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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 730)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 17.05.24 07:10:03 von
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      schrieb am 06.03.21 18:11:42
      Beitrag Nr. 6.871 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.342.395 von startvestor am 06.03.21 16:50:23
      Zitat von startvestor: Hast du denn schon dein Finanzamt wegen der Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen für 2021 angeschrieben? Die Frage geht auch an alle anderen die nun schon wissen, dass sie in die Bindingsteuer reinlaufen oder schon reingelaufen sind?


      Ich habe das Heute erst ausgerechnet 🙂. Ich werde erstmal noch Rücksprache mit meinem Steuerberater halten und da je nach Zeit Anfang/Mitte April die Behörden kontaktieren. Aktuell gibts genug andere Probleme .. um die ich mich kümmern muss.
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      schrieb am 06.03.21 16:50:23
      Beitrag Nr. 6.870 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.340.316 von PommesSuessSauer am 06.03.21 12:01:01Hast du denn schon dein Finanzamt wegen der Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen für 2021 angeschrieben? Die Frage geht auch an alle anderen die nun schon wissen, dass sie in die Bindingsteuer reinlaufen oder schon reingelaufen sind?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 06.03.21 15:48:14
      Beitrag Nr. 6.869 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.341.813 von Gerhard_Mueller am 06.03.21 15:12:50Der kleine aber feine Unterschied:

      Der Schaden im deutschen Einzelhandel ist längst da, groß und nicht zu übersehen.

      Der Schaden privater deutscher Anleger an den Finanzmärkten ist (noch) nicht groß, (noch) nicht da und auch (noch) nicht greifbar. Das wird erst 2022 greifbar, wenn unterjährige Verluste tatsächlich da sind, darauf Steuern zu zahlen sind und unbescholtene deutsche Anleger Steuerschulden anhäufen.

      Wir lernen ja seit der Finanzkrise 2008, dass erst der Schaden da sein muss bevor reagiert wird.
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      schrieb am 06.03.21 15:12:50
      Beitrag Nr. 6.868 ()
      Wenn man das mal mit dem schlafmützigen Verhalten des Derivateverbandes vergleicht:

      Habt Ihr das Video von dem Thalia Boss gesehen, das durchs Internet ging?

      Der machts wirklich vor. SO geht Lobbyismus.

      z.B. hier




      Ergebnis: Politiker eingeknickt und Buchläden ab Montag auf trotz bevorstehender nächsten Welle - Bindinggesetz gibts immer noch.... :rolleyes:
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      schrieb am 06.03.21 12:58:06
      Beitrag Nr. 6.867 ()
      bei mir wirds in 4-6 Wochen auch soweit sein

      wenn Binding hier mitliest reibt er sich die Hände 😡

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      schrieb am 06.03.21 12:01:01
      Beitrag Nr. 6.866 ()
      Moin,

      gerade alle meine Depots verrechnet und ich bin bei ca. 21xxx€ Verlust aus Optionsscheinen in 2021 angekommen. Zwar mit mehr Gewinn als Verlust, aber da ja diese 20000 Begrenzung im Raum steht, zahle ich jetzt (bzw. für 2021) schon mehr Steuern als eigentlich für die Kapitalertragssteuer vorgesehen. Außerdem stellt sich mir die Frage wer sagt denn das ich in den Folgejahren überhaupt nochmal Geld mit entsprechenden Papieren verdiene. Meine zuviel gezahlte Steuer wird dann auf meine Kosten verstattlicht.

      So wird aus Gewinne privatisieren und Verluste sozialieren.
      Gewinne verstaatlichen und Verluste privatisieren.
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      schrieb am 06.03.21 09:36:42
      Beitrag Nr. 6.865 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.330.416 von startvestor am 05.03.21 17:01:02Erstaunlich, was für Korruptionsfälle zuletzt wegen der Masken im Bundestag aufgeflogen sind. Ist das womöglich nur die Spitze des Eisbergs?

      Binding ist seit 1998 im BT. Kann der überhaupt noch zwischen richtig und falsch unterscheiden? Oder ist einfach alles gut, was er tut? Und wenn er dann auch noch Geld für eine politische Entscheidung bekommen könnte, macht er es dann nicht einfach? Und spendet halt einen Teil?
      Avatar
      schrieb am 06.03.21 09:30:32
      Beitrag Nr. 6.864 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.337.526 von imagen am 06.03.21 01:33:18Nach dem Schreiben der Consorsbank könnte man ja vermuten, dass die das "freiwillig" bescheinigen könnten.

      Nach dem BMF-Schreiben vom 11.11.2020 müssen sie gar nichts:

      https://icep.de/SERVICE/KEST/BMF-2020-11-11-Steuerbescheinig…


      Tz. 78:

      Für den Kapitalertragsteuerabzug und die Ausstellung von Steuerbescheinigungen wird es nicht beanstandet, wenn die Vorgaben zur Umsetzung des § 20 Absatz 6 Satz 5 und Satz 6 EStG unter folgender Maßgabe erst zum 1. Januar 2022 angewendet werden:

      1.Ab 1. Januar 2021 dürfen Verluste aus ausgeknockten Zertifikaten, Verluste aus verfallenen Optionen, der Verlust aus einem vom Stillhalter gezahlten Barausgleich „und Verluste aus ausgeknockten / verfallenen Optionsscheinen nicht mehr in den Verlusttopf für sonstige Verluste eingestellt werden.
      Die Rzn. 8a, 26, 27, 32 und 34 des BMF-Schreibens „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ in der am 16. September 2019 geltenden Fassung (BStBl I S. 889) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anzuwenden. Verluste aus dem wertlosen Verfall von anderen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG sind ebenfalls entsprechend der bisherigen Verfahrensweise beim Kapitalertragsteuerabzug nicht im Verlusttopf für sonstige Verluste zu berücksichtigen.

      3. Das BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ in der am 16. September 2019 geltenden Fassung (BStBl I S. 889) und das BMF-Schreiben „Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG“ in der am 27. Juni 2018 geltenden Fassung (BStBl I S. 805) werden weiterhin angewendet.
      Für das Kalenderjahr 2020 können Verluste aus ausgeknockten Zertifikaten, Verluste aus verfallenen Optionen, der Verlust aus einem vom Stillhalter gezahlten Barausgleich und Verluste aus ausgeknockten / verfallenen Optionsscheinen weiterhin in den Verlusttopf für sonstige Verluste eingestellt werden. Verluste aus dem wertlosen Verfall von anderen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG sind entsprechend der bisherigen Verfahrensweise beim Kapitalertragsteuerabzug nicht im Verlusttopf für sonstige Verluste zu berücksichtigen.


      Im Übrigen sind die Verluste im Rahmen der Veranlagung durch Vorlage von Abrechnungen der Depotbank nachzuweisen.“



      Man schreibt von Abrechnungen, also nicht den Bescheinigungen.
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      schrieb am 06.03.21 01:33:18
      Beitrag Nr. 6.863 ()
      Werden die Banken (im Rahmen der Jahresbescheinigung) denn dem Kunden für 2021 eine Übersicht über die Verluste nach Satz5 und/oder nach Satz6 erstellen oder muss der Kunde diese selbst erstellen?
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      schrieb am 05.03.21 18:01:36
      Beitrag Nr. 6.862 ()
      Gute Zusammenfassung von Consors zum Stand der Dinge:

      https://wissen.consorsbank.de/t5/Blog/Diese-neuen-Regeln-gel…
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