Corestate Capital - Mit Studentenwohnheimen zum Erfolg? (Seite 268)
eröffnet am 30.11.16 06:10:06 von
neuester Beitrag 24.04.24 11:19:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.935.287 von coolrunning am 02.07.19 11:55:24ja, aber der Kurs ist schön stabil die letzte Zeit, sollte man aufmerksam verfolgen, dass man den Einstieg nicht verpasst ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.935.287 von coolrunning am 02.07.19 11:55:241,57% Portsea Asset Management LLP (06.06.2019)
Haben doch gestern auf 1,63 erhöht
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
Damit 8,88 Gesamt der meldepflichtigen.
Wobei Portsea meiner Meinung nach satt in den Miesen sein dürften
Haben doch gestern auf 1,63 erhöht
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
Damit 8,88 Gesamt der meldepflichtigen.
Wobei Portsea meiner Meinung nach satt in den Miesen sein dürften
CORESTATE: Shortseller GLG Partners baut Position weiter stark aus - Aktiennews
aktiencheck.de
Luxemburg (www.aktiencheck.de) - Leerverkäufer GLG Partners LP baut Netto-Leerverkaufsposition in CORESTATE-Aktien weiter stark aus:
Die Shortseller des Hedgefonds GLG Partners LP halten die Aktien der CORESTATE Capital Holding S.A. (ISIN: LU1296758029, WKN: A141J3, Ticker-Symbol: CCAP) unter Beschuss.
Der in London, England, ansässige Hedgefonds GLG Partners LP hat am 26.06.2019 seine Netto-Leerverkaufsposition in den CORESTATE-Aktien von 0,81% auf 0,93% gesteigert.
Aktuell halten die Leerverkäufer der Hedgefonds folgende Netto-Leerverkaufspositionen in den CORESTATE-Aktien:
3,23% PSquared Asset Management AG (27.03.2019)
1,94% Valiant Capital Management, L.P. (08.05.2019)
1,57% Portsea Asset Management LLP (06.06.2019)
1,15% Think Investments LP (05.06.2019)
0,93% GLG Partners LP (26.06.2019)
Damit summieren sich die Netto-Leerverkaufspositionen der Leerverkäufer der Hedgefonds derzeit auf mindestens 8,82% der CORESTATE-Aktien. Quoten unter 0,50% werden in unserer Berichterstattung als nicht meldepflichtig nicht berücksichtigt.
running
aktiencheck.de
Luxemburg (www.aktiencheck.de) - Leerverkäufer GLG Partners LP baut Netto-Leerverkaufsposition in CORESTATE-Aktien weiter stark aus:
Die Shortseller des Hedgefonds GLG Partners LP halten die Aktien der CORESTATE Capital Holding S.A. (ISIN: LU1296758029, WKN: A141J3, Ticker-Symbol: CCAP) unter Beschuss.
Der in London, England, ansässige Hedgefonds GLG Partners LP hat am 26.06.2019 seine Netto-Leerverkaufsposition in den CORESTATE-Aktien von 0,81% auf 0,93% gesteigert.
Aktuell halten die Leerverkäufer der Hedgefonds folgende Netto-Leerverkaufspositionen in den CORESTATE-Aktien:
3,23% PSquared Asset Management AG (27.03.2019)
1,94% Valiant Capital Management, L.P. (08.05.2019)
1,57% Portsea Asset Management LLP (06.06.2019)
1,15% Think Investments LP (05.06.2019)
0,93% GLG Partners LP (26.06.2019)
Damit summieren sich die Netto-Leerverkaufspositionen der Leerverkäufer der Hedgefonds derzeit auf mindestens 8,82% der CORESTATE-Aktien. Quoten unter 0,50% werden in unserer Berichterstattung als nicht meldepflichtig nicht berücksichtigt.
running
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.888.471 von Be_eR am 25.06.19 18:05:53
Das ist aber wieder ein Auszug aus einem aufgestellten Bebauungsplan mit der jeweils festgelegten Geschossflächenzahl (GFZ): https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9F_der_baulichen_Nutzung
Das ein Geschoss maximal 4 Meter hoch sein soll, das hatte Be_eR nicht gemeint denke ich.
Zitat von Be_eR: ...
Maximale Anzahl von Vollgeschossen; z.B. hier:
https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemt…
Das ist aber wieder ein Auszug aus einem aufgestellten Bebauungsplan mit der jeweils festgelegten Geschossflächenzahl (GFZ): https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9F_der_baulichen_Nutzung
Das ein Geschoss maximal 4 Meter hoch sein soll, das hatte Be_eR nicht gemeint denke ich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.888.471 von Be_eR am 25.06.19 18:05:53Das mit der Wirtschaftlichkeit ist nicht unbedingt gegeben. Höhere Häuser haben höhere Brandschutzanforderungen, z.B. weil die Feuerwehrleitern nur bis 22 Metern gehen (Berlin). In Frankfurt wird es nicht wesentlich anders sein.
Das macht es teuer und die Flächenausnutzung ungünstig.
Dann will die Stadtplanung mitreden, die die Nachbarn einbinden: Die Nachbarn finden das in der Regel blöd (z.B. Verschattung).
Insofern muss das Grundstück schon sehr teuer sein, damit das lohnend wird.
Das macht es teuer und die Flächenausnutzung ungünstig.
Dann will die Stadtplanung mitreden, die die Nachbarn einbinden: Die Nachbarn finden das in der Regel blöd (z.B. Verschattung).
Insofern muss das Grundstück schon sehr teuer sein, damit das lohnend wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.887.814 von Wertefinder1 am 25.06.19 17:01:10Doch, die Höhenbeschränkung gibt es:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte…
"Gebäudehöhen 5. Die Gebäudehöhe (§ 8 Nr. 4) darf das Vierfache der zugelassenen Zahl der Vollgeschosse in Metern nicht überschreiten. 6. Eine geringere Gebäudehöhe kann gefordert werden, um ein einheitliches Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild zu erhalten oder zu erreichen. 7. Eine größere Gebäudehöhe kann, insbesondere für Türme und Fabrikschornsteine, zugelassen werden, wenn Gründe der Flugsicherung, der Gesundheit oder sonstige Gründe des öffentlichen Wohles nicht entgegenstehen."
Maximale Anzahl von Vollgeschossen; z.B. hier:
https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemt…
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte…
"Gebäudehöhen 5. Die Gebäudehöhe (§ 8 Nr. 4) darf das Vierfache der zugelassenen Zahl der Vollgeschosse in Metern nicht überschreiten. 6. Eine geringere Gebäudehöhe kann gefordert werden, um ein einheitliches Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild zu erhalten oder zu erreichen. 7. Eine größere Gebäudehöhe kann, insbesondere für Türme und Fabrikschornsteine, zugelassen werden, wenn Gründe der Flugsicherung, der Gesundheit oder sonstige Gründe des öffentlichen Wohles nicht entgegenstehen."
Maximale Anzahl von Vollgeschossen; z.B. hier:
https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemt…
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.887.292 von Be_eR am 25.06.19 16:18:33Ich wüsste nicht, das es explitzit eine Höhenbeschränkung gibt.
Man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen einem Gebiet in dem ein Bebauungsplan gilt und ungeplanten Bereichen, in denen es keinen Bebauungsplan gibt.
In einem Bebauungsplan wird für ein Gebiet die Art und das Höchstmaß der Bebauung festgelegt. Sowohl bezogen auf die Fläche eines Flurstücks, als auch auf die Geschossanzahl bzw. die Gebäudehöhe. Daneben kann man auch die Nutzung vorschreiben. Und vieles mehr. Man kann damit auch in bisherigen Gebieten mit Flachbauten vorschreiben, das ein Neubau z.B. 4geschossig sei muss. Oder ein Baugebiet für Hochhäuser ausweisen, in dem es die bisher nicht gibt. Muss man nur die Bürgerproteste überstehen und politische Mehrheiten für finden.
Gibt es keinen Bebauungsplan - und das ist auch in viel bebauten Gebieten gar nicht so selten der Fall und in Randgebieten eher die Regel - dann gilt § 34 Baugesetzbuch: https://de.wikipedia.org/wiki/Einf%C3%BCgungsgebot. D.h. ein neues Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen. Besteht die nähere Umgebung z.B. aus 3geschossigen Häusern, fügt sich ein 4geschossiger Neubau nicht ein, sondern setzt einen Kontrapunkt. Dafür kann es im Einzelfall Gründe geben. Aber im Normalfall ist ein Geschoss mehr wegen § 34 BauGB nicht genehmigungsfähig.
Man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen einem Gebiet in dem ein Bebauungsplan gilt und ungeplanten Bereichen, in denen es keinen Bebauungsplan gibt.
In einem Bebauungsplan wird für ein Gebiet die Art und das Höchstmaß der Bebauung festgelegt. Sowohl bezogen auf die Fläche eines Flurstücks, als auch auf die Geschossanzahl bzw. die Gebäudehöhe. Daneben kann man auch die Nutzung vorschreiben. Und vieles mehr. Man kann damit auch in bisherigen Gebieten mit Flachbauten vorschreiben, das ein Neubau z.B. 4geschossig sei muss. Oder ein Baugebiet für Hochhäuser ausweisen, in dem es die bisher nicht gibt. Muss man nur die Bürgerproteste überstehen und politische Mehrheiten für finden.
Gibt es keinen Bebauungsplan - und das ist auch in viel bebauten Gebieten gar nicht so selten der Fall und in Randgebieten eher die Regel - dann gilt § 34 Baugesetzbuch: https://de.wikipedia.org/wiki/Einf%C3%BCgungsgebot. D.h. ein neues Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen. Besteht die nähere Umgebung z.B. aus 3geschossigen Häusern, fügt sich ein 4geschossiger Neubau nicht ein, sondern setzt einen Kontrapunkt. Dafür kann es im Einzelfall Gründe geben. Aber im Normalfall ist ein Geschoss mehr wegen § 34 BauGB nicht genehmigungsfähig.
Da wir hier immer weiter vom eigentlichen Thema abweichen würde ich gern einmal von fachkundigen Kollegen wissen, weshalb es in fast allen Städten eine Höhenbaubeschränkung inkl. max. Anzahl der Geschosse gibt.
Hat dies rein ästhetische Gründe oder spricht noch etwas anderes dafür?
Viele Neubauten könnten durch mehr Geschosse deutlich günstiger je qm gebaut werden, was v.a. an den anteilig niedrigeren Planungs- und Grundstückskosten liegt.
Selbst London hat hier inzwischen umgedacht und lässt nun auch deutlich größere Gebäudehöhen zu als in der Vergangenheit. Auch wenn dort v.a. Luxuswohnungen gebaut werden mit von 1,5 Mio GBP an aufwärts zieht dies immerhin etwas von der irrsinnig großen Nachfrage ab.
Hat dies rein ästhetische Gründe oder spricht noch etwas anderes dafür?
Viele Neubauten könnten durch mehr Geschosse deutlich günstiger je qm gebaut werden, was v.a. an den anteilig niedrigeren Planungs- und Grundstückskosten liegt.
Selbst London hat hier inzwischen umgedacht und lässt nun auch deutlich größere Gebäudehöhen zu als in der Vergangenheit. Auch wenn dort v.a. Luxuswohnungen gebaut werden mit von 1,5 Mio GBP an aufwärts zieht dies immerhin etwas von der irrsinnig großen Nachfrage ab.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.886.998 von straßenköter am 25.06.19 15:53:09
Ja - das ist unabdingbar. Aber auch hier eine der Knackpunkte.
Man kann sich darüber streiten, ob das Micro-Living-Konzept von Corestate gut oder schlecht ist. Sagen wir mal bei mir eingerichtete 1-Zimmer-Appartements mit 25 qm, Küchenpantry und separtem Duschbad für 500 Euro. Das sind dann immerhin 20 Euro warm pro qm und damit teuer. Auf der anderen Seite ist es Neubaustandard und es sind eben auch "nur" 500 Euro. Wenn man in der Preisklasse sonst eine nicht versiffte Wohnung sucht, wird es schwierig. Insofern habe ich damit kein Problem und es entspricht dem Zeitgeist in den Großstädten.
Für mich sind eher private extrem gierige Vermieter das Problem. Bei uns wurden und werden ganz viele frühere Familienwohnungen aufgekauft und dann möbliert zimmerweise vermietet. Oft illegal in Kettenmietverträgen. Da sind dann auch 30 Euro +x je qm keine Seltenheit. Und nicht für einen Neubau, sondern zum Teil für unrenovierten Altbau. Das ist für mich der Skandal.
Zitat von straßenköter: ...
Insofern zeigt auch das Beispiel meiner Eltern wieder, dass die neuen Gesetze nur etwas bringen, wenn sie von den Mietern aktiv verfolgt und auch gesetzlich kontrolliert umgesetzt werden.
Ja - das ist unabdingbar. Aber auch hier eine der Knackpunkte.
Man kann sich darüber streiten, ob das Micro-Living-Konzept von Corestate gut oder schlecht ist. Sagen wir mal bei mir eingerichtete 1-Zimmer-Appartements mit 25 qm, Küchenpantry und separtem Duschbad für 500 Euro. Das sind dann immerhin 20 Euro warm pro qm und damit teuer. Auf der anderen Seite ist es Neubaustandard und es sind eben auch "nur" 500 Euro. Wenn man in der Preisklasse sonst eine nicht versiffte Wohnung sucht, wird es schwierig. Insofern habe ich damit kein Problem und es entspricht dem Zeitgeist in den Großstädten.
Für mich sind eher private extrem gierige Vermieter das Problem. Bei uns wurden und werden ganz viele frühere Familienwohnungen aufgekauft und dann möbliert zimmerweise vermietet. Oft illegal in Kettenmietverträgen. Da sind dann auch 30 Euro +x je qm keine Seltenheit. Und nicht für einen Neubau, sondern zum Teil für unrenovierten Altbau. Das ist für mich der Skandal.
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