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    Kirchensteuer 2015 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.11.14 22:55:12 von
    neuester Beitrag 10.11.14 23:43:32 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 10.11.14 22:55:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kirchensteuer 2015
      Hallo wehrte Tradergemeinschaft.

      Zur Info an alle, die es noch nicht wissen sollten...
      Ab 2015 wird bei Kapitalerträgen (Börsengeschäfte, Lebensversicherungen, Zinsen ect.) zusätzlich die Kirchensteuer abgezogen!!

      Wer bis zum 31.12.14 sich nicht von der Kirchensteuer befreit, wird dieses zwangsweise abführen müssen. ( Wird dann bei der Auszahlung automatisch abgezogen!!)

      Wer aus der Kirche austreten möchte, sollte sich langsam, aber sicher beeilen. Ich finde, das dies nichts, aber rein Garnichts mit dem Glauben zu tun hat. Unter die Erde kommt jeder, mit oder ohne Segen vom Pfarrer.

      Beantragt muß dieses im Rathaus auf dem Standesamt.
      Kostenpunkt:

      ACHTUNG:
      Baden- Württemberg 50 Euro und in Hessen, sage und schreibe "nur" 7 Euro!!
      Ihr habt richtig gelesen sieben Euro!!
      Sieben Euro um über 400 Euro Netto mehr im Jahr zu haben, daß ist ein Wort!

      Kirchensteuer richtet sich natürlich nach dem Bruttolohn, kann mehr oder weniger sein;)
      Avatar
      schrieb am 10.11.14 23:43:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo cavabrut,

      sorry, aber wenn dann wäre imho die Info, dass man der Datenweitergabe widersprechen kann sinnvoller gewesen; nennt sich Sperrvermerk. Für 2015 ist das aber schon zu spät, Stichtag ist immer der 30.06. im Vorjahr.

      Das man aus der Kirche austreten kann sollte hingegen jedem klar sein.


      >>>Zur Info an alle, die es noch nicht wissen sollten...
      Ab 2015 wird bei Kapitalerträgen (Börsengeschäfte, Lebensversicherungen, Zinsen ect.) zusätzlich die Kirchensteuer abgezogen!!

      Ja, aber auch nein. Es ist zwar korrekt, dass ab 2015 auch die Kirchensteuer automatisch von den Banken einbehalten wird. Etwas falsch ist aber, dass du den Eindruck erweckst, dass bisher die Kapitalerträge kirchensteuerfrei gewesen wären.
      Daher weiß ich nicht, was ein Austritt jetzt ändern soll.


      >>>Kirchensteuer richtet sich natürlich nach dem Bruttolohn, kann mehr oder weniger sein

      Nein, die Kirchensteuer richtet sich nach der Einkommensteuer und damit indirekt nach dem Einkommen, es gibt viel mehr als Lohn (sonst würde ich ja in Ermangelung von Lohn gar nichts zahlen:-).

      Stefan


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