zu teuer ! (Seite 5)
eröffnet am 01.10.16 10:40:42 von
neuester Beitrag 31.01.24 18:34:04 von
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Laut Website des österreichischen Kartellamtes wurde der Antrag vom Bieter am 21.3.2023 zurückgezogen, nachdem am 17.3.2023 die erste Pruefungsfrist um zwei Wochen verlängert worden war. Dies geschah gleich nach der Einleitung des Hauptverfahrens in Deutschland. Daher fehlen weiterhin beide Genehmigungen. Über Die deutsche Genehmigung soll laut Angebotsunterlage und Internetseite des deutschen Kartellamtes bis Mitte Juli entschieden werden. (5 Monate nach Antragstellung in D).
Ich hatte jetzt die Muße, mir nochmal die Angebotsunterlage genauer anzusehen. Auf Seite 54 ist nachzulesen, dass aufgrund Vorkonsultationen eine vertiefte Prüfung als unwahrscheinlich angesehen wurde. Nun ja, Bundeskartellamt sieht es ja bekanntlich anders. Österreich hätte ebenfalls nach 4 Wochen eine Prüfung anordnen müssen, hat es aber meines Wissens nicht getan? Demnach wäre das Ding dann dort ja genehmigt...?! Oder wurde dort verspätet angemeldet?
Danke für die Info. Weiß auch vielleicht jemand, worum es bei der Prüfung im Speziellen geht? Was wird bei VQT genau geprüft? Wo gibt es Bedenken?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.651.685 von sergiodq am 11.04.23 21:21:21Auf der Seite vom Kartellamt steht:
Hält die Beschlussabteilung dagegen eine weitere Prüfung für erforderlich, wird ein förmliches Hauptprüfverfahren eingeleitet (sog. "zweite Phase") und die Frist für die Prüfung des Vorhabens verlängert. Das Bundeskartellamt muss bei Durchführung eines Hauptprüfverfahrens innerhalb von fünf Monaten ab Eingang der vollständigen Anmeldung entscheiden.
Hält die Beschlussabteilung dagegen eine weitere Prüfung für erforderlich, wird ein förmliches Hauptprüfverfahren eingeleitet (sog. "zweite Phase") und die Frist für die Prüfung des Vorhabens verlängert. Das Bundeskartellamt muss bei Durchführung eines Hauptprüfverfahrens innerhalb von fünf Monaten ab Eingang der vollständigen Anmeldung entscheiden.
Kann jemand kurz was zur Zeitachse sagen? Bis wann erfahrungsgemäß Rückmeldung aus der Freigabe Prüfung? Bis wann ist mit Umsetzung Übernahme zu rechnen? Gibt es weitere Fallstricke?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.468.552 von goldenshare am 14.03.23 09:02:55
Überrascht ist wohl auch der Verkäufer / die Verkäufer, die die Umausch-Aktie heute stark runtergedrückt haben, in den Bereich 23,60 €.
Von anderen Übernahmepositionen bin ich eher so 0,5 bis 3% Abschlag gewöhnt, die man dann gemütlich abwartet ...
Zitat von goldenshare: Ich denke der Bieter und das Unternehmen , sowie deren Anwälte sind selbst überrascht. In der Angebotsunterlage ging man eher von einem Durchwinken aus.
Überrascht ist wohl auch der Verkäufer / die Verkäufer, die die Umausch-Aktie heute stark runtergedrückt haben, in den Bereich 23,60 €.
Von anderen Übernahmepositionen bin ich eher so 0,5 bis 3% Abschlag gewöhnt, die man dann gemütlich abwartet ...
Ich denke der Bieter und das Unternehmen , sowie deren Anwälte sind selbst überrascht. In der Angebotsunterlage ging man eher von einem Durchwinken aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.467.487 von walker333 am 14.03.23 01:52:05na toll, da wundert der stillstand in europa echt keinen mehr, wenn so ein mini-deal eine vertiefende überprüfung bedeutet...
Mir gefällt, dass einem va-Q-tec immer auf dem Laufenden hält.
Nur scheint es nun doch ein wenig länger zu dauern, da ein "Hauptprüfverfahren" eingeleitet wurde ...
Die hätten lieber mal beim Roboterhersteller Kuka genauer kontrollieren sollen ...
=====
Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH - Stand der Prüfung durch das Bundeskartellamt
Würzburg, 14. März 2023. Die va-Q-tec AG (ISIN DE0006636681 / WKN 663668) nimmt die Mitteilung des Bundeskartellamts zur Kenntnis, wonach die Beschlussabteilung das Hauptprüfverfahren im Zusammenhang mit dem am 16. Januar 2023 veröffentlichten öffentlichen Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH eingeleitet hat.
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/16676737-eqs-adho…
Nur scheint es nun doch ein wenig länger zu dauern, da ein "Hauptprüfverfahren" eingeleitet wurde ...
Die hätten lieber mal beim Roboterhersteller Kuka genauer kontrollieren sollen ...
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Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH - Stand der Prüfung durch das Bundeskartellamt
Würzburg, 14. März 2023. Die va-Q-tec AG (ISIN DE0006636681 / WKN 663668) nimmt die Mitteilung des Bundeskartellamts zur Kenntnis, wonach die Beschlussabteilung das Hauptprüfverfahren im Zusammenhang mit dem am 16. Januar 2023 veröffentlichten öffentlichen Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH eingeleitet hat.
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/16676737-eqs-adho…
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.458.613 von walker333 am 13.03.23 03:57:55home24 hab ich mir nur an rande angesehen, aber ich vermute mal, xxxl lutz hat eine entsprechende marktstellung und da sind weit mehr kartellfreigaben notwendig als die 2 bei der va-q-tec und wie die operativ mit den behörden zusammenarbeiten entzieht sich meiner kenntnis.
31.08.23 · dpa-AFX · va-Q-tec |
29.08.23 · wallstreetONLINE Redaktion · Deutsche Euroshop |
25.08.23 · 4investors · va-Q-tec |
25.08.23 · EQS Group AG · va-Q-tec |
25.08.23 · EQS Group AG · va-Q-tec |
11.08.23 · EQS Group AG · va-Q-tec |
11.08.23 · EQS Group AG · va-Q-tec |
10.07.23 · 4investors · va-Q-tec |
10.07.23 · EQS Group AG · va-Q-tec |
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