Schenkung: Sparen der Abgeltungssteuer? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.04.17 10:37:07 von
neuester Beitrag 26.04.17 20:38:39 von
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Liebe Community,
ich bin auf die Idee gekommen, die Abgeltungssteuer durch Schenkung zu sparen. Ich würde meinem Bruder Aktien schenken(nach 2009 erworben) und damit einen satten Gewinn erzielt habe, den ich ungern mit 25% im Falle eines Verkaufs versteuern möchte. Ich habe mir also überlegt Aktien im Wert von 20.000€ (Freigrenze für Schenkungen) an meinen Bruder zu verschenken, der dann im Anschluss die Aktien verkauft. Mir ist derzeit nicht ersichtlich, welcher Kaufzeitpunkt als Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer zählt.
Möglichkeit A: Kapitalertragssteuer fällt auf den Gewinn vom Zeitpunkt der Schenkung bis Verkaufszeitpunkt an. ------ Steuer = 0 ----------
Möglichkeit B: Kapitalertragssteuer fällt auf Gewinn zwischen ursprünglichen Kaufzeitpunkt (Jahr 2010) bis Verkaufszeitpunkt im Jahr 2017 an. --------------- keine Steuervorteile durch Schenkung------
Möglichkeit C: Kapitalertragssteuer fällt auf Gewinne an, die bis zur Schenkung erzielt worden sind (durch mich zu entrichten) und nach Schenkung auf Gewinne an, die danach erzielt worden sind (durch meinen Bruder zu entrichten) ------ keine Steuervorteile --------
Könnt ihr mir bitte weiterhelfen ?
ich bin auf die Idee gekommen, die Abgeltungssteuer durch Schenkung zu sparen. Ich würde meinem Bruder Aktien schenken(nach 2009 erworben) und damit einen satten Gewinn erzielt habe, den ich ungern mit 25% im Falle eines Verkaufs versteuern möchte. Ich habe mir also überlegt Aktien im Wert von 20.000€ (Freigrenze für Schenkungen) an meinen Bruder zu verschenken, der dann im Anschluss die Aktien verkauft. Mir ist derzeit nicht ersichtlich, welcher Kaufzeitpunkt als Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer zählt.
Möglichkeit A: Kapitalertragssteuer fällt auf den Gewinn vom Zeitpunkt der Schenkung bis Verkaufszeitpunkt an. ------ Steuer = 0 ----------
Möglichkeit B: Kapitalertragssteuer fällt auf Gewinn zwischen ursprünglichen Kaufzeitpunkt (Jahr 2010) bis Verkaufszeitpunkt im Jahr 2017 an. --------------- keine Steuervorteile durch Schenkung------
Möglichkeit C: Kapitalertragssteuer fällt auf Gewinne an, die bis zur Schenkung erzielt worden sind (durch mich zu entrichten) und nach Schenkung auf Gewinne an, die danach erzielt worden sind (durch meinen Bruder zu entrichten) ------ keine Steuervorteile --------
Könnt ihr mir bitte weiterhelfen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.807.670 von hrzrsn am 26.04.17 10:37:07Bei Schenkung Möglichkeit B
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
hrzrsn,
das macht nur Sinn, wenn dein Bruder einen gefüllten Verlusttopf Aktien hat UND keine Chance sieht, den mit eigenen Aktiengewinnen zu leeren.
das macht nur Sinn, wenn dein Bruder einen gefüllten Verlusttopf Aktien hat UND keine Chance sieht, den mit eigenen Aktiengewinnen zu leeren.
Hallo,
>>>das macht nur Sinn, wenn dein Bruder einen gefüllten Verlusttopf Aktien hat UND keine Chance sieht, den mit eigenen Aktiengewinnen zu leeren.
Naja, es gibt da auch anderes sinnvolles.
Beispielsweise könnte der Bruder keine Steuern zahlen müssen (Sparer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag), oder weniger als 25% (Günstigerprüfung).
Beachten muss man aber, dass des Geld nach einer Schenkung definitiv dem Bruder gehört; eine vereinbarte Gegenleistung wäre Steuerhinterziehung.
Und bei einer Schenkung an Geschwister könnte das imho durchaus schon mal geprüft werden, üblich ist eine solche Schenkung nämlich eher nicht (im Gegensatz zu Eltern an Kinder).
Stefan
>>>das macht nur Sinn, wenn dein Bruder einen gefüllten Verlusttopf Aktien hat UND keine Chance sieht, den mit eigenen Aktiengewinnen zu leeren.
Naja, es gibt da auch anderes sinnvolles.
Beispielsweise könnte der Bruder keine Steuern zahlen müssen (Sparer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag), oder weniger als 25% (Günstigerprüfung).
Beachten muss man aber, dass des Geld nach einer Schenkung definitiv dem Bruder gehört; eine vereinbarte Gegenleistung wäre Steuerhinterziehung.
Und bei einer Schenkung an Geschwister könnte das imho durchaus schon mal geprüft werden, üblich ist eine solche Schenkung nämlich eher nicht (im Gegensatz zu Eltern an Kinder).
Stefan
danke für die Nachrichten bisher Wie wäre es, wenn meine Großmutter ein Depot eröffnet und ich ihr die Aktien übertrage? Sie hat keine Einkünfte und dürfte somit im Falle eines Verkaufs nicht veranlagt werden. Welche Möglichkeiten seht ihr sonst, die Abgeltungssteuer zu sparen? Ich würde nämlich gerne meine Gewinne aus den letzten 10 Jahren mitnehmen und komplett aussteigen bis zur nächsten Finanzkrise, bei der ich wieder angreifen werde. Wenn man sich ein Jahr berufliche Auszeit gönnt, und der Steuersatz =0 ist, könnte man zB auch alles verkaufen. Allerdings macht das für mich derzeit keinen Sinn, da ich Berufsanfänger bin
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.810.490 von hrzrsn am 26.04.17 15:20:43
Wenn Du alles Deiner Oma schenkst, wie willst Du dann nach der Finanzkrise wieder angreifen ohne Geld?
Gruß
Taxadvisor
Zitat von hrzrsn: danke für die Nachrichten bisher Wie wäre es, wenn meine Großmutter ein Depot eröffnet und ich ihr die Aktien übertrage? Sie hat keine Einkünfte und dürfte somit im Falle eines Verkaufs nicht veranlagt werden. Welche Möglichkeiten seht ihr sonst, die Abgeltungssteuer zu sparen? Ich würde nämlich gerne meine Gewinne aus den letzten 10 Jahren mitnehmen und komplett aussteigen bis zur nächsten Finanzkrise, bei der ich wieder angreifen werde.
Wenn Du alles Deiner Oma schenkst, wie willst Du dann nach der Finanzkrise wieder angreifen ohne Geld?
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.810.727 von Taxadvisor am 26.04.17 15:45:29sie würde doch sofort verkaufen und vielleicht Ihrem Enkelkind in der Finanzkrise Geld geben zum anlegen
hrzrsn,
ja, die Omma. Für ihren Enkel macht sie alles. Sie muß erst einmal ein Depot eröffnen. 350,- FSA hat sie vielleicht noch übrig. Jetzt schenkt ihr der Enkel Aktien im Wert von 20.000,- (höher ist der Freibetrag nicht – glaub ich). Dann verkauft sie die Aktien. Gewinn 8.350,- (sagen wir mal).
Die Depotbank führt grob 2.000,- Steuern ans FA ab. Im nächsten Jahr muß die Omma eine Steuererklärung mit Anlage KAP abgeben. Die 8.000,- Gewinn reißen ihr Einkommen ganz schön nach oben. Viel Steuererstattung gibt es vielleicht nicht. Lohnt sich dafür der Aufwand?
ja, die Omma. Für ihren Enkel macht sie alles. Sie muß erst einmal ein Depot eröffnen. 350,- FSA hat sie vielleicht noch übrig. Jetzt schenkt ihr der Enkel Aktien im Wert von 20.000,- (höher ist der Freibetrag nicht – glaub ich). Dann verkauft sie die Aktien. Gewinn 8.350,- (sagen wir mal).
Die Depotbank führt grob 2.000,- Steuern ans FA ab. Im nächsten Jahr muß die Omma eine Steuererklärung mit Anlage KAP abgeben. Die 8.000,- Gewinn reißen ihr Einkommen ganz schön nach oben. Viel Steuererstattung gibt es vielleicht nicht. Lohnt sich dafür der Aufwand?
Hallo,
>>>Wie wäre es, wenn meine Großmutter ein Depot eröffnet und ich ihr die Aktien übertrage?
Dann gehört das Geld deiner Oma. Eine - sofortige - Rückschenkung wäre mindestens Gestaltungsmissbrauch.
>>>Sie hat keine Einkünfte und dürfte somit im Falle eines Verkaufs nicht veranlagt werden.
Echt? Wovon lebt sie denn?
Und natürlich müsste auch sie Steuern zahlen, sobald ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
>>>Wenn man sich ein Jahr berufliche Auszeit gönnt, und der Steuersatz =0 ist, könnte man zB auch alles verkaufen.
Klar. Und ich hab' da noch einen Tipp wie du sogar niemals mehr Steuern zahlen musst: Einfach gar nicht mehr arbeiten gehen. [war jetzt etwas sarkastisch, aber du hattest ja damit angefangen]
Wenn überhaupt dann muss es anders herum laufen. Und zwar, wer absehbar ein Jahr ohne Job haben wird (die klassische Auszeit, Kindererziehung, Hobbyprojekt, Burnout, Weltreise und so), der könnte seine Kapitalerträge genau in diese Jahr schieben.
Eine Auszeit nur wegen der Steuer ist aber Quatsch, das rechnet sich nicht, und außerdem bist du dann raus aus dem Job (bewirb' dich mal nach einem Jahr arbeitslos, da fängst du wieder ganz unten an).
Stefan
>>>Wie wäre es, wenn meine Großmutter ein Depot eröffnet und ich ihr die Aktien übertrage?
Dann gehört das Geld deiner Oma. Eine - sofortige - Rückschenkung wäre mindestens Gestaltungsmissbrauch.
>>>Sie hat keine Einkünfte und dürfte somit im Falle eines Verkaufs nicht veranlagt werden.
Echt? Wovon lebt sie denn?
Und natürlich müsste auch sie Steuern zahlen, sobald ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
>>>Wenn man sich ein Jahr berufliche Auszeit gönnt, und der Steuersatz =0 ist, könnte man zB auch alles verkaufen.
Klar. Und ich hab' da noch einen Tipp wie du sogar niemals mehr Steuern zahlen musst: Einfach gar nicht mehr arbeiten gehen. [war jetzt etwas sarkastisch, aber du hattest ja damit angefangen]
Wenn überhaupt dann muss es anders herum laufen. Und zwar, wer absehbar ein Jahr ohne Job haben wird (die klassische Auszeit, Kindererziehung, Hobbyprojekt, Burnout, Weltreise und so), der könnte seine Kapitalerträge genau in diese Jahr schieben.
Eine Auszeit nur wegen der Steuer ist aber Quatsch, das rechnet sich nicht, und außerdem bist du dann raus aus dem Job (bewirb' dich mal nach einem Jahr arbeitslos, da fängst du wieder ganz unten an).
Stefan
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