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    Fieser Brief von der BHW - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.11.15 19:33:41 von
    neuester Beitrag 25.11.15 16:57:26 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.222.017
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      schrieb am 24.11.15 19:33:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wir haben ein kleines Problem. Meine Frau und ich haben den Beschluss gefasst, einen Uralt-Bausparer von 2005 zu besparen. Dieser Bausparer liegt seit ca. 10 Jahren mit einem geringen Guthaben herum.

      Seit diesem Jahr haben wir wieder eingezahlt, weil wir zum einen Geld beiseite legen wollten, zum anderen aber auch die Zinsen mitnehmen wollten. Es ist ein sehr kleiner Bausparvertrag, der eigentlich für eine große Bank keinerlei Bedeutung haben sollte.

      Nun haben wir ein Schreiben von der BHW erhalten, in dem uns in arrogantem Juristendeutsch mitgeteilt wird, dass wir "zu viel" einzahlen und dass die BHW dies nicht erlaubt und daher die Einzahlungen zurücküberweist.

      Wir haben davon absolut keine Ahnung und haben in unseren Unterlagen gefunden, dass das reguläre Einzahlvolumen gerade mal 45,-€ pro Monat beträgt.

      Die Frage die wir jetzt haben:

      1. Ist es legal, was die BHW da macht?
      2. Welche Möglichkeit haben wir, diesen lächerlich niedrigen Betrag zu erhöhen?

      Danke für Eure Tipps/ Anregungen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.11.15 21:36:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.166.875 von timekiller am 24.11.15 19:33:41Hallo timekiller,
      schau mal in die Bedingungen des Vertrages. Leider haben die Bausparkassen das gleiche Problem wie die Banken....zurzeit bvekommen sie nicht genug Zinsen am Markt um die Versprechungen der Vorjahre ertragreich erfüllen zu können. Da versuchen viele Bausparkassen ihre >>Altkunden<< die durchaus vor Jahren gute Verträge abgeschlossen haben (zum Wohle des Kunden) aus gerade diesen mit dubiosen Erklärungen herauszu komplementieren. Also schau mal in Deine Bedingungen und da erfährst Du was Du machen kannst und was Deinen Gesamtvertrag gefährdet. Überzahlungen sind genauso schädlich für Dich wie ggf. Zuteilungsverneinungen und noch einiges mehr. Sind halt eben die Spielregeln. Falls Du keine Bedingungen mehr hast und die Kasse, diese !!!Deinem Vertrag!!! zugrunde liegenden, mehr rausrücken will....BM an mich und ich versuch Dir zu helfen.
      Gruß
      Wanduhr
      Avatar
      schrieb am 24.11.15 23:29:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      @timekiller
      Vermutlich habt ihr einen BSV über 15.000,- Bausparsumme. Die 45,- Regelsparbeitrag sind extra so niedrig angesetzt, damit kein Kunde vor Abschluss sagt. „Ohgottogott, das schaff ich ja gar nicht.“ Der Regelsparbeitrag ist KEINE Grenze nach oben. Lass dich nicht einschüchtern. Sieh in deinen ABB nach. Wenn da nichts von maximaler Einzahlung steht, kannst du so viel einzahlen wie du willst.

      Viele Bausparkassen meckern erst, wenn mehr als nötig für Wohnungsbauprämie (1024,- verh) und VL (960,- verh) eingezahlt wird. Gern wird auch so getan, als müsste man eine Zuteilung annehmen. Muss man aber nicht. Man kann bis zur vollen Bausparsumme weitersparen.

      Wer früher mal einen Kredit bei einer Bank aufgenommen hat, kommt da auch nicht raus, weil jetzt die Zinsen so niedrig sind. Höchstens mit unglaublicher Vorfälligkeitsentschädigung. Soviel zu Verträgen, und ein BSV ist ein Vertrag. Aus dem kommt auch die Bausparkasse nicht raus.

      Wenn die B-kasse tatsächlich Beträge zurücküberweist, kannst du es hinnehmen oder klagen. Meine Nichte hat sich in einer „Beratungstelle“ des BHW nach einer Auszahlung des Guthabens erkundigt. Das Formular nicht unterschrieben und nach Hause mitgenommen (noch überlegen). Ausgezahlt wurde trotzdem. Angeblich mündlich so abgesprochen. Geklagt hat sie nicht.
      Avatar
      schrieb am 25.11.15 07:02:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ja, ist ein bausparer über 15.000€.

      In den Abb steht tatsächlich daß die bhw Zahlungen, die den regelsparbetrag übersteigen, von ihrer Zustimmung abhängig machen kann.

      https://www.bhw.de/content/allgemeine_geschaeftsbedingungen.…[/url]

      Fragt sich nur, ob diese Klausel vor Gericht bestand hat.
      Avatar
      schrieb am 25.11.15 10:24:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      @timekiller
      Erstaunlich – BSV von 2005 und Einzahlungsablehnung schon in den ABB. Ich dachte, das wäre erst später üblich geworden.

      Mit nur den Regelsparbeiträgen dauert es noch ca 14 Jahre, bis der BSV überhaupt erst zuteilungsreif wird. Also wirst du kündigen (darfst du wohl laut ABB), wenn das allgemeine Zinsniveau wieder höher liegt.

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      schrieb am 25.11.15 16:57:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi also danke für alle antworten, waren alle sehr kompetent!

      Nach einem Telefonat mit bhw hat sich heraus gestellt daß wir pro Jahr 1024€ einzahlen dürfen, wie hier auch schon geschrieben wurde.

      Das sind Ca. 85€ pro Monat, was OK für uns ist.

      LG


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