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    wikifolio.com - Feedback/Kritik/Anregungen (Seite 291)

    eröffnet am 02.12.14 16:37:41 von
    neuester Beitrag 07.01.24 22:37:33 von
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      schrieb am 06.02.17 00:01:27
      Beitrag Nr. 704 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.235.948 von pettiwi am 03.02.17 20:51:28
      Zitat von pettiwi: Frage an die Wikifolio Trader.

      Wenn man sich die Prämie auszahlen läßt, wird lt. Wikifolio die deutsche Umsatzsteuer einbehalten.
      Hier der entsprechende Satz bei Wikifolio

      * Betrag inklusive Umsatzsteuer. Aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens wird die deutsche Umsatzsteuer in der Höhe von 19% von diesem Betrag abgezogen.

      Weis jemand, ob man sich diese Umsatzsteuer wieder zurückholen kann?


      Hier geht es nicht ums Zurückholen, sondern im Gegenteil, du kannst froh sein, wenn da nicht noch zusätzlich 20 Prozent österreichische Umsatzsteuer für dich einbehalten werden. Das wäre dann wirklich deine Umsatzsteuer, die du aber nur in Österreich zurückholen könntest ( wenn überhaupt), aber bestimmt nicht über eine Deutsche Umsatzsteuererklärung.

      Im übrigen verweise ich auf meine vorigen Posts.
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      schrieb am 05.02.17 23:37:49
      Beitrag Nr. 703 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.243.350 von pettiwi am 05.02.17 16:24:34
      Zitat von pettiwi: Hallo,
      danke für die Antwort. Die Performanceprovision ist meines Wissens in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte zu deklarieren. Werde versuchen irgend eine Pauschale für 'sonstige Kosten'.
      (Internet, Strom,....) anzugeben. Mal sehen, ob ich da Erfolg habe.
      Schade dass ich die Umsatzsteuer (reverse Charge) nicht zurückholen kann.


      Die Einordnung als sonstige Einkünfte wird in den meisten Fällen für die Deutsche Einkommensteuer stimmen. Mit der umsatzsteuerlichen Behandlung hat das rein gar nichts zu tun, denn da ist man schon Unternehmer, wenn man nachhaltig (mehr als einmal) Einnahmen erzielt (Par. 2 UStG)
      Selbständig ist man auch, weil man ja nicht weisungsgebunden handelt mit seinem Wikifolio. Außerdem schafft man durch die Lizenz einen Dauerzustand.
      Was man sonst noch so für Einnahmen hat (z.B. als Arbeitnehmer), spielt keine Rolle. Zur Not ist man eben beides, Arbeitnehmer und Unternehmer.

      Die umsatzsteuerliche Behandlung ergibt sich aus dem vorigen Post.
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      Avatar
      schrieb am 05.02.17 23:21:36
      Beitrag Nr. 702 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.235.948 von pettiwi am 03.02.17 20:51:28Da gibt es meiner Meinung nach nur eine richtige Antwort und zwar wie folgt (ist leider nicht einfacher zu erklären):

      Wikifolio ist ein österreichisches Unternehmen, Lang und Schwarz ein deutsches Unternehmen. Wikifolio erbringt eine IT-Dienstleistung an Lang und Schwarz, was eindeutig eine sonstige Leistung im Sinne des Paragraf 3 Abs. 9 Umsatzsteuergesetz ist, deren Ort als sog. B2B-Umsatz sich nach Par. 3a Abs. 2 UStG bestimmt (Sitzort Leistungsempfänger Lang und Schwarz = Düsseldorf = Inland = umsatzsteuerpflichtig)

      Wikifolio als ausländisches Unternehmen muss in Deutschland Umsatzsteuer bezahlen und der Deutsche Gesetzgeber hat sich dafür den Par. 13 b UStG ausgedacht und bestimmt, dass nicht Wikifolio, sondern Lang und Schwarz diese Steuer schuldet und bezahlen muss ( Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)
      Wikifolio benutzt hier den ausländischen Begriff Reverse Charge Verfahren.

      Bei Wikifolio kommt also 100 Prozent minus von Lang und Schwarz abgeführte Umsatzsteuer ( auf den Wikifolio-Umsatz) an. Wikifolio gibt unter bestimmten Voraussetzungen einen gewissen Teil dieses Betrages an erfolgreiche Trader weiter. Diese Trader erhalten diesen Anteil für ihre eigene an Wikifolio erbrachte sonstige Leistung, sie haben nämlich eine Lizenz ( ein Recht) überlassen.

      Nun das Entscheidende:

      Die Erwähnung der Umsatzsteuer in diesem Zusammenhang erfolgt nur als Berechnungsgrösse und keinesfalls als dem Trader zuzurechnende eigene Umsatzsteuer.

      Ich gehe davon aus, dass Wikifolio die Lizenzgeber (Trader) im Moment nicht als Unternehmer betrachtet, andernfalls müsste hier eine sonstige Leistung des Traders an Wikifolio vorliegen, die gemäss Par. 3 Abs. 2 UStG wegen des Sitz es von Wikifolio in Wien der österreichischen Umsatzsteuer unterliegt (20 Prozent ??) und die müsste dann wiederum Wikifolio für dich zusätzlich einbehalten (von deinem Provisionsanteil). Hier greift dann das Reserve Charge Verfahren in Österreich. Deine Pflicht wäre bloss, diesen Umsatz in einer Zusammenfassenden Meldung nach Par. 18 a oder 18b UStG dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen.

      Auf Deutsche Kleinunternehmereigenschaften kann man sich nicht berufen, denn Par. 19 gilt nur für Umsätze im Inland.

      Ich bin mal gespannt, ob Wikifolio das genauso sieht. Die Lösung setzt voraus, dass Wikifolio ein österreichisches Unternehmen ist.

      Alles klar ?
      Avatar
      schrieb am 05.02.17 16:24:34
      Beitrag Nr. 701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.242.096 von hugohebel am 05.02.17 10:44:53Hallo,
      danke für die Antwort. Die Performanceprovision ist meines Wissens in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte zu deklarieren. Werde versuchen irgend eine Pauschale für 'sonstige Kosten'.
      (Internet, Strom,....) anzugeben. Mal sehen, ob ich da Erfolg habe.
      Schade dass ich die Umsatzsteuer (reverse Charge) nicht zurückholen kann.
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      Avatar
      schrieb am 05.02.17 10:44:53
      Beitrag Nr. 700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.239.248 von pettiwi am 04.02.17 15:41:47Also wenn du unter 17.500 Euro bleibst greift die Kleinunternehmerregelung... Du solltest dich da mal etwas einlesen um keinen Stress mit dem Finanzamt zu riskieren. Wenn die Erträge wiederkehrender Natur sind müsstest du sonst eventuell auch Vorauszahlungen leisten. Da du kein Unternehmen bist das MWSt in Rechnung stellt kannst du logischerweise auch keine MWSt zurückfordern.

      Also sagen wir mal so. Du hast jetzt meinetwegen mal 5000 Euro bekommen und das wird dieses Jahr die einzige Zahlung bleiben, dann einfach am Jahresende in der Steuererklärung angeben.

      Sollten die Einkünfte regelmäßig werden und auch gewisse Grenzen übersteigen kommt der bürokratische Aufwand hinzu da du nun Unternehmer bist ob du willst oder nicht. Bis 17.500 Euro im Jahr ist das alles unkompliziert.

      Alles unverbindlich, ich bin kein Steuerberater sondern nur Trader ;)

      http://www.kleinunternehmer.de/




      Zitat von pettiwi: bin weder Freiberufler noch Kleinunternehmer und gabe auch kein Gewerbe.
      Bin angestellt und betreue mein Wikifolio nur nebenbei
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      schrieb am 04.02.17 15:41:47
      Beitrag Nr. 699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.238.096 von hugohebel am 04.02.17 11:00:58bin weder Freiberufler noch Kleinunternehmer und gabe auch kein Gewerbe.
      Bin angestellt und betreue mein Wikifolio nur nebenbei
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.02.17 11:00:58
      Beitrag Nr. 698 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.235.948 von pettiwi am 03.02.17 20:51:28Wenn du ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft betreibst kannst du es einfach verrechnen.

      Bist du Freiberufler? Betreibst du Wikifolio als nicht umsatzsteuerpflichtiger Kleinunternehmer? Hast du eine GmbH?



      Zitat von pettiwi: Frage an die Wikifolio Trader.

      Wenn man sich die Prämie auszahlen läßt, wird lt. Wikifolio die deutsche Umsatzsteuer einbehalten.
      Hier der entsprechende Satz bei Wikifolio

      * Betrag inklusive Umsatzsteuer. Aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens wird die deutsche Umsatzsteuer in der Höhe von 19% von diesem Betrag abgezogen.

      Weis jemand, ob man sich diese Umsatzsteuer wieder zurückholen kann?
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      Avatar
      schrieb am 03.02.17 20:51:28
      Beitrag Nr. 697 ()
      Umsatzsteuer Reverse-Charge-Verfahren
      Frage an die Wikifolio Trader.

      Wenn man sich die Prämie auszahlen läßt, wird lt. Wikifolio die deutsche Umsatzsteuer einbehalten.
      Hier der entsprechende Satz bei Wikifolio

      * Betrag inklusive Umsatzsteuer. Aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens wird die deutsche Umsatzsteuer in der Höhe von 19% von diesem Betrag abgezogen.

      Weis jemand, ob man sich diese Umsatzsteuer wieder zurückholen kann?
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.17 17:54:28
      Beitrag Nr. 696 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.214.588 von DrWatch am 01.02.17 15:45:34Vielen Dank für die Erklärung, liebes Wikifolio-Team, alles gut :look:
      Ich hatte ja auch am 01.02.2017 um 15:45 Uhr entsprechend gepostet.

      Zitat von DrWatch: Ich denke, es war doch kein Misstrade, denn nach dem Kommentar des Traders liegt der Verkauf schon einige Tage zurück. Offensichtlich müssen wir bei diesem Wikifolio damit leben, dass die Trades mit einigen Tagen Verspätung angezeigt werden und man dann auch nicht mehr angezeigt bekommt, wann genau der Verkauf erfolgte.


      Was soll man anderes machen, als dafür Verständnis haben.
      Ich wünsche Ihnen weiterhin ein glückliches Händchen .
      Avatar
      schrieb am 03.02.17 13:15:28
      Beitrag Nr. 695 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.214.549 von DrWatch am 01.02.17 15:40:51
      Zitat von DrWatch: Was dieses größte Wikifolio angeht, ist man wohl sehr bemüht, eine kontinuierliche Wertentwicklung darzustellen. Ein Rätsel bleibt jedoch, warum es heute am 01.02.2017 um 10:59 Uhr möglich gewesen sein soll, 80 Stück WKN A0KFKB (entspricht circa 40.000 Stück) zum Quote-Kurs von 9,65 Euro zu verkaufen, während der Kurs an den anderen Börsen zwischen 8,80 Euro und 8,90 Euro taxiert wurde.
      Offensichtlich handelt es sich um einen Misstrade (meine Meinung), der den Wert des Wikifolios um 0,20 Euro pro Stück pusht.


      Hallo DrWatch,

      die von Ihnen erwähnte Verkaufsorder auf die Accentro Real Estate AG vom 01.02.17 im wikifolio "Qualität, angelehnt an Susan Levermann" wurde nicht tatsächlich in vollem Umfang zu diesem Zeitpunkt durchgeführt.

      Da das wikifolio-Zertifikat bereits ein großes Volumen erreicht hat und diese Aktie relativ illiquide ist, wurde die Order nach Absprache zwischen LuS und dem wikifolio-Trader über drei Tage ausgeführt, um die Marktbeeinflussung möglichst gering zu halten. Der angezeigte Durchführungskurs von 9,65 € stellt den Durchschnittskurs dieser Verkäufe dar.

      Dieses Vorgehen wurde angewandt, da eine derart große Order in einem Nebenwert nicht innerhalb eines Tages abgewickelt werden kann.

      Freundliche Grüße
      Ihr wikifolio.com Team
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