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    HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun? (Seite 26)

    eröffnet am 17.11.15 17:10:55 von
    neuester Beitrag 27.04.23 16:06:50 von
    Beiträge: 575
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      schrieb am 16.11.16 11:57:11
      Beitrag Nr. 325 ()
      Antwort vom Finanzamt auf meinen Einspruch
      Wer kann mir einen Rat geben wie ich mich auf diese Antwort vom FA verhalten soll.
      Sollte eine Rücknahmeerklärung bis 05.12.16 unterschreiben.
      Was kann passieren wenn ich diese nicht unterrschreibe???

      Sehr geehrte.....

      Ihr oben genannter Einspruch wurde von der zentrale Rechtsbehelfsstelle zu weiteren Bearbeitung übernommen,
      Antragsgemäß ruhte der Einspruch bis zur Entscheidung über das BFH-Verfahren Az. VIII R 73/13
      Nach der Entscheidung über dieses Verfahren mit Urteil vom 13.07.2016 wurde die Bearbeitung Ihres
      Einspruchs aufgenommen.
      Zu Ihren Einspruch nehme ich wie folgt Stellung:

      Sie beantragen den Vorgang aus der Kapitalmaßnahme der HPE Co. steuerfrei zu stellen u. die Einkünfte
      aus Kapitalvermögen um xxxx € zu reduzieren, da der Spin-Off-Vorgang keine Gewinnausschüttung,
      sondern eine steuerneutrale Kapitalrückzahlung darstellen würde.
      Bezugnehmend auf das vorliegende Schreiben der Postbank vom 13.01.16 wurde die Kapitalmaßnahme
      der HPE Co. als steuerpflichtige Sachausschüttung gem. §20Abs. 1 Nr. 1 EStG eingestuft, da zunächst
      eine Ausgliederung in die neu gegründete Tochtergesellschaft HPE Co. erfolgte u. anschließend die Anteile der neu gegründeten Tochtergesellschaft an die Aktionäre der Muttergesellschaft HP Co. übertragen wurden.
      Gemäß dem Urteil v. 13.07.2016 ist bei der Anwendung des deutschen Steuerrechts auf ausländische
      Sachverhalte eine rechtsvergleichende Qualifizierung der ausländischen Einkünfte nach deutschen Recht vorzugehen (vgl. BFH-Urteil v. 23. Okt. 2013 X R 33/10, BFHE 243, 332, BStBI II2014, 103).
      Eine Vergleichbarkeit der Sachausschüttung mit einer Dividende i.S des § 20 Abs. 1 Nr.1, Abs 2 Satz1
      Nr. 1 EStG liegt dann vor, wenn sie aus vorhandenen --laufenden oder früheren angesammelten--
      Jahresüberschüssen der Gesellschaft (earning u. profits) gezahlt wird.
      Eine Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen kabb u.a. dann vorliegen, wenn
      die Leistung der KG im Wirtschaftsjahr das Nennkapital u. den im Vorjahr festgestellten ausschüttbaren Gewinn übersteigen. Eine Einlagenrückgewähr kann sich auch aus der nach ausländischem Recht aufgestellen Bilanz der ausschüttenden Gesellschaft ergeben.
      Die Feststellungen zur Steuerfreiheit des "Spin-off" nach § 355 I.R.C. des US-amerikanischen Rechts
      geben hierzu keinen Aufschluss. Zwar darf nach dem für die Steuerfreiheit erforderlichen "Device-Test"
      die Anteilsverteilung nicht vorwiegend dazu genutzt werden, Einkünfte und Profit der ausgebenden
      Gesellschaft auszuschütten. Abgestellt wird dabei u.a. darauf, ob die Aktien zum Verkauf verteilt werden (negatives Kriterium) oder ob die Abspaltung einen eigenständigen wirtschaftlichen Zweck verfolgt (positives Kriterium). Dies lässt jedoch keinen Rückschluss darauf, ob die Sachausschüttung aus dem
      Gewinn bzw. einer Gewinnrücklage oder aus den Einlagen finanziert wurde.

      Bitte reichen Sie daher ggf. entsprechende Unterlagen ein aus denen hervorgeht, ob die Sachausschüttung aus dem Gewinn bzw. einer Gewinnrücklage oder aus den Einlagen finanziert wurde.

      Nach derzeitigen Kenntnisstand wurden die Einkünfte aus Kapitalvermögen ordnungsgemäß besteuert,
      eine Änderung des Einkommenbescheids 2015 ist nach Aktenlage nicht möglich.

      Ich bitte Sie, die Erfolgsaussichten des Einspruchs unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen
      nochmals zu überprüfen. Teilen Sie mir bitte schriftlich mit, ob Sie den Einspruch weiterhin aufrechterhalten oder ggf. gemäß § 362 AO zurücknehmen. Falls Sie das Einspruchsverfahren fortsetzten wollen, bitte ich um Stellungnahme zu meinen vorstehenden Ausführungen.

      Ich bitte um Erledigung bis spätestens 5.12.2016

      MfG ....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.11.16 11:19:39
      Beitrag Nr. 324 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.704.581 von hpreini am 16.11.16 10:47:02Hast Du das Schreiben irgendwo angehängt etc.? Ich kann nichts erkennen...

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.11.16 10:47:02
      Beitrag Nr. 323 ()
      Antwortschreiben vom Finanzamt
      Hallo zusammen,

      Wer kann mir einen Rat geben wie ich mich auf diese Antwort vom Finanzamt verhalten soll?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.11.16 09:00:51
      Beitrag Nr. 322 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.654.811 von Maya_11 am 09.11.16 14:39:18Hallo Maya,

      ich hab versucht vor ca. 1 Woche einen Update vom HP Separation Management zu bekommen.
      Allerdings kam da nur das üblich eblahblah .... :(

      Hallo Herr xxxxx,

      Ja, ich habe noch Kontakt zur Oberfinanzdirektion, allerdings gibt es immer noch kein abschließendes Ergebnis der Prüfung.

      Zur steuerlichen Auswirkung der beiden kommenden Spin-Merges (ES/CSC und Software/MicroFokus) lässt sich im Moment noch keine belastbare Aussage machen. Auch hierzu werde ich Sie informieren, sobald nähere Informationen vorliegen.

      Viele Grüßer
      Conny Schneider
      Separation Management Office
      HPE
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 14:39:18
      Beitrag Nr. 321 ()
      Hallo,

      hat jemand schon nähere Informationen zu den in den kommenden Monaten geplanten Transaktionen (Enterprise Services Spin-Merge mit CSC und Software Spin-Merge mit Micro Focus) bekommen oder gefunden? Konkret auch wann diese Aktionen durchgeführt werden, i.e. bis wann man die Aktien noch verkaufen kann ohne dass man in den jeweiligen Split hineingezogen wird?

      Lieben Dank Maya
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 18.10.16 16:29:12
      Beitrag Nr. 320 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.460.021 von Neonlicht am 12.10.16 12:15:57
      Zitat von Neonlicht: Zur Ergänzung:

      VIII R 47/13 bezieht sich auf den Spin Off Altria/Philip Morris vom 19.03.2008.

      VIII R 73/13 bezieht sich auf einen Spin Off bei Ford vom 07.04.1998.

      Texte dieser BFH-Entscheidungen:
      http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-…

      Was die Konsequenzen für die Besteuerung des HP-Aktiensplits sind, ist mir noch unklar.


      Zumindest Ersteres hat wohl m.E. keinerlei Auswirkungen. Ich habe mir das Urteil gerade einmal durchgelesen. Der BFH hat das Urteil aufgehoben und zur Entscheidung an das FA zurückverwiesen. Dabei wurde ihm aufgegeben die Beurteilung anhand der Ausführungen des Urteils vom 13. Juli 2016 VIII R 73/13 vorzunehmen.


      Das Urteil kann daher keinen Bestand haben. Es ist gemäß § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO aufzuheben und die Sache mangels Spruchreife zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen. Das FG hat die erforderlichen Feststellungen zur Qualifizierung der Sachausschüttung unter Berücksichtigung der Ausführungen des Senats im Urteil vom 13. Juli 2016 VIII R 73/13 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) nachzuholen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.16 16:16:54
      Beitrag Nr. 319 ()
      Ihr lieben Überrumpelten,

      wollte Euch noch mitteilen, dass der "EFFEKTEN-SPIEGEL" Nr: 37 v. 15.9.) einen Artikel zu unserem Steuerüberfall verfasst hat. Titel: Aktiensplit und Übernahme - Der Fiskus kassiert immer mit!
      Eigentlich nicht viel Neues. Durch die Änderung der WK der Aktie wird die Abspaltung steuerlich wie eine Dividende behandelt. Und dann der gutgemeinte Ratschlag, sich das nicht gefallen zu lassen!!!!!!! und sich an das betreffende Finanzamt zu wenden (hat mir meine Super-Deutsche Bank bis heute nicht mitgeteilt) oder bei der Steuererklärung das Geld zurückzufordern. Ich war und bin immer noch skeptisch, die Halsabschneider und Steuer(ver)brecher haben nur noch die Allimentation der tausenden neuen Facharbeiter und Akademiker im Sinn, und die kosten viel, viele Euronen. Und da fangen sie gleich still und heimlich bei den Sparern bzw. Aktionären an. Im Übrigen hat es mich erneut mit einem Tausender erwicht. EMC Abfindung 25 % Lügensteuer!
      VG von Packus
      Avatar
      schrieb am 14.10.16 18:00:42
      Beitrag Nr. 318 ()
      Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen,
      habe Einspruch gegen meinen Steuerbescheid eingelegt.
      Antwort darauf: "Um eine einfachere Bearbeitung nach Abschluss des BFH-Verfahrens zu ermöglichen, bitte ich Sie bereits jetzt die entsprechenden Verträge über den Spin-Off Vorgang einzureichen.
      Bitte reichen Sie die Verträge auf Englisch und Deutsch ein."

      Meine Frage: Woher bekomme ich die Verträge?

      Im Voraus vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 12.10.16 15:02:59
      Beitrag Nr. 317 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.461.569 von Octopus747 am 12.10.16 14:32:59
      Zitat von Octopus747: Hallo Taxadvisor,
      ich verstehe das ganze Rumgeeiere um Entflechtung oder nicht. Fest steht doch, dass es beim HP-Split KEINEN Ertrag für den Aktionär gegeben hat, der die Abgeltungssteuer rechtfertigt. Lassen wir uns denn die ganzen Gesetzesspielchen gefallen obwohl Tatsachen diese widerlegen ? Bin gespannt wie das Ergebnis meiner Steuererklärung ausfallen wird. Danach Widerspruch und danach gehts zum Steueranwalt.


      Um das klar zu stellen: Wenn das Urteil zu Altria/Philip Morris auf HP angewandt wird (was derzeit noch nicht klar ist), kannst Du natürlich zum Steuerberater oder Rechtsanwalt gehen und klagen.

      Das hat dann aber quasi schon einer vor Dir gemacht und der hat sich eine blutige Nase geholt. Da dürfte Dein Fall beim FG abgebogen werden und dann besteht regelmäßig keine Möglichkeit mehr zum BFH zu gehen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 12.10.16 14:32:59
      Beitrag Nr. 316 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.460.216 von Taxadvisor am 12.10.16 12:37:53Die "Entflechtung" Altria/Philip Morris war keine Auskehrung einer Tochtergesellschaft sondern die Aufteilung in "zwei" Unternehmen: Zigaretten USA (mit Beteiligungen) und Zigaretten International. Das lässt für den HP-Split nicht viel Gutes hoffen.

      Gruß
      Taxadvisor[/quote]


      Hallo Taxadvisor,
      ich verstehe das ganze Rumgeeiere um Entflechtung oder nicht. Fest steht doch, dass es beim HP-Split KEINEN Ertrag für den Aktionär gegeben hat, der die Abgeltungssteuer rechtfertigt. Lassen wir uns denn die ganzen Gesetzesspielchen gefallen obwohl Tatsachen diese widerlegen ? Bin gespannt wie das Ergebnis meiner Steuererklärung ausfallen wird. Danach Widerspruch und danach gehts zum Steueranwalt.
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      HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun?