Steinhoff International (Seite 2615)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.624.231 von the_aa am 02.08.20 22:29:39ja natürlich, aber dann muss es auch passen.
So jetzt freuen wir uns auf die neue Woche, vll überrascht uns Steinhoff mit weiteren News zur Steigerung der Zustimmungsquote. Tilp müsste sich ja auch bald mal äußern, ob sie den Vergleich unterstützen. Dann käme so langsam eins zum anderen und die restlichen werden notfalls zu ihrem Glück gezwungen...
So jetzt freuen wir uns auf die neue Woche, vll überrascht uns Steinhoff mit weiteren News zur Steigerung der Zustimmungsquote. Tilp müsste sich ja auch bald mal äußern, ob sie den Vergleich unterstützen. Dann käme so langsam eins zum anderen und die restlichen werden notfalls zu ihrem Glück gezwungen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.624.177 von eintausendprozent am 02.08.20 22:19:49
Kannst du auch mal was sinnvolles erwidern???
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass du Sätze mit mehr als 5 Wörtern nicht verstehst.
Zitat von eintausendprozent: ...die Anzahl deiner Sätze in deinem Zitat waren aber sehr überschaubar, was soll denn da Einzel- und was Gesamtaussage gewesen sein.
Aber mittlerweile hast Du ja auch eingeräumt, dass dein Statement Insolvenzverschleppung im Zusammenhang mit SH unzutreffend gewesen ist.
Hast es zwar noch irgendwie zu verteidigen versucht, bist aber in meinen Augen damit leider gescheitert.
Kannst du auch mal was sinnvolles erwidern???
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass du Sätze mit mehr als 5 Wörtern nicht verstehst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.624.135 von the_aa am 02.08.20 22:10:53...die Anzahl deiner Sätze in deinem Zitat waren aber sehr überschaubar, was soll denn da Einzel- und was Gesamtaussage gewesen sein.
Aber mittlerweile hast Du ja auch eingeräumt, dass dein Statement Insolvenzverschleppung im Zusammenhang mit SH unzutreffend gewesen ist.
Hast es zwar noch irgendwie zu verteidigen versucht, bist aber in meinen Augen damit leider gescheitert.
Aber mittlerweile hast Du ja auch eingeräumt, dass dein Statement Insolvenzverschleppung im Zusammenhang mit SH unzutreffend gewesen ist.
Hast es zwar noch irgendwie zu verteidigen versucht, bist aber in meinen Augen damit leider gescheitert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.614.627 von the_aa am 31.07.20 22:51:53
Was ich eigentlich bemerkenswert finde, ist, dass hier - ohne die Gesamtaussage zu verstehen -, einzelne Sätze rausgepflügt werden. Im Einzelnen
1) Die Gesamtaussage war: Der taktische Schachzug von SNH ist erst mal interessant. Zudem habe ich Optionen der nächsten Züge der verschiedenen Gruppen gegeben.
2) Der Begriff "Insolvenzverschleppung" wurde hier in einer "landläufige Meinung" benutzt, nämlich dass eigentlich offensichtlich ist, dass der Zeitraum bis zum 31.12.2021 mittlerweile nicht mehr ausreichend ist, um a) entweder durch operative Performance oder durch b) eine alternative Finanzierung durch Banken die Verpflichtungen von SNH sicherzustellen.
Mir ist dabei auch bewusst, dass
21) das niederländischen Recht den strafrechtlichen Tatbestand der "Insolvenzverschleppung" nicht kennt. Im Gegensatz dazu haften Vorstand/Geschäftführer dort privatrechlich.
22) das niederländischen Recht den Insolvenzgrund "Überschuldung" nicht kennt, sondern nur die drohende Insolvenz. Eine drohende Insolvenz ist aber kein singuläres Ereignis, sondern eine in Zukunft gerichtete Aussage (siehe 2) )
3) SNH ist durch kein CVA geschützt. SNH (und einige Afrika-Holdings) sind Partner (als Garantiegeber) der CVA's der SEAG und der Steinhoff Finanzholding (entsprechende Undertakings-Dokumente).
4) Der Wink mit den Suspension Of Payments galt klar den Gläubiger. In der Tat die interessanteste Fragestellung - neben der Frage ob Gläubiger auf Liquidität angewiesen sind, sind weitere Themen zu betrachten.
41) Schwäche des Rands. Oder die Frage, ob und wann wird sich die Volkswirtschaft in ZA erholen, dass wieder ein akzeptabler Rand/EUR sich einstellt.
42) Kann SNH eigentlich operativ. Die bisher guten Ergebnisse von Pepkor und Pepko sind deren Management geschuldet, aber nicht der Zentrale SNH.
Zitat von the_aa: Man muss SNH GP Angebot kurz vor dem HJ 19/20 als taktischen Schachzug von SNH begreifen.
Ohne GP Angebot wäre mit den HJ Zahlen, die Fragestellung der Insolvenzverschleppung offenkundig geworden.
Mit dem GP Angebot - verknüpft mit der Zustimmung der Gläubiger - gewinnt man erst mal mindestens 3 Monate Zeit (oder vielleicht 3 Jahre). Die Frage ist, wie attraktiv ist das Angebot für die verschiedenen Interessensgruppen.
Für die Gläubiger ist es - wenn man nicht auf Liquidität angewiesen ist - ok. Verlängerung bis 2023, inkl. neuer Sicherheiten für einige Gruppen.
Die Kläger sind relativ inhomogen. ...
Was ich eigentlich bemerkenswert finde, ist, dass hier - ohne die Gesamtaussage zu verstehen -, einzelne Sätze rausgepflügt werden. Im Einzelnen
1) Die Gesamtaussage war: Der taktische Schachzug von SNH ist erst mal interessant. Zudem habe ich Optionen der nächsten Züge der verschiedenen Gruppen gegeben.
2) Der Begriff "Insolvenzverschleppung" wurde hier in einer "landläufige Meinung" benutzt, nämlich dass eigentlich offensichtlich ist, dass der Zeitraum bis zum 31.12.2021 mittlerweile nicht mehr ausreichend ist, um a) entweder durch operative Performance oder durch b) eine alternative Finanzierung durch Banken die Verpflichtungen von SNH sicherzustellen.
Mir ist dabei auch bewusst, dass
21) das niederländischen Recht den strafrechtlichen Tatbestand der "Insolvenzverschleppung" nicht kennt. Im Gegensatz dazu haften Vorstand/Geschäftführer dort privatrechlich.
22) das niederländischen Recht den Insolvenzgrund "Überschuldung" nicht kennt, sondern nur die drohende Insolvenz. Eine drohende Insolvenz ist aber kein singuläres Ereignis, sondern eine in Zukunft gerichtete Aussage (siehe 2) )
3) SNH ist durch kein CVA geschützt. SNH (und einige Afrika-Holdings) sind Partner (als Garantiegeber) der CVA's der SEAG und der Steinhoff Finanzholding (entsprechende Undertakings-Dokumente).
4) Der Wink mit den Suspension Of Payments galt klar den Gläubiger. In der Tat die interessanteste Fragestellung - neben der Frage ob Gläubiger auf Liquidität angewiesen sind, sind weitere Themen zu betrachten.
41) Schwäche des Rands. Oder die Frage, ob und wann wird sich die Volkswirtschaft in ZA erholen, dass wieder ein akzeptabler Rand/EUR sich einstellt.
42) Kann SNH eigentlich operativ. Die bisher guten Ergebnisse von Pepkor und Pepko sind deren Management geschuldet, aber nicht der Zentrale SNH.
Ist doch allgemein bekannt das die nur Schrott posten!
Laut Hebelschein Spekulant gibt es mal wieder komplett neue Hintergründe die morgen Steihhof Aktionäre in Schwierigkeiten bringen...Lest doch NelAsa, Wirecard, Geely, Deutsche Bank, Bayer und und und. Überall schreiben die das gleiche.
Solche Rundmails gehören verboten.
Solche Rundmails gehören verboten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.622.155 von pater-noster am 02.08.20 14:52:46
genau, 02.08*. War ein Typo
Zitat von pater-noster: das interview ist von heute.
genau, 02.08*. War ein Typo
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.621.432 von Chavreu am 02.08.20 12:48:47das interview ist von heute.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.619.388 von MGQ am 01.08.20 21:42:23
nach holländischem recht ist überschuldung wohl kein grund zur insolvenz
quelle:
https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-…
dann gibt es noch den zahlungsausfall, der ist aber bei steinhoff nicht gegeben, da man die kurzfristigen verbindlichkeiten bedienen kann und die langfristigen sind erstmal eingefroren.
ich halte das von the_aa beschriebene szenario als wenig realistisch.
das wäre selbstmord aus angst vor dem tod.
das sh diesen weg gehen würde, zeigt, dass sie die kläger zum kompromiss zwingen wollen und keine zeit mehr für lange streitigkeiten verschwenden wollen. in der quelle von chavreu wird ja wiese mit dem satz zitiert, dass er schon vor 2 jahren seinen willen zum kompromiss verkündet hätte.
Zitat von MGQ: Wie definiert sich eine Insolvenzverschleppung?
PS: Es gibt aktuell keine CVA-Verfahren. Die CVA-Verfahren, die du ansprichst, wurden am 13. August 2019 beendet.
nach holländischem recht ist überschuldung wohl kein grund zur insolvenz
quelle:
https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-…
dann gibt es noch den zahlungsausfall, der ist aber bei steinhoff nicht gegeben, da man die kurzfristigen verbindlichkeiten bedienen kann und die langfristigen sind erstmal eingefroren.
ich halte das von the_aa beschriebene szenario als wenig realistisch.
das wäre selbstmord aus angst vor dem tod.
das sh diesen weg gehen würde, zeigt, dass sie die kläger zum kompromiss zwingen wollen und keine zeit mehr für lange streitigkeiten verschwenden wollen. in der quelle von chavreu wird ja wiese mit dem satz zitiert, dass er schon vor 2 jahren seinen willen zum kompromiss verkündet hätte.
13.05.24 · dpa-AFX · Steinhoff |
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