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    elumeo SE (Seite 14)

    eröffnet am 19.05.18 21:48:48 von
    neuester Beitrag 30.04.24 13:35:52 von
    Beiträge: 297
    ID: 1.280.581
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      Avatar
      schrieb am 11.10.21 16:06:40
      Beitrag Nr. 167 ()
      Heute habe ich gerade keine besondere Lust auf sophistische Diskussionen zur Bedeutung des Wortes "muss". Deshalb halte ich mal das Gemeinsame fest:
      - OSH muss, um seine Rechte aus den Aktien zu behalten, Berührungen der Meldeschwellen melden
      - OSH hat das früher nicht getan

      Deshalb dürfte OSH auch jetzt beim Verkaufen keinen besonderen Wert darauf legen zu melden. Damit ist auch das hier diskutierte Abwarten von Meldeschwellenmeldungen zur Ermittlung der verbleibenden OSH-Aktien recht müßig.
      elumeo | 6,050 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.10.21 15:36:11
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.559.506 von Istanbul am 11.10.21 10:16:44
      Zitat von Istanbul: elumeo hat als Herkunftsstaat nach Def. WpHG eindeutig Deutschland und ist an einem regulierten Markt gelistet. Damit fällt es unter die Bestimmungen des WpHG
      Ja, aber darum geht es hier ja nicht, sondern darum:

      und jeder Aktionär muss Berührungen der Stimmrechtsschwellen melden unabhängig vom eigenen Sitz.
      Ich sage nein. Der räumliche Geltungsbereich von Bundesgesetzen ist das Inland, es sei denn, es ist im Gesetz bestimmt, dass es auch im Ausland gilt (z.B. im StGB). Nicht bestreiten möchte ich, dass ein schweizer Aktionär seine Rechte in Deutschland gefährdet, sofern er Meldepflichten des WpHG nicht nachkommt. Das betraf auch die Klage der OSH vor dem LG Berlin.

      Das wäre ja noch schöner, wenn man seine Meldungen einfach durch einen ausländischen Sitz umgehen könnte.
      Das kann man ja auch nicht, denn die Stimmrechte sind bei ausländischer Tochter nach §34 WpHG dennoch indirekt zuzuordnen.
      elumeo | 6,050 €
      Avatar
      schrieb am 11.10.21 10:16:44
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.290.016 von Syrtakihans am 10.09.21 12:57:41Dies ist m.E. auch Quatsch. Nix für ungut.

      elumeo hat als Herkunftsstaat nach Def. WpHG eindeutig Deutschland und ist an einem regulierten Markt gelistet. Damit fällt es unter die Bestimmungen des WpHG und jeder Aktionär muss Berührungen der Stimmrechtsschwellen melden unabhängig vom eigenen Sitz.

      Natürlich gibt es keine direkte juristische Maßnahme wie Beugehaft, eine Schweizer Gesellschaft zur Meldung zu zwingen. Allerdings kann ein Verstoß gegen das WpHG Konsequenzen haben, die wiederum im Rechtsraum Deutschlands liegen. Die wichtigste davon ist der Verlust des Stimmrechts.

      Das wäre ja noch schöner, wenn man seine Meldungen einfach durch einen ausländischen Sitz umgehen könnte.

      Zitat von Syrtakihans:
      Zitat von katjuscha-research: Ich glaube, es gibt eine 20 Tage Frist, was Stimmrechtsmitteilungen betrifft. Wenn als OSH schon vor dem 20.8. außerbörslich umplatziert hat (und dadurch mindestens unter die 25% Schwelle gefallen ist), dann müssten wir bis Ende kommender Woche eine Meldung sehen.

      Quatsch. Die Meldefrist für den Aktionär (§ 33 WpHG) beträgt vier Handelstage, die für den Emittenten (§ 40 WpHG) drei Handelstage. OSH unterliegt als schweizer Gesellschaft allerdings gar nicht dem WpHG (und auch nicht dem EU-Recht), sondern dem schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Ob dieses Meldepflichten bei Auslandsbeteiligungen vorsieht weiß ich zwar nicht, würde es aber bezweifeln.
      elumeo | 6,150 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.10.21 09:00:33
      Beitrag Nr. 164 ()
      Auch heute wieder satte 12600 Aktien bei 6,25 auf der Verkaufsseite. Der Großaktionär baut konstant ab.
      elumeo | 6,300 €
      Avatar
      schrieb am 08.10.21 15:27:14
      Beitrag Nr. 163 ()
      Hier werden aber weiterhin größere Blöcke bei 6,25 gezielt abgeladen, der Verkaufsdruck ist noch nicht ganz raus. Bei so kleinen marktengen Titeln ist das natürlich eine deutliche temporäre Belastung.
      elumeo | 6,200 €

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      schrieb am 10.09.21 13:55:38
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.290.016 von Syrtakihans am 10.09.21 12:57:41Vielen Dank für die nette Info!

      Habe dir übrigens vor ner Weile ne Boardmail geschickt. Würde mich freuen wenn du die noch beantwortest.
      elumeo | 6,500 €
      Avatar
      schrieb am 10.09.21 12:57:41
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.234.174 von katjuscha-research am 03.09.21 18:58:28
      Zitat von katjuscha-research: Ich glaube, es gibt eine 20 Tage Frist, was Stimmrechtsmitteilungen betrifft. Wenn als OSH schon vor dem 20.8. außerbörslich umplatziert hat (und dadurch mindestens unter die 25% Schwelle gefallen ist), dann müssten wir bis Ende kommender Woche eine Meldung sehen.

      Quatsch. Die Meldefrist für den Aktionär (§ 33 WpHG) beträgt vier Handelstage, die für den Emittenten (§ 40 WpHG) drei Handelstage. OSH unterliegt als schweizer Gesellschaft allerdings gar nicht dem WpHG (und auch nicht dem EU-Recht), sondern dem schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Ob dieses Meldepflichten bei Auslandsbeteiligungen vorsieht weiß ich zwar nicht, würde es aber bezweifeln.
      elumeo | 6,500 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.09.21 18:58:28
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.233.886 von Nordwind24 am 03.09.21 18:27:55Ich glaube, es gibt eine 20 Tage Frist, was Stimmrechtsmitteilungen betrifft. Wenn als OSH schon vor dem 20.8. außerbörslich umplatziert hat (und dadurch mindestens unter die 25% Schwelle gefallen ist), dann müssten wir bis Ende kommender Woche eine Meldung sehen. Für die in den letzten drei Tagen an der Börse verkauften Stücke, kann man sich noch 1-2 Wochen länger Zeit lassen.

      Aber eigentlich kann es ja niemand anders als OSH sein. Interessant wird eher sein, ob es auch Stimmrechte der Käufer gibt, also ein Aktionär dabei ist, der über 3% kommt. Oder ob sich das auf viele kleinere Aktionäre verteilt.
      elumeo | 6,600 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.09.21 18:27:55
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.233.799 von katjuscha-research am 03.09.21 18:18:57Möglicherweise wurden schon Teile der Position außerbörslich verkauft und es wird nun noch der Rest über die Börse abgewickelt. So heißt es in dem 'Artikel vom 20.08.2021 auf Boersengefluester.de:
      "Gerüchte, dass bereits einzelne Pakete angedient wurden gibt es zwar. Allerdings lässt sich das anhand von Stimmrechtsmitteilungen noch nicht valide nachvollziehen."

      Insoweit müssen wir wie gesagt die nächsten Stimmrechtsmitteilungen abwarten. Sollte sich das Problem mit dem Großaktionär demnächst erledigt haben, wäre das ein sehr gutes Zeichen für Elumeo.
      elumeo | 6,600 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.09.21 18:18:57
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.233.718 von Nordwind24 am 03.09.21 18:11:44
      Zitat von Nordwind24: Wenn ich richtig gerechnet habe, sind allein gestern und heute ca. 5 % der Marktkapitalisierung von Elumeo zu 6,50 EUR gehandelt worden. Vielleicht verabschiedet sich ja gerade der Großaktionär OSH und es findet eine Umplatzierung über die Börse statt. Das Ganze sieht für mich sehr abgestimmt aus.
      Jedenfalls habe ich auch mal ordentlich zugegriffen.


      Also das OSH abbaut, würde ich auch denken. Abgestimmte Umplatzierung glaube ich weniger, da man dafür nicht den Weg über den Börsenhandel sucht. Das würde man außerbörslich machen. Zudem kenne ich einen Teil der Käufer von gestern und heute. Die machen allein 2% der MarketCap aus

      Wäre trotzdem merkwürdig, wenn OSH sein ganzes 25% Paket über die Börse verkauft. Ist ja kein gutes Zeichen, wenn die keinen Abnehmer außerbörslich irgendwo finden.
      elumeo | 6,600 €
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