ZAPF CREATION - KGV 4,1 und der Turnaround schreitet voran (Seite 205)
eröffnet am 07.01.15 16:27:46 von
neuester Beitrag 24.04.24 15:16:39 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 57.536.576 von Inhaberschuldverschreibung am 13.04.18 14:10:15man muss auch davor keinen um erlaubnis fragen - der vorstand beschließt delisting und gut ist. so in der regel sagt narürlich der grossaktionär zum vorstand er soll ein delisting machen.
ich seh das risiko eines delistings wesenltich geringer als ich das früher gesehen habe. und ich könnte mich jetzt noch in den arsch treten, dass ich davor angst hatte sonst hätte ich wesentlich mehr aktien. also wenn er ein delisting hätte machen wollen, dann wohl direkt mit dem letztjährigen ünernahmeangebot.
weiter hat das delisting auch ein bisschen an schrecken verloren und man holt sich da ganz andere genossen ins boot. wenn man sich da bspw. eine MSG anschaut was man da so hört welche spezialisten da mittlerweile drin sitzen. ob es da nicht sinnvoller gewesen wäre ein faires angebot zu machen. viel spass sich mit denen zu einigen.
ich seh das risiko eines delistings wesenltich geringer als ich das früher gesehen habe. und ich könnte mich jetzt noch in den arsch treten, dass ich davor angst hatte sonst hätte ich wesentlich mehr aktien. also wenn er ein delisting hätte machen wollen, dann wohl direkt mit dem letztjährigen ünernahmeangebot.
weiter hat das delisting auch ein bisschen an schrecken verloren und man holt sich da ganz andere genossen ins boot. wenn man sich da bspw. eine MSG anschaut was man da so hört welche spezialisten da mittlerweile drin sitzen. ob es da nicht sinnvoller gewesen wäre ein faires angebot zu machen. viel spass sich mit denen zu einigen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.536.477 von happyinvest am 13.04.18 13:58:17Für das Delisting nicht aber ich denke, dass das die prozentuale Wunschmarke von den Larians ist um die Satzung zu ändern, Gewinnabführungsvertrag aufzusetzen etc. .
Am erreichen der Marke muss man doch niemanden mehr um Erlaubnis fragen. So seh ich das zumindestens.
Am erreichen der Marke muss man doch niemanden mehr um Erlaubnis fragen. So seh ich das zumindestens.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.536.396 von Inhaberschuldverschreibung am 13.04.18 13:50:05was sollen denn bitte die 75% mit einem delisting zu tun haben? dann hätte er auch vorher delisten können
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.536.030 von imperatom am 13.04.18 13:04:32Bleibt abzuwarten, ob das so bleibt. Wenn man über die 75% kommt, wird man das Delisting einleiten. N bisschen Spielraum für KEs hat man ja noch.
"HRB 2995: Zapf Creation AG, Rödental, Mönchrödener Str. 13, 96472 Rödental. Von Amts wegen eingetragen: Die Hauptversammlung vom 28.06.2017 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Von Amts wegen eingetragen: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2017 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.06.2022 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.215.975,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017)."
Wurde übrigens auch erst am 10.04.18 im Unternehmensregister eingetragen.
Finde übrigens auch deren Argumentation wieder sehr schlüssig. Erst kommen die Zahlen für 2017, dann wird eine Meldung hinterhergeschoben, dass man nicht zu euphorisch sein sollte um dann gestern dieses unmoralische Angebot vorzulegen bei dem man ja aktiv Geld aus dem Unternehmen ausschüttet.
@Herbert H: Würde der Anwalt 1,9 Mio Aktien halten und ich rechne jetzt die Anteile von Larian lt. Website dazu, würde man doch so schon auf über 75% kommen. Außerdem wären die 1,9 meldepflichtig.
"HRB 2995: Zapf Creation AG, Rödental, Mönchrödener Str. 13, 96472 Rödental. Von Amts wegen eingetragen: Die Hauptversammlung vom 28.06.2017 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Von Amts wegen eingetragen: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2017 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.06.2022 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.215.975,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017)."
Wurde übrigens auch erst am 10.04.18 im Unternehmensregister eingetragen.
Finde übrigens auch deren Argumentation wieder sehr schlüssig. Erst kommen die Zahlen für 2017, dann wird eine Meldung hinterhergeschoben, dass man nicht zu euphorisch sein sollte um dann gestern dieses unmoralische Angebot vorzulegen bei dem man ja aktiv Geld aus dem Unternehmen ausschüttet.
@Herbert H: Würde der Anwalt 1,9 Mio Aktien halten und ich rechne jetzt die Anteile von Larian lt. Website dazu, würde man doch so schon auf über 75% kommen. Außerdem wären die 1,9 meldepflichtig.
Hier kann es wohl wirklich nur um die Anteilsaufstockung gehen, denn betrieblich wirkt es eher widersprüchlich, eine sehr hohe Dividende zu zahlen (um EK abzubauen) und dann aber gleichzeitig eine Form der Aktiendividende anzubieten, mit der man ja gerade EK erhält.
Für Aktionäre ist die Dividende generell aber eine sehr gute Nachricht, zumal es auch im laufenden Jahr wahrscheinlich wieder Gewinne gibt, für die Zapf keine andere Verwendung findet als sie auszuschütten. Sollte sich eine ähnlich hohe DivR aber etablieren, wäre das fast schon eine Garantie für weitere Kurssteigerungen. Geht jemand zur HV? Ich würde mir eine Nachfrage in diese Richtung wünschen.
Für Aktionäre ist die Dividende generell aber eine sehr gute Nachricht, zumal es auch im laufenden Jahr wahrscheinlich wieder Gewinne gibt, für die Zapf keine andere Verwendung findet als sie auszuschütten. Sollte sich eine ähnlich hohe DivR aber etablieren, wäre das fast schon eine Garantie für weitere Kurssteigerungen. Geht jemand zur HV? Ich würde mir eine Nachfrage in diese Richtung wünschen.
Schön wäre es ja, wenn bis zum 4.07. die Unsicherheit wegen Toys R Us raus wäre und der Kurs so hoch stehen würde, dass eine Wahl der Dividende überhaupt keinen Sinn machen würde.
Dann wäre diese ganze Aktion für die Katz gewesen. Interessant wäre jetzt mal zuverlässig zu wissen wieviel Prozent die Larians halten.
Die letzte Antwort der IR war, dass Sie alles gemeldet haben, was sie melden mussten. Diese indirekten Beteiligungen wären doch auch meldepflichtig.
Die Preisuntergrenze sollte ja jetzt sowieso 19,68 theoretischer Wandlungspreis + 4,1 Sonderdividende, sprich 23,78 EUR sein. Bei einem derzeitigen Gewinn von 2,40 EUR pro Aktie, eine immer noch wahnsinnige Unterbewertung.
Dann wäre diese ganze Aktion für die Katz gewesen. Interessant wäre jetzt mal zuverlässig zu wissen wieviel Prozent die Larians halten.
Die letzte Antwort der IR war, dass Sie alles gemeldet haben, was sie melden mussten. Diese indirekten Beteiligungen wären doch auch meldepflichtig.
Die Preisuntergrenze sollte ja jetzt sowieso 19,68 theoretischer Wandlungspreis + 4,1 Sonderdividende, sprich 23,78 EUR sein. Bei einem derzeitigen Gewinn von 2,40 EUR pro Aktie, eine immer noch wahnsinnige Unterbewertung.
Wie hoch ist denn die aktuelle Cash-Position von Zapf etwa? Win Großteil würde ja jetzt ausgeschüttet werden. Bin gespannt ob sich der Vorstand auf der HV dazu äußert, ob für die nächsten Jahre auch eine reguläre Dividende möglich wäre, nach der jetztigen "Sonder" Dividende. Dann warte ich gerne noch etwas bis Larian ein Übernahmeangebot macht
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.535.385 von Syrtakihans am 13.04.18 11:46:43
Danke. Ich bin gespannt wie die Praxis aussieht. Für mich hat der Markt nie eingepreist, dass Zapf eine hohe Cashposition hat.
Auch mal abwarten, wo der Kurs zum Zeitpunkt der HV steht. Letztes Jahr war ja der Herr Vorstand sehr gesprächig. Sollte das wieder so sein, könnte er den Kurs mehr beeinflussen als der Dividendenabschlag. Auch eine klare Antwort hinsichtlich Toys R Us könnte wegweisend sein.
Zitat von Syrtakihans:Zitat von straßenköter: Was sicher interessant sein wird, ist der zu erwartende Dividendenabschlag. Angenommen die Hälfte wählt die Bardividende, fällt dann der Kurs rechnerisch und theoretisch nur um die hälftige Dividende?
Auch die Aktiendividende führt zu einem rechnerischen Abschlag, denn ihr folgt ja eine Verwässerung im entsprechenden Verhältnis. Insofern spielt es für die rechnerische Höhe des Abschlags keine Rolle, wie viele Aktien bezogen werden.
Danke. Ich bin gespannt wie die Praxis aussieht. Für mich hat der Markt nie eingepreist, dass Zapf eine hohe Cashposition hat.
Auch mal abwarten, wo der Kurs zum Zeitpunkt der HV steht. Letztes Jahr war ja der Herr Vorstand sehr gesprächig. Sollte das wieder so sein, könnte er den Kurs mehr beeinflussen als der Dividendenabschlag. Auch eine klare Antwort hinsichtlich Toys R Us könnte wegweisend sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.535.403 von happyinvest am 13.04.18 11:48:15Stimmt. So sollte es zumindest in der Theorie sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.534.971 von straßenköter am 13.04.18 10:57:02nein -
angenommen du schüttest 10% dividende aus --> aktie fällt normalerweise 10%
angenommen du machst eine 10% ke für 0 je aktie --> aktie fällt normalerweise 10%
und so ist es bei jeder möglichkeit dazwischen
angenommen du schüttest 10% dividende aus --> aktie fällt normalerweise 10%
angenommen du machst eine 10% ke für 0 je aktie --> aktie fällt normalerweise 10%
und so ist es bei jeder möglichkeit dazwischen
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