HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun? (Seite 16)
eröffnet am 17.11.15 17:10:55 von
neuester Beitrag 27.04.23 16:06:50 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 54.938.483 von Taxadvisor am 13.05.17 19:55:39danke. So hatte ich es auch vermutet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.937.739 von hpq-wo am 13.05.17 15:58:57
Steuerbescheid kommt => 1 Monat Zeit, Einspruch einzulegen => Einspruchsverfahren mit Schriftwechsel => Einspruchsentscheidung => 1 Monat Zeit, Klage einzureichen.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von hpq-wo: Hallo Taxlawyer,
ich lese gerade Ihre Zeile in einem früheren Beitrag:
"Priorität hat für Sie die Klage gegen den Einkommensteuerbescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung des Einspruchsbescheids (siehe Rechtsbehelfsbelehrung Einspruchsbescheid)."
Ich hätte angenommen, daß ich erst mal Einspruch einlege(n muss), und erst nach dessen Ablehnung klagen kann. Ist das unzutreffend? Verpasse ich die Frist für die Klageeinreichung, wenn ich erst einen Einspruch einlege?
Steuerbescheid kommt => 1 Monat Zeit, Einspruch einzulegen => Einspruchsverfahren mit Schriftwechsel => Einspruchsentscheidung => 1 Monat Zeit, Klage einzureichen.
Gruß
Taxadvisor
Hallo Taxlawyer,
ich lese gerade Ihre Zeile in einem früheren Beitrag:
"Priorität hat für Sie die Klage gegen den Einkommensteuerbescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung des Einspruchsbescheids (siehe Rechtsbehelfsbelehrung Einspruchsbescheid)."
Ich hätte angenommen, daß ich erst mal Einspruch einlege(n muss), und erst nach dessen Ablehnung klagen kann. Ist das unzutreffend? Verpasse ich die Frist für die Klageeinreichung, wenn ich erst einen Einspruch einlege?
ich lese gerade Ihre Zeile in einem früheren Beitrag:
"Priorität hat für Sie die Klage gegen den Einkommensteuerbescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung des Einspruchsbescheids (siehe Rechtsbehelfsbelehrung Einspruchsbescheid)."
Ich hätte angenommen, daß ich erst mal Einspruch einlege(n muss), und erst nach dessen Ablehnung klagen kann. Ist das unzutreffend? Verpasse ich die Frist für die Klageeinreichung, wenn ich erst einen Einspruch einlege?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.873.577 von elki_hoki am 05.05.17 13:33:27Ich verfolge diese Diskussion schon seit einem halben Jahr mit großem Interesse, da ich selbst auch betroffen bin, und habe mich nun zum Anmelden im Forum entschlossen.
Bin gerade dabei, einen Einspruch zu schreiben (um Zeit zu gewinnen) und ziehe auch eine Klage in Betracht.
Würde es Sinn machen, daß diejenigen, die eine Klage in Betracht ziehen, sich auf irgendeine Weise zu koordinieren? Hier im Forum können wir uns zwar austauschen (aber vielleicht liest das Finanzamt mit?), aber es wäre wohl hilfreich, sich gegenseitig zu kennen (und nicht nur die Nicknames im Forum), um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.
Wie kann ich z.B. mit dem Forum-Mitglied "taxlawyer" Kontakt aufnehmen? Wäre er ein möglicher Koordinator in diesem Sinne?
Oder, wie finde ich einen Steueranwalt im Raum Böblingen, der mit dem Vorgang bereits vertraut (eingearbeitet) ist und meinen Fall zusätzlich übernehmen kann?
Bin gerade dabei, einen Einspruch zu schreiben (um Zeit zu gewinnen) und ziehe auch eine Klage in Betracht.
Würde es Sinn machen, daß diejenigen, die eine Klage in Betracht ziehen, sich auf irgendeine Weise zu koordinieren? Hier im Forum können wir uns zwar austauschen (aber vielleicht liest das Finanzamt mit?), aber es wäre wohl hilfreich, sich gegenseitig zu kennen (und nicht nur die Nicknames im Forum), um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.
Wie kann ich z.B. mit dem Forum-Mitglied "taxlawyer" Kontakt aufnehmen? Wäre er ein möglicher Koordinator in diesem Sinne?
Oder, wie finde ich einen Steueranwalt im Raum Böblingen, der mit dem Vorgang bereits vertraut (eingearbeitet) ist und meinen Fall zusätzlich übernehmen kann?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.873.577 von elki_hoki am 05.05.17 13:33:27Danke elki_hoki, das ist ja interessant - wieder eine andere Behandlung als bei HP/HPE. Vielleicht hilft das ja bei einer Klage. Ich habe auch noch nichts vom Finanzamt gehört - die einzige info die ich zu der Entscheidung bekommen hatte war die hier im Forum. LG Maya
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.872.305 von Maya_11 am 05.05.17 10:41:21Die DXC-Aktien wurden bei der Comdirect eingebucht mit der Bewertung
"mit Abgeltungssteuer" und den Anschaffungskosten/Kaufkurs 0 Euro.
Das bedeutet die Kapitalertragsteuer fällt erst bei Verkauf für die gesamte Summe an.
Von den Forums-Mitgliedern wäre interessant zu erfahren, ob schon Erfahrungen mit Klageschriften vor einem Finanzgericht vorliegen.
Bei mir liegt noch keine Reaktion des Finanzamtes auf den Einspruch des ESt-Bescheids vor.
Bei dem Einspruch habe ich die Hilfe des Forums-Mitglieds taxlawyer in Anspruch genommen.
Wenn der Einspruch abgelehnt wird, plane ich eine Klage vor dem zuständigen FG einzureichen.
Noch haben wir Chancen
Viele Grüße an alle Geschädigten
elki_hoki
"mit Abgeltungssteuer" und den Anschaffungskosten/Kaufkurs 0 Euro.
Das bedeutet die Kapitalertragsteuer fällt erst bei Verkauf für die gesamte Summe an.
Von den Forums-Mitgliedern wäre interessant zu erfahren, ob schon Erfahrungen mit Klageschriften vor einem Finanzgericht vorliegen.
Bei mir liegt noch keine Reaktion des Finanzamtes auf den Einspruch des ESt-Bescheids vor.
Bei dem Einspruch habe ich die Hilfe des Forums-Mitglieds taxlawyer in Anspruch genommen.
Wenn der Einspruch abgelehnt wird, plane ich eine Klage vor dem zuständigen FG einzureichen.
Noch haben wir Chancen
Viele Grüße an alle Geschädigten
elki_hoki
Hallo, weiss jemand wie der HPE-DXC Split nun steuerlich behandelt wurde?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.763.132 von Taxadvisor am 20.04.17 00:18:51OK - traurig, aber dann bleibt dieser Steuerbeitrag wohl definitiv beim FA :|
Danke aber für die schnelle Antwort!
Danke aber für die schnelle Antwort!
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.762.784 von hpsplitsteuerzahler am 19.04.17 22:38:21
Nein, Entscheidungen der (Finanz-)Gerichte sind grundsätzlich keine neuen Tatsachen.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von hpsplitsteuerzahler: Es ist aber doch möglich einen Steuerbescheid mit der Begründung "neuer Tatsachen" auch verspätet noch anzufechten.
Meine Frage: angenommen, eine Gericht kommt aufgrund einer Klage zu der Einschätzung, dass die Steuer aus dem HP Split nicht rechtmäßig war - wäre das eine "neue Tatsache" auf die ich mich berufen könnte?
Nein, Entscheidungen der (Finanz-)Gerichte sind grundsätzlich keine neuen Tatsachen.
Gruß
Taxadvisor
Nachträglicher Steuerbescheid-Widerspruch aufgrund "neuer Tatsachen"?
Hallo Forums-Teilnehmer,ich habe von dieser HP-Splitsteuer (durch eigene Blindheit) leider zu spät erfahren, in 2016 entsprechend Steuern bezahlt und auch einen rechtsgültigen Steuerbescheid erhalten. Das FA hat mir auf Nachfrage erklärt, dass das nicht mehr anfechtbar sei, da die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Es ist aber doch möglich einen Steuerbescheid mit der Begründung "neuer Tatsachen" auch verspätet noch anzufechten.
Meine Frage: angenommen, eine Gericht kommt aufgrund einer Klage zu der Einschätzung, dass die Steuer aus dem HP Split nicht rechtmäßig war - wäre das eine "neue Tatsache" auf die ich mich berufen könnte?
Danke vorab für etwaige Hinweise dazu - VG hpsplitsteuerzahler