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    "Richter auf Probe" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.04.17 07:01:04 von
    neuester Beitrag 06.10.17 15:58:27 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.251.706
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      schrieb am 28.04.17 07:01:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      "Richter auf Probe" dürfen nicht Recht sprechen: https://schrammejournal.wordpress.com/2017/04/28/petition-we… Grundsatzurteil: BVerfG, 3.7.1962 - 2 BvR 628/60,247/61

      Wenn "Richter auf Probe" als Einzelrichter oder gar als Kammervorsitzende "Recht" sprechen, verstößt dies eindeutig gegen unser Grundgesetz, so auch recht neu: VG Ansbach, 9 V 13.01534 vom 5.11.2013.

      Wohl gemerkt, ein Richter pro Kammer kann mitwirken, aber niemals selber entscheiden. Dagegen wird bundesweit mit Wissen der zuständigen Minister (Soziales und Justiz) verstoßen.

      Damit verstoßen diese Minister - und auch deren Partei, der dies klar sein muß - gegen unsere Verfassung, das Grundgesetz. Sie zerstören damit den Rechtsstaat und den Rechtsfrieden.

      Auffällig ist jedenfalls auch, daß in allen mir bekannten Fällen, die Richter auf Probe gegen den rechtssuchenden Bürger und "pro Fiskus" entschieden haben.

      Einen Richter auf Probe erkennt man an der Bezeichnung. Er heißt "Richter xxx", während ein auf Lebenszeit eingestellter Richter "Richter am (Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht) xxx" heißt.

      Mich interessiert, ob auch andere solche Erfahrungen haben. Und natürlich, wie diese sich wehren.
      Isi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.04.17 11:18:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.824.929 von Isengrad am 28.04.17 07:01:04https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_auf_Probe

      "...Wer in der Regel mindestens drei Jahre als Richter auf Probe tätig war, kann durch das Justizministerium eines Landes zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden..."

      "...Im ersten Jahr der Tätigkeit als Richter auf Probe darf der Richter gewisse richterliche Aufgaben noch nicht wahrnehmen. So darf er keine Familiensachen übernehmen gemäß § 23b Abs. 3 Satz 2 GVG und keine Geschäfte des Betreuungsrichters nach § 23c Abs. 2 Satz 2 GVG. Gleiches gilt für den Vorsitz eines Schöffengerichts nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GVG..."

      Das der in den ersten 3 Jahren gar keine Urteile fällen darf, stimmt also nicht.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.04.17 21:24:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na, dann kläre doch mal diese Fragen:

      1. Was für Urteile darf ein "Richter auf Probe" also fällen? Als Einzelrichter oder gar Kammervorsitzender?

      2. "Richter auf Probe" kann man bis zu fünf Jahren sein. Wieso also diese Begrenzung von Dir auf drei Jahre?

      3. Erst ein auf Lebenszeit eingestellter Richter kann ein gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 101 GG sein.
      Ausnahmegerichte sind nicht zulässig.

      4. Ich verlasse mich auf das Bundesverfassungsgericht - Du Dich auf Wikipedia. Wieso ist Deiner Meinung nach Wikipedia dem Bundesverfassungsgericht überlegen?

      Ich hoffe auf eine lebhafte und interessante Diskussion, an der hoffentlich auch noch andere sich beteiligen.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 05.07.17 22:14:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe hierzu am 1.9.2017 einen Termin beim LSG. Ein Doppeltermin, da auch noch andere Fragen zu klären sind.

      11:30 und 12:00 Uhr, LSG Potsdam, Försterweg 2-6, Saal 1.

      Wer mich per Mail anschreibt und seine e-Mail-Adresse gibt, bekommt weitere Informationen.

      Aus meiner Sicht kann und darf ein Richter auf Probe kein gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG sein.
      Dazu mein Blog: Rechtsstaat2.blogger.de
      Isi
      Avatar
      schrieb am 01.08.17 22:03:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich bin inzwischen sicher, daß "Richter auf Probe" keinesfalls beim SG als Einzelrichter
      oder gar als Kammervorsitzender tätig sein dürfen.

      "Richter auf Probe" sind noch in der Ausbildung und keinesfalls gesetzliche Richter nach
      Art. 101 GG.
      https://rechtsstaat8.blogger.de/stories/2651041/

      Andererseits werden wohl gerade bei Sozialgerichten gezielt "Richter auf Probe" eingesetzt,
      damit diese gegen Recht und Gesetz, also Art. 20 III GG, verstoßen. Richter auf Lebenszeit
      würde sich dafür wohl nicht hergeben, denn dann verlieren die sämtliche Ansprüche.
      Isi

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      Avatar
      schrieb am 26.09.17 20:17:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das BMJV verweigert mir schriftliche Stellungnahmen und verweist auf Telefonate.
      Die kann ich aber nicht verwerten und niemanden vorlegen.
      Hier der heutige Schriftwechsel und die bisherigen Schreiben mit dem BMJV:
      https://rechtsstaat9.blogger.de/

      Es muß doch einen Grund haben, daß die so am Thema vorbei schreiben und auch am
      Telefon keine verwertbaren Aussagen getroffen haben. Nur eine, die dann aber natürlich
      nicht bestätigt wurde.
      Isi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.09.17 21:35:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Scheint so, dass die Sozialgesetzgebung außerhalb des eigentlichen Rechtsstaats und GG angelegt ist. Zum Teil gilt auch die Beweislastumkehr. Was erwartest du, wenn das Gesetz I- XII selbst ca. zwei Dutzend mal gegen das GG verstößt, und weder Politik noch BVerfG bereit sind, zu korrigieren ? ? Im Gegenteil, es werden immer neue Klöpse draufgesetzt.

      Trotzdem würde ich erstmal abwarten, wie das Verfahren läuft. Vielleicht bist du einfach zu pessimistisch, schlechte Erfahrungen im Vorfeld etc ?

      Das ganze Gesetz müsste vom EGMR überprüft werden, bei uns wird sich nichts tun. Kurzfristig hilft dir das natürlich nicht; vielleicht kannst du dich an Menschenrechtsorganisationen bei uns wenden, falls das Verfahren von Willkür geprägt ist ? Manche Sozialrichter sollen der Ansicht sein, dass Menschenrechte und GG für Individuen ohne Arbeit in Deutschland nicht grundsätzlich
      gültig sind.
      Avatar
      schrieb am 27.09.17 21:44:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      versuchs mal hier, ohne Gewähr

      hilfe@hartz4widerspruch.de

      https://hartz4widerspruch.de/
      Avatar
      schrieb am 30.09.17 12:48:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.828.278 von Isengrad am 26.09.17 20:17:43Da wirst du keine juristisch verwertbare Antwort bekommen.
      Und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Kein Straftäter ist verpflichtet, sich selber zu belasten. Das gilt natürlich auch für Straftäter im Richter- oder Ministeramt.
      Und die wissen genau, daß sie das Recht mit Füßen treten und dafür zur Verantwortung gezogen werden können.
      Avatar
      schrieb am 06.10.17 15:58:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      In dem Forum von HartzIV war ich jahrelang.
      Dann wurde ich gesperrt, da ich dort einem Admin widersprach und ihm
      einen "Irrtum" nachgewiesen habe. Anscheinend war es kein Irrtum.

      Ich habe im AGH jemanden gefunden, der den Justizminister danach gefragt hat.
      Die Anwort müßte noch im Oktober kommen.

      Im Bundestag werde ich auch jemanden suchen, der danach fragt.

      Es dauert alles, aber steter Tropfen...
      Isi


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