Publity - schon wieder ein Immowert, aber was für einer!? (Seite 47)
eröffnet am 11.07.15 17:45:03 von
neuester Beitrag 13.06.24 23:48:20 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.031.104 von Caro1971 am 28.11.19 07:59:56
Ist nicht eher § 13 (a) relevant?
(a) die Anleiheschuldnerin, gleichgültig aus welchen Gründen, innerhalb von sechs Wochen nach dem betreffenden Fälligkeitstag Aktien nicht liefert oder irgendwelche Beträge, die fällig und auf die Schuldverschreibungen zahlbar sind, nicht zahlt
Bedeutet die Schaffung der Voraussetzungen, dass bisher noch NIEMAND eine einzige Aktie geliefert bekommen hat? Dann kann man sich ja vorstellen wo der Kurs stehen wird wenn dann alle Wandler gleichzeitig bedient werden...
Zitat von Caro1971: Noch einmal zum Thema Arbitrage:
Publity schafft nach eigener Aussage aktuell die Voraussetzungen zur Lieferung der Aktien! Solange das nicht umgesetzt ist, hängt der Gläubiger völlig in der Luft, da er über die Anleihen auch nicht mehr verfügen kann (je nachdem wann er sie eingereicht hat, seit
Eine Frage an die Juristen: Welche Rechte kann der Gläubiger geltend machen? In den Bedingungen finde ich nur ein außerordentliches Kündigungsrecht falls Publity innerhalb von 30 Tagen nicht liefert. Das ist allerdings bei den aktuellen Kursen wenig sinnvoll.
Ist nicht eher § 13 (a) relevant?
(a) die Anleiheschuldnerin, gleichgültig aus welchen Gründen, innerhalb von sechs Wochen nach dem betreffenden Fälligkeitstag Aktien nicht liefert oder irgendwelche Beträge, die fällig und auf die Schuldverschreibungen zahlbar sind, nicht zahlt
Bedeutet die Schaffung der Voraussetzungen, dass bisher noch NIEMAND eine einzige Aktie geliefert bekommen hat? Dann kann man sich ja vorstellen wo der Kurs stehen wird wenn dann alle Wandler gleichzeitig bedient werden...
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.031.104 von Caro1971 am 28.11.19 07:59:56Man muss sich doch wirklich an den Kopf fassen: die Wandelschuldverschreibung wurde im Jahr 2015 aufgelegt - und jetzt, vier Jahre später, "schaffen sie die Voraussetzung" für die Wandlung?
Die erinnern mich an den Witz vom Zauberer, der erst mal die Jungfrau zersägt und dann erst mal nachschaut, wie genau der Trick eigentlich funktioniert...
Die erinnern mich an den Witz vom Zauberer, der erst mal die Jungfrau zersägt und dann erst mal nachschaut, wie genau der Trick eigentlich funktioniert...
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.027.063 von GGausB am 27.11.19 17:39:21Noch einmal zum Thema Arbitrage:
Das ist aktuell nicht möglich! Nach Aussage der Zahlstelle (Quirinbank) liefert Publity zur Zeit noch keine Aktien. Das bedeutet, der Auftrag zur Wandlung geht zwar über die Depotbank zur Zahlstelle (und die Wandelanleihen werden gesperrt), aber dann passiert nichts mehr (wie leicht nachzuvollziehen ist die Quirinbank über das Verhalten von Publity ziemlich verärgert). Publity schafft nach eigener Aussage aktuell die Voraussetzungen zur Lieferung der Aktien! Solange das nicht umgesetzt ist, hängt der Gläubiger völlig in der Luft, da er über die Anleihen auch nicht mehr verfügen kann (je nachdem wann er sie eingereicht hat, seit mehreren Wochen!)
Meines Erachtens ist das erneut ein Beleg für das wenig anlegerfreundliche Verhalten von Publity (nach den Unstimmigkeiten bzgl. der Ausschüttung). Gemäß den Anleihebedingungen hat der Gläubiger jederzeit das Recht zu wandeln.
Anleger sollten dieses Gebären auch bei der zur Zeit laufenden Emission der Preos Wandelanleihe berücksichtigen.
Eine Frage an die Juristen: Welche Rechte kann der Gläubiger geltend machen? In den Bedingungen finde ich nur ein außerordentliches Kündigungsrecht falls Publity innerhalb von 30 Tagen nicht liefert. Das ist allerdings bei den aktuellen Kursen wenig sinnvoll.
Das ist aktuell nicht möglich! Nach Aussage der Zahlstelle (Quirinbank) liefert Publity zur Zeit noch keine Aktien. Das bedeutet, der Auftrag zur Wandlung geht zwar über die Depotbank zur Zahlstelle (und die Wandelanleihen werden gesperrt), aber dann passiert nichts mehr (wie leicht nachzuvollziehen ist die Quirinbank über das Verhalten von Publity ziemlich verärgert). Publity schafft nach eigener Aussage aktuell die Voraussetzungen zur Lieferung der Aktien! Solange das nicht umgesetzt ist, hängt der Gläubiger völlig in der Luft, da er über die Anleihen auch nicht mehr verfügen kann (je nachdem wann er sie eingereicht hat, seit mehreren Wochen!)
Meines Erachtens ist das erneut ein Beleg für das wenig anlegerfreundliche Verhalten von Publity (nach den Unstimmigkeiten bzgl. der Ausschüttung). Gemäß den Anleihebedingungen hat der Gläubiger jederzeit das Recht zu wandeln.
Anleger sollten dieses Gebären auch bei der zur Zeit laufenden Emission der Preos Wandelanleihe berücksichtigen.
Eine Frage an die Juristen: Welche Rechte kann der Gläubiger geltend machen? In den Bedingungen finde ich nur ein außerordentliches Kündigungsrecht falls Publity innerhalb von 30 Tagen nicht liefert. Das ist allerdings bei den aktuellen Kursen wenig sinnvoll.
Publity Investor Relations, noch eine...
Am 20.11. stellte ich der Publity IR ein paar konkrete Fragen zur Funktionsweise der Wandelschuldverschreibung und insbesondere zur Wandlung.Heute, also schlappe sieben Tage später, die Frechheit der Woche:
"Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Auskunft zur Wandelschuldverschreibung nur gegenüber Anleihegläubigern geben können.
Daher bitten wir Sie um einen Nachweis anhand eines Depotauszuges, der zeigt, dass Sie aktuell noch Inhaber von Wandelschuldverschreibung sind."
Mit anderen Worten: "Schicken Sie erst mal was ein, dann antworten wir. Vielleicht. Aber mindestens eine Woche später.. wenn überhaupt."
Dass Interessenten so eine Anleihe gar nicht erst kaufen, wenn ihnen grundlegende Fragen dazu nicht beantwortet werden, scheint ihnen nicht in den Sinn zu kommen. Oder erst recht...
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.024.735 von Gluese am 27.11.19 13:44:15
Gibt's denn Erfahrungswerte wie lange sowas bei denen dauern kann?
Zitat von Gluese: Das liegt aber wahrscheinlich auch an der Abwicklungsstelle. Das ist nämlich die quirin bank und die sind bekanntlich nicht die schnellsten.
Gibt's denn Erfahrungswerte wie lange sowas bei denen dauern kann?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.024.528 von nixdaacher am 27.11.19 13:19:25Das liegt aber wahrscheinlich auch an der Abwicklungsstelle. Das ist nämlich die quirin bank und die sind bekanntlich nicht die schnellsten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.023.964 von Gluese am 27.11.19 12:10:15Ich warte schon seit einer Woche auf die Wandlung.
Das ist ein absoluter Saftladen
Das ist ein absoluter Saftladen
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.023.388 von Alpaka am 27.11.19 10:59:54Besten Dank!
Wirft dennoch ein schlechtes Licht auf die Gesellschaft, wenn man nicht in der Lage ist, das Formular auf die eigene Website zu stellen und Anfragen zu beantworten.
Wirft dennoch ein schlechtes Licht auf die Gesellschaft, wenn man nicht in der Lage ist, das Formular auf die eigene Website zu stellen und Anfragen zu beantworten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.021.237 von Gluese am 27.11.19 08:03:08
https://www.wertpapier-forum.de/topic/56432-publity/?do=find…
... dort auf "Link zum WPF-Posting" klicken.
Zitat von Gluese: ... wo finde ich das entsprechende Formular?
https://www.wertpapier-forum.de/topic/56432-publity/?do=find…
... dort auf "Link zum WPF-Posting" klicken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.928.816 von Caro1971 am 15.11.19 08:06:27
Das würde mich auch interessieren. Die IR-Abteilung reagiert gar nicht erst auf Anfragen, was mich schon misstrauisch werden läßt.
Falls jemand das Formular hat, bitte PN. Danke!
Zitat von Caro1971: Wenn ich von meinem Wandlungsrecht Gebrauch machen möchte, wo finde ich das entsprechende Formular? Ich überlege, die Wandelanleihe in die Aktie zu tauschen.
Auf der Homepage von Publity ist es nicht hinterlegt. Kann jemand helfen?
Das würde mich auch interessieren. Die IR-Abteilung reagiert gar nicht erst auf Anfragen, was mich schon misstrauisch werden läßt.
Falls jemand das Formular hat, bitte PN. Danke!
Publity - schon wieder ein Immowert, aber was für einer!?