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    Verlust/Gewinne wie nach Fristende Verlustbescheinigung behandeln - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.19 20:29:15 von
    neuester Beitrag 23.12.19 15:58:40 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.317.399
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      schrieb am 21.12.19 20:29:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      bin noch recht neu und speziell mit Steuern und Aktien nicht ganz informiert. Vielleicht hilft mir mal kurz jemand.😉
      wenn ich am Montag 23.12. Gewinne mit der einen und Verluste mit der anderen Aktie realisiere, was passiert steuerlich?
      Verlustbescheinigungen müßen ja bis 15.12. angefordert werden, ansonsten werden die bis dahin angefallenen Verluste ins nächste Jahr übertragen oder werden die Verluste doch automatisch mit den Gewinnen vom 23.12. noch verrechnet?
      Weiteres Problem wäre, das Gewinne und Verluste bei 2 verschiedenen Depotbanken anfallen und somit nicht automatisch von den Banken verrechnet werden könnten. Muß/kann ich also die Gewinne/Verluste (ohne Verlustbescheinigung für 2019) in der Steuererklärung nächstes Jahr miteinander verrechnen?
      Danke für schnelle Hilfe und ein frohes Fest🌲
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.12.19 21:40:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.214.204 von schoe68 am 21.12.19 20:29:15Wenn Gewinn und Verlust bei einer Bank anfallen, werden diese miteinander verrechnet.

      Wenn der Gewinn bei Bank A anfällt wird er mit 25 % zzgl. Gedöns versteuert. Der Verlust bei Bank B wird mit Gewinnen verrechnet, die in diesem Jahr bei Bank B angefallen sind. Sollte es dort keine gegeben haben, wird der Verlust in den Verlusttopf eingestellt.

      Da du keine Verlustbescheinigung mehr beantragen kannst, wird der Verlust ins neue Jahr vorgetragen. Dann kannst du wieder kräftig Gewinne machen, die bis zur Höhe des vorgetragenen Verlustes (ggf. zzgl. Sparerpauschbetrag) steuerfrei sind.

      Wenn du keine Gewinne machst, kannst du für 2020 eine Verlustbescheinigung beantragen, mit denen du dann in 2021 für 2020 Gewinne bei Bank A verrechnen kannst. Die Gewinne aus 2019 sind aber versteuert, und daran kann man mit dieser Konstellation nichts mehr ändern.
      Avatar
      schrieb am 21.12.19 21:58:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      schoe68,
      muß der Gewinn schnell realisiert werden? Ich würde die Gewinn-Aktien auf das Depot mit den Verlusten übertragen lassen. Aktien ca 1 Bankarbeitstag. Die Anschaffungsdaten dauern vielleicht eine Woche. Dann wird der Gewinn mit den Verlusten verrechnet.

      Andernfalls kannst du die Steuern auf den Gewinn in 2019 als Steuervorauszahlung ansehen. Du wirst ja hoffentlich noch Gewinne machen. Die sind dann steuerfrei, so lange du noch was im Verlusttopf hast.
      Avatar
      schrieb am 22.12.19 10:33:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.214.204 von schoe68 am 21.12.19 20:29:15Für dieses Jahr ist es eh zu spät, damit 2019 erledigt.

      Ich frage warum soll ich mir eine Steuerbescheinigung ausstellen lassen.
      Das einzige was Sinn machen würde wenn ich in einem Depot Verluste habe von denen ich sicher bin sie auch in ein paar Jahren nicht ausgleichen kann mit Gewinnen.
      Wobei man sich dann auch die Frage stellen muss warum das Depot überhaupt. Schliessen und beim Depotübertrag den Verlusttopf in ein anderes Depot mit übertragen lassen dürfte dann mehr Sinn ergeben.

      Wobei es hier auch andere Möglichkeiten gibt durch Depotüberträge von Gewinnpositionen um einen dann einen steuerfreien Verkauf zu tätigen.

      Ein Verlustvortrag ins neue Jahr ist doch persönlich besser als bei einer Steuererklärung bei der die Steuererstattung dann ja erst wie bei mir irgendwann im 2.Halbjahr kommen wird und das meistens erst
      frühestens September.

      Und für Verkäufe zahle ich nach kurzer Zeit schon wieder Steuern bei jedem Gewinnverkauf, Dividenden oder Zinsgutschrift.

      Ich habe noch nie seit Einführung der Abgeltungssteuer eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen obwohl ich in einem Depot in einem Jahr einen Verlusttopf am Jahresende hatte.

      Wie gesagt macht nur in den seltensten Fällen Sinn.
      Avatar
      schrieb am 23.12.19 15:58:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke schon einmal für die Infos. Haben mir schon ein wenig geholfen zu planen.
      Wünsche allen ein frohes Fest und ein gutes Händchen für 2020


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