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    Vermögensverwalter verzockt Vermögen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.11.14 22:08:44 von
    neuester Beitrag 05.11.14 23:10:41 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.201.882
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      Avatar
      schrieb am 04.11.14 22:08:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin seit etlichen Jahren bei einem Vermögensverwalter.
      Dort habe ich zwei Portfolios.
      Eins auf Wachstum ausgerichtet und ein defensiv ausgerichtetes Portfolio.
      Das defensive Portfolio enthält natürlich das meiste Geld.

      Seit Jahren verliert der Vermögensverwalter ständig Geld.
      Was mich besonders wundert ist der enorme Wertverlust beim defensiv verwalteten Portfolio in den letzten 3-4 Jahren.

      Ich habe das Gefühl, dass er auch relativ viel umschichtet.
      Mittlerweile hat er mehr als die Hälfte des Kapitals verloren.

      Ich weiss nicht mehr was ich tun soll. Ich habe ihm per E-Mail mitgeteilt, dass er aufhören soll mit meinem Geld zu handlen.
      Leider reagiert der Vermögensverwalter nicht auf meine E-Mails und telefonische Anrufe.

      Habe ich eine rechtliche Handhabe gegen ihn oder bin ich ihm hilflos ausgeliefert?
      Kann ich den Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben oder brauche ich einen speziellen Anwalt?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.11.14 23:25:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      speculatius21,
      keine Antwort auf Anruf oder Mail ?! Au weia. Sieh trotzdem erst einmal in den Vertrag, was da über Kündigung drinsteht. Nach Jahren der Geduld kommt es jetzt auf ein paar Tage wohl auch nicht mehr an.

      Anzeigen geht natürlich auch. Vielleicht macht der Verwalter viele Luftbuchungen. Einen Überblick hast du ja anscheinend nicht. Schnelle Hilfe kommt von der STA aber nicht. Auch bei einem Anwalt bin ich skeptisch.

      Einem Verwalter würde ich höchstens Vollmacht über MEINE Konten geben. Die kann man ganz schnell widerrufen. Wenn ein Verwalter meint, mit Vollmacht kann er nicht optimal arbeiten, dann soll er´s ganz bleiben lassen.
      Avatar
      schrieb am 05.11.14 00:04:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.222.634 von speculatius21 am 04.11.14 22:08:44Na ja Geld besitzen ist eine Sache, sich drum kümmern eine andere.
      50% Vermögensverlust hättest wohl auch selbst hin bekommen.
      Ich persönlich würde so eine hoch sensible Sache nie aus der Hand geben.
      Wenn dann mach ich mich selbst arm aber ich bezahl doch nicht noch dafür.
      Also, sehe zu. dass du den Rest der Kohle zu rückbekommst und beschäftige dich mit der Materie. Selbst ist der Mann oder die Frau.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.11.14 07:36:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.223.384 von VanGillen am 05.11.14 00:04:46Leider kann man nicht alles im Leben selbst machen. Sonst wärst Du Jäger, Sammler, Metzger, Koch, Putzkolonne, Automechaniker, Friseur neben dem Börsenprofi ;)

      Aber dem Verwalter würde ich das Mandat schnellstens entziehen und nach einem mit Historie und Kompetenz im Netz schauen. Gerade große Verwaltungen erscheinen langweilig, sind aber dann sicherer und vor solchen Erlebnissen sicher.

      Gruß Bernecker1977
      Avatar
      schrieb am 05.11.14 12:18:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.222.634 von speculatius21 am 04.11.14 22:08:44manche Scheeballsysteme leiden unter ähnlich unerklärbarem Kapitalschwund, bis sie auffliegen...

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      Avatar
      schrieb am 05.11.14 14:03:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mir scheint, Sie sind da einem Schwarzem Schaf aufgesessen. 50% Wertverlust in den letzten 3-4 Jahren sind nicht mit einem unglücklichem Händchen zu erklären wie 2000/2001 oder 2008/2009. Mein Vorschlag wäre folgendes Vorgehen:
      1. Eröffnen Sie ein Depot bei einer anderen Bank. Bei der Deutschen Bank oder der Commerzbank-Filiale hat man bestimmt ein offenes Ohr, wenn der verbliebene Betrag groß genug ist.
      2. Geben Sie per Einschreiben mit Rückschein die Order, alle Kauf- und Verkaufsorder zu stoppen. Die Adresse darf kein Postfach sein.
      3. Geben Sie mit gleicher Post Order, die vorhandenen Wertpapiere umgehend auf Ihr neues Depot zu übertragen.
      4. Wenn Ihr Vermögensverwalter gegen schriftlich gegebene Anweisungen verstoßen hat, erstatten Sie bei der Staatsanwaltschaft Anzeige. Das ist die strafrechtliche Seite.
      5. Für zivilrechtliche Ansprüche brauchen Sie einen speziellen Anwalt. Ich würde bei einer Aktionärsschutzvereinigung nachfragen, ob man Ihnen geeignete Fachanwälte nennen kann. Eine Probemitgliedschaft für 3 Monate wäre zu empfehlen.

      Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 05.11.14 23:10:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank für das schnelle und hilfreiche Feedback.

      Hätte nicht gedacht das ich so viele Antworten in so kurzer Zeit bekomme!


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