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    Immobilienverkauf in Bayern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.08.17 14:51:42 von
    neuester Beitrag 08.10.17 11:14:38 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.260.217
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      schrieb am 25.08.17 14:51:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      trifft es eigentlich zu, daß viele Notare in Bayern ohne ein Notaranderkonto beim Immobilienverkauf arbeiten?Falls ja, wie wird dann die Zahlung des Kaufpreises gesichert??
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.08.17 15:20:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.598.425 von curacanne am 25.08.17 14:51:42Ist ein Notar-Anderkonto zweckmäßig und empfehlenswert ?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.08.17 15:43:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.598.641 von Datteljongleur am 25.08.17 15:20:48Ja danke.
      Im vorliegende Fall geht es um einen notariellen Vertragsentwurf -vermittelt über die Sparkasse-ohne daß Sicherheit über die Zahlungsfähigkeit des Käufers ersichtlich ist, zumal er nicht mal eine Finanzierungszulage für einen Betrag von unter 15.000,--. Euro von einer Bank erhält.

      Da wäre doch ein Notaranderkonto sicherer, zumal aus dem Kaufpreis die Provision an die Sparkasse gezahlt werden soll.
      Avatar
      schrieb am 25.08.17 15:45:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.598.641 von Datteljongleur am 25.08.17 15:20:48PS bist Du das aus Rostock?:rolleyes::D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.08.17 15:52:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.598.830 von curacanne am 25.08.17 15:45:41Nein, bin ich nicht!

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      schrieb am 25.08.17 17:38:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.598.425 von curacanne am 25.08.17 14:51:42
      Immobilienverkauf
      Hallo aus Bayern,

      nachdem ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde lässt der Notar eine Auflassungsvormerkung eintragen. Nachdem das Grundbuchamt diese bestätigt stellt der Notar den vereinbarten Kaufpreis fällig. Erst wenn der Verkäufer dem Notar den Geldeingang bestätigt veranlasst der Notar die Eigentumsübertragung.

      Unabhängig von der Abwicklung lässt man sich die Finanzierung darstellen (Kontoauszug Eigenkapital oder Kreditvertrag über differenz Eingenkapital zu Fremdkapital). Aus eigener Erfahrung kann ein Finanzierungsnachweis von der Bank nicht auf Knopfdruck generiert werden; mit dem Notartermin zur Beurkundung würde ich zumindest solange warten bis der Käufer die Finanzierung nachweisen kann.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.08.17 17:58:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.599.694 von Lebkuchenstadt am 25.08.17 17:38:57Danke !! der potentielle Käufer ist schon seit Monaten interessiert und der eigentlich Sparkassenberater hat mangels Finanzierungsnachweis noch nicht sein ok gegeben. Aber sein Urlaubsvertreter meint , daß der Notar die sichere Finanzierung schon überprüft und will einen Beurkundungstermin vereinbaren.:(
      In dem Vertragsentwurf steht nur was von der Fälligkeit des Kaufpreises am 1.11. , aber nichts von Sicherheiten.Dann lebt der potentielle Käufer auch noch von Ehefrau getrennt mit Gütertrennung und hat nach meinen Infos nicht mal eine fest Arbeit und soll sich im Winter in Südeuropa aufhalten:eek:

      So bestünde doch bei jetziger Beurkundung wirklich die Gefahr , die Provision zahlen zu müssen bei Gefahr, den Kaufpreis nicht zu erhalten und alles rückgängig zu machen, wie gesagt, ein normaler mensch müsste doch einen Betrag von 15.000 finanziert bekommen(nach Wochen)
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.08.17 10:38:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.599.820 von curacanne am 25.08.17 17:58:08Das Problem kann man mit beurkunden. Die Prämie wird nur bei erfolgreichem Grundbucheintrag bezahlt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.08.17 10:46:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.605.508 von Inderhals am 27.08.17 10:38:28Hallo Inderhals:)
      ja, aber die Provision ist ja zwischen Verkäufer und Sparkasse vereinbart und der notarielle Kaufvertrag besteht zwischen Käufer und Verkäufer(also andere Vertragsparteien)

      Dennoch finde ich Deine Formulierung gut, sie könnte durch einfaches Schreiben der Sparkasse erfolgen

      Danke nochmals!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.08.17 10:54:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.605.529 von curacanne am 27.08.17 10:46:15
      lles beim Notar
      Mit dem Einverständnis der Gegenpartei kann man ALLES beim Notar beidseitig verbindlich festschreiben.

      Wir bezahlten seinerzeit eine Immobilie vor dem Grundbucheintrag.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.08.17 11:02:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.605.580 von Inderhals am 27.08.17 10:54:21ok danke, bin nicht so mit Immobilenverträgen vertraut:)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.10.17 11:14:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.605.604 von curacanne am 27.08.17 11:02:46So, meine kleine Feriendomizilperle:cry: ist nun an einen waschechten Bayern gegangen, Geld eingetroffen und alles paletti, hab mir umsonst einen Kopf gemacht, aber nochmal schönen Dank an alle hier!


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