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    Aktienrecht --> Veröffentlichung von Ad-hoc Mitteilungen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.16 12:40:56 von
    neuester Beitrag 19.06.16 11:33:39 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.233.776
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      Avatar
      schrieb am 18.06.16 12:40:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      da es hier bei W:O kein eigenes Forum gibt fürs Aktienrecht stelle ich euch hier mal eine Frage:

      Wie verhält es sich bei einer Aktiengesellschaft mit der Veröffentlichung von Ad-hoc Mitteilungen
      und Quartalszahlen die dann auf der Homepage des Unternehmens zum Download bereitstehen,
      und im nachhinein sowohl inhaltlich als auch in der Dateigröße/Dateidatum geändert werden/wurden !
      (teilweise nach 4 Wochen einige auch nach einem noch längeren Zeitraum)

      und dabei geht es nicht um Rechtschreibfehler die im Nachhinein geändert wurden !

      ist diese Aktiengesellschaft bzw. der Vorstand nicht dazu verpflichtet diese Änderungen auch
      Ad-hoc mitzuteilen ?

      kennt sich hier jemand aus von euch ?

      danke schon mal !

      @elo :D
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.06.16 15:48:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.644.743 von Mich@elo am 18.06.16 12:40:56ist diese Aktiengesellschaft bzw. der Vorstand nicht dazu verpflichtet diese Änderungen auch
      Ad-hoc mitzuteilen ?


      Doch.

      Nennt sich dann "Korrektur der ad-hoc Mitteilung vom...."!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.06.16 15:54:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.644.743 von Mich@elo am 18.06.16 12:40:56Hier ist es genau beschrieben:

      https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wpaiv/gesamt.…
      Avatar
      schrieb am 19.06.16 09:56:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.645.322 von Datteljongleur am 18.06.16 15:48:54Danke,

      "Korrektur der ad-hoc Mitteilung vom...."!

      und was ist wenn eine Aktiengesellschaft so etwas nicht meldet?

      und den Aktionären im nachhinein ein Schaden dadurch entsteht.

      in der pdf wird sich ja mehr oder weniger nur auf Insidergeschäfte bezogen.

      @elo :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.06.16 11:33:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.647.302 von Mich@elo am 19.06.16 09:56:53und was ist wenn eine Aktiengesellschaft so etwas nicht meldet?

      und den Aktionären im nachhinein ein Schaden dadurch entsteht.



      Erstmal an die BaFin wenden.


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