Schlummert hier eine interessante Immobilien AG vor sich hin? (Seite 53)
eröffnet am 01.12.15 19:43:27 von
neuester Beitrag 27.03.24 17:19:10 von
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Ja, das gilt auch für die GxP.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.836.974 von babbelino am 05.02.21 11:02:42
Das ein Übernahmeangebot im Falle eines indirekten VErkaufs von DRE notwendig würde, ist unstrittig. Allerdings wurde bei Kromschröder lediglich der Durchschnittskurs der letzten 3 Monate gezahlt:
Die Bieterin bietet als Gegenleistung einen Kaufpreis von EUR 27,07 je Kromschröder-
Aktie an.
4.1
Gesetzlicher Mindestangebotspreis
Nach den Vorstand und Aufsichtsrat der
Kromschröder AG vorliegenden Informationen
entspricht die Gegenleistung von EUR 27,07
je Kromschröder-Aktie den Bestimmungen in
§ 31 WpÜG in Verbindung mit §§ 4, 5 WpÜG-
Angebotsverordnung über die gesetzlichen
Mindestpreise und genügt damit den gesetzlichen Anforderungen für die Untergrenze der
Gegenleistung:
−
Nach § 31 WpÜG in Verbindung mit § 4 WpÜG-Angebotsverordnung ist eine Un-
tergrenze für die anzubietende Gegenleistung die höchste vom Bieter, einer mit ihm
gemeinsam handelnden Person oder einem ihre
r Tochterunternehmen gewährte
oder vereinbarte Gegenleistung für den
Erwerb von Kromschröder-Aktien inner-
halb des Drei-Monats-Zeitraums vor
Veröffentlichung der
Angebotsunterlage.
Nach den Angaben in der A
ngebotsunterlage haben wede
r die Bieterin noch eine
mit ihr gemeinsam handelnde Person noch
eines ihrer Tochterunternehmen inner-
halb der letzten drei Monate vor
Veröffentlichung der Angebotsunterlage
Kromschröder-Aktien erworben oder eine
n solchen Erwerb vereinbart. Die auf
Vorerwerbe gestützte Methode zur Ermittlung des Mindestpreises führt deshalb
nicht zu einem für das Angebot maßgeblichen Mindestpreis.
−
Nach § 31 WpÜG in Verbindung mit § 5 WpÜG-Angebotsverordnung ist weitere
Untergrenze für die anzubietende Gege
nleistung der gewichtete durchschnittliche
inländische Börsenkurs der Kromsch
röder-Aktien während des Drei-
4
Monatszeitraums vor der am 28. Juni
2005 erfolgten Veröffentlichung der Ent-
scheidung der Bieterin zur Abgabe des Angebots ("
Drei-Monats-
Durchschnittskurs
").
Der Drei-Monats-Durchschnittskurs, den
die Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht ermittelt und in de
r Datenbank für Mindestpreise nach dem
WpÜG unter dem maßgeblichen Datum 27. J
uni 2005 veröffentlicht hat, beträgt
EUR 27,07. Die in dem Angebot gebotene
Gegenleistung entspricht diesem Min-
destpreis.
Zitat von babbelino: @Deepvalue
Kannst Du Dich an Ruhrgas Industries erinnern? Die hielten eine Beteiligung an Kromschröder. Der Verkauf von Ruhrgas Industries hat damals ein Übernahmeangebot/Squeeze-Out bei Kromschröder getriggert.
Das ein Übernahmeangebot im Falle eines indirekten VErkaufs von DRE notwendig würde, ist unstrittig. Allerdings wurde bei Kromschröder lediglich der Durchschnittskurs der letzten 3 Monate gezahlt:
Die Bieterin bietet als Gegenleistung einen Kaufpreis von EUR 27,07 je Kromschröder-
Aktie an.
4.1
Gesetzlicher Mindestangebotspreis
Nach den Vorstand und Aufsichtsrat der
Kromschröder AG vorliegenden Informationen
entspricht die Gegenleistung von EUR 27,07
je Kromschröder-Aktie den Bestimmungen in
§ 31 WpÜG in Verbindung mit §§ 4, 5 WpÜG-
Angebotsverordnung über die gesetzlichen
Mindestpreise und genügt damit den gesetzlichen Anforderungen für die Untergrenze der
Gegenleistung:
−
Nach § 31 WpÜG in Verbindung mit § 4 WpÜG-Angebotsverordnung ist eine Un-
tergrenze für die anzubietende Gegenleistung die höchste vom Bieter, einer mit ihm
gemeinsam handelnden Person oder einem ihre
r Tochterunternehmen gewährte
oder vereinbarte Gegenleistung für den
Erwerb von Kromschröder-Aktien inner-
halb des Drei-Monats-Zeitraums vor
Veröffentlichung der
Angebotsunterlage.
Nach den Angaben in der A
ngebotsunterlage haben wede
r die Bieterin noch eine
mit ihr gemeinsam handelnde Person noch
eines ihrer Tochterunternehmen inner-
halb der letzten drei Monate vor
Veröffentlichung der Angebotsunterlage
Kromschröder-Aktien erworben oder eine
n solchen Erwerb vereinbart. Die auf
Vorerwerbe gestützte Methode zur Ermittlung des Mindestpreises führt deshalb
nicht zu einem für das Angebot maßgeblichen Mindestpreis.
−
Nach § 31 WpÜG in Verbindung mit § 5 WpÜG-Angebotsverordnung ist weitere
Untergrenze für die anzubietende Gege
nleistung der gewichtete durchschnittliche
inländische Börsenkurs der Kromsch
röder-Aktien während des Drei-
4
Monatszeitraums vor der am 28. Juni
2005 erfolgten Veröffentlichung der Ent-
scheidung der Bieterin zur Abgabe des Angebots ("
Drei-Monats-
Durchschnittskurs
").
Der Drei-Monats-Durchschnittskurs, den
die Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht ermittelt und in de
r Datenbank für Mindestpreise nach dem
WpÜG unter dem maßgeblichen Datum 27. J
uni 2005 veröffentlicht hat, beträgt
EUR 27,07. Die in dem Angebot gebotene
Gegenleistung entspricht diesem Min-
destpreis.
Ist ja Wunderbar.
Da beschäftige ich mich jahrelang erfolgreich mit den offenen Immobilienfonds in Abwicklung und nachdem das Thema jetzt leider wirklich durch ist, beginne ich mich in die Thematik Immobilienaktien einzulesen, komme drauf dass DRE und GxP spannend sind und bevor ich was gekauft habe, geht hier die Post ab. So ein Mist.
Aber vielleicht ist das Thema ja noch nicht ganz durch.
Die Summit hat knapp 90% der Aktien lauft GB 19, wenn ich nicht irre.
Kann es sein, dass die schon mehr haben ?
Und das alles gilt doch auch für die GxP ?
Da beschäftige ich mich jahrelang erfolgreich mit den offenen Immobilienfonds in Abwicklung und nachdem das Thema jetzt leider wirklich durch ist, beginne ich mich in die Thematik Immobilienaktien einzulesen, komme drauf dass DRE und GxP spannend sind und bevor ich was gekauft habe, geht hier die Post ab. So ein Mist.
Aber vielleicht ist das Thema ja noch nicht ganz durch.
Die Summit hat knapp 90% der Aktien lauft GB 19, wenn ich nicht irre.
Kann es sein, dass die schon mehr haben ?
Und das alles gilt doch auch für die GxP ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.836.758 von deepvalue am 05.02.21 10:56:15
Ich verstehe gar nicht, warum Du das so ausschließt. Wäre dem nicht so, würde man darüber sehr einfach das Übernahmerecht aushebeln können. Mit ist jetzt der Name der einen Gesellschaft eingefallen, bei der das meines Wissens damals so war: ADVANCED INFLIGHT ALLIANCE
Zitat von deepvalue:Zitat von kampfhundstreichler: Mensch, schau doch mal bei Wikipedia nach.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapiererwerbs-_und_%C3%9Cb…
Es ist m.E. ganz klar der Durchschnittskurs der letzten3 Monate zu zahlen. Ich kann nicht erkennen, dass mehr gezahlt werden muß, wenn die Aktien nicht direkt sondern nur die die Aktien haltende Gesellschaft gekauft wird. Könntest Du mir bitte mitteilen, auf welche Passage sich Deine Annahme stützt?
Ich verstehe gar nicht, warum Du das so ausschließt. Wäre dem nicht so, würde man darüber sehr einfach das Übernahmerecht aushebeln können. Mit ist jetzt der Name der einen Gesellschaft eingefallen, bei der das meines Wissens damals so war: ADVANCED INFLIGHT ALLIANCE
@Deepvalue
Kannst Du Dich an Ruhrgas Industries erinnern? Die hielten eine Beteiligung an Kromschröder. Der Verkauf von Ruhrgas Industries hat damals ein Übernahmeangebot/Squeeze-Out bei Kromschröder getriggert.
Kannst Du Dich an Ruhrgas Industries erinnern? Die hielten eine Beteiligung an Kromschröder. Der Verkauf von Ruhrgas Industries hat damals ein Übernahmeangebot/Squeeze-Out bei Kromschröder getriggert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.836.203 von kampfhundstreichler am 05.02.21 10:36:50
Es ist m.E. ganz klar der Durchschnittskurs der letzten3 Monate zu zahlen. Ich kann nicht erkennen, dass mehr gezahlt werden muß, wenn die Aktien nicht direkt sondern nur die die Aktien haltende Gesellschaft gekauft wird. Könntest Du mir bitte mitteilen, auf welche Passage sich Deine Annahme stützt?
Zitat von kampfhundstreichler: Mensch, schau doch mal bei Wikipedia nach.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapiererwerbs-_und_%C3%9Cb…
Es ist m.E. ganz klar der Durchschnittskurs der letzten3 Monate zu zahlen. Ich kann nicht erkennen, dass mehr gezahlt werden muß, wenn die Aktien nicht direkt sondern nur die die Aktien haltende Gesellschaft gekauft wird. Könntest Du mir bitte mitteilen, auf welche Passage sich Deine Annahme stützt?
Servus,
das gibt es ja gar nicht. Vor lauter Allgussa bekomme ich hier eine wichtige Meldung nicht mit!!?? Schön, dass jetzt Bewegung in die Sache kommt.
In der Vergangenheit hat das Management der Deutschen Real Estate mehrfach bewiesen, dass ihre Wertansätze marktkonform sind. Der Proof-of-Concept war für mich der Verkauf des ehemaligen Osram-Werkes in Berlin-Mitte zu einem sagenhaften Preis, der deutlich über meinem Wertansatz lag.
Angesichts dessen halte ich Überlegungen, dass hier irgendwelche Dreimonatsdurchschnittspreise gezahlt werden, für völlig abwegig und schlicht irreführend. Summit wird die Gesellschaft nicht deutlich unter Wert verkaufen und der an Summit gezahlt Preis wird aufgrund des WpÜG auch an die freien Aktionäre fließen.
Das Risiko besteht m.E. darin, dass die Verkaufsgespräche scheitern und der Kurs danach wieder zusammensacken könnte. By-the-way muss in punkto NAV das letzte Wort nicht gesprochen sein: Den Marktwert der in Frankfurt im Bau befindlichen Wohnungen taxiere ich auf mind. 50 Mio. Euro. Dieser wird in Abhängigkeit vom Baufortschritt (im Augenblick lärmbedingter Baustopp) den NAV weiter erhöhen.
das gibt es ja gar nicht. Vor lauter Allgussa bekomme ich hier eine wichtige Meldung nicht mit!!?? Schön, dass jetzt Bewegung in die Sache kommt.
In der Vergangenheit hat das Management der Deutschen Real Estate mehrfach bewiesen, dass ihre Wertansätze marktkonform sind. Der Proof-of-Concept war für mich der Verkauf des ehemaligen Osram-Werkes in Berlin-Mitte zu einem sagenhaften Preis, der deutlich über meinem Wertansatz lag.
Angesichts dessen halte ich Überlegungen, dass hier irgendwelche Dreimonatsdurchschnittspreise gezahlt werden, für völlig abwegig und schlicht irreführend. Summit wird die Gesellschaft nicht deutlich unter Wert verkaufen und der an Summit gezahlt Preis wird aufgrund des WpÜG auch an die freien Aktionäre fließen.
Das Risiko besteht m.E. darin, dass die Verkaufsgespräche scheitern und der Kurs danach wieder zusammensacken könnte. By-the-way muss in punkto NAV das letzte Wort nicht gesprochen sein: Den Marktwert der in Frankfurt im Bau befindlichen Wohnungen taxiere ich auf mind. 50 Mio. Euro. Dieser wird in Abhängigkeit vom Baufortschritt (im Augenblick lärmbedingter Baustopp) den NAV weiter erhöhen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.836.008 von deepvalue am 05.02.21 10:31:26Mensch, schau doch mal bei Wikipedia nach.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapiererwerbs-_und_%C3%9Cb…
https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapiererwerbs-_und_%C3%9Cb…
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.835.024 von kampfhundstreichler am 05.02.21 09:59:56
Da steht nichts über die Höhe des Pflichtangebots. Warum sollte dieses höher liegen als der Durchschnittskurs der letzten 3 Monate?
Zitat von kampfhundstreichler:Zitat von deepvalue: ...
Was ist die Quelle hierfür? Könntest Du bitte ein konkretes Beispiel hierfür nennen (besser noch verlinken)? Nach meinem Verständnis wird im Fall des indireketen Verkaufs keine Aktie der DRE veräußert (nur indirekt).
Seite 10 und 11
https://www.ilf-frankfurt.de/fileadmin/_migrated/content_upl…
Da steht nichts über die Höhe des Pflichtangebots. Warum sollte dieses höher liegen als der Durchschnittskurs der letzten 3 Monate?
Ich gehe mal davon aus, dass Gereon Krude heute noch was zur DRE/GxP verfassen wird.
Schlummert hier eine interessante Immobilien AG vor sich hin?