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    Publity - schon wieder ein Immowert, aber was für einer!? (Seite 42)

    eröffnet am 11.07.15 17:45:03 von
    neuester Beitrag 13.06.24 23:48:20 von
    Beiträge: 3.613
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      schrieb am 16.12.19 17:58:15
      Beitrag Nr. 3.203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.171.004 von SquishyLady am 16.12.19 16:22:46
      Zitat von SquishyLady: ACHTUNG, soeben wurden tatsächlich die Aktien eingebucht!!!


      bei welcher Bank?
      Bei Comdi noch nichts.
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      schrieb am 16.12.19 17:52:34
      Beitrag Nr. 3.202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.170.965 von SquishyLady am 16.12.19 16:19:18Hmmm... ich sehe in Deiner Antwort nur eine Voll-Wiedergabe meiner Frage, keine Antwort...
      publity | 36,80 €
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      Avatar
      schrieb am 16.12.19 16:22:46
      Beitrag Nr. 3.201 ()
      ACHTUNG, soeben wurden tatsächlich die Aktien eingebucht!!!
      publity | 36,90 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.12.19 16:19:18
      Beitrag Nr. 3.200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.168.814 von GGausB am 16.12.19 13:02:14
      Zitat von GGausB: Rund um die Wandelschuldverschreibung wurde ja in diesem Thread schon einmal das Thema des gläubigerseitigen Kündigungsrechts wegen der Nichtlieferung der Aktien bei Ausübung angerissen - leider aber nicht wirklich erschöpfend diskutiert.

      Vor drei Wochen hat meine Depotbank die Ausübung der Lieferstelle mitgeteilt.

      Wenn ich in den Anleihebedingungen (neue Fassung)

      " § 13(Kündigung durch Anleihegläubiger)

      (1) Kündigungsrecht. Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine sämtlichen Ansprüche aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung (die „Kündigungserklärung“) gegenüber der Anleiheschuldnerin zu kündigen und fällig zu stellen und Rückzahlung des Nennbetrags zuzüglich der darauf bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zu verlangen, wenn
      (a) die Anleiheschuldnerin, gleichgültigaus welchen Gründen, innerhalb von sechs Wochen nach dem betreffenden Fälligkeitstag Aktien nicht liefert oder irgendwelche Beträge, die fällig und auf die Schuldverschreibungen zahlbar sind, nicht zahlt.... "

      richtig verstehe, kann ich also in drei Wochen ab heute (also sechs Wochen ab Bekanntgabe der Wandlungsausübung) über meine Depotbank eine Kündigung der Wandelanleihe aussprechen, wenn sie die Lieferung bis dann nicht gebacken kriegen.

      Falls der Wandlungskurs dann unter dem Wandlungspreis liegt, wäre das ja vorteilhaft - zumal ich es nicht gerade vertrauensbildend finde, eine Wandelanleihe aufzulegen und vier Jahre nach Laufzeitbeginn anzufangen, sich um die Wandlung zu kümmern.

      Jetzt kommt der Punkt, wo ich etwas kenntnisreichere Foristen anzapfen möchte:

      Habe ich das so richtig verstanden?
      Wie lang ist die Kündigungsfrist einer solchen Kündigung? In den Anleihebedingungen steht nichts dazu - ist das dann sofort fällig oder gibt es da gesetzliche Fristen?
      Im Text ist vom "Nennwert ... zuzüglich angelaufener Zinsen" die Rede. Auch hier die Verständnisfrage: heißt das, dass ich dann Anspruch auf Zinsen vom 1.12. an bis zum Tag der Kündigung bzw. Rückzahlung habe - oder habe ich die Zinsansprüche durch Ausübung des Wandlungsrechts aufgegeben (auch wenn dann unsinnig wäre, Zinsen als Anspruch ausdrücklich aufzuzählen)?
      Kennt jemand einen Mustertext für eine solche Kündigung? Ich traue mir zwar zu, das auch ohne einen hinzukriegen, baue aber gern auf Bestehendem auf.

      Besten Dank im voraus!
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      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.12.19 13:10:47
      Beitrag Nr. 3.199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.168.814 von GGausB am 16.12.19 13:02:14
      Korrektur
      "Falls der Tageskurs dann unter dem Wandlungspreis liegt", muss es natürlich heißen...
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      Avatar
      schrieb am 16.12.19 13:02:14
      Beitrag Nr. 3.198 ()
      Rund um die Wandelschuldverschreibung wurde ja in diesem Thread schon einmal das Thema des gläubigerseitigen Kündigungsrechts wegen der Nichtlieferung der Aktien bei Ausübung angerissen - leider aber nicht wirklich erschöpfend diskutiert.

      Vor drei Wochen hat meine Depotbank die Ausübung der Lieferstelle mitgeteilt.

      Wenn ich in den Anleihebedingungen (neue Fassung)

      " § 13(Kündigung durch Anleihegläubiger)

      (1) Kündigungsrecht. Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine sämtlichen Ansprüche aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung (die „Kündigungserklärung“) gegenüber der Anleiheschuldnerin zu kündigen und fällig zu stellen und Rückzahlung des Nennbetrags zuzüglich der darauf bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zu verlangen, wenn
      (a) die Anleiheschuldnerin, gleichgültigaus welchen Gründen, innerhalb von sechs Wochen nach dem betreffenden Fälligkeitstag Aktien nicht liefert oder irgendwelche Beträge, die fällig und auf die Schuldverschreibungen zahlbar sind, nicht zahlt.... "

      richtig verstehe, kann ich also in drei Wochen ab heute (also sechs Wochen ab Bekanntgabe der Wandlungsausübung) über meine Depotbank eine Kündigung der Wandelanleihe aussprechen, wenn sie die Lieferung bis dann nicht gebacken kriegen.

      Falls der Wandlungskurs dann unter dem Wandlungspreis liegt, wäre das ja vorteilhaft - zumal ich es nicht gerade vertrauensbildend finde, eine Wandelanleihe aufzulegen und vier Jahre nach Laufzeitbeginn anzufangen, sich um die Wandlung zu kümmern.

      Jetzt kommt der Punkt, wo ich etwas kenntnisreichere Foristen anzapfen möchte:

      Habe ich das so richtig verstanden?
      Wie lang ist die Kündigungsfrist einer solchen Kündigung? In den Anleihebedingungen steht nichts dazu - ist das dann sofort fällig oder gibt es da gesetzliche Fristen?
      Im Text ist vom "Nennwert ... zuzüglich angelaufener Zinsen" die Rede. Auch hier die Verständnisfrage: heißt das, dass ich dann Anspruch auf Zinsen vom 1.12. an bis zum Tag der Kündigung bzw. Rückzahlung habe - oder habe ich die Zinsansprüche durch Ausübung des Wandlungsrechts aufgegeben (auch wenn dann unsinnig wäre, Zinsen als Anspruch ausdrücklich aufzuzählen)?
      Kennt jemand einen Mustertext für eine solche Kündigung? Ich traue mir zwar zu, das auch ohne einen hinzukriegen, baue aber gern auf Bestehendem auf.

      Besten Dank im voraus!
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      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.12.19 12:53:07
      Beitrag Nr. 3.197 ()
      Na Ja, auch wenn es kosmetisch ist, da er täglich weiter zukauft hat es schon einen Effekt.
      publity | 36,70 €
      Avatar
      schrieb am 05.12.19 17:49:50
      Beitrag Nr. 3.196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.088.821 von Kesslerwilli am 05.12.19 16:52:45
      Zitat von Kesslerwilli: Da er immer weiter kauft, glaube ich ihm nun tatsächlich, dass die MK bei 7 bis 800 Mio. sein sollte, d.h., die Kurse wären weitaus höher.


      Naja, das von gestern ist im Vergleich ja wohl eher kosmetisch.

      +-----------+--------------------+
      |Preis |Aggregiertes Volumen|
      +-----------+--------------------+
      |37,5000 EUR|27037,5000 EUR |
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      schrieb am 05.12.19 16:52:45
      Beitrag Nr. 3.195 ()
      Da er immer weiter kauft, glaube ich ihm nun tatsächlich, dass die MK bei 7 bis 800 Mio. sein sollte, d.h., die Kurse wären weitaus höher.
      publity | 37,50 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.12.19 15:35:53
      Beitrag Nr. 3.194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.070.713 von SquishyLady am 03.12.19 19:50:46
      Zitat von SquishyLady:
      Zitat von erwin-kostedde: Nun sogar schon mit Vorankündigung ;)

      ...


      Verstehe ich nicht. Das war am Donnerstag das letzte 40,10er Paket.


      OK, JETZT doch kapiert ;-) Wird dann aber außerbörslich am Samstag sein.
      Korrekte Meldung kam grade...
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