Schweizerische Nationalbank SNB Wille des Gesetzgebers ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.09.17 16:55:10 von
neuester Beitrag 26.09.17 11:42:42 von
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SNB
Bewertung
1897 war die Notenbank als reine Bundesbank geplant.
1907 wurde sie als Mischbank gegründet.
Was hat der Gesetzgeber gewollt, als er den Privataktionär
mit aufnahm ?
Wollte er, dass der PA die Bank bewertet ?
Meinungen zum grundsätzlichen
Bewertungsansatz sind gefragt aufgrund
so unterschiedlicher fundamentaler
Einschätzungen
a)
PA-Bewertung
48.000 Aktien der Privataktionäre sind
recht wenig wert,
weil der PA beschränkt ist,
und diese Beschränkungen bewerten
damit die ganze SNB so niedrig und so
auch die 52.000 Aktien der K und KB
oder
b)
VV-Bewertung
Das Volksvermögen, die SNB und damit die
52.000 Aktien der Kantone und Kantonalbanken
müssen bewertet werden
und die
48.000 Aktien der PA profitieren mit .
1897 sollte die Notenbank als reine Bundesbank
gegründet werden.
Das war nicht mehrheitsfähig.
1907 wurde sie dann als Mischform errichtet,
man nahm den PA mit an Bord aus Unabhängigkeitserwägungen.
Seitdem sind die 100.000 Aktien in einer
einzigen Valorennummer miteinander vereint,
so unterschiedlich ihre Rechte auch sind.
Nach welchem Kriterium aber wollte der Gründungsgesetzgeber
sie bewertet wissen,
schliesslich ist sie an der Börse notiert ?
Was hat der Gesetzgeber gewollt ?
Sollen die mit ins Boot geholten, beschränkten PA
die ganze Bank bewerten ?
Oder wird die SNB nach Vermögen und Erfolg bewertet
und die PA profitieren mit ?
Bewertung
1897 war die Notenbank als reine Bundesbank geplant.
1907 wurde sie als Mischbank gegründet.
Was hat der Gesetzgeber gewollt, als er den Privataktionär
mit aufnahm ?
Wollte er, dass der PA die Bank bewertet ?
Meinungen zum grundsätzlichen
Bewertungsansatz sind gefragt aufgrund
so unterschiedlicher fundamentaler
Einschätzungen
a)
PA-Bewertung
48.000 Aktien der Privataktionäre sind
recht wenig wert,
weil der PA beschränkt ist,
und diese Beschränkungen bewerten
damit die ganze SNB so niedrig und so
auch die 52.000 Aktien der K und KB
oder
b)
VV-Bewertung
Das Volksvermögen, die SNB und damit die
52.000 Aktien der Kantone und Kantonalbanken
müssen bewertet werden
und die
48.000 Aktien der PA profitieren mit .
1897 sollte die Notenbank als reine Bundesbank
gegründet werden.
Das war nicht mehrheitsfähig.
1907 wurde sie dann als Mischform errichtet,
man nahm den PA mit an Bord aus Unabhängigkeitserwägungen.
Seitdem sind die 100.000 Aktien in einer
einzigen Valorennummer miteinander vereint,
so unterschiedlich ihre Rechte auch sind.
Nach welchem Kriterium aber wollte der Gründungsgesetzgeber
sie bewertet wissen,
schliesslich ist sie an der Börse notiert ?
Was hat der Gesetzgeber gewollt ?
Sollen die mit ins Boot geholten, beschränkten PA
die ganze Bank bewerten ?
Oder wird die SNB nach Vermögen und Erfolg bewertet
und die PA profitieren mit ?
Den Aktionären stehen die 250 CHF Nennwert und maximal 16 CHF Dividende zu.
Alles andere wäre geschenkt.
Kann passieren.
Muss nicht.
Alles andere wäre geschenkt.
Kann passieren.
Muss nicht.
InvestorWissen darf man nicht ernst nehmen. Er eröffnet reihenweise neue Threads zur Schweizer Nationalbank, um seine abwegige Spekulationsidee zu befeuern. Andere Themen kennt er nicht. Zum Thema SNB wurde in anderen Threads bereits alles gesagt, was zu sagen ist. Meine Prognose ist, dass die Blase in sich zusammenfallen wird.
....und so soll es auch sein: Klack!
Das war's dann wohl mit dem Sommer. Aber der Herbst kann auch schön sein...
Liegt das Kursziel des Absturzes jetzt eigentlich bei 1.625,- CHF, oder liegt es aufgrund des üblichen Überschiessens bei einer solchen Bewegung noch darunter?
Schließlich sind die Zinsaussichten auch für den Franken hawkisher geworden.
Ich packte die SNB-Aktie über 1.000,- CHF auf keinen Fall an. Von Wegen, ein Wert mit "sicherer" Dividende (zuletzt ausgefallen erst 2014) kann keine negative Rendite haben...
Das war's dann wohl mit dem Sommer. Aber der Herbst kann auch schön sein...
Liegt das Kursziel des Absturzes jetzt eigentlich bei 1.625,- CHF, oder liegt es aufgrund des üblichen Überschiessens bei einer solchen Bewegung noch darunter?
Schließlich sind die Zinsaussichten auch für den Franken hawkisher geworden.
Ich packte die SNB-Aktie über 1.000,- CHF auf keinen Fall an. Von Wegen, ein Wert mit "sicherer" Dividende (zuletzt ausgefallen erst 2014) kann keine negative Rendite haben...
SNB
Hoher Wert und niedrige Bewertung
Eklat um die Bewertung der
Schweizerischen Nationalbank
durch einen gefährlichen Akteur der
Drohung, Herabwürdigung, Unwahrheitenverbreitung,
und mutmasslich gedungenen Unterdrücker
der Ermittlung des Wertes der SNB
mit gleichwohl ausgeprägten Interesse an grösstmöglicher
Publizitätsausweitung und Einbezug anderer Institutionen,
dessen Sachauseinandersetzungsunterdrückung in der nahezu
Wertloserklärung der 52.000 Aktien der Kantone und Kantonalbanken
besteht, und dazu ausdrücklich und wiederholt auf das Preisniveau der
Aktien der SNB an der Börse Einfluss zu nehmen sucht.
Diesseitig gibt es ausschliesslich Bewertungsansätze,
und damit steht der Wert der SNB im Mittelpunkt.
Eine Einwirkung auf das Preisniveau
- wie anderweitig erklärtermassen praktiziert -
besteht nicht und ist auch sicher nicht gewollt.
Die alles durchziehende Kernaussage lautet :
Ein beschränkter Privataktionär ist das eine,
die Börsenkapitalisierung eines hervorragend
geführten Milliardenunternehmens ist das andere.
Diese beiden Einzeltatbestände sind zu entkoppeln.
Sie stehen in keiner Verbindung zueinander.
Entscheidend ist das Vermögen der Kantone und
Kantonalbanken.
Der Privataktionär profitiert mit, so wie es der
Gründungsgesetzgeber vorsah.
Das lässt sich insbesondere anhand der Gründungsphase
dokumentieren.
Der Gründungsgesetzgeber dachte nämlich mitnichten an eine
Bewertung der Bank durch den Privataktionär,
hatte er ihn anfänglich sogar gar nicht vorgesehen bei der
Aufgleisung der Notenbank.
Und heute sollen 15 Franken Dividende den Wert eines
hervorragend geführten Milliardenunternehmens bewerten.
SNB
Bewertung
1897 war die Notenbank als reine Bundesbank geplant.
Das war nicht mehrheitsfähig.
1907 wurde sie dann als Mischbank gegründet,
man nahm den Privataktionär mit an Bord aus Unabhängigkeitserwägungen.
Seitdem sind die 100.000 Aktien in einer
einzigen Valorennummer miteinander vereint,
so unterschiedlich ihre Rechte auch sind.
Was hat der Gesetzgeber gewollt, als er den minderheitlichen
Privataktionär mit aufnahm ?
Wollte er, dass der mit ins Boot geholte beschränkte Privataktionär die
ganze Bank bewertet ?
Oder wollte er vielmehr die SNB nach Vermögen und Erfolg bewertet
wissen, und der Privataktionär sollte mitprofitieren ?
Ein Investment in die SNB ist ein Engagement in Erwartung einer
angemessenen Börsenbewertung.
Hoher Wert und niedrige Bewertung
Eklat um die Bewertung der
Schweizerischen Nationalbank
durch einen gefährlichen Akteur der
Drohung, Herabwürdigung, Unwahrheitenverbreitung,
und mutmasslich gedungenen Unterdrücker
der Ermittlung des Wertes der SNB
mit gleichwohl ausgeprägten Interesse an grösstmöglicher
Publizitätsausweitung und Einbezug anderer Institutionen,
dessen Sachauseinandersetzungsunterdrückung in der nahezu
Wertloserklärung der 52.000 Aktien der Kantone und Kantonalbanken
besteht, und dazu ausdrücklich und wiederholt auf das Preisniveau der
Aktien der SNB an der Börse Einfluss zu nehmen sucht.
Diesseitig gibt es ausschliesslich Bewertungsansätze,
und damit steht der Wert der SNB im Mittelpunkt.
Eine Einwirkung auf das Preisniveau
- wie anderweitig erklärtermassen praktiziert -
besteht nicht und ist auch sicher nicht gewollt.
Die alles durchziehende Kernaussage lautet :
Ein beschränkter Privataktionär ist das eine,
die Börsenkapitalisierung eines hervorragend
geführten Milliardenunternehmens ist das andere.
Diese beiden Einzeltatbestände sind zu entkoppeln.
Sie stehen in keiner Verbindung zueinander.
Entscheidend ist das Vermögen der Kantone und
Kantonalbanken.
Der Privataktionär profitiert mit, so wie es der
Gründungsgesetzgeber vorsah.
Das lässt sich insbesondere anhand der Gründungsphase
dokumentieren.
Der Gründungsgesetzgeber dachte nämlich mitnichten an eine
Bewertung der Bank durch den Privataktionär,
hatte er ihn anfänglich sogar gar nicht vorgesehen bei der
Aufgleisung der Notenbank.
Und heute sollen 15 Franken Dividende den Wert eines
hervorragend geführten Milliardenunternehmens bewerten.
SNB
Bewertung
1897 war die Notenbank als reine Bundesbank geplant.
Das war nicht mehrheitsfähig.
1907 wurde sie dann als Mischbank gegründet,
man nahm den Privataktionär mit an Bord aus Unabhängigkeitserwägungen.
Seitdem sind die 100.000 Aktien in einer
einzigen Valorennummer miteinander vereint,
so unterschiedlich ihre Rechte auch sind.
Was hat der Gesetzgeber gewollt, als er den minderheitlichen
Privataktionär mit aufnahm ?
Wollte er, dass der mit ins Boot geholte beschränkte Privataktionär die
ganze Bank bewertet ?
Oder wollte er vielmehr die SNB nach Vermögen und Erfolg bewertet
wissen, und der Privataktionär sollte mitprofitieren ?
Ein Investment in die SNB ist ein Engagement in Erwartung einer
angemessenen Börsenbewertung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.822.524 von InvestorWissen am 26.09.17 08:22:15Eigentlich ist es überflüssig, auf die substanzlosen Postings des "InvestorWissen" näher einzugehen. Vielleicht hilft "InvestorWissen" ja ein Blick in die Postings Nr. 85 bis 87 im Thread "Schweizer Nationalbank AG - ein Bewertungskuriosum", sich von seinem wahnwitzigen Spekulationsgedanken zu befreien.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.822.524 von InvestorWissen am 26.09.17 08:22:15
Diese Verschwörungstheorie klingt ziemlich abgefahren. Was soll das für ein geheimnisvoller "gefährlicher Akteur der Drohung, Herabwürdigung, Unwahrheitenverbreitung, und mutmasslich gedungener Unterdrücker der Ermittlung des Wertes der SNB sein"? Irre!
Zitat von InvestorWissen: Eklat um die Bewertung der
Schweizerischen Nationalbank
durch einen gefährlichen Akteur der
Drohung, Herabwürdigung, Unwahrheitenverbreitung,
und mutmasslich gedungenen Unterdrücker
der Ermittlung des Wertes der SNB
mit gleichwohl ausgeprägten Interesse an grösstmöglicher
Publizitätsausweitung und Einbezug anderer Institutionen,
dessen Sachauseinandersetzungsunterdrückung in der nahezu
Wertloserklärung der 52.000 Aktien der Kantone und Kantonalbanken
besteht, und dazu ausdrücklich und wiederholt auf das Preisniveau der
Aktien der SNB an der Börse Einfluss zu nehmen sucht.
Diese Verschwörungstheorie klingt ziemlich abgefahren. Was soll das für ein geheimnisvoller "gefährlicher Akteur der Drohung, Herabwürdigung, Unwahrheitenverbreitung, und mutmasslich gedungener Unterdrücker der Ermittlung des Wertes der SNB sein"? Irre!
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