Diskussion zu einem evtl. Diesel-Verbot und evtl Elektro-Auto-Verbot ? (Seite 11)
eröffnet am 14.06.17 18:10:13 von
neuester Beitrag 04.04.24 14:54:48 von
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Mathematiker greift Umweltbundesamt an
Studie zu Diesel-Toten falsch berechnet
„In diesem Report wird eine Formel verwendet, die falsch ist“, sagt Dr. Peter Morfeld, Epidemiologe und Mathematiker, der sich an der Universität Köln im Fach Epidemiologe zum Thema „Mathematische Kausalmodelle in der Medizin“ habilitiert hat, im ARD-Wirtschaftsmagazin „Plusminus“. „Wir können diesen Daten in dem Bericht des Umweltbundesamtes nicht trauen. Eine solche Aussage ist Unsinn.“
...
Der Effekt der NO2-Exposition sei in Wahrheit klein, im Jahr 2014 statistisch für die Gesamtbevölkerung betrachtet nur acht Stunden pro Person. „Diese große, plakative Wirkung mit den vielen Todesfällen ergibt sich nur, wenn ich die Formel falsch anwende.“
...
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/mathematiker-fin…
Studie zu Diesel-Toten falsch berechnet
„In diesem Report wird eine Formel verwendet, die falsch ist“, sagt Dr. Peter Morfeld, Epidemiologe und Mathematiker, der sich an der Universität Köln im Fach Epidemiologe zum Thema „Mathematische Kausalmodelle in der Medizin“ habilitiert hat, im ARD-Wirtschaftsmagazin „Plusminus“. „Wir können diesen Daten in dem Bericht des Umweltbundesamtes nicht trauen. Eine solche Aussage ist Unsinn.“
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Der Effekt der NO2-Exposition sei in Wahrheit klein, im Jahr 2014 statistisch für die Gesamtbevölkerung betrachtet nur acht Stunden pro Person. „Diese große, plakative Wirkung mit den vielen Todesfällen ergibt sich nur, wenn ich die Formel falsch anwende.“
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https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/mathematiker-fin…
Dieselklage: Wichtige Weichenstellung beim Bundesgerichtshof
Ersatzlieferung NeufahrzeugIn einer Pressemitteilung vom 22.2.2019 Nr. 022/2019 hat der Bundesgerichtshof auf einen demnächst veröffentlichten Beschluss des VIII. Senats vom 8.1.2019, VIII ZR 225/17, hingewiesen, wonach bei einem vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeug eine vom Käufer geforderte Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs, das nicht mehr beschafft werden könne, im Hinblick auf den Inhalt der vom Verkäufer vertraglich übernommenen Beschaffungspflicht rechtlich nicht unmöglich sein dürfte, sondern, nicht anders, als sei das betreffende Modell noch lieferbar, auf die Höhe der Ersatzbeschaffungskosten abzustellen sein könnte.
Das dürfte eine wichtige, wenn auch nicht überraschende Weichenstellung sein für die noch nicht zugunsten von Diesel - Käufern entschiedenen Gewährleistungsfälle. Es zahlt sich wieder einmal aus, rechtzeitig die nächstliegenden rechtlichen Schritte einleiten zu lassen. Nächste Baustelle: Investmentfonds der Privatanleger!
Umweltschutz nicht mit der Brechstange!
Mit Vernunft in die Zukunft, wie recht er doch hat der Pütz!!! In seinem Alter kann er es sicher aushalten demnächst als Verschwörungstheoretiker beschimpft zu werden.https://www.facebook.com/watch/?v=1011163019067473
Und er hat auch recht dass die Jugend indoktriniert wird.
https://www.achgut.com/artikel/wie_heile_ich_den_oekowahn_me…
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.886.532 von Blue Max am 15.02.19 18:55:19Hier geht es um Langzeitbelastungen, denen man nicht (wie dem Zigarettenrauch) ausweichen kann. Auch geringe NO2-Konzentrationen sind für Kinder und empfindliche Personen (Asthmatiker) nachweislich belastend. Grenzwerte für Langzeitbelastungen sind immer Schätzungen; viele Fachleute meinen, man müsste nach den neueren Studien den Grenzwert für eine "unschädliche" Konzentration noch unter 40µg/m³ ansetzen.
Auf jeden Fall unwissenschaftlich ist die "Studie" (eher ein Pamphlet) von Köhler und drei weiteren Autoren (davon zwei Ingenieure), von denen niemand auf dem Gebiet wissenschaftlich gearbeitet hat - die zudem Angaben enthält, die nachweislich um mehrere Größenordnungen falsch sind.
Auf jeden Fall unwissenschaftlich ist die "Studie" (eher ein Pamphlet) von Köhler und drei weiteren Autoren (davon zwei Ingenieure), von denen niemand auf dem Gebiet wissenschaftlich gearbeitet hat - die zudem Angaben enthält, die nachweislich um mehrere Größenordnungen falsch sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.881.669 von rv_2011 am 15.02.19 11:19:48Tatsache ist, dass der geltende Grenzwert für Stickoxide nur auf groben Annahmen und über 20 Jahre alten Schätzungen beruht:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/stickstoffdioxid-belas…
"...Für den Langzeit-Richtwert schlussfolgerte die WHO im Jahr 2000, dass eine Festlegung auf der Basis geeigneter Studien nicht möglich sei. Dennoch zog sie den Wert von 40 µg/m3 aus einer früheren Abschätzung heran (WHO 1997)..."
https://www.umweltbundesamt.de/themen/stickstoffdioxid-belas…
"...Für den Langzeit-Richtwert schlussfolgerte die WHO im Jahr 2000, dass eine Festlegung auf der Basis geeigneter Studien nicht möglich sei. Dennoch zog sie den Wert von 40 µg/m3 aus einer früheren Abschätzung heran (WHO 1997)..."
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.880.358 von TomTrader am 15.02.19 09:07:52Holz- und Kohleöfen gehören verboten oder zumindest mit starken Auflagen belegt. Der legendäre Londoner Smog hat sich nach Verbot der offenen Kamine aufgelöst.
Das ist aber nur eine Ablenkung von der unabhängig davon existierenden Dieselproblematik.
Hältst das auch für ""geringfügige Korrekturen ohne Einfluss auf die Grundaussage", wenn Köhler und die mtverfassenden Ingenieure sich beim Vergleich des Umweltgrenzwerts für NO2 mit den NO2-Inhalationen eines Rauchers mal eben um den Faktor 200 bis 1000 verrechnet haben?
Was bedeutet es, dass ein Nichtraucher an einer verkehrsreichen Straße pro Tag so viel NO2 aus Dieselabgasen inhaliert wie ein Raucher aus 5 bis 10 Zigaretten?
Das ist aber nur eine Ablenkung von der unabhängig davon existierenden Dieselproblematik.
Hältst das auch für ""geringfügige Korrekturen ohne Einfluss auf die Grundaussage", wenn Köhler und die mtverfassenden Ingenieure sich beim Vergleich des Umweltgrenzwerts für NO2 mit den NO2-Inhalationen eines Rauchers mal eben um den Faktor 200 bis 1000 verrechnet haben?
Was bedeutet es, dass ein Nichtraucher an einer verkehrsreichen Straße pro Tag so viel NO2 aus Dieselabgasen inhaliert wie ein Raucher aus 5 bis 10 Zigaretten?
Der Öko-Glaube der Deutschen hat als weltliche Religion den Nachteil, dass man nicht einmal darauf hoffen kann, erlöst zu werden oder in den Himmel zu kommen.
Die grünen Weltverblöder sorgen schon nachhaltig für Kundschaft bei den Lungenärzten.
https://twitter.com/Kachelmann/status/1096141833858678784
https://twitter.com/Kachelmann/status/1096141833858678784
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.873.758 von nickelich am 14.02.19 14:07:0670.000 Euro für einen Staubsauger, und die verblödete Politik zahlt so einen Quatsch dann auch noch.
Abhilfe gegen solche Messwerte könnte man auch einfacher schaffen: einfach über jede Messstadion eine Tüte im Wert von 10 Cent drüber ziehen und zuknoten.
Oder ein paar Gelbwesten aus dem benachbarten F einladen, die haben mittlerweile dort schon über 60 % aller Radarfallen demoliert, mit unseren Messtationen würden die bestimmt auch fertig werden...
Abhilfe gegen solche Messwerte könnte man auch einfacher schaffen: einfach über jede Messstadion eine Tüte im Wert von 10 Cent drüber ziehen und zuknoten.
Oder ein paar Gelbwesten aus dem benachbarten F einladen, die haben mittlerweile dort schon über 60 % aller Radarfallen demoliert, mit unseren Messtationen würden die bestimmt auch fertig werden...
Wenn die Messwerte für Stickoxid zu hoch sind, ob Messpunkt falsch plaziert oder nicht, gibt es jetzt Abhilfe. Die Firma Purevento bietet "Stadtluftreiniger" an, die 85% des Feinstaubs und der gasförmigen Verunreinigungen wie Stickoxid enternen. Kiel baut eine solche Anlage am Theodor-Heuss-Ring auf. Die Kosten von 70.000 Euro sind wahrscheinlich geringer als die Anwaltskosten zur Abwehr von Fahrverboten. Den Betrag sollten die betroffenen Gemeinden, die von dem grünen Abmahnverein verklagt wurden, aufbringen können.
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