht er dort nicht. Mit der war er zu dem Zeitpunkt schon fertig
      Dafür will er die Beiträge als "Betriebsausgabe absetzen", naja..

      Der Vertrag mit Kapitalwahlrecht wurde übrigens 2009 abgeschlossen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 01:33:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von Baldur74: Also der spricht bei Minute 12:30 von "mit Steuerberater im Gespräch eine weitere "Art-Rürup-Rente" abzuschließen" und von der Steuer abzusetzen. Aber von einer Versicherung mit Kapitalwahlrecht spricht er dort nicht. Mit der war er zu dem Zeitpunkt schon fertig
      Dafür will er die Beiträge als "Betriebsausgabe absetzen", naja..

      Der Vertrag mit Kapitalwahlrecht wurde übrigens 2009 abgeschlossen.


      Er spricht vom Anfang des Videos bis Minute 12:50 von einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, die er in 2009 abgeschlossen hat und jährlich 1.200 € Beiträge einzahlt. Von Minute 12:30 bis Minute 12:50 sagt er, dass er bei dieser Rentenversicherung aktuell 78% steuerlich absetzen kann. Für 2013 hat er angeblich 2% weniger abgesetzt, demnach 76% der Beiträge. Die Steuererklärung hatte sein Steuerberater erstellt und ist beim Finanzamt so durchgegangen.

      Erst ab Minute 12:50 spricht er dann davon, dass er evtl. noch eine weitere zusätzliche private Rentenversicherung, eine "Art Rürup-Rente" abschließen will.
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 10:26:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also für Privatleute kann jedenfalls der Beitrag nur geltend gemacht werden, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde. Und dann gibt es noch den Höchstbetrag von 1900 Euro bzw 2800 Euro bei Selbständigen, der aber meist mit der Krankenversicherung schon ausgeschöpft wird.

      Die Altersvorsorgebeiträge sind unabhängig davon, also Rürup, Riester und gesetzliche Rentenversicherung.
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 10:40:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von honigbaer: Also für Privatleute kann jedenfalls der Beitrag nur geltend gemacht werden, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde.


      Ja, das sehe ich eigentlich genauso. Es macht mich nur stutzig, dass der Typ auf Youtube, die Beiträge beim Finanzamt zu 76% absetzen konnte. Und das auch noch mit der Hilfe eines Steuerberaters. Es ist mir schleierhaft, wie das möglich sein kann.

      Der Youtuber empfiehlt ja sogar seinen Zuschauern, auch so eine private Rentenversicherung abzuschließen und dann die Beiträge steuerlich abzusetzen. Müssten die ihn dann nicht haftbar machen können, wenn das Finanzamt den steuerlichen Abzug verweigert?
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 11:34:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn Du die "red bull - verleiht Flügel" Werbung gesehen hast und dachtest Du könntest im ersten Stock aus dem Fenster fliegen, müsste man dann nicht red bull irgendwie haftbar machen können?

      Wenn ich für jeden Unsinn haftbar wäre, den ich schon in dieses Forum geschrieben habe, das will ich mir gar nicht ausmalen. Aber wenn Du jetzt so eine Rentenversicherung abschließt, kriegst Du ja sicher ein Merkblatt mit dazu, worin steht, dass die Beiträge nicht abziehbar sind.
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 13:07:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mich würde eher interessieren, wo in der Steuererklärun der StB das eingetragen hat.

      https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24contex…

      Ich hoffe der Link funktioniert. Seite 2 Zeile 51,52 in Anlage Vorsorgeaufwand stellt ganz klar auf Altvertrag vor 2005 ab.

      Aber den Steurteil hat er in dem Viedeo eh eher undeutlich hingenuschelt.
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 13:25:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von Baldur74: Mich würde eher interessieren, wo in der Steuererklärun der StB das eingetragen hat.


      Den einzigen Erklärungsversuch den ich dazu hätte wäre, dass der Steuerberater die Beiträge in Zeile 7 als Rürup-Vertrag eingetragen hat. Ich weiß jedenfalls nicht, wie er sonst einen Steuerbescheid für 2013 erhalten kann, in dem die Beiträge zu 76% steuerlich berücksichtigt werden.
      Wenn der Rentenversicherungsvertrag aber mit einem Kapitalwahlrecht ausgestattet ist, wie kann es dann gleichzeitig ein Rürup-Vertrag sein?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht steuerlich absetzbar?