CLOCKCHAIN [uhr.de Börsenstory ?] (Seite 121)
eröffnet am 18.08.16 11:15:35 von
neuester Beitrag 08.12.23 19:40:46 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.511.113 von Micro55 am 07.05.19 22:51:49"Was diese AG im Mai 2019 Wert ist oder besser gesagt nicht Wert ist, dürfte jeder mit halbwegs unternehmerischen Grundverständnis, selber einschätzen können."
Vermutlich keine 6 Mio. Euro, obwohl uns selbst DAS bereits nicht bekannt ist und wir von Erfahrungswerten ausgehen.
Vermutlich mehr als 25.000 Euro, die bei Gründung zu Buche standen. Aber den WAHREN Wert, auch den WAHREN Wert der sonstigen Assets, kennen wir nicht.
Der Markt hat dem Wert von 6 Mio. Euro + X eine Abfuhr erteilt, wie am Aktienkurs ersichtlich. Aktuell liegt die Marktkapitalisierung bei circa 825.000 Euro.
Vermutlich keine 6 Mio. Euro, obwohl uns selbst DAS bereits nicht bekannt ist und wir von Erfahrungswerten ausgehen.
Vermutlich mehr als 25.000 Euro, die bei Gründung zu Buche standen. Aber den WAHREN Wert, auch den WAHREN Wert der sonstigen Assets, kennen wir nicht.
Der Markt hat dem Wert von 6 Mio. Euro + X eine Abfuhr erteilt, wie am Aktienkurs ersichtlich. Aktuell liegt die Marktkapitalisierung bei circa 825.000 Euro.
Also doch nur eine leere Hülle oder "Vorrats AG"?
Fraglich ob man eventuell unbequeme Folgen dieser AG auch geschenkt haben möchte. :-)
Im übrigen gibt es genügend Mäntel ohne negativer Vergangenheit und bitteren Beigeschmack.
Fraglich ob man eventuell unbequeme Folgen dieser AG auch geschenkt haben möchte. :-)
Im übrigen gibt es genügend Mäntel ohne negativer Vergangenheit und bitteren Beigeschmack.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.511.113 von Micro55 am 07.05.19 22:51:49Also ich nehme diese angeblich wertlose AG sehr gerne zum Geschenk.
Eine Vorrats-AG von der Stange gibt es auch nicht umsonst. Die Börse wäre dann vermutlich voll von "Minimalst-AGs".
Eine Vorrats-AG von der Stange gibt es auch nicht umsonst. Die Börse wäre dann vermutlich voll von "Minimalst-AGs".
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.507.336 von tbhomy am 07.05.19 17:07:04Bafin Warnung war 2017 und ist bis heute ein Thema welches sich nicht verschweigen oder schönreden lässt.
Was diese AG im Mai 2019 Wert ist oder besser gesagt nicht Wert ist, dürfte jeder mit halbwegs unternehmerischen Grundverständnis, selber einschätzen können.
Meiner Meinung nach ist sie nichts wert, da sie bis heute nichts wertiges auf die Beine gestellt hat und rein zum abladen hochgepushter Aktien diente.
Was diese AG im Mai 2019 Wert ist oder besser gesagt nicht Wert ist, dürfte jeder mit halbwegs unternehmerischen Grundverständnis, selber einschätzen können.
Meiner Meinung nach ist sie nichts wert, da sie bis heute nichts wertiges auf die Beine gestellt hat und rein zum abladen hochgepushter Aktien diente.
Pennystocks.de und Bafin war 2017.
Was diese AG im Mai 2019 wirklich wert ist, dürfte hier im Thread NIEMAND genau wissen.
Was diese AG im Mai 2019 wirklich wert ist, dürfte hier im Thread NIEMAND genau wissen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.496.908 von SchlauerMeier am 06.05.19 15:14:54Ich habe nur zusammengefasst, was hier und da im Thread und in anderen Börsenforen herum geschwebte.
Nicht, dass jemand behauptet, er habe das nie im Zusammenhang gesehen. Not more, not less.
Wollen wir uns den Spaß erlauben und alle Wiederholungen hier im Thread zählen ? Nur zu.
Nicht, dass jemand behauptet, er habe das nie im Zusammenhang gesehen. Not more, not less.
Wollen wir uns den Spaß erlauben und alle Wiederholungen hier im Thread zählen ? Nur zu.
Wenn diese GmbH 6 Mio. wert. sein soll, dann ist pennystocks.de ab sofort der seriöseste und best recherchierende Börsenplattform Deutschlands.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.489.976 von tbhomy am 05.05.19 12:36:44
Ok, und was wollen Sie uns nun damit sagen?
Dass die Clockchain GmbH doch 6 Mio wert ist, weil das ein IDW S8 Gutachten gesagt hat? Man hat sich ja offenbar ganz bewußt gegen ein IDW S 1Gutachten entschieden, weil dort schwerlich so ein Wert rausgekommen wäre.
Was wollen Sie mit der Wiederholung dieser Gesetzestexte also ausdrücken?
Zitat von tbhomy:Zitat von tbhomy: Von einer externen Prüfung der Sacheinlage in Form der Einbringung der Geschäftsanteile an der CLOCKCHAIN System GmbH, Mayen, wird gemäß § 183a Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen.
QUELLE:
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2018-12/4546972…
§ 183a - Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
(1) 1Von einer Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3) kann unter den Voraussetzungen des § 33a abgesehen werden.
https://dejure.org/gesetze/AktG/183a.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://dejure.org/gesetze/AktG/183a.html
§ 33a - Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
(1) Von einer Prüfung durch Gründungsprüfer kann bei einer Gründung mit Sacheinlagen oder Sachübernahmen (§ 33 Abs. 2 Nr. 4) abgesehen werden, soweit eingebracht werden sollen:
...
2. andere als die in Nummer 1 genannten Vermögensgegenstände, wenn eine Bewertung zu Grunde gelegt wird, die ein unabhängiger, ausreichend vorgebildeter und erfahrener Sachverständiger nach den allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätzen mit dem beizulegenden Zeitwert ermittelt hat und wenn der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt.
https://dejure.org/gesetze/AktG/33a.html
Die Gesellschaft wird für die Durchführung der Kapitalerhöhung von einer externen Gründungsprüfung absehen.
Der Gegenstand der Sacheinlage sind bis zu 100 % der Geschäftsanteile an der CLOCKCHAIN Systems GmbH, Auf dem Werth 8, 56727 Mayen, eingetragen im Handelsregister HRB 26207 des Amtsgerichts Koblenz.
Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien bzw. den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen. Die Quelle dieser Bewertung eine Fairness Opinion gemäß IDW Standard S8 (Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions), erstellt von der DMP Audit & Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am Kaiserkai 62, D-20457 Hamburg, ist. Der Bewertungsstichtag ist der 30.11.2018. Die dabei angewandte Bewertungsmethode ist das sog. Flow-to-Equity-Verfahren.
Der Vorstand weist darauf hin, dass außergewöhnliche Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert des Sacheinlagegegenstandes am Tag seiner tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.
QUELLE:
uhr.de AG Zerbst/Anhalt
Gesellschaftsbekanntmachungen
Bekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 183a AktG
11.12.2018
www.bundesanzeiger.de
Letzter Absatz: Siehe hierzu auch §33a Absatz 2 Aktiengesetz.
https://dejure.org/gesetze/AktG/33a.html
Ok, und was wollen Sie uns nun damit sagen?
Dass die Clockchain GmbH doch 6 Mio wert ist, weil das ein IDW S8 Gutachten gesagt hat? Man hat sich ja offenbar ganz bewußt gegen ein IDW S 1Gutachten entschieden, weil dort schwerlich so ein Wert rausgekommen wäre.
Was wollen Sie mit der Wiederholung dieser Gesetzestexte also ausdrücken?
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.489.934 von tbhomy am 05.05.19 12:23:38
Die Gesellschaft wird für die Durchführung der Kapitalerhöhung von einer externen Gründungsprüfung absehen.
Der Gegenstand der Sacheinlage sind bis zu 100 % der Geschäftsanteile an der CLOCKCHAIN Systems GmbH, Auf dem Werth 8, 56727 Mayen, eingetragen im Handelsregister HRB 26207 des Amtsgerichts Koblenz.
Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien bzw. den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen. Die Quelle dieser Bewertung eine Fairness Opinion gemäß IDW Standard S8 (Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions), erstellt von der DMP Audit & Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am Kaiserkai 62, D-20457 Hamburg, ist. Der Bewertungsstichtag ist der 30.11.2018. Die dabei angewandte Bewertungsmethode ist das sog. Flow-to-Equity-Verfahren.
Der Vorstand weist darauf hin, dass außergewöhnliche Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert des Sacheinlagegegenstandes am Tag seiner tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.
QUELLE:
uhr.de AG Zerbst/Anhalt
Gesellschaftsbekanntmachungen
Bekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 183a AktG
11.12.2018
www.bundesanzeiger.de
Letzter Absatz: Siehe hierzu auch §33a Absatz 2 Aktiengesetz.
https://dejure.org/gesetze/AktG/33a.html
Angewandte Bewertungsmethode ist das sog. Flow-to-Equity-Verfahren
Zitat von tbhomy: Von einer externen Prüfung der Sacheinlage in Form der Einbringung der Geschäftsanteile an der CLOCKCHAIN System GmbH, Mayen, wird gemäß § 183a Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen.
QUELLE:
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2018-12/4546972…
§ 183a - Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
(1) 1Von einer Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3) kann unter den Voraussetzungen des § 33a abgesehen werden.
https://dejure.org/gesetze/AktG/183a.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://dejure.org/gesetze/AktG/183a.html
§ 33a - Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
(1) Von einer Prüfung durch Gründungsprüfer kann bei einer Gründung mit Sacheinlagen oder Sachübernahmen (§ 33 Abs. 2 Nr. 4) abgesehen werden, soweit eingebracht werden sollen:
...
2. andere als die in Nummer 1 genannten Vermögensgegenstände, wenn eine Bewertung zu Grunde gelegt wird, die ein unabhängiger, ausreichend vorgebildeter und erfahrener Sachverständiger nach den allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätzen mit dem beizulegenden Zeitwert ermittelt hat und wenn der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt.
https://dejure.org/gesetze/AktG/33a.html
Die Gesellschaft wird für die Durchführung der Kapitalerhöhung von einer externen Gründungsprüfung absehen.
Der Gegenstand der Sacheinlage sind bis zu 100 % der Geschäftsanteile an der CLOCKCHAIN Systems GmbH, Auf dem Werth 8, 56727 Mayen, eingetragen im Handelsregister HRB 26207 des Amtsgerichts Koblenz.
Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien bzw. den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen. Die Quelle dieser Bewertung eine Fairness Opinion gemäß IDW Standard S8 (Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions), erstellt von der DMP Audit & Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am Kaiserkai 62, D-20457 Hamburg, ist. Der Bewertungsstichtag ist der 30.11.2018. Die dabei angewandte Bewertungsmethode ist das sog. Flow-to-Equity-Verfahren.
Der Vorstand weist darauf hin, dass außergewöhnliche Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert des Sacheinlagegegenstandes am Tag seiner tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.
QUELLE:
uhr.de AG Zerbst/Anhalt
Gesellschaftsbekanntmachungen
Bekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 183a AktG
11.12.2018
www.bundesanzeiger.de
Letzter Absatz: Siehe hierzu auch §33a Absatz 2 Aktiengesetz.
https://dejure.org/gesetze/AktG/33a.html
Bewertung der Clockchain Systems GmbH im Rahmen der Kapitalerhöhung
Von einer externen Prüfung der Sacheinlage in Form der Einbringung der Geschäftsanteile an der CLOCKCHAIN System GmbH, Mayen, wird gemäß § 183a Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen. QUELLE:
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2018-12/4546972…
§ 183a - Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
(1) 1Von einer Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3) kann unter den Voraussetzungen des § 33a abgesehen werden.
https://dejure.org/gesetze/AktG/183a.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://dejure.org/gesetze/AktG/183a.html
§ 33a - Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
(1) Von einer Prüfung durch Gründungsprüfer kann bei einer Gründung mit Sacheinlagen oder Sachübernahmen (§ 33 Abs. 2 Nr. 4) abgesehen werden, soweit eingebracht werden sollen:
...
2. andere als die in Nummer 1 genannten Vermögensgegenstände, wenn eine Bewertung zu Grunde gelegt wird, die ein unabhängiger, ausreichend vorgebildeter und erfahrener Sachverständiger nach den allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätzen mit dem beizulegenden Zeitwert ermittelt hat und wenn der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt.
https://dejure.org/gesetze/AktG/33a.html