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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 453)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 26.04.24 18:22:39 von
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      schrieb am 21.03.22 14:11:10
      Beitrag Nr. 9.598 ()
      Wieviele Fragen hat der eigentlich schon zu dem Thema?

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/f…
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      schrieb am 21.03.22 13:01:31
      Beitrag Nr. 9.597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.154.841 von Horst_Sindermann am 21.03.22 11:35:26Vielen Dank, Horst Sindermann........

      auch für den köstlichen gestrigen Sonntag, denn ich habe mir deine Beiträge durchgelesen, teils mehrmals...mit heftigen Auswirkungen auf meine Lachmuskeln. :laugh::laugh::laugh:

      Chapeau!

      und ich denke an die teuersten Konsumgüter -Automobile- die demnächst ihre Einnahmen besteuern dürfen, die mit Gewinn verkauften Autos werden mit dem Lothar loyalisiert, die mit Verlust verkauften bleiben privatisiert bzw. ! BEGRENZT !

      das kannste dir gar nicht ausdenken :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.03.22 11:35:26
      Beitrag Nr. 9.596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.153.716 von africoke am 21.03.22 09:34:25Herzlich Willkommen im Forum,

      es grüßt Horst Sindermann......:D:D:D

      ..... da werden sich Lidl & Aldi freuen..... da bin ich auch dafür: BESTEUERUNG NACH UMSATZ.... Komm, Lothar, da geht doch was....
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      schrieb am 21.03.22 11:34:19
      Beitrag Nr. 9.595 ()
      Wie hoch war denn der Kurs beim ATH?
      Avatar
      schrieb am 21.03.22 09:34:25
      Beitrag Nr. 9.594 ()
      Hallo @ALL,

      ich habe lange in diesem Chat nicht mehr mitgelesen, da ich mit der Gründung der Trading-GmbH beschäftigt war, kam nicht zum schreiben.

      Ich handel ausschließlich CFD, privat sowie in der GmbH. Die Trading-GmbH habe ich, naja...ihr wisst schon...gegründet.

      Privat bin ich im letztes über der 20K gewesen. Das interessiert mich aber nicht, denn ich werde keine Steuern entrichten für Luftnummer. Der kann noch so viele Verlussttöpfe und Beschränkungen generieren wie er will.

      Fakt bleibt: Gewinn und Verlustpositionen entstehen mit dem selben Handelsprodukt (CFD-LONG ODER SHORT) derselben Produkt/Warenart (aktuell wird es ja der Produktgruppe Termingeschäft zugeordnet). Nun sollen die Einnahmen besteuert werden...das kannste gar nicht ausdenken

      Ich habe natürlich meine Privat-Konten bei ausländischen Brokern die mit 100K abgesichert sind.
      Der Spread aktuell, der günstige Broker 0,5, dann 0,8, dann 1,5 immer im Kassa Markt.

      Jetzt habe ich noch ein Privat-Konto bei der OnVista Bank Spread 3-4 Punkte.

      Bei 10€ pro Punkt und 2 Punkten Spread Differenz, sind dass 20€ Unterschied beim Eröffnen der Position und nochmals 20€ beim Schließen, also 40€ mehr pro Trade.

      Bei 20€ pro Punkt sind dass 80€. Bei 25 Trades am Tag sind das 2.000,-€.

      Also ist natürlich allen klar, das der deutsche Markt im CFD Bereich leer ausgeht. Die zu hinterlegente Margin ist fast identisch (Indizes 5%, Aktien 20%, etc.), Margin CALL bei 50% der Equity.

      Jetzt sind ausgerechnet die Baller-Instrumente des deutschen Marktes, die bei hektischen Markt-Bewegungen urplötzlich ein Stromausfall erleiden, lokalisiert, immer nur auf das Gebäude des Emittenten.

      Diese Produkte sind seriös und fallen nicht unter Termingeschäfte. ja...nee...is klar

      Ich denke der Weg wird sein, bei Steuerfestsetzung, den Klageweg zu bestreiten.

      Ich setze noch eins drauf -Gleichberechtigung- ich begehre die Einnahmenbesteuerung für ALLE BRANCHEN, das wird lustig...


      Gruß Africoke
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      schrieb am 20.03.22 09:40:59
      Beitrag Nr. 9.593 ()
      Also ich kann mich an keinen Gesetzesentwurf vom November erinnern. Wäre ja auch völlig unlogisch, da das die letzten Tage der alten Regierung war. Auch vom BMF dürfte da nix vorliegen. Und selbst Lothar Binding war doch da schon abgetaucht.
      Avatar
      schrieb am 19.03.22 16:45:07
      Beitrag Nr. 9.592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.146.233 von schithotrader am 19.03.22 14:10:35
      Zitat von schithotrader: Das bisher praktizierte Verfahren würde ja dazu führen, dass die steuerliche Verrechnungsmöglichkeit von der Wahl des Brokers abhängig wäre.

      Zur Info:
      Bei mir bucht Consors auch 2022 die Verluste aus Glattstellung von Stillhalterpositionen korrekt in den Allgemeinen Topf. Die ausgenockten Scheine auch, waren allerdings auch alle ohne Transaktionsgebühren.
      Die Comdirect bucht auch 2022 bisher sämtliche "Totalverluste (Restwert 0,1ct)" aus Scheinen, unabhängig von den Einstandskosten in den allgemeinen Topf.


      Du solltest den/die Emittenten darauf ansperechen. Die wollen ihren Kram ja verkaufen und haben ja wie es scheint, eine gute Lobby.

      Oder Du überdenkst Deine Handelsstrategie- es gibt aus dem Grund KO-Zertifikate mit Differenz zwischen KO und Basispreis und Du hast das Problem wahrscheinlich nicht.
      Man könnte aber auch den Basispreis weiter weg setzen unter Berücksichtigung der geplanten Haltedauer und dessen zwangsweisen Anstiegs. Jedenfalls dann, wenn man die Verluste voraussichtlich nicht mehr so schnell ausgleichen kann- oder bei 20k angelangt ist.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.03.22 16:18:21
      Beitrag Nr. 9.591 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.146.233 von schithotrader am 19.03.22 14:10:35
      Zitat von schithotrader: Tag zusammen,
      November 2021 war doch die FDP schon im BMF oder?

      Nein, RGG hat erst im Dez. 2021 die GroKo abgelöst.
      Avatar
      schrieb am 19.03.22 14:10:35
      Beitrag Nr. 9.590 ()
      Tag zusammen,

      der folgende Text ist von der Consors-Webseite:
      -------------------
      Wertlose Wirtschaftsgüter

      Nach Satz 6 können seit 2020 Verluste von wertlosen Wertpapieren nur bis maximal 20.000 Euro pro Jahr auf Gewinne angerechnet werden. Im Verlustverrechnungstopf werden Verluste von wertlosen Wertpapieren deshalb nicht mehr direkt verrechnet. Sie werden stattdessen ab dem Steuerjahr 2022 automatisch in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Für das Steuerjahr 2021 können Sie die Verluste im Rahmen der Veranlagung anhand Ihrer Abrechnungsbelege anrechnen lassen.

      Im Gegensatz zum Jahr 2020 werden seit 2021 Verluste aus ausgeknockten oder wertlos verfallenen Optionsscheinen und Zertifikaten sowie Verluste aus wertlos verfallenen Optionen und vom Stillhalter gezahlte Barausgleiche nicht mehr in den Verlustverrechnungstopf eingestellt. Die Regelung des Satzes 6 (wertlose Wirtschaftsgüter) gilt nicht für bestandsgeschützte Altanteile (Anschaffung der Wertpapiere vor dem 01.01.2009).

      Als wertlose Wirtschaftsgüter werden Wertpapiere eingestuft, die bei Verkauf oder Verfall nach Berücksichtigung der Transaktionsgebühren einen Gegenwert von 0,00 Euro oder weniger ausweisen.

      Entwurf über zusätzliche Änderungen ab 2022

      In einem Entwurf von Ende November 2021 sieht der Gesetzgeber eine neue Regelung für den Verfall/Knockout von Optionsscheinen vor. Wird in einem solchen Fall die Zahlung eines symbolischen Gegenwertes (z. B. 0,001 Euro pro Stück) geleistet, welches wirtschaftlich betrachtet einem Totalverlust gleichkommt, soll dieser Vorgang unabhängig von den Gebühren unter die Verlustverrechnungsbeschränkung für wertlose Wirtschaftsgüter fallen.

      Ob diese Regelungen unverändert in Kraft treten, ist derzeit nicht bekannt. Die Kreditwirtschaft hat aber angeregt, die bisherige Regelung beizubehalten um Interpretationsspielräume zu vermeiden.
      -------------------

      Ist dieser Entwurf hier schon bekannt?
      November 2021 war doch die FDP schon im BMF oder? Würde bedeuten, dass die weitermachen, wo Lothar aufgehört hat. Bin fassungslos....
      Die Neuerung wäre ja für den Trader noch schlechter als die ursprüngliche Variante, allerdings rechtlich konsequenter.
      Das bisher praktizierte Verfahren würde ja dazu führen, dass die steuerliche Verrechnungsmöglichkeit von der Wahl des Brokers abhängig wäre.
      Kauft man die Scheine kostenlos während einer No-Fee-Aktion sind die Verluste verrechenbar, ansonsten nicht....
      Oder wie werden zb die Transaktionskosten für einen enzelnen Trade bei einem Broker mit einer monatlichen Flatfee ermittelt? Viel Spass..........
      Welch ein Irrsinn???!!!

      Zur Info:
      Bei mir bucht Consors auch 2022 die Verluste aus Glattstellung von Stillhalterpositionen korrekt in den Allgemeinen Topf. Die ausgenockten Scheine auch, waren allerdings auch alle ohne Transaktionsgebühren.
      Die Comdirect bucht auch 2022 bisher sämtliche "Totalverluste (Restwert 0,1ct)" aus Scheinen, unabhängig von den Einstandskosten in den allgemeinen Topf.

      Für 2021 bin ich mit diesen "Totalverlusten" über den 20k, ich bin jetzt mal auf die Steuerbescheinigung gespannt, ob die dort gesondert ausgewiesen werden.
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      Avatar
      schrieb am 19.03.22 13:50:36
      Beitrag Nr. 9.589 ()
      startvestor hat es ja mal soweit zugespitzt, das es durchaus noch so kommen kann, das deutsche Staatsbürger das Weltweite Einkommen in D zu versteuern haben. Klingt zwar noch utopisch aber ich pers. überlege schon, ob ich eine zweite Staatsbürgerschaft beantragen würde. Sollte es irgendwann mal kommen, kann ich mich ja immer noch für eine entscheiden.
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