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    1.1.2018 Altbestände (vor 2009) ausländischer thesaurierender Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.03.18 13:18:39 von
    neuester Beitrag 06.03.18 19:48:27 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.275.661
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      schrieb am 06.03.18 13:18:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es geht um ausländische thesaurierende Fonds die vor dem 1.1.2009 gekauft worden sind und immer noch gehalten werden.

      Da gab/gibt es ja das Problem mit den "ausschüttungsgleichen Erträgen" die man als braver Steuerbürger immer jedes Jahr in der Steuererklärungen von sich aus anzugeben hatte.

      Das Problem war (zumindest bislang) dass die Bank bei der Veräußerung nicht wissen kann, was man bei der Steuer angegeben hat und noch mal Steuer auf ALLE ausschüttungsgleichen Erträgen erheben musste.
      Dieses Geld hätte man sich dann mühsam beim Finanzamt wieder holen müssen.

      Soweit das was mir bislang bekannt war.

      Wie ist das nun 2018? Die Bank weiß es ja immer noch nicht.
      Was passiert nun mit den alten ausschüttungsgleichen Erträge, die man vor dem 1.1.2018 gehabt hat?
      Und wann passiert das? Sprich in welcher Steuererklärung (Jahr) wird das fällig?

      Gibt es heuer bei der Steuererklärung einen "reinen Tisch" oder muss man immer noch bis zum Verkauf warten?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.03.18 17:53:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.199.096 von Jens2011 am 06.03.18 13:18:39
      Zitat von Jens2011: Wie ist das nun 2018? Die Bank weiß es ja immer noch nicht.
      Was passiert nun mit den alten ausschüttungsgleichen Erträge, die man vor dem 1.1.2018 gehabt hat?
      Und wann passiert das? Sprich in welcher Steuererklärung (Jahr) wird das fällig?

      Gibt es heuer bei der Steuererklärung einen "reinen Tisch" oder muss man immer noch bis zum Verkauf warten?


      Die Alt-Erträge bleiben und werden erst beim Verkauf mit AbgSt belegt.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.03.18 19:48:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.202.777 von Taxadvisor am 06.03.18 17:53:09
      Zitat von Taxadvisor: Die Alt-Erträge bleiben und werden erst beim Verkauf mit AbgSt belegt.


      Hm, dann bleibt in dieser Beziehung alles beim Alten, nur dass keine neuen Jahrgänge mehr hinzukommen.

      Ich würde gerne (so lange ich noch alles weiß) die Unterlagen zusammenstellen, die man braucht um später die bereits gezahlten aussschüttungsgleichen Erträge aus den Jahren bis 1.1.2018 nachweisen zu können. Vielleicht kann ich dann wenigstens einen Teil der alten Unterlagen entsorgen.

      Was braucht man da alles?


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