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    Noratis AG Börsengang des Bestandsentwicklers von Wohnimmobilien im Marktsegment Scale (Seite 5)

    eröffnet am 27.06.17 17:48:26 von
    neuester Beitrag 26.03.24 15:11:28 von
    Beiträge: 604
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      schrieb am 19.12.23 14:15:54
      Beitrag Nr. 564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.988.353 von Istanbul am 19.12.23 13:36:06
      Zitat von Istanbul: Stand jetzt muss ich immer noch dagegen ausgehen, die Aktien eingebucht zu bekommen. Mit einer Kulanzzahlung von 0,55 € /Aktie der Clearstream AG kann schließlich bei vernünftiger Betrachtung der Lage keinesfalls eine Entschädigung für eine Nicht-Zuteilung gemeint sein. Denkbar ist allenfalls eine Entschädigung für den Zeitverzug oder die mit der Verunsicherung verbundenen Unannehmlichkeiten.


      Doch, das meinen die Ernst.

      Der Denkfehler dabei: selbst für den faulsten unter den Geschädigten sind damit die Anwalts- und Gerichtskosten "vorfinanziert". Nur wirkliche Vollidioten werden da nicht tätig. Selten ist die Sach- und Rechtslage so eindeutig und die Siegschancen so hoch. Wer da nicht klagt, ist selber Schuld.

      Nein, Clearstream denkt wirklich, sie kämen damit durch. Aber da haben sie sich mit dem falschen angelegt.
      Noratis | 9,050 €
      Avatar
      schrieb am 19.12.23 14:02:08
      Beitrag Nr. 563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.988.353 von Istanbul am 19.12.23 13:36:06
      Zitat von Istanbul: Stand jetzt muss ich immer noch dagegen ausgehen, die Aktien eingebucht zu bekommen. Mit einer Kulanzzahlung von 0,55 € /Aktie der Clearstream AG kann schließlich bei vernünftiger Betrachtung der Lage keinesfalls eine Entschädigung für eine Nicht-Zuteilung gemeint sein. Denkbar ist allenfalls eine Entschädigung für den Zeitverzug oder die mit der Verunsicherung verbundenen Unannehmlichkeiten.


      Lach. Wer sich nicht wehrt, bekommt 55 Cent. 🙈
      Noratis | 9,050 €
      Avatar
      schrieb am 19.12.23 13:36:06
      Beitrag Nr. 562 ()
      Stand jetzt muss ich immer noch dagegen ausgehen, die Aktien eingebucht zu bekommen. Mit einer Kulanzzahlung von 0,55 € /Aktie der Clearstream AG kann schließlich bei vernünftiger Betrachtung der Lage keinesfalls eine Entschädigung für eine Nicht-Zuteilung gemeint sein. Denkbar ist allenfalls eine Entschädigung für den Zeitverzug oder die mit der Verunsicherung verbundenen Unannehmlichkeiten.
      Noratis | 9,500 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.23 13:31:53
      Beitrag Nr. 561 ()
      Ich kann Dich insoweit beruhigen, dass ich durchaus weiß, meine berechtigten Interessen durchzusetzen.

      Dennoch bin ich der Meinung, dass es, wenn alle Beteiligten wieder mit klarem Kopf am Arbeitsplatz der Sache sich annehmen (und das wird rein kalendarisch nicht vor Mitte Januar sein), eine für alle Seiten befriedigende Lösung gibt. Etwa eine Entschädigung nach voraussichtlichem Wertgutachten, was bei einem Immobilienunternehmen nicht so schwierig ist. Sachverhalt sollte ohnehin klar sein. Die Seiten sind Clearstream, Aktionär und Merz. Ob die Bank raus ist, wird sich zeigen. Dass sie jetzt nichts anderes machen kann, ist dagegen klar.
      Noratis | 9,500 €
      Avatar
      schrieb am 19.12.23 12:47:10
      Beitrag Nr. 560 ()
      Flatex trifft insofern keine Schuld (genauso wenig wie meine Bank - ist ne andere), als das sie lediglich umsetzen, was die Lagerstelle bucht.

      Wenn die Lagerstelle sagt "nö, Aktien kriegt ihr keine - bitteschön, da habt ihr 55 Cent als "Ersatz" - wir sind doch echt großzügig, also mault net rum!", dann wird Dir deine Bank keine Aktien einbuchen.

      Alles was Deine Bank machen kann und letztlich wird, ist Dir ihre Rechte abzutreten. Mit den abgetretenen Rechte latscht Du dann zum Rechtsanwalt und der setzt sich mit dem Anspruchsgegner ins Benehmen. Wird keine aussergerichtliche Einigung gefunden, wird eben Klage erhoben. Das Gericht wird nochmal auf Vergleich drängen, aber wenn die Gegenseite net will, muss eben ein Urteil gesprochen werden.

      Die Bank ist da fein raus und wird natürlich nicht für Dich klagen - hat die logischerweise gar kein Interesse...

      Bei der Bafin kann man petzen gehen und die wird sich das dann sicherlich anschauen. Im Zweifel sind die Machtinteressen von Clearstream und Co. aber größer und man sagt "der Rechtsweg steht Euch ja offen"...
      Noratis | 9,500 €

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      schrieb am 19.12.23 12:34:55
      Beitrag Nr. 559 ()
      flatex meint, alles richtig gemacht zu haben und verweist auf die BaFin. Klingt ebenso schlüssig wie unbefriedigend. Der BaFin habe ich das Problem per Formular auf der Website geschildert und harre emotionslos der Dinge. Immerhin sollte der Sachverhalt schnell unstreitig sein, wobei er mir das immer noch nicht recht ist.

      Ohne irgendwas von oben wird sich hier nix tun. Also sollte zumindest BaFin jeder anschreiben. Wenn das nur Klein-Istanbul macht, trödeln die von Elternteilzeit über Krankheit und Urlaub bis zur Rente.

      Momentan gehe ich immer noch davon aus, dass ich die Dinger zeitnah eingebucht bekomme.
      Noratis | 9,500 €
      Avatar
      schrieb am 19.12.23 12:20:27
      Beitrag Nr. 558 ()
      Meine Aktieneinbuchung wurde overnight storniert und mir die Kohle wieder gutgeschrieben.

      Das ist eine riesengroße Sauerei. Lagerstelle hüllt sich in Schweigen.

      Ich seh schon, das wird auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Das ist ärgerlich, aber den ziehe ich ganz sicher durch. Die Anwälte werden sich freuen. Das gewinnt man vor jedem Gericht dieser Welt. Aber vermutlich setzen sie darauf, dass eben nicht alle den Rechtsweg bestreiten und sich billig mit 55 Cent (?!?!?) abspeisen lassen. Das spart dann ne Menge Geld....
      Noratis | 9,500 €
      Avatar
      schrieb am 18.12.23 13:20:00
      Beitrag Nr. 557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.981.978 von Stefan_Leuchturm am 18.12.23 12:30:31Schau mal hier:

      https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/123fahrschule-se-zusa…

      Im Prinzip identische Situation. Zeichnung wurde verbummelt, Aktionär hat aber auf Lieferung (seiner zu 1.10 € gezeichneten Aktien) bestanden. Fehlbestand dort offenbar um die 10% des KE-Volumens.

      Am Ende wurden die Aktien zu 4 (i.W.: VIER) € vom Großaktionär zur Verfügung gestellt, weil das Genehmigte Kapital der AG erschöpft war. So ähnlich ist es auch hier ;)

      Darum kann ich nur jedem raten, sich nicht mit lächerlich 55 Cent Zahlung zufrieden zu geben, wenn man nachweislich fristgerecht von seinem Bezugsrecht Gebrauch gemacht hat. Wer dann in der Pflicht ist, kann einem als Zeichner wurscht sein. Es trifft in diesem Fall Mrd-schwere EU-Hochfinanz. Für die sind die ein oder andere Mio. Schaden nichts weiter als ein ärgerliches "Falschparkticket". Wer sch*** baut, muss dafür grade stehen. Fertig, aus - keine Diskussion.
      Noratis | 8,800 €
      Avatar
      schrieb am 18.12.23 12:30:31
      Beitrag Nr. 556 ()
      Danke für eure Infos
      Danke für eure Infos - insbesondere an Dogweiler.
      Habe noch nie gehört, dass sowas passiert.
      Musste auch lange suchen bei ich eure Erklärungen zu dem Kursanstieg fand. Verrückte Sache
      Noratis | 8,800 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.12.23 11:35:38
      Beitrag Nr. 555 ()
      Natürlich haben sie jetzt einfach mal was rausgehauen. Kurz vor Weihnachten und Jahresende wird sowieso keiner mehr da sein, der halbwegs Ahnung hat. Mal abgesehen von Krankheitswelle, genereller Unfähigkeit und Unlust sowie Angst, Entscheidungen zu treffen.
      Noratis | 8,750 €
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