Fälligkeitsstellung eines unlimitierten Zertifikates - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.12.15 09:45:34 von
neuester Beitrag 19.12.15 11:53:10 von
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Hallo,
ich hatte im Jahre 2007 ein unlimitierts Goldzertiikat über die DAB-Bank gekauft,
DE000CB24589 (CB2458), welches am 30.11.2015 ohne Vorankündigung
fällig gestellt und mir gutgeschrieben wurde, mit einem Preis unter Einstand.
Auszug aus dem Verkaufsprospekt:
1. Die Emittentin ist berechtigt, jeweils zum letzten Bankarbeitstag eines jeden Monats
eines jeden Jahres, erstmals zum 31. März 2005 (jeweils ein Kündigungstermin),
die Zertifikate insgesamt, jedoch nicht teilweise zu kündigen.
2. Die Kündigung durch die Emittentin ist mindestens 90 Tage vor dem jeweiligen
Kündigungstermin gemäß § 6 bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist
unwiderruflich und muss den Kündigungstermin nennen.
Demnach hätte ich doch informiert werden müssen?
Vielen Dank für hilfreiche Kommentare.
ich hatte im Jahre 2007 ein unlimitierts Goldzertiikat über die DAB-Bank gekauft,
DE000CB24589 (CB2458), welches am 30.11.2015 ohne Vorankündigung
fällig gestellt und mir gutgeschrieben wurde, mit einem Preis unter Einstand.
Auszug aus dem Verkaufsprospekt:
1. Die Emittentin ist berechtigt, jeweils zum letzten Bankarbeitstag eines jeden Monats
eines jeden Jahres, erstmals zum 31. März 2005 (jeweils ein Kündigungstermin),
die Zertifikate insgesamt, jedoch nicht teilweise zu kündigen.
2. Die Kündigung durch die Emittentin ist mindestens 90 Tage vor dem jeweiligen
Kündigungstermin gemäß § 6 bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist
unwiderruflich und muss den Kündigungstermin nennen.
Demnach hätte ich doch informiert werden müssen?
Vielen Dank für hilfreiche Kommentare.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.261.240 von Golden Eagle am 08.12.15 09:45:34
Da Dir ja ganz offensichtlich die Bedingungen vorliegen: Was steht denn in dem genannten § 6 drin?
Zitat von Golden Eagle: 2. Die Kündigung durch die Emittentin ist mindestens 90 Tage vor dem jeweiligen Kündigungstermin gemäß § 6 bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist unwiderruflich und muss den Kündigungstermin nennen.
Da Dir ja ganz offensichtlich die Bedingungen vorliegen: Was steht denn in dem genannten § 6 drin?
§ 6
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen, die die Zertifikate betreffen, werden in je einem Überregionalen Pflichtblatt der
Wertpapierbörsen veröffentlicht, an denen die Zertifikate zum Börsenhandel zugelassen sind.
Nach Recherche habe ich das gefunden:
http://www.deutsche-boerse-cash-market.com/blob/2260286/f7b8…
Es kann doch nicht sein, dass man bei einem unlimitierten Zertifikat in solch
einem Dokument ständig nachsehen muss.
Ich hätte erwartet, dass die Bank mich vorher benachrichtigt. Habe dort
angerufen, die haben es auf den Emittenten abgeschoben.
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen, die die Zertifikate betreffen, werden in je einem Überregionalen Pflichtblatt der
Wertpapierbörsen veröffentlicht, an denen die Zertifikate zum Börsenhandel zugelassen sind.
Nach Recherche habe ich das gefunden:
http://www.deutsche-boerse-cash-market.com/blob/2260286/f7b8…
Es kann doch nicht sein, dass man bei einem unlimitierten Zertifikat in solch
einem Dokument ständig nachsehen muss.
Ich hätte erwartet, dass die Bank mich vorher benachrichtigt. Habe dort
angerufen, die haben es auf den Emittenten abgeschoben.
Am Ende des Tages geht es ja darum, ob Deine Depotbank ihrer Informationspflicht nach Nr. 16 Sonderbedingungen nachgekommen ist.
Ich kenne jetzt die Bedingungen nicht im Detail, aber ist Dir denn durch die Kündigung ein Verlust entstanden? Klar, am Ende ja, weil der Goldpreis gefallen ist. Ich meine jedoch: Ist durch die Kündigung der Kurs gefallen? Wenn das Zertifikat irgendwie den Goldpreis abbildet, hast sich ja dadurch nichts geändert, weil eine Unze eben immer noch 1.000 Euro kostet (beispielhaft).
Und dein Geld kannst du ja wieder in ein Zertifikat investieren. Außer Gebühren hat sich ja nichts geändert.
Ich sehe nicht, dass deine Bank irgendeinen Fehler gemacht hat, der sie schadenersatzpflichtig macht.
Ich kenne jetzt die Bedingungen nicht im Detail, aber ist Dir denn durch die Kündigung ein Verlust entstanden? Klar, am Ende ja, weil der Goldpreis gefallen ist. Ich meine jedoch: Ist durch die Kündigung der Kurs gefallen? Wenn das Zertifikat irgendwie den Goldpreis abbildet, hast sich ja dadurch nichts geändert, weil eine Unze eben immer noch 1.000 Euro kostet (beispielhaft).
Und dein Geld kannst du ja wieder in ein Zertifikat investieren. Außer Gebühren hat sich ja nichts geändert.
Ich sehe nicht, dass deine Bank irgendeinen Fehler gemacht hat, der sie schadenersatzpflichtig macht.
Hallo,
vielen Dank für die Info.
Das Zertifikat habe ich für €56,21 am 05.01.2007 gekauft,
es wurden mir gutgeschrieben für €54,70 am 28.11.2015.
Somit ist ein Verlust entstanden.
Der Goldpreis betrug zum Zeit des Kaufes des Zertis ca. 500 $
und zum Zeitpunkt der Gutschrift ca. 1.100 $.
vielen Dank für die Info.
Das Zertifikat habe ich für €56,21 am 05.01.2007 gekauft,
es wurden mir gutgeschrieben für €54,70 am 28.11.2015.
Somit ist ein Verlust entstanden.
Der Goldpreis betrug zum Zeit des Kaufes des Zertis ca. 500 $
und zum Zeitpunkt der Gutschrift ca. 1.100 $.
@Golden Eagle
CB2458 war direkt an den Goldpreis gekoppelt. Seine angeblichen Kosten bringt der Emi im Zerti unter, indem er in (täglichen?) kleinen Trippelschritten den Kurs des Zertis senkt. Fällt bei den Goldpreisschwankungen überhaupt nicht auf. Bei CB2458 wurde der Kurs ca 7% aufs Jahr gesehen gesenkt. Ich glaube, das ist normal.
Anders herum: Vor 9 Jahren war das Zerti gut 50 Euro wert bei einem Goldpreis von 500 $. Jetzt ist es immer noch gut 50 Euro wert bei einem Goldpreis von 1100 $. Die angeblichen Kosten haben die Wertsteigerung beim Gold in 9 Jahren aufgefressen. Du hättest vielleicht besser Gold in Barren gekauft. Die Kosten dabei überblicke ich allerdings nicht.
Die Kündigung des Zertis ist natürlich nicht schön. Wenn der Emi aber kündigen darf – was kann man machen? Deine Depotbank hätte dir die Kündigung mitteilen können. Aber muss sie das? Es gibt ja unendlich viele Zertis.
CB2458 war direkt an den Goldpreis gekoppelt. Seine angeblichen Kosten bringt der Emi im Zerti unter, indem er in (täglichen?) kleinen Trippelschritten den Kurs des Zertis senkt. Fällt bei den Goldpreisschwankungen überhaupt nicht auf. Bei CB2458 wurde der Kurs ca 7% aufs Jahr gesehen gesenkt. Ich glaube, das ist normal.
Anders herum: Vor 9 Jahren war das Zerti gut 50 Euro wert bei einem Goldpreis von 500 $. Jetzt ist es immer noch gut 50 Euro wert bei einem Goldpreis von 1100 $. Die angeblichen Kosten haben die Wertsteigerung beim Gold in 9 Jahren aufgefressen. Du hättest vielleicht besser Gold in Barren gekauft. Die Kosten dabei überblicke ich allerdings nicht.
Die Kündigung des Zertis ist natürlich nicht schön. Wenn der Emi aber kündigen darf – was kann man machen? Deine Depotbank hätte dir die Kündigung mitteilen können. Aber muss sie das? Es gibt ja unendlich viele Zertis.
Hallo,
vielen Dank für die Erklärungen.
Habe doch noch Details des Zertifijates gefunden,
das macht es wohl deutlich.
http://www.boerse.de/zertifikate/Unlimited-Partizipationszer…
vielen Dank für die Erklärungen.
Habe doch noch Details des Zertifijates gefunden,
das macht es wohl deutlich.
http://www.boerse.de/zertifikate/Unlimited-Partizipationszer…
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