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    Abgeltungssteuer bei beschränkter Steuerpflicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.04.18 12:24:33 von
    neuester Beitrag 27.04.18 13:28:41 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.279.083
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      schrieb am 26.04.18 12:24:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      seit einigen tagen kämpfe ich mich durch dieses Thema und werde im wahrsten Sinne daraus nicht wirklich schlau. Einmal steht es so, dann wieder so..

      Ich werde in einigen Wochen Auswandern, ganz weit weg. In Deutschland bin ich dann beschränkt Steuerpflichtig, weil ich eine (geringe) Pacht erhalte.

      Ich habe nun ein Aktiendepot, welches ich in meine Plus Seite "Einkommen" eingebunden habe. Dort erhalte ich Dividenden, die derzeit nach Freibetrag, versteuert werden mit ca. 28%.

      28% sind in meinem Zielland jedoch sehr viel Geld. Ich bin davon ausgegangen (so habe ich es auf vielen Webseiten gelesen), das man von der Abgeltungssteuer befreit werden kann.

      Ist das so richtig oder gilt das nur, wenn man in Deutschland "keiner Steuerpflicht", also auch keine Pachteinnahmen hat, unterliegt?

      Abgesehen davon möchte ich mein Aktiendepot/Konto nach Singapur verlegen, hat hier jemand Erfahrungen? Das ist mir sicherer als eine Bank im Zielland.

      Ein Konto scheint man dort auch als nicht dort lebende Person einfach zu erhalten. Auch hier, weiss jemand da mehr?

      Vielen Dank
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.04.18 13:02:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kurz noch eine Anmerkung:

      - Singapur wäre mein Ziel, alternativ Hongkong

      Das hat auch etwas mit den Gebühren zu tun, die hier günstiger sind als in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 26.04.18 17:34:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.633.714 von ralph62 am 26.04.18 12:24:33
      Zitat von ralph62: Ich habe nun ein Aktiendepot, welches ich in meine Plus Seite "Einkommen" eingebunden habe. Dort erhalte ich Dividenden, die derzeit nach Freibetrag, versteuert werden mit ca. 28%.

      28% sind in meinem Zielland jedoch sehr viel Geld. Ich bin davon ausgegangen (so habe ich es auf vielen Webseiten gelesen), das man von der Abgeltungssteuer befreit werden kann.


      Voraussetzung ist, dass eine Wohnsitzbestätigung vorliegt, so dass eine inl. Bank die AbgSt aussteuert.

      Inlandsdividenden: Es bleibt beim Abzug von ca. 28%, je nach DBA mit dem Zielland kann der 15% übersteigende Teil der Steuern erstattet werden. ACHTUNG => bei einem Depot in SG/HK kann es Schwierigkeiten mit einer deutschen Steuerbescheinigung geben, diese werden regelmäßig nur als Globalbestand an die ausl. Bank ausgestellt, eine Erstattung ist dann formal nicht möglich.

      Auslandsdividenden: Die nationalen QuSt werden weiter abgezogen, zusätzlich dt. Steuer fällt nicht an. Ob die QuSt ganz oder teilweise erstattet werden kann, regeln die DBA zwischen dem Zielland und dem Domizilland der Auslandsgesellschaf.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 26.04.18 18:09:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

      Eine Wohnsitzbescheinigung von z.B. einem versorger, werdeich erst frühestens Ende des Jahres bekommen, bis dahin habe ich lediglich eine Abmeldebescheinigung vom Meldeamt.

      Wäre es Sinnvoller die Aktien in Deutschland zu veräussern und dann im Zielland neu anzufangen?

      VG
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.18 18:11:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Anmerkung :

      Zielland in diesem Fall ein "sicheres" Land für Finanzen, nicht mein Zielland wo ich Leben werde.

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      Avatar
      schrieb am 27.04.18 12:34:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.637.632 von ralph62 am 26.04.18 18:09:58Noch drei ergänzende Fragen zu dem Thema das mich auch interessiert:

      Der depotführenden Bank muss dann zwangsläufig die neue ausländische Adresse mitgeteilt werden, aber sicher auch der Hinweis zur beschränkten Steuerpflicht gegeben werden? Dann unterscheiden die tatsächlich zwischen inländischen und ausländischen Aktien?

      Ralph62 ist ja nur wegen seiner Pacht in Deutschland noch beschränkt steuerpflichtig und muss eine Steuererklärung abgeben. Gelten die Aussagen zum 28%igen Abzug auch, wenn er in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig ist?

      Mit der Kenntnis der Bank, dass der Kunde kein Steuerinländer mehr ist (beschränkt oder nicht steuerpflichtig), entfällt vermutlich in beiden Fällen der Sparerpauschbetrag?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.18 13:28:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.645.387 von Andrija am 27.04.18 12:34:57viermal Ja.

      Gruß
      Taxadvisor


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