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    Gewerbe- und Umsatzsteuer beim Forex-Trading - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.18 19:30:31 von
    neuester Beitrag 14.01.18 22:55:43 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.271.742
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      schrieb am 14.01.18 19:30:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Vorab: Es geht bei dieser Frage nicht darum, ob ich eine Abgeltungssteuer bzw. die Gewinne mit meinem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern habe. Dies ist bereits der Fall bzw. ich versteuere es bei meiner persönlichen Einkommenssteuererklärung.

      Allerdings bin ich seit einiger Zeit zunehmend erfolgreicher mit dem Forex-Daytrading und komme nun in Regionen in denen ich mich mit der Frage beschäftigen muss, ob die Gewinne aus dem Daytrading (Reiner Forex- bzw. Devisenhandel) Gewerbe- und Umsatzsteuerpflichtig sind.

      Meine bisherigen Informationen:

      Gemäß dieses Artikels aus 2009 scheinen Daytrader zumindest nicht Gewerbesteuerpflichtig zu sein, wenn sie nur für sich selbst handeln: https://www.eltee.de/education_id.php?id=221

      Ist das richtig oder hat jemand einen anderen Informationsstand?

      Beim Thema Umsatzsteuer bin ich mir allerdings noch sehr unsicher.
      Eigentlich stellt sich hier lediglich die Frage wer der Leistungsempfänger ist. Daran kann dann auch festgestellt werden, ob die Gewinne Umsatzsteuerpflichtig sind.
      Jetzt bin ich mir aber unsicher... Ist der Leistungsempfänger der Broker? Oder nicht eher der Liquiditätsprovider an den die Order weiter gegeben wird (im Fall eines ECN Broker)?

      Hat sich schon mal irgendjemand mit diesem Thema befasst?

      Bei der Fragestellung bzgl. der Umsatzsteuer konnte mir mein Steuerberater auch nicht weiter helfen, weil ich zuerst die Frage klären muss wer eigentlich der Leistungsempfänger ist. Das konnte ich leider nicht feststellen.


      Vielen Dank schon mal für jede Antwort
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.01.18 22:55:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.713.137 von Xeress am 14.01.18 19:30:31
      Zitat von Xeress: Hat sich schon mal irgendjemand mit diesem Thema befasst?

      Bei der Fragestellung bzgl. der Umsatzsteuer konnte mir mein Steuerberater auch nicht weiter helfen, weil ich zuerst die Frage klären muss wer eigentlich der Leistungsempfänger ist. Das konnte ich leider nicht feststellen.


      Vielen Dank schon mal für jede Antwort


      § 4 Nr. 8 UStG ???

      Wenn es nicht der AbgSt unterliegt, weil keine Vermögensverwaltung mehr, dann ist es auch gewerbesteuerpflichtig.

      Gruß
      Taxadvisor


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